Radio-Berichterstattung über Therwiler Händedruck-Fall beanstandet

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Sie beanstandeten mit ihrer e-Mail vom 12. April 2016 die Berichterstattung von Radio SRF über die Regelung einer Sekundarschule in der basellandschaftlichen Gemeinde Therwil, die zwei muslimischen Schülern erlaubt, der Lehrerin (und den Lehrern) den Handschlag zu verweigern. Insbesondere kritisierten Sie die Sendungen „Freitagsrunde“, „Samstagsrundschau“ und „Die Woche in der Romandie“ vom Freitag und Samstag der Woche, in der die Regelung bekannt geworden war. Ihre Eingabe erfüllte alle formellen Bedingungen für eine Beanstandung. Folglich kann ich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Verzeihung - aber jetzt reicht es mir: Seit Tagen handelt SRF den ‚Skandal‘ des Nicht-Handschlags ab - ohne die geringste Recherche, einfach nur abgekupfert - ohne profunde Information oder Kenntnis. Dafür wird verurteilt und zerredet.

Das ist unprofessionell und inkompetent.

Entschuldigung: Aber können die Mitarbeitenden nicht lesen? Wie wär’s denn mal damit? http://www.blick.ch/news/schweiz/handschlag-verweigerer-von-therwil-bl-der-zoff-begann-auf-der-schulreise-id4889710.html

Die ‚Qualitätspresse‘ sah sich wohl nicht in der Lage, zu recherchieren - hmmm?

‚Man‘ wollte sich wohl nicht beispielsweise bei den beschuldigten Schülern und ihren Eltern informieren. Da wäre die Story ja gestorben.

Das wird im Fall auch dadurch nicht besser, dass sich eine Bundesrätin voreilig - und ohne Informationen einzuholen - fahrlässig dazu äussert.

Wie würden denn fundamentalistische Christenjüngelchen reagieren, wenn ihr ‚Herr Jesus Christus‘ von irgend einem Lehrer verhohnepiepelt würde? Ich wage mal, zu vermuten: Die würden gleich handgreiflich und hätten sowieso Pfefferspray dabei.

Statt den Mohammed verunglimpfenden Lehrer in den Senkel zu stellen, hat ihn die betreffende Lehrerin offenbar noch ‚unterstützt‘. Dieser Person würde ich auch nie die Hand reichen.

Ein Lehrer pöbelt nicht gegen einen Religionsstifter. Das geht einfach nicht. Und solche Pöbelei unterstützt man nicht.

Ausserdem: Weder als Schülerin noch als Unterrichtende in Primar- und Sekundarschulen habe ich jemals den Lehrern Pfötchen geben müssen oder eine Schülerparade abgenommen. Vermutlich benötigen gewisse Lehrerin/innen unbedingt ‚Körperkontakte‘.

Wie ekelhaft ist denn das?

Die Schule scheint ohnehin nicht ganz koscher zu sein - wenn ein Lehrer ein ‚Liebesverhältnis‘ mit einer mutmasslich minderjährigen Schülerin hatte?

Und ein Lehrer eine dunkelhäutige Schülerin der ‚Morddrohung‘ bezichtigt? Dann soll er das Kind anzeigen - wenn diese ungeheuerliche Beschuldigung überhaupt stimmen würde.

Oder hat er das Kind vielleicht begrapscht? Dann könnte ich die Drohung verstehen.

Sorry, aber so geht es nun einfach gar nicht: Gepöbel in der ‚Freitagsrunde‘ auf SRF 4, Gepöbel im Tagesgespräch, Gepöbelt auf SRF 4 im Gespräch mit der Romandie-Korrespondentin, die natürlich auch Empörung rüberbringt - und alles ohne seriöse Recherchen.

