«Kassensturz»-Beitrag «Heizen mit Öl: Erneuerbare Alternativen sind oft günstiger» beanstandet
5746 | Mit Ihrem Brief vom 28. Januar 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Kassensturz» (Fernsehen SRF) vom 22. Januar 2019 und dort den Beitrag «Heizen mit Öl: Erneuerbare Alternativen sind oft günstiger». Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten. Ich möchte mich vorneweg entschuldigen, dass Sie diesen Schlussbericht verspätet, nämlich nach Ablauf der 40-Tage-Frist, erhalten. Grund dafür ist, dass die Ombudsstelle überlastet ist und dass sich die Beanstandungen stauen. Ihre Rechte werden allerdings dadurch nicht geschmälert. Denn die Frist von 30 Tagen für eine allfällige Beschwerde vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) läuft von dem Moment an, an dem dieser Schlussbericht bei Ihnen bzw. bei der von Ihnen angegebenen Adresse eintrifft.