Sendung «Input» auf Radio SRF 3 beanstandet
4146 │
Mit Ihrem eingeschriebenen Brief vom 1. Februar 2016 beanstanden Sie die Radio-Sendung „Input“ vom 17. Januar auf SRF 3. Ich kann Ihnen versichern, dass Ihre Eingabe meine volle Aufmerksamkeit gefunden hat.
1. Sie begründen Ihre Beanstandung wie folgt:
Sachverhalt:
1. Die beanstandete Input-Sendung handelte von der Mediennutzung von Jugendlichen (http://www.srf.ch/sendungen/input/null-bock-auf-infojournalismus-warum). In der Sendung wird die Berichterstattung von 20 Minuten wiederholt als negatives Beispiel erwähnt, unter anderem auch von Gesellschaft (FÖG) / Universität Zürich, während Watson wiederholt als positives Beispiel hervorgehoben wird.
2. Im Einzelnen:
- Im Einstieg zur Sendung heisst es, junge Menschen seien immer weniger informiert, weil sie immer weniger Medien konsumierten, die professionellen Info-Journalismus betreiben. So laute die Schlagzeile einer Studie, die im vergangenen Herbst für Medienwirbel gesorgt habe. Input gehe dieser Aussage nach.
- Es werden verschiedene jungen Leute befragt, z.B. auf der Strasse. Daraus ergibt sich gemäss SRF 3 Input, dass sie vorwiegend 20 Minuten und Blick Online lesen, um sich zu informieren. Ein Schüler ist der Ansicht, dass es 20 Minuten nur darum gehe, am schnellsten zu sein, nicht um den Inhalt und, dass die Push-Nachrichten häufig irrelevante Inhalte enthielten. Eine andere Schülerin hat sich darüber genervt, dass sie von 20 Minuten eine Push-Nachricht erhalten habe, in der stand, welche Kandidatin der Bachelor ausgewählt habe. Solche Infos würden ihrer Ansicht nach niemanden interessieren.
- Mark Eisenegger (FÖG), der mehrmals während der Sendung zitiert wird, sagt über 20 Minuten (nach ca. 6 min): Wer 20 Minuten lese, sei nicht wirklich informiert, sondern man habe sehr viel Soft News, Unterhaltung und Kurzmeldungen. 20 Minuten erkläre uns die Welt nicht, denn die Texte würden keine Zusammenhänge erschliessen und es werde kein Kontext geliefert.
- Viele jungen Leute würden den Medien misstrauen, heisst es weiter. Das bestätigt Eisenegger in der Sendung und beruft sich dabei auf verschiedene Studien (die nicht namentlich genannt werden). Vor allem junge Frauen würden sich weniger informieren als junge Männer. Dann leitet die Input-Moderatorin über zum Thema Watson, welches damit angekündigt wird, dass es auch Medien gebe, die speziell junge Frauen ansprechen wollen. Darauf sagt Eisenegger, Watson biete viel mehr als 20 Minuten. Bei 20 Minuten habe man v.a. Soft News und Unterhaltung, aber wenig Hintergrundberichterstattung im Gegensatz zu Watson. Er freue sich, wenn er höre, dass Jugendliche Watson nutzten.
- Dann kommt Watson selbst zu Wort mit einem rund 7minütigen Interview mit der Watson-Redaktorin Viktoria Weber (früher bei 20 Minuten Online). Sie erzählt von ihrer Arbeit, es werden die aktuellen Traffic-Werte angeschaut, und sie gibt ihre Meinung dazu ab, was die User interessiert.
- Später kommt ein Schüler zu Wort, der erzählt, dass er die NZZ lese, worauf die SRF-Moderatorin fragt, warum denn gerade die NZZ, es gäbe ja z.B. auch Watson als Alternative (39:25 min). Ein anderes Beispiel nennt sie nicht.
- Ein interviewter Staatskundelehrer (Urs Hügin) stellt fest, dass allgemein immer weniger gelesen werde. Viele Leute, die früher beispielsweise die Basler Zeitung gelesen hätten, würden heute 20 Minuten lesen. Er findet 20 Minuten sei ein hochprofessionelles Produkt, aber es fehle dem Medium an Geld und deshalb habe es fast nur reine Meldungen. Das Problem sei, wer sich nur über 20 Minuten informiere, sei zwar nicht schlecht informiert, aber die Hintergründe würden fehlen. Und das sei es, was er mit seinen Schülern heute anschauen müsse: nämlich die Gewichtung der Fülle an Informationen, die sie täglich erhielten.