Das ist übelste Muslimen-Hetze, die allen journalistischen Pflichten krass widerspricht.“

B. Für Radio SRF nahm Michael Bolliger, Leiter von SRF 4News, wie folgt zu Ihrer Beanstandung Stellung:

„Ich danke Ihnen bestens für die Möglichkeit, zur Beanstandung 4255 Stellung nehmen zu können. Ich tue das gleichzeitig als Mitglied der Radio-Chefredaktion, wie auch als Leiter von SRF4News und damit Direktverantwortlicher von zwei der drei beanstandeten Sendungen (,Freitagsrunde‘ und ‚Die Woche in der Romandie‘).

In ihrem Schreiben kritisiert Frau X, wir hätten in den Sendungen ‚ohne seriöse Recherche (...) übelste Muslimen-Hetze‘ betrieben und damit unsere journalistischen Pflichten verletzt.

Ich nehme zu dieser Beanstandung wie folgt Stellung:

Frau X gründet ihren Vorwurf auf einen ‚Blick‘-Artikel vom 7. April (Datum gemäss Web-Artikel), den sie der Beanstandung beigefügt hat. Darin wird ein Bekannter der Familie der betroffenen Schüler zitiert. Gemäss diesem Informanten habe es ‚auf einer Klassenfahrt‘ eine verbale Auseinander-setzung zwischen den beiden Schülern und einem Lehrer über den Islam gegeben. Dabei sei der Lehrer ‚ausfällig geworden‘.

Die Beanstanderin verlangt implizit, dass wir diese Auseinandersetzung in unserer Berichterstattung hätten einfliessen lassen müssen. Der Umstand, so die implizite Aussage von Frau X, dass wir diesen Artikel respektive den beschriebenen Inhalt nicht berücksichtigt haben, habe zu einer ein-seitigen Berichterstattung zu Ungunsten der betroffenen Schüler und der Gruppe der Muslime allgemein geführt. Wir hätten ‚Muslimen-Hetze‘ betrieben.

Ich weise diesen Vorwurf in aller Form zurück. Erstens ist der Blick-Artikel in seiner Beschreibung derart unpräzise, dass er zur weiteren Berichterstattung meines Erachtens nicht taugt. Zweitens sind die Ereignisse auf dieser Reise – falls sie sich wie beschrieben ereignet haben – irrelevant für die jetzige Fragestellung. Die Therwiler Behörden haben den beiden Schülern im vergangenen Herbst eine Händedruck-Dispens erteilt, nicht weil ein Lehrer auf einer Klassenfahrt möglicherwiese den Islam kritisiert hatte, sondern weil die Schüler aus religösen Gründen darum gebeten hatten. Dass die Schulbehörden gar einen Fall von religiöser Radikalisierung befürchten, geht aus einem Schreiben der Schule an das Baselbieter Volksschul-Amt hervor, datiert mit Dezember 2015.

Die Basellandschaftliche Zeitung hat das Schreiben am 6.4. publiziert. (http://www.basellandschaftlichezeitung.ch/basel/baselbiet/schulleitung-warnte-vor-radikalisierung-der-brueder-130183502 ) Aufgrund dieses Artikels und anderer Publikationen zum (radikal-)religiösen Umfeld der beiden Schüler, scheint es mir journalistisch seriös, die Ereignisse vor diesem Hintergrund zu sehen und nicht als Ergebnis eines allfälligen Streits mit einem Lehrer auf einem Ausflug.

Die drei beanstandeten Sendungen haben das Thema unterschiedlich bearbeitet. Die beiden kontroversen Diskussionsformate ‚Samstagsrundschau‘ und ‚Freitagsrunde‘ setzten sich mit der Frage auseinander: ‚Wie soll sich eine Behörde – stellvertretend für eine Gesellschaft - in einem solchen Fall verhalten? Haben die Baselbieter Behörden mit ihrem Einverständnis zur Händedruckverweigerung richtig reagiert?‘

In der wöchentlichen Rubrik ‚Die Woche in der Romandie‘ ging es nicht um eine eigenständige Diskussion, sondern darum, die Reaktionen und Kommentare in der Westschweiz, die diese Geschichte ausgelöst hatte, abzubilden.

