«Rundschau»-Beitrag «Rauer Wind aus Brüssel» beanstandet II
6011 | Mit Ihrer E-Mail vom 29. Mai 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Rundschau» (Fernsehen SRF) vom 22. Mai 2019 und dort den Beitrag «Rauer Wind aus Brüssel». Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten. Sie erhalten diesen Schlussbericht leider ein paar Tage nach der 40-tägigen Frist, die mir für die Bearbeitung einer Beanstandung zur Verfügung steht. Für diese Verspätung möchte ich mich entschuldigen. Der Grund dafür ist, dass die Ombudsstelle stark überlastet ist. Ihre Rechte werden allerdings durch diese Verspätung nicht tangiert: Die Frist für eine allfällige Beschwerde vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beginnt erst zu laufen, wenn sich der Brief mit diesem Schlussbericht in Ihrem Briefkasten befindet. Und damit ist auch klar, dass Sie erst mit diesem Schlussbericht an die UBI gelangen können. Bisher befanden Sie sich im Bereich der Ombudsstelle. Sie täuschten sich daher in der Tür, als Sie mir schrieben: «Ich beschwere mich hiermit bei der UBI».