- Am Schluss zieht Eisenegger das Fazit, wir müssten das Qualitätsproblem der Medien lösen, das sehr viel mit den wegbrechenden Ressourcen zu tun habe. Informationsjournalismus koste Geld und wenn dieses nicht vorhanden sei, müsse man sich nicht wundern, dass auch die Qualität abnehme. Man müsse wieder mehr in den Informationsjournalismus investieren und die Jungen entsprechend schulen, damit diese nicht bloss 20 Minuten lesen würden, sondern auch mal wieder einen Tages-Anzeiger.
Materielles
3. Gemäss der konstanten Rechtsprechung des Bundesgerichts sollen redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt Tatsachen und Ereignisse sachgerecht wiedergeben, sodass das Publikum sich eine eigene Meinung bilden kann. Ein Beitrag darf insgesamt nicht manipulativ wirken, was der Fall ist, wenn der (interessierte) Zuschauer bzw. Zuhörer in Verletzung journalistischer Sorgfaltspflichten unsachgemäss informiert wird, er sich gestützt auf die gelieferten Informationen oder deren Aufarbeitung kein eigenes sachgerechtes Bild mehr machen kann, weil wesentliche Umstände verschwiegen oder "Geschichten" durch das Fernsehen (oder in diesem Fall das Radio) "inszeniert" werden . Das Prinzip der Wahrhaftigkeit verpflichtet den Veranstalter, Fakten objektiv wiederzugeben; bei umstrittenen Sachaussagen soll der Zuschauer (oder in diesem Fall der Zuhörer) so informiert werden, dass er sich darüber möglichst selber ein Bild machen kann. Der Umfang der bei der Aufarbeitung des Beitrags erforderlichen Sorgfalt hängt von den Umständen, insbesondere vom Charakter und den Eigenheiten des Sendegefässes sowie dem jeweiligen Vorwissen des Publikums ab (BGE 134 I 2 E. 3.3.1; BGE 132 II 290 E. 2.1 S. 292). Das Gebot der Sachgerechtigkeit verlangt nicht, dass alle Standpunkte qualitativ und quantitativ genau gleichwertig dargestellt werden; entscheidend ist, dass der Zuschauer erkennen kann, dass und inwiefern eine Aussage umstritten ist. BGE 137 I 340 S. 344 f., Erw. 3.1).
4. Weiter soll laut Bundesgericht dem Zuschauer „nicht durch angeblich objektive, tatsächlich aber unvollständige Fakten die Meinung bzw. Ansicht des Journalisten als (absolute) Wahrheit und eigene Überzeugung suggeriert werden“. Welche gestalterischen Mittel wie eingesetzt werden, sei nur so lange Sache des Veranstalters, als er dem Gebot der "Sachgerechtigkeit" nachkomme. Die grundsätzlich nicht verbotene anwaltschaftliche Berichterstattung entbinde den Veranstalter nicht davon, die kritische Distanz zum Ergebnis der eigenen Recherchen und zu Erklärungen Dritter zu wahren sowie Gegenstandpunkte in fairer Weise darzulegen, auch wenn sie die von ihm vertretene These schwächen oder allenfalls in einem für den Zuschauer anderen als dem gewünschten Licht erscheinen liessen. „Bei der Prüfung der Programmrechtskonformität gehe es nicht darum, ob die erhobenen Vorwürfe objektiv tatsächlich gerechtfertigt sind oder nicht, sondern um die Frage, ob der Betroffene in einer Art und Weise Stellung nehmen konnte, welche es dem Zuschauer erlaubte, sich ohne manipulative Elemente ein eigenes Bild zu machen“ (BGE 137 I 340 S. 345 f., Erw. 3.2).
5. Diesen Praxisleitlinien der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sind die Verantwortlichen der beanstandeten Sendung nicht in allen Teilen nachgekommen, wie im Folgenden zu zeigen sein wird.
6. Die Behauptung von Eisenegger, wer 20 Minuten lese, sei nicht wirklich informiert, 20 Minuten erkläre uns die Welt nicht, denn die Texte würden keine Zusammenhänge erschliessen und es werde kein Kontext geliefert (ca. Minute 6) ist vorerst einmal inhaltlich falsch und schon deshalb nicht sachgerecht. Natürlich enthält 20 Minuten Analysen, Einordnungen und kontextuelle Informationen nicht im gleichen Ausmass, wie es eine NZZ oder ein Tages-Anzeiger liefern, doch werden gerade im Bereich politischer Fragen sehr wohl Hintergrundinformationen und Kontext geliefert, wie nachfolgende Beispiele zeigen, die mit Ausnahme der Beispiele 12) und 13) alle neuesten Datums sind (Dezember 2015, Januar 2016).