Zu den einzelnen Sendungen:

Die Samstagsrundschau hatte den Berner Erziehungsdirektor Bernhard Pulver zu Gast, ‚Therwil‘ bildete den aktuellen Anlass, aber es ging in dem Gespräch generell um Volksschulthemen. Zur Diskussion rund um Therwil heisst es im Online-Artikel der Sendung:

Zwei muslimische Schüler aus Therwil verweigern ihrer Lehrerin den Handschlag. Diese Geschichte wird kontrovers diskutiert. Wer diskriminiert hier wen – die Schüler die Lehrerin oder umgekehrt? Der Berner Erziehungsdirektor Bernhard Pulver warnt vor einfachen Schlüssen und Pauschalisierungen.

Bernhard Pulver machte im Gespräch deutlich, dass aus seiner Sicht ein Handschlag zur Begrüssung Teil der schweizerischen Kultur sei und dass er da auch keine Kompromisse machen wolle.

Weder die Interviewerin noch der Interviewgast äusserten sich aber detailliert zum konkreten Fall Therwil, sie sprachen über das Händeschütteln generell. Es wurde betont, dass sowohl die Glaubens- als auch die Meinungsfreiheit in der Verfassung garantiert sind. Die Frage, ob Händeschütteln über-haupt zeitgemäss ist, wurde angesprochen. Es wurde ausserdem am Schluss der Passage thematisiert, dass die medialen Scheinwerfer zwar oft dorthin leuchten, wo Muslime zum Thema werden, dass Schulen aber häufiger mit Fragen rund um christliche oder andere fundamentalistische Lebenshaltungen konfrontiert sind.

Die Freitagsrunde diskutiert jeweils am Freitagnachmittag (und in den Wiederholungen am Wochenende) mit drei Gästen ‚Standpunkte und Meinungen zur innenpolitischen Woche‘. Nachdem sich in der betreffenden Woche auch die institutionelle Politik zum Fall und zu möglichen Konsequenzen geäussert hatte, (Bundesrätin Sommaruga in ‚10vor10‘ v. 4.4.) war es für die ‚Freitagsrunde‘ vom 8.4. klar, dass das Thema auch hier diskutiert würde.

Zu Gast in der Runde waren die frühere GPS-Nationalrätin Cécile Bühlmann, der frühere SVP-Nationalrat Hans Kaufmann und der Politologe Georg Lutz. Dass besonders Bühlmann und Kaufmann das Thema kontrovers betrachteten, liegt auf der Hand.

Hans Kaufmann fand, dass ‚Therwil‘ nur ein Beispiel in einer langen Liste von Beispielen sei, die deutlichen machten, dass viele ‚Zugezogene nicht integrationswillig und – fähig‘ seien. Cécile Bühlmann widersprach dieser Darstellung. Sie kenne aus ihrer früheren Tätigkeit als Beauftragte für interkulturelle Pädagogik im Kanton Luzern unzählige Fälle, in denen das Gespräch mit den Betroffenen zur gütlichen Regelung und damit langfristig zur guten Integration beigetragen habe.

Sie hätte sich das auch im vorliegenden Fall gewünscht, anstelle einer Dispens. Auch unter dem Titel der Gleichberechtigung. ‚Dass wir da keine Unterschiede machen und dass die Regel für alle gilt und das ist zumutbar.‘

Georg Lutz warnte davor, hier einen ‚Kulturkampf zwischen Muslimen und Christen‘ zu stilisieren. Wörtlich sagte Lutz unter anderem: ‚Das ist ein marginales Minderheitenproblem von religiösen Fundamentalisten, die es aber nicht nur unter den Muslimen gibt, die gibt es auch unter den Christen.‘

Natürlich drücken sich die Gäste der ‚Freitagsrunde‘ gelegentlich etwas weniger differenziert aus als ein Regierungsrat in der ‚Samstagsrundschau‘. Das gehört aber zum Konzept der ‚Freitagsrunde‘. Insgesamt war die Runde in ihren Meinungen jedoch ausgewogen, respektive, die muslim-kritische Haltung von Hans Kaufmann in der Minderheit. Einig war sich die Runde, dass Gleichberechtigung ein wichtiger Wert sei in der Schweiz und dass Behörden in solchen Fällen die hierzulande üblichen Gepflogenheiten durchsetzen sollen.

