Ombudsmann stützt «Rundschau» über Suizidfall in Malters

Die «Rundschau» vom 30. März 2016 berichtete über den Einsatz der Luzerner Polizei in Malters, bei dem eine Rentnerin sich und ihre Katze erschossen hatte. Ein Fernsehzuschauer stört sich daran, dass die Staatsanwaltschaft ihren Standpunkt aufgrund des laufenden Verfahrens zu wenig einbringen konnte – im Gegensatz zum Anwalt auf der Opferseite. Zudem kritisiert er die Interviewfragen der Moderatorin als Suggestivfragen. Ombudsmann Roger Blum kann dieser Argumentation nicht folgen und stützt die Argumente der Verantwortlichen von SRF.

Eine Berichterstattung bei einem laufenden Verfahren sei immer heikel, meint Ombudsmann Roger Blum. Er bejaht die grundsätzliche Frage, ob es richtig und zulässig ist, in einem solchen Fall einen Beitrag zu machen. Denn die Medien sollten sich ihre Berichterstattung nicht von Untersuchungsbehörden, Justiz oder Polizei diktieren lassen, so Blum. Sie müssten eigenverantwortlich entscheiden können, wann und worüber sie berichteten.

Im vorliegenden Fall hätten Staatsanwalt und Polizei Auskünfte gegenüber der «Rundschau» verweigert, informiert Mario Poletti, Redaktionsleiter der «Rundschau». Deshalb sei es besonders wichtig gewesen, auch die Opferseite kritisch zu befragen. Nebst den beiden Anwälten der vom Polizeieinsatz betroffenen Familie sei ausserdem ein renommierter deutscher Polizeipsychologe zu Wort gekommen. Aufgrund des Gesagten sei ein differenziertes Bild entstanden, findet der Ombudsmann.

Studiogast konnte sich wehren

Das Interview mit dem Luzerner Justiz- und Sicherheitsdirektor bezeichnet Roger Blum als untadelig. Die Moderatorin habe das Gespräch hartnäckig, aber nicht fies, geführt. Auch Mario Poletti kann daran keinen Makel finden. Der interviewte Regierungsrat habe die stärksten Argumente von Polizei und Justiz vorbringen können.

«Wer an die Theke der ‹Rundschau› kommt, weiss, dass ihn ein kritisches, aber faires Interview und kein Gefälligkeitsgespräch erwartet.» Mario Poletti, Redaktionsleiter «Rundschau»

Zudem habe der Interviewte zur Aufklärung in der Sache beigetragen, meint Ombudsmann Roger Blum. So habe er wettmachen können, was die schweigenden Polizei- und Justizbehörden zu sagen versäumt hätten.

Zum Vorwurf des Beanstanders, die «Rundschau» sei nicht neutral gewesen, gibt Roger Blum zu bedenken, dass Journalismus nicht durchwegs neutral sein müsse. Beiträge dürften auch anwaltschaftlich und kritisch sein. Wichtig sei, dass Kritisierte sich wehren könnten. Diese Bedingung sei im vorliegenden Fall erfüllt worden.

Lesen Sie hier den Schlussbericht 4251.

Zur Sendung «Rundschau» vom 30. März 2016, SRF 1

Text: SRG.D/dl

Bild: Screenshot aus «Rundschau» vom 30.3.2016, SRF: Susanne Wille mit Regierungsrat Paul Winiker

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