A. Inland:
- Fallbeispiele Durchsetzungsinitiative: 22.1.2016
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Diebe--Dealer--Raser---wer-wuerde-ausgeschafft--25414890 - Q&A Heiratsstrafe-Initiative: 19.1.2016
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Darum-bekaempfen-Gegner-das-Aus-der-Heiratsstrafe-10618224 - Vorschau Politjahr 2016: 3.1.2016
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Diese-neun-heissen-Eisen-packt-die-Politik-2016-an-17604908 - Mögliche Bundesrats-Rücktritte diese Legislatur: 11.12.2015
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/28102207 - Analyse zu Parmelins Wahl: 9.12.2015
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Guy-Parmelin-war--das-geringste--bel--17429776
B. Ausland
- Machen nun alle Balkanländer dicht? 22.1.2016
http://www.20min.ch/ausland/news/story/15355181 - Trump und Palin: Dreamteam der Patzer, Schnitzer und Anwürfe: 21.1.2016
http://www.20min.ch/ausland/news/story/Dreamteam-der-Patzer--Schnitzer-und-Anwuerfe-21198598 - «Soldaten Odins» patrouillieren in Finnland: 17.1.2016
http://www.20min.ch/ausland/news/story/15504417 - Interview aus dem Dschungel von Calais; 18.1.2016
http://www.20min.ch/ausland/news/story/24692938 - Q&A zu Boko Haram: 14.1.2015
http://www.20min.ch/ausland/news/story/30203868 - Q&A zum Front National: 14.12.2015
http://www.20min.ch/ausland/news/story/Was-bedeutet-die-Schlappe-des-Front-National--27841114
Etwas älter, aber sehr umfassend hintergründig und erkenntnisfördernd sind folgende Beiträge:
- IS-Serie von 2014:
http://www.20min.ch/reportage-IS/ - Irakreportage:
http://www.20min.ch/longform/reportage-peshmerga/index.html
C. Wirtschaft
- Alstom-Stellenabbau
http://www.20min.ch/finance/news/story/12-000-Industriejobs-weg-seit-Mindestkurs-Aus-27378611 - Börsencrash in China (Q&A): 7.1.2016
http://www.20min.ch/finance/news/story/Die-Gruende-fuer-die-grosse-Nervositaet-an-den-Boersen-20429776 - US-Zinsentscheind / Folgen für die Schweiz (Q&A): 17.12.2015
http://www.20min.ch/finance/news/story/18321875 - US-Zinsentscheid: 16.12.2015
http://www.20min.ch/finance/news/story/Dreht-Janet-Yellen-heute-der-USA-den-Geldhahn-zu--18369740 - Tiefer Ölpreis (Q&A): 11.12.2015
http://www.20min.ch/finance/news/story/27539135
7. Die, wie obige Beispiele zeigen, ungerechtfertigte Kritik Eiseneggers bezüglich der Qualität des Angebotes ist von einer Schwere und Undifferenziertheit, welche es zwingend erfordert hätte, die kritisierte Redaktion 20 Minuten dazu wenigstens zu Wort kommen zu lassen. Lässt man die Aussage ohne Relativierung so stehen, wird damit verhindert, dass die Zuhörer sich ein eigenes Bild machen können. Dem Zuhörer wird der objektiv ungerechtfertigte Vorwurf als Wahrheit mit auf den Weg gegeben: 20 Minuten erschliesst keine Zusammenhänge und liefert keinen Kontext. Äusserten sich im Beitrag Schüler auf diese Weise, so kann man das durchgehen lassen, weil davon auszugehen ist, dass ein Schülerurteil subjektiv gefärbt ist. Tritt aber eine als Experte angekündigte Person, wie im vorliegenden Fall Mark Eisenegger, mit einer derartig undifferenzierten, unrichtigen und krass herabsetzenden Darstellung an, so müsste die verantwortliche Moderatorin dafür sorgen, dass „der Betroffene in einer Art und Weise Stellung nehmen kann, welche es dem Zuschauer erlaubt, sich ohne manipulative Elemente ein eigenes Bild zu machen“ (BGE 137 I 340 S. 345 f., Erw. 3.2). Dies ist im beanstandeten Beitrag nicht geschehen. 20 Minuten wurde nicht angehört und auch sonst enthielt der Beitrag keinerlei Relativierung. Damit wurde klar gegen das Sachgerechtigkeitsverbot verstossen.
8. Zusätzlich strapaziert die journalistischen Standards der Umstand, dass „Experte“ Eisenegger ohne von der Moderatorin gestoppt zu werden mit der für Watson werbenden Aussage zitiert wurde, er freue sich, wenn er höre, dass Jugendliche Watson nutzten (siehe oben Ziff. 4d). Weiter führte Input 7 Minuten lang ein Gefälligkeitsinterview mit einer Watson-Redaktorin (sieh oben Ziff. 4e). Und später fragte die Moderatorin einen jungen NZZ-Leser, warum er gerade die NZZ lese, es gäbe doch z.B. auch Watson als Alternative (siehe oben Ziff. 4f) - ein anderes Beispiel nennt sie nicht.