In der Rubrik Die Woche in der Romandie schliesslich, schilderte unsere Mitarbeiterin Katja Schaer (Redaktorin von Radio RSR) ausgesuchte Reaktionen auf die Geschichte. Das entspricht dem Konzept des Formats. Wir fragen am Ende der Woche, welche Themen wie in der Romandie (und im Tessin) diskutiert wurden. Weil hier nur die ‚Romandie-Woche‘ beanstandet wurde, ist auch nur diese beschrieben.

Der Moderator führte das Thema (an zweiter Stelle, nachdem zuerst über die ‚Panama-Papers‘ gesprochen wurde) und gab dann Katja Schaer ohne konkrete Frage das Wort:

‚Das Thema hat auch in der Romandie zu starken Reaktionen geführt, Katja Schaer‘:

Antwort: ‚Ja, diese Ausnahme, die eine Basler Schule für zwei Schüler macht, hat in der Westschweiz auch viele schockiert, ein solches Verhalten sei unannehmbar, ob von der Schule oder von den Schülern. Es handle sich um eine Provokation, die uns in die Zeit des Ancien Regime in Frankreich zurückwerfe, sagte zum Beispiel die Genfer Linke Magali Orsini.‘

Im weiteren Verlauf des Gesprächs beschreibt Katja Schaer weitere Reaktionen, etwa jene der Nationalräte Jean-Luc Addor (SVP, Wallis) oder Mathias Renard (SP, Wallis), jene von Laurent Vité, Präsident der Genfer Pädagogischen Gesellschaft oder auch aus Leserbriefspalten von ‚Le Matin‘.

Allen Aussagen gemein ist, dass unsere Mitarbeiterin sie mit entsprechender Quellenangabe wiedergibt, aber es sind keine von ihr persönlich gemachten Meinungs- oder andere Äusserungen.

Zusammenfassend: Das Thema hat Anfang April viele Menschen bewegt, und in einem Punkt waren sich alle Befragten in den beanstandeten Sendungen einig: Den Händedruck verweigern geht bei uns nicht, auch nicht unter Berufung auf die Religionsfreiheit. Zu diesem Fazit kamen übrigens auch die Kommentare weit über die beanstandeten Sendungen hinaus (s. unten).

Natürlich wurde die ganze Diskussion vor dem Hintergrund islamischer Verhaltensregeln geführt, die beiden Schüler in Therwil stammen auch aus einem muslimischen Elternhaus. In beiden Diskussions-sendungen, in der ‚Samstagsrundschau‘ wie in der ‚Freitagsrunde‘ wie in der ‚Romandie‘-Rubrik wurden aber weder die Schüler im Einzelnen, noch ihre Familie, oder der Islam als Religion despektierlich behandelt. Wir haben das Thema kontrovers, aber sachgemäss und fair behandelt.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, die Beanstandung abzulehnen.

