Ombudsstelle: Lohndumping in Zürich
«Kassensturz» berichtete über einen Fall von Lohndumping in Zürich. Es ging um eine deutsche Firma, die polnische Arbeiter in der Kehrichtverbrennungsanlage Hagenholz der Stadt Zürich zu Löhnen beschäftigte, die nicht orts- und branchenüblich sind. Da die betroffene Firma per Anwalt den Bericht beanstandet hat, musste die Ombudsstelle diese durchaus heikle Angelegenheit prüfen.
– Von Achille Casanova, Ombudsmann SRG Deutschschweiz
Die Berichterstattung von «Kassensturz» vom 3. Dezember 2013 war auch im Hinblick auf die Volksabstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative hochaktuell. Denn es ging um die Frage, ob die im Rahmen des freien Personenverkehrs eingeführten flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping respektiert und entsprechend kontrolliert werden.
Dies wurde in «Kassensturz» in Frage gestellt. Auf Grund von vorliegenden Arbeitsverträgen und anderen Dokumenten war «Kassensturz» in der Lage, über eine deutsche Firma zu berichten, die für Sandstrahlarbeiten in der Kehrrichtverbrennungsanlage Hagenholz polnische Arbeiter beschäftigt und zu Löhnen entschädigt, die als Dumpingslöhne angesehen werden können. Denn zum Teil betrug der Lohn nur zehn Euro pro Stunde, was einem Monatslohn von lediglich 2000 Franken entspricht.
Diffamierend und unangemessen ...
Die betroffene deutsche Firma, vertreten durch ihren Anwalt, monierte drei Aspekte des Beitrags: Erstens sei der Bericht diffamierend gewesen, denn die Art der Berichterstattung sei weit über das hinausgegangen, was angemessen und notwendig gewesen wäre. Zudem sei im Zusammenhang mit der namentlich genannten Firma beispielsweise auch über Missstände berichtet worden, welche die Firma überhaupt nicht beträfen. Zweitens habe die Firma im konkreten Fall keineswegs Lohndumping betrieben. Die gezahlten Löhne seien deutlich höher gewesen als in Deutschland branchenüblich. Die zehn Euro seien überhaupt nur der Einsteigerlohn, und lediglich ein Grundlohn ohne Kost und Logis. Und drittens seien die Argumente der Firma nicht berücksichtigt worden. Im Bericht sei gesagt worden, dass die Firma alle Vorwürfe «kaltschnäuzig leugne». Sie habe aber lediglich ihren Standpunkt klargemacht: namentlich, dass die betroffene Tätigkeit – die Reinigung von Brennöfen mit Sandstrahlern – keinem Gesamtarbeitsvertrag unterliege. Zu keinem Zeitpunkt habe sie daher Schweizer Recht verletzt.
... oder sachlich und korrekt?
Wolfgang Wettstein, Redaktionsleiter «Kassensturz»/«Espresso», vertrat in seiner Stellungnahme die Ansicht, sachlich und korrekt über den sehr komplexen Fall berichtet zu haben. Die erste Kritik, den konkreten Fall nicht deutlich genug von anderen Fällen abgegrenzt zu haben, könne er ein Stück weit nachvollziehen. Zwar handle es sich um Fälle in der Baubranche und nicht um Sandstrahlarbeiten, die Zuschauer sollten aber den Unterschied bemerkt haben. «Kassensturz» habe in der nachfolgenden Sendung nochmals klargestellt, dass die gezeigten Bilder von verdreckten Bauarbeiterunterkünften nicht auf die Beanstander-Firma bezogen waren.
Zum zweiten Kritikpunkt argumentierte der Redaktionsleiter, dass man in diesem Fall durchaus von Lohndumping sprechen könne. Einerseits müssten die Löhne gemäss den flankierenden Massnahmen orts- und branchenüblich sein. Es verstehe sich von selbst, dass in der Schweiz zehn Euro für die sehr harten und gefährlichen Sandstrahlarbeiten nicht angemessen seien. Andererseits lägen «Kassensturz» Beweise vor, dass längst nicht nur Einsteiger zehn Euro verdienten. Zudem seien Kost und Logis keine Lohnbestandteile, sondern Spesen, die der Arbeitgeber zusätzlich übernehmen müsse.