Es ist unbestritten, dass das Sachgerechtigkeitsgebot nach herrschender Lehre und Praxis anwaltschaftlichen Journalismus nicht verbietet und keine absolute Ausgewogenheit für jeden einzelnen Beitrag verlangt, worauf der Ombudsmann in seinem Jahresbericht 2014 ausdrücklich hingewiesen hatte (Jahresbericht der Ombudsstelle SRG.D für das Jahr 2014, S. 10). Im Kontext aber mit den als Faktum präsentierten Behauptungen Eiseneggers zum Angebot von 20 Minuten verschärfen diese zusätzlichen Aspekte die Einseitigkeit des Beitrags in einem Ausmass, das gegen die Sachgerechtigkeit verstösst, und zwar auch dann, wenn man die Qualität des in der Sendung als Vorbild erwähnten Onlineportals Watson nicht in Zweifel zieht. Das Sachgerechtigkeitsverbot wurde nicht dadurch verletzt, dass die Qualität von Watson hervorgehoben wurde, sondern damit, dass der unzutreffende Eindruck erweckt wurde, im Gegensatz zu Watson erschliesse 20 Minuten keine Zusammenhänge und liefere keinen Kontext.
9. Schliesslich ist auf das Gespräch der Moderatorin mit dem Staatskundelehrer hinzuweisen. Das Urteile des Lehrers, der nicht als Experte präsentiert wird, fällt zwar deutlich differenzierter aus als jenes des „Experten“ Eisenegger, doch wäre es nach der aus dem Sachgerechtigkeitsgebot resultierenden Anhörungspflicht angebracht gewesen, auch zu dessen These, 20 Minuten fehle es an Geld, weshalb 20 Minuten fast nur reine Meldungen enthalte und dort Hintergründe fehlen würden, die kritisierte Redaktion Stellung nehmen zu lassen.
Fazit:
Das Sachgerechtigkeitsgebot verlangt u.a. die Einhaltung der journalistischen Standards. Dies war im beanstandeten Input-Beitrag an mehreren Stellen, am krassesten bei der als Expertenvotum wiedergegebenen Kritik Eiseneggers, 20 Minuten erschliesse keine Zusammenhänge und liefere keinen Kontext, nicht der Fall. Damit wurden nicht nur objektiv unzutreffende Fakten im Mantel der Expertise verbreitet, sondern auch die Anhörungspflicht verletzt“.
Gestützt auf diese Ausführungen stellen Sie folgenden Antrag:
Es sei die Angelegenheit zu prüfen und es seien die geeigneten Massnahmen im Sinne von Art. 93 Abs.1 RTVG einzuleiten.
2. Wie üblich habe ich eine Stellungnahme der Redaktion eingeholt. Pascal Scherrer Publizistische Leitung Radio SRF 3, schreibt:
„Mit eingeschriebenem Brief vom 1. Februar 2016 beanstanden X und Y von der Tamedia AG die Input-Sendung mit dem Titel „Null Bock auf Informationsjournalismus – warum?“ vom 17. Januar 2016.
Die Beanstander machen geltend, in der besagten Sendung werde die Berichterstattung von 20 Minuten wiederholt als negatives Beispiel erwähnt, unter anderem auch von Mark Eisenegger, Präsident des Forschungsinstituts Öffentlichkeit und Gesellschaft (fög)/ Universität Zürich, während Watson wiederholt als positives Beispiel hervorgehoben werde (Ziffer 1 der Beanstandung). Die Behauptungen von Mark Eisenegger, wer 20 Minuten lese, sei nicht wirklich informiert, 20 Minuten erkläre die Welt nicht, denn die Texte würden keine Zusammenhänge erschliessen und es werde kein Kontext geliefert, seien inhaltlich falsch und deshalb nicht gerechtfertigt (Ziffer 8 der Beanstandung). Die Beanstander bringen vor, die ungerechtfertigte Kritik Eiseneggers bezüglich des Angebots sei von einer Schwere und Undifferenziertheit, welche es zwingend erfordert hätte, die kritisierte Redaktion 20 Minuten dazu wenigstens zu Wort kommen zu lassen. Lasse man die Aussage ohne Relativierung so stehen, werde damit verhindert, dass die Zuhörer sich ein eigenes Bild machen könnten. Dem Zuhörer werde der objektiv ungerechtfertigte Vorwurf als Wahrheit mit auf den Weg gegeben: 20 Minuten erschliesse keine Zusammenhänge und liefere keinen Kontext. Auch sonst erhalte der Beitrag keinerlei Relativierung dieser Aussage. Damit sei gegen das Sachgerechtigkeitsgebot verstossen worden (Ziffer 9 der Beanstandung).
