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Mit Ihrer E-Mail vom 11. Januar 2020 beanstandeten Sie das «Echo der Zeit» (Radio SRF) vom 9. Januar 2020 und dort den Beitrag «Internet-Zensur in China», und Sie griffen eine Sendung von «Kontext» (Radio SRF 2 Kultur) vom 20. August 2019 nochmals auf, in der Tibet eine Rolle spielte und nach der Sie eine Mail-Auseinandersetzung mit der Redaktion hatten. Für jene Sendung ist zwar die Beanstandungsfrist längst abgelaufen, doch aus Kulanz beziehe ich sie mit ein, da sie das gleiche Thema «China-Berichterstattung» betrifft. Ihre Eingabe entspricht folglich den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.