Die Krux mit der Aufschlaggeschwindigkeit im Tennis

Ein Tennisfan und ehemaliger Physiklehrer beschwerte sich bei der Ombudsstelle darüber, dass das Kommentatoren-Duo Stefan Bürer und Heinz Günthardt «die Aufschlaggeschwindigkeiten systematisch falsch» kommentieren würden. Warum die Aussage «Wahnsinn, dieser Aufschlag hat eine Geschwindigkeit von 120 Meilen erreicht» des Sportkommentators falsch ist, erklärt er in seiner Beanstandung.

Der Beanstander gibt an, dass er – mittlerweile pensionierter Gymnasiallehrer – von Schülern im Physikunterricht auf diese Falschaussage aufmerksam gemacht worden sei. Sie hätten im TV gehört, dass Geschwindigkeiten in Meilen angegeben würden. Als er dann richtigstellte, dass Geschwindigkeitsangaben stets mit «Strecke pro Zeiteinheit» gemacht werden, habe ihn die Klasse ungläubig angesehen.

Martin Zinser, Redaktionsleiter «sportlive», stellt sich hinter das Kommentatoren-Duo: «Bürer/Günthardt stehen für Qualität. Auch in der breiten Öffentlichkeit wird ihnen eine extrem hohe Fachkompetenz zugebilligt.» Die vom Beanstander geäusserte Kritik treffe inhaltlich zu, und werde von der Redaktion ernst genommen. Sportkommentator Stefan Bürer beschreibt in seiner Stellungnahme, warum er und Günthardt die Aufschlaggeschwindigkeit wohlweislich «falsch» benennen: «Da wir als Team kommentieren, läuft es meist wie folgt. Einer von uns sagt: ‚Das war ein Aufschlag mit 125 Meilen‘ und der andere sagt: ‚Das sind umgerechnet 200 Kilometer pro Stunde‘. Bis jetzt haben wir bewusst nicht gesagt: ‚Aufschlag mit 125 Meilen pro Stunde, das sind 200 Kilometer pro Stunde‘, weil das sprachlich einfach sehr holprig tönt. Mit einer Bildungslücke hat das gar nichts zu tun.»

Auch Ombudmann Achille Casanova gesteht dem Beanstander die fehlerhafte Benennung der Aufschlaggeschwindigkeit ein. Er hält diesen Fauxpas aber für vernachlässigbar. Zumal die «Zeiteinheit pro Stunde» vom Ko-Kommentator manchmal angegeben werde. Aber auch, weil er der festen Überzeugung sei, dass das Publikum punkto Aufschlaggeschwindigkeit über ein grosses Vorwissen verfüge. Es sei in der Lage, die unvollständige, genaugenommen falsche Aussage richtig zu interpretieren.

Er erachtet die Beanstandung als unberechtigt.

Text: SRG.D, cha
Bild: Tennis-Ko-Kommentatoren Stefan Bürer und Heinz Günthardt (v.l.), © SRF

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