Die Beanstander monieren, die Moderatorin habe mit einer Watson-Redaktorin ein Gefälligkeitsinterview geführt und Mark Eisenegger sei, ohne von der Moderatorin gestoppt zu werden, mit der Watson werbenden Aussage zitiert worden, er freue sich, wenn er höre, dass Jugendliche Watson nutzten. Ausserdem frage die Moderatorin einen NZZ-Leser, warum er die NZZ lese, es gebe doch z.B. auch Watson als Alternative. Ein anderes Beispiel nenne die Moderatorin nicht (Ziffer 10 Abs. 1 der Beanstandung).
Die Beanstander kommen zum Schluss, das Sachgerechtigkeitsgebot sei nicht dadurch verletzt worden, dass die Qualität von Watson hervorgehoben wurde, sondern dadurch, dass der unzutreffende Eindruck erweckt worden sei, im Gegensatz zu Watson erschliesse 20 Minuten keine Zusammenhänge und liefere keinen Kontext (Ziffer 10 Abs. 2 der Beanstandung).
Überlegungen zum Design der kritisierten Input-Sendung:
Ziel der Sendung war es, eine facettenreiche Auslegeordnung zu präsentieren über das News-Mediennutzungsverhalten der unter 30-Jährigen. Die Sendung Input wollte von jungen Erwachsenen wissen, welche Medien sie konsumieren und warum.
Ausgangslage für unsere publizistische Arbeit bildete das Jahrbuch „Qualität der Medien“ des Forschungsinstituts Öffentlichkeit und Gesellschaft (fög) / Universität Zürich. Das fög kommt darin zum Schluss, dass der Informationsjournalismus die jungen Erwachsenen verliert.
Vgl. hierzu die Medienmitteilung zum Jahrbuch 2015 http://www.foeg.uzh.ch/dam/jcr:ffffffff-dcb0-8a8e-0000-000029a03f41/Medienmitteilung_JB_2015_dt.pdf).
Zum Resultat der Studie äusserte sich in der Input-Sendung der Präsident des fög, Mark Eisenegger.
Im Mittelpunkt der Sendung standen junge Leute unter 30 Jahren. An verschiedenen Schauplätzen wurden Personen mit unterschiedlicher Ausbildungslaufbahn befragt. Schauplätze waren die Zürcher Innenstadt sowie ein Gymnasium und eine Berufsschule in Basel.
Weiter wurde ein Staatskundelehrer befragt, der die Entwicklung des News-Medienkonsums seit 30 Jahren im Klassenzimmer intensiv beobachtet und reflektiert.
Ferner interviewte die Input-Sendungsmacherin eine Redaktorin von Watson an ihrem Arbeitsplatz.
Unsere allgemeine Stellungnahme zu den beanstandeten Punkten:
Den vorgebrachten Kritikpunkt der Beanstander, die Anhörungspflicht von 20 Minuten sei verletzt worden, können wir nachvollziehen. Wir hätten nicht in jedem Fall die Aussagen von Mark Eisenegger in der vorliegenden Form stehen lassen dürfen. Wobei an dieser Stelle angefügt werden muss, dass wir auch Vertreter anderer in der Sendung erwähnten Medien – unter anderen NZZ, SRF – nicht explizit befragt haben.
Im Sinne einer selbstkritischen Auseinandersetzung mit unseren Produkten haben wir bereits das Gespräch mit den Verantwortlichen von 20 Minuten gesucht, um ihnen die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu den Aussagen von Mark Eisenegger betreffend 20 Minuten einzuräumen.
Wir möchten den Kritikpunkt der Beanstander, die besagte Sendung erwecke den Eindruck, im Gegensatz zu Watson erschliesse 20 Minuten keine Zusammenhänge und liefere keinen Kontext, aus unserer Sicht erläutern. Wir sind der Meinung, dass dieser Eindruck, wenn man die ganze Sendung von 52:30 Minuten betrachtet, nicht stimmt. Sowohl 20 Minuten wie auch Watson werden u.a. von Mark Eisenegger kritisiert, auch wenn, wie die Beanstander richtigerweise ausführen, Mark Eisenegger sagt, 20 Minuten habe weniger Hintergrundberichterstattung im Gegensatz zu Watson. Im Gesamtkontext werden aber die Gratisanbieter wie 20 Minuten und Watson auf dem Markt mit kostenpflichtigen Zeitungen des klassischen Informationsjournalismus wie NZZ und Tagesanzeiger verglichen.