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Beurteilung der Sendungen und des Vorwurfs. Man wundert sich manchmal schon, welche Anlässe zu einem Medien-Hype führen und was für Blüten dieser Hype dann treibt. In diesem Fall aber war nachvollziehbar, dass die Sonderregelung für zwei aus Syrien stammende muslimische Schüler Aufsehen erregte, denn es wurden verschiedene Reizthemen bedient: die Schule, der Islam, die Flüchtlingskrise, die Religionsfreiheit, die Gleichheit der Geschlechter und die herrschende Ordnung bzw. die einheimischen Sitten und Gebräuche und die Integration von Immigranten. Es gehört in der Schweiz zu den eingespielten, tradierten Sitten und Gebräuche, dass man sich zur Begrüssung die Hand gibt, ohne Rücksicht auf Stand, Geschlecht, Alter, Religion oder Bildungsgrad. Es handelt sich um einen egalitären Brauch. Den Händedruck verweigern heißt: Jemanden den Respekt, die Achtung nicht entgegenbringen. Nun gibt es aber religiöse Gruppierungen, nach deren Gepflogenheiten Männer fremde Frauen nicht berühren, also auch nicht mit Händedruck begrüßen dürfen, so bei orthodoxen Juden und bei fundamentalistischen Muslimen. Die Frage ist, was Vorrang hat: Die in einem Land herrschende Kultur oder die jeweilige Religion. Die Antwort ist nicht einfach und nicht eindeutig, da gerade an Schulen oft Ausnahmen zugunsten religiöser Minderheiten gemacht werden und da die neutrale Schule gleichzeitig den Auftrag hat, alle gleich zu behandeln. Vor allem war im konkreten Fall zu klären, ob nicht Toleranz zugunsten von Intoleranten geübt wird, zumal im Raum stand, dass die Basler König Faysal-Moschee, in der der Vater der beiden Schüler als Imam predigt und in der sie selber ein und aus gehen, salafistisch beeinflusst sei.

Hat nun Radio SRF übertrieben und das Thema ungebührlich strapaziert? Und hat es dabei „übelste Muslimen-Hetze“ betrieben? Beides kann ich mit dem besten Willen nicht erkennen. Da das Thema in der Woche nach dem 3. April 2016 in den Medien sehr dominant war, hat Radio SRF es in seinen Sendegefässen vom Wochenende nochmals aufgegriffen. Dabei sind die drei Sendungen, die Sie konkret beanstanden, alles Sendungen, in denen Dritte die Hauptrolle spielen und nicht die journalistische Recherche. Schon deshalb geht Ihr Vorwurf, Radio SRF habe berichtet, ohne zu recherchieren, völlig fehl. Und es ist auch schleierhaft, warum Sie Ihre Forderung nach Recherche ausgerechnet auf einen „Blick“-Artikel stützen, dessen Verfasserin aus dritter Hand eine Schulreise-Episode nacherzählt, ohne die Geschichte bei den beiden Schülern und den betroffenen Lehrern zu verifizieren. Darum gehe ich auch auf die für Sie anscheinend zentrale Behauptung, ein Lehrer habe den Propheten Mohammed beleidigt, gar nicht ein. Dies musste, ja konnte nicht das Thema der Sendungen von Radio SRF sein.

In den Diskussionssendungen „Freitagsrunde“ und „Samstagsrundschau“ stehen die Meinungen und Analysen der Gesprächspartner im Zentrum. In der Sendung „Die Woche in der Romandie“ steht die Auswertung der Westschweizer Medien im Vordergrund. Nirgends konnte ich ein „Gepöbel“ erkennen, wie Sie es formulieren. Die drei Teilnehmer der „Freitagsrunde“ kamen im Gespräch mit Michael Bolliger zu zwei Schlüssen: Dass das Thema nicht von zentraler Bedeutung sei und dass es nicht um ein Problem von Muslimen, sondern um eines von (christlichen oder islamischen) Fundamentalisten gehe. In der „Samstagsrundschau“ plädierte der Berner Erziehungsdirektor Bernhard Pulver im Gespräch mit Géraldine Eicher für eine Schulpolitik der differenzierten, pragmatischen, bildungsgerechten Lösungen. Und die „Woche in der Romandie“ zeigte, dass Medien und Politiker in der Suisse romande noch deutlicher als in der Deutschschweiz für die Trennung von Religion und Staat und für die säkulare, neutrale Schule plädieren. Keine Spur von „übelster Muslimen-Hetze“! Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Verantwortlichen von Radio SRF das Programmrecht missbraucht haben.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

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