«Kassensturz» habe sich sehr wohl bemüht, den Standpunkt der Firma einzuholen. Deren Anwalt habe aber auf Nachfrage alle Vorwürfe kategorisch abgestritten, obwohl «Kassensturz» besagte Dokumente vorweisen konnte.
Schliesslich habe «Kassensturz» sich sehr wohl bemüht, den Standpunkt der Firma einzuholen. Deren Anwalt habe aber auf Nachfrage alle Vorwürfe kategorisch abgestritten, obwohl «Kassensturz» besagte Dokumente vorweisen konnte. Grund genug, von «kaltschnäuzig» zu sprechen. Trotzdem habe man die schriftliche Stellungnahme der Firma – betreffend den Gesamtarbeitsvertrag – in der Sendung wörtlich zitiert.
Gab es Lohndumping?
Die Ombudsstelle hatte für die Reaktion der deutsche Firma durchaus Verständnis. Denn es ist sicher für jede Firma unangenehm, als Beispiel für die Behandlung grundsätzlicherFragen rund um Lohndumping ausgewählt und kritisiert zu werden.
In Anbetracht der Sachlage war es aber journalistisch sinnvoll und absolut zulässig, über diesen Fall zu berichten. Dies unter der Voraussetzung, dass die Berichterstattung sachgerecht gewesen sei und die angegriffene Firma zu den Vorwürfen angemessen Stellung habe nehmen können.
In Anbetracht der Sachlage war es aber journalistisch sinnvoll und absolut zulässig, über diesen Fall zu berichten. Dies unter der Voraussetzung, dass die Berichterstattung sachgerecht gewesen sei und die angegriffene Firma zu den Vorwürfen angemessen Stellung habe nehmen können. Im vorliegenden Bericht sei das der Fall gewesen. Zwar sei der Begriff «Lohndumping» weder rechtlich noch ökonomisch definiert, ein Ansatz von zehn Euro sei aber derart tief, dass man durchaus davon sprechen könne. Ausserdem habe die Firma ihren Standpunkt klar darlegen können: In der Schweiz gäbe es keine gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne für Sandstrahlarbeiten und man halte sich selbstverständlich an Schweizer Gesetze. Das Publikum habe sich so eine eigene Meinung zu den Vorfällen bei Hagenholz bilden können.
Und die Behörden?
Auf Grund dieses Beispiels der deutschen Firma warf «Kassensturz» auch die Frage der Verantwortung der Behörden auf – die Verantwortung der Stadt Zürich als Auftraggeber für die Reinigungsarbeiten sowie der Kontrollbehörden, die solche Dumpinglöhne zugelassen haben. Nico Lutz von der Gewerkschaft Unia fand es besonders stossend, dass ausgerechnet die öffentliche Hand solche Arbeitsbedingungen zulasse.
Die Gewerkschaft Unia fand es besonders stossend, dass ausgerechnet die öffentliche Hand solche Arbeitsbedingungen zulasse.
Im Beitrag konfrontierte «Kassensturz» deshalb auch die städtische Entsorgung und Recycling Zürich (ERZ) mit den erwähnten Arbeitsverträgen. Laut Mediensprecherin Leta Filli hätte das ERZ von solchen Löhnen keine Kenntnis gehabt: «Wir bedauern dies und billigen es überhaupt nicht».
Am Schluss des Beitrags interviewte der Moderator den Vertreter der Kantone. Denn diese sind zuständig, die Einhaltung der arbeitsmarktrechtlichen Massnahmen zu kontrollieren. Eine nicht einfache Aufgabe, denn die rechtliche Lage ist kantonal unterschiedlich. Besteht für eine bestimmte Arbeit ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag, haben die paritätischen Organe festzustellen, ob die GAV-Bestimmungen respektiert werden. Gibt es dagegen wie bei den geschilderten Sandstrahlarbeiten keinen GAV, haben die kantonalen tripartiten Kommissionen zu entscheiden, ob von Dumpinglöhnen die Rede sein kann. Dafür braucht es aber vertiefte Kontrollen. Im Fall Hagenholz waren diese zumindest als nicht sehr effizient anzusehen.
Achille Casanova
Kommentar