Dazu folgende Punkte:
Von der Input-Sendungsmacherin auf die Auswirkungen des Konsums von Gratisnachrichten angesprochen, zitiert Mark Eisenegger aus der erwähnten Studie (ab Minute 46:27). Eisenegger sagt, dass der Konsum von Gratisnachrichten zu einem Weltverständnis führe, wonach die Welt nur noch aus Unglück, aus Katastrophen, aus Promigeschichten und – ein bisschen zugespitzt – aus Katzenvideos bestünde. Das habe man untersucht: Man habe diejenigen, die wenig professionelle Informationsmedien nutzen, nach Ereignissen befragt, an die sich die Personen erinnern – und das seien gemäss Studie in der Tat Katzenvideos, Softnews, Katastrophen, Terroranschläge.
Diese Kritik von Mark Eisenegger zielt also nicht allein auf 20 Minuten ab und stellt 20 Minuten im Gegensatz zu Watson nicht negativ dar. Generell werden hier Gratismedien, Watson inklusive, kritisiert. Mit den Katzenvideos wird nämlich konkret auf Watson Bezug genommen, folgt doch dieses Statement nach dem Interview mit der Watson-Redaktorin, die erklärt, dass ein Motto bei Watson laute, „Katzen sind auch News“. Die Katzenvideos sind im vergangenen Jahr denn auch derjenige Inhalt, der bei Watson am meisten angeklickt wurde (ab Minute 32:14). Eisenegger erläutert hier das Studienergebnis bezüglich der untersuchten Tatsache, wie das Weltverständnis derjenigen Personen ist, die weniger professionelle Informationsmedien nutzen. Hier sei noch angefügt, dass es sich bei dem von Mark Eisenegger geleiteten Institut um ein in breiten Kreisen anerkanntes, universitäres Forschungsinstitut handelt.
Die Frage der Input-Sendungsmacherin an einen Berufsschüler (ab Minute 39:16), warum er die NZZ lese und zum Beispiel nicht Watson, ist nicht als Wertung gegenüber 20 Minuten einzuordnen, sondern als Vergleich zu „klassischen“ kostenpflichtigen Medien zu betrachten. Die Input-Sendungsmacherin wollte herausfinden, ob junge Erwachsene bereit sind, für Informationen, d.h. für den klassischen Informationsjournalismus, zu bezahlen.
Zum konkreten Vorwurf, 20 Minuten werde wiederholt als negatives Beispiel erwähnt und Watson wiederholt als positives:
Den Vorwurf, 20 Minuten werde im Gegensatz zu Watson wiederholt als negatives Beispiel erwähnt, weisen wir zurück: 20 Minuten ist das von den befragten jungen Erwachsenen meistgenannte Medium, oft in neutralem Kontext: (Befragung in der Zürcher Innenstadt: ab Minute 01:49, Enzo, Detailhandelsfachmann, 21: „ich lese scho 20 Minute au ...“ / ab Minute 03:02: Nicki, KV-Lernender, „Jede Morge 20 Minute im Zug ...Ich han no es App vo 20 Minute. Wenn mich öppis interessiert vo 20 Minute, ghon ich genauer is Detail im Internet go recherchiere. ...“ / ab Minute 03:36, 23-Jährige, “ich lese eigentlich nur 20 Minute ...“ / ab Minute 15:00, Melinda zu den Attentaten in Paris, „im 20 Minuten App han i den au es bitz g’läse, was ich halt schad finde isch, dass ich eher e Mensch bin, wo de Medie traut und glaubt ...“ und ab Minute 16:32: ich han halt so verschiedeni Apps wo Artikel über verschiedene Theme schtönd ...“ s’20 Minute schon es bizzeli länger und s’Watson, das han ich empfohle becho vo öpperem us de Klass und das isch eigetli no guet.“ / ab Minute 36:45, angehende Lehrerin: „ Meischtens halt 20 Minute oder Blick am Abend wenn ich halt im Zug bin und mit dem Zug heifahre tue und ab und zu BaZ online.“
Vom besagten Staatskundelehrer wurde 20 Minuten in der Sendung als hochprofessionelles Produkt bezeichnet. Wenn man 20 Minuten lese, sei man nicht schlecht informiert (ab Minute 41:48).
Den von den Beanstandern erhobenen Vorwurf des „Gefälligkeitsinterviews“ mit Watson betrachten wir als unzutreffend. Vielmehr war das Watson-Interview aus unserer Warte publizistisch gerechtfertigt. Denn Watson empfiehlt sich nicht nur werberisch als Plattform für „junge, tätowierte Frauen mit Matura“. Vielmehr avisiert Watson die Zielgruppe der jungen und gut ausgebildeten Frauen mit einem publizistischen Konzept, das sich von seinen Mitbewerbern unterscheidet. Watson richtet sich also gezielt an jene Zielgruppe, die Mark Eisenegger in seiner Studie und auch in der Input-Sendung als „News-Deprivierte“ bezeichnet; eine Population von Medien-Konsumentinnen, die sich in besonderem Masse von klassisch aufbereiteten News-Inhalten abwendet.
