«Echo der Zeit»-Beitrag «Wer setzt Chemiewaffen ein?» beanstandet
5531 | Mit Ihrem Brief vom 15. Juli 2018 beanstandeten Sie die Sendung «Echo der Zeit» (Radio SRF) vom 26. Juni 2018 und dort den Beitrag «Wer setzt Chemiewaffen ein?» wegen Verletzung von Artikel 93, Absatz 2 der Bundesverfassung («….Sie - Radio und Fernsehen - stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck.») und von Artikel 4, Absatz 2 des Radio- und Fernsehgesetzes («Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein.») . Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.