Mit dem Besuch auf der Watson-Redaktion konnte die Input-Macherin ihrem Publikum einen Eindruck vermitteln, wie Watson versucht, junge Frauen gezielter als andere zu erreichen. Im Zusammenhang mit Watson haben wir übrigens bewusst darauf verzichtet vorhandene Aussagen der jungen Erwachsenen zu senden, die einseitigen werberischen Charakter gehabt hätten. Lediglich eine einzige Aussage einer Schülerin „dass sie Watson konsumiere“ wurde verwendet.
Zum Input-Sendeabschnitt rund um Nachrichten-Push-Meldungen:
Richtig ist, dass sich ein Schüler und eine Schülerin negativ über Push-Nachrichten äussern und sich dabei auf Push-Nachrichten von 20 Minuten beziehen. Das Thema Push-Nachrichten wurde aber in einem generellen Kontext gestellt, nämlich jenen der schnellen Information. So ärgert sich der gleiche Schüler darüber, dass er sowohl mit der Wertung der Zeitungen generell, als auch der von SRF, welche Nachrichten gepusht oder sonst wie schnell veröffentlicht werden, nicht einverstanden ist (ab Minute 7:42). Auch erwähnt er an dieser Stelle, dass Fernsehen und Radio halt sehr sehr unbeliebt seien. Es sei immer live und wenn er etwas verpasse, habe er keine Chance, ohne umständlich einer schlechten ausgebauten Mediathek im Internet das nochmals suchen zu müssen um das nachschauen zu können (ab Minute 11:00). Man müsse immer „glotzen“ oder hören beim Radio und das Angenehme bei Apps und Zeitungen sei es, dass man bei diesen nachlesen könne ohne grosse Anstrengung.
Da die Push-Nachrichten und die Schnelligkeit der Verbreitung Thema waren und neben 20 Minuten Zeitungen, Radio und Fernsehen, dh. Medien generell von dem jungen Erwachsenen kritisiert wurden, ist es unserer nach Meinung korrekt, auch die Statements zu den Push-Nachrichten von 20 Minuten zu senden.
Fazit
Zusammenfassend halten wir fest, dass wir bedauern, 20 Minuten nicht für eine Stellungnahme angefragt zu haben. Ein kurzes Interview hätte die der Sendung zugrunde liegende Fragestellung noch besser abgerundet. Gerne sind wir deshalb bereit, zum Kritikpunkt, 20 Minuten liefere weniger Hintergrundinformationen als andere Mitbewerber, die Stellungnahme der Redaktion von 20 Minuten als Online-Zusatz bei der entsprechenden Input-Sendung im Netz zu publizieren.
Dennoch sind wir der Meinung, dass das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt wurde, da sich das Publikum darüber, welche Medien junge Erwachsene konsumieren und was ihre Haltung gegenüber den Medien ist, eine Meinung bilden konnte.
Zudem sind wir der Ansicht, dass sich das Publikum darüber, was es für die Gesellschaft bedeutet, wenn junge Menschen immer weniger informiert sind, eine eigene Meinung bilden konnte. Die Kritik, 20 Minuten werde wiederholt als negatives Beispiel erwähnt, stimmt, wie oben ausgeführt, nur beschränkt. Denn medienkritische Aspekte ziehen sich durch die ganze Sendung und beziehen sich notabene auch auf Produkte von SRF.“
3. Soweit die Stellungnahme der Redaktion. In der Zwischenzeit konnte ich mich detailliert mit Ihrer Eingabe und der Sendung befassen und bin nun in der Lage, Ihnen meine Antwort auf Ihre sehr detaillierte Eingabe zukommen zu lassen.
Der Medienkonsum und die Art und Weise, wie sich junge Menschen heute informieren, ist ein relevantes Thema in der sich stark verändern Kommunikationswelt. Diskussionen, ob wir Alle und Junge im Speziellen heute „overnewsed but underinformed“ sind, werden an zahlreichen Veranstaltungen und verschiedensten Foren geführt. Auch im Jahrbuch 2015 „Qualität der Medien“ wird dem Thema Aufmerksamkeit geschenkt.
Dass sich DRS 3 über 50 Minuten mit der Frage des Medienkonsums junger Leute auseinandersetzt, ist richtig und anerkennungswürdig. Dass sehr unterschiedliche Menschen zu Wort kommen, mehrere Schauplätze besucht und Experten interviewt werden, dass grundsätzliche Themen wie Vertrauensverlust in die Medien, Tempodiktat, Sozialisierung zur Mediennutzung und die Arbeit in einer Onlineredaktion angegangen werden, gehört zur professionellen Arbeit der Redaktion und der Journalistin. Es kann beim gewählten Thema nicht verwundern, dass 20 Minuten ein wichtiger Platz zukommt, sind doch diese Zeitung sowie die Website/App eine Hauptinformationsquelle vieler Jugendlicher und junger Erwachsener. Dass die Zeitung von den einen geschätzt, von anderen kritisiert wird, gehört zu einem Massenmedium.
Sie bemängeln in Ihrer Eingabe, dass 20 Minuten selbst keine Stellungnahme abgeben konnte, dass die Kritik, namentlich des Medienwissenschaftlers, zu pauschal und ungerechtfertigt sei und sich die Zuhörer und Zuhörerinnen keine eigene Meinung bilden konnten, dass also das Sachgerechtigkeitsprinzip verletzt worden sei.
Die Redaktion ist selbstkritisch und bedauert, dass sie 20 Minuten keine Gelegenheit bot, zur Kritik von Mark Eisenegger Stellung nehmen zu können. Dies erachte ich in der Tat als Versäumnis und als journalistischen Fehler. 20 Minuten hätte befragt werden müssen zur Ansicht des Wissenschaftlers und zur Aussage des fehlenden Geldes, gemacht vom Bildungsfachmann, sind doch beide Einschätzungen sehr pointiert und kritisch. Dass nach Ihrer Beschwerde ein Angebot gemacht wurde, dies nachzuholen, ist richtig, vermag den Fehler aber nicht zu korrigieren.
Ihre anderen Kritikpunkte negiert die Redaktion. Diese lassen sich meiner Ansicht nach auf folgende Fragen fokussieren:
• Ist es falsch, wenn der Medienwissenschaftler erklärt, wer 20 Minuten lese, sei nicht wirklich informiert und in der Lage, Ereignisse einzuordnen?
• Kommt Watson in der Sendung eine ungerechtfertigte Sonderstellung zu?
• Ist der Gesamteindruck der Sendung verzerrt bzw. falsch, sodass sich die Zuhörer keine eigene Meinung bilden können?
Zum ersten Punkt: Ich gehe mit dem Bildungsexperten und langjährigem Staatskundelehrer einig, dass 20 Minuten professionell und für die Zielgruppe gut gemacht und weitgehend fehlerfrei ist. Wie Sie in Ihrer Eingabe selbst schreiben, hat 20 Minuten weniger Anspruch auf Analysen und Einordnungen als grössere abonnierte Zeitungen. Auf der Tamedia Website ist das Ziel von 20 Minuten entsprechend umschrieben: „Die 1999 in der Deutschschweiz lancierte Pendlerzeitung 20 Minuten sorgt mit Nachrichten aus Politik, Wirtschaft, Sport, Unterhaltung und Service täglich für Gesprächsstoff.“ Dem kommt die Redaktion nach, es geht um NACHRICHTEN, die in der Zielgruppe auch weitergegeben werden. Dass wichtige Ereignisse teilweise umfassender dargestellt und erklärt werden, wie Sie in Ihren Links auch zeigen, ist anzuerkennen. Dennoch sind Medienwissenschaft und Bildungsfachleute der Ansicht, dass 20 Minuten insgesamt bei komplexen Themen kaum zum Verständnis ausreiche. Diese durch Forschungsergebnisse fundierte Aussage wird in der Sendung vermittelt und z. T. auch von Jugendlichen bestätigt. Ich würde sie ebenfalls unterstützen, vor allem im Hinblick auf die Altersgruppe der über 18 Jährigen, die ja auch Stimm- und Wahlberechtigte sind.
Journalistisch zu diskutieren wäre allenfalls noch die Relevanz einzelner Aussagen bei Umfragen, Strasseninterviews. Da wurden mehrere weitgehend falsche Informationen unkommentiert weitergegeben.
Zum zweiten Punkt: Watson bekommt tatsächlich eine gute Plattform in der Sendung. Doch die Redaktion begründet die Wahl mit der Neuheit und der Zielgruppe des Portals. Das kann ich nachvollziehen. Die interviewte Journalistin, früher angestellt bei 20 Minuten online, zieht auch nie einen Vergleich. Sie beschreibt die aktuelle Arbeitsweise bei Watson. Dass sowohl die Moderatorin als auch der Medienwissenschaftler Watson nochmals explizit ins Spiel bringen, mag unsensibel sein. Dass damit aber die Information verfälscht wurde, trifft nicht zu.
Zusammenfassend, und damit zum dritten Punkt: Ich gebe ich Ihnen Recht, dass die Input-Redaktion 20 Minuten hätte Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen. Diese Unterlassung ritzt zwar das Sachgerechtigkeitsgebot, als grundsätzlich unsachgerecht aber beurteile ich die Sendung nicht. Die Zuhörer konnten sich über die sehr verschiedenen Aussagen eine eigene Meinung bilden.
4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Mög¬lichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.
Sylvia Egli von Matt
Stv. Ombudsfrau SRG.D
Kommentar