Radiosendung «International» über Ungarn beanstandet (II)

4282.2
Am 7. Juni 2016 hatten Sie den Online-Hinweis zum Beitrag „Ungarn – ein postkommunistischer Mafiastaat?“ in der Sendung „International“ vom 28. Mai 2016 beanstandet. Am 14. Juni 2016 stellte ich meinen Schlussbericht fertig, der Ihnen in der Folge per Post zuging. Sie schrieben mir danach mehrfach und führten neue Gesichtspunkte für Ihre Sicht der Dinge an. Sie wollten die Sache mit mir klären, bevor Sie allenfalls mit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gelangen. Ich schrieb Ihnen darauf am 23. Juni 2016:

  1. „Normalerweise ist der Schlussbericht des Ombudsmannes wirklich ein Schlussbericht. Das heißt: Nachträglich kommt man auf die Beanstandung nicht mehr zurück, sondern gibt höchstens zusätzliche Erläuterungen. Aber Ihr Fall ist ein Spezialfall.
  2. Wer das Verfahren vor der Ombudsstelle durchlaufen hat, kann normalerweise innert 30 Tagen mit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gelangen. Nach bisherigem Radio- und Fernsehgesetz konnten dies allerdings Personen mit Wohnsitz im Ausland nicht tun. Am 1. Juli tritt indes eine Gesetzesänderung in Kraft, und da die Beschwerdefrist über den 1. Juli hinausreicht, ist diese Neuerung für Sie theoretisch relevant. Neu können nämlich auch im Ausland lebende Personen, die von einer Sendung direkt betroffen sind, Beschwerde bei der UBI erheben. [1]
  3. Nun ist das aber mit der Direktbetroffenheit so eine Sache: Ungar sein genügt allein nicht, um direktbetroffen zu sein von einer Sendung, die sich mit Ungarn befasst. Sie hätten selber in der Sendung vorkommen müssen oder es hätte einen Hinweis auf Sie geben müssen, damit Sie direktbetroffen sind. Sie führen auch keine Organisation an, die in der Sendung erwähnt wurde. Wer nicht direkt betroffen ist, kann normalerweise eine Popularbeschwerde einreichen – mit 20 Unterschriften. Voraussetzung ist allerdings, dass man – neben dem Mindestalter 18 – in der Schweiz Wohnsitz hat, vgl. Art. 94, Abs. 2 und 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Da Sie in München leben, kommt daher auch die Popularbeschwerde nicht in Frage.
  4. Die UBI könnte allerdings aus öffentlichem Interesse auf eine entsprechende Beschwerde von Ihnen trotzdem eintreten. Ich nehme aber nicht an, dass sie dies tun würde, denn sie tut es in der Regel nur, wenn neue Rechtsfragen zu klären sind, und dafür gibt die besagte Sendung keinen Anlass.
  5. Ich offeriere Ihnen daher eine zweite Runde. Ich werde Ihre neuen Vorbringen wiederum der Redaktion vorlegen und dann einen Zusatzbericht verfassen.“

A. Sie lieferten folgende zusätzliche Begründung für Ihren Standpunkt:

„Der Autor der Radiosendung ist verantwortlich für die sehr ungenauen Informationen, die er an Sie weitergereicht hat, wissentlich oder sehr schlechte Recherche.

Zentraler Punkt ist ein 2013 veröffentlichtes Buch. Sie beziehen sich auf die folgende Quelle: https://www.goodreads.com/book/show/21500806-magyar-polip. Dort steht, dass Balint Magyar lediglich ‚Editor‘ war: Magyar polip: A posztkommunista maffiaállam by Bálint Magyar (Editor), Júlia Vásárhelyi (Co-editor). Das Buch wurde für den Wahlkampf 2013-2014 als Kampfschrift gefertigt, und
alle führenden Personen der linksliberalen Opposition haben sich zur Vorstellung des Buches versammelt.

426 Seiten, 22 Autoren, drei Minister (Bárándy, Csillag, Magyar), ein Staatssekretär und leitender Wahlkampfmanager (Csepeli) der gestürzten linksliberalen Regierung und als Autoren noch mehrere Mitglieder der sich wegen Korruption (Bewertung von Paul Lendvai) aufgelösten Partei SZDSZ.
Hier die 22 Mitwirkenden: Magyar Bálint (Editor) – er ist lediglich der Verfasser der Einleitung - und die 21 Autoren einzelner Kapitel: Szelényi Iván, Ara-Kovács Attila, Pétervári Zsolt, Csepeli György, Fleck Zoltán, Krémer Ferenc, Bárándy Péter, Bihari István, Lattmann Tamás, Laki Mihály, Soós Károly Attila, Csillag István, Becker András, Várhegyi Éva, Major Iván, Juhász Pál, Krémer Balázs, Gábor György, Bozóki András, Vásárhelyi Mária, Kozák Márton.

Ágoston Mráz bemerkt in der Sendung: ‚keine wissenschaftliche Studie, sondern Kampfschrift‘. Der Autor der Radiosendung verdrängt diesen Hinweis. Er verkennt wahrscheinlich, dass drei ehemalige Minister der gestürzten linksliberalen Regierung und ein leitender Wahlkampfmanager Autoren des Buches sind. Das würde den bombastischen, beleidigenden Titel der Sendung die ‚wissenschaftliche Grundlage‘ vernichten. ... Der Autor der Radiosendung wäre verpflichtet gewesen, die Entstehungsgeschichte des Buches nachzuforschen (sehr ausführlich im ungarischen Internet und Wikipedia). Bitte um Ihre Stellungnahme, weil in Ihrem Bericht die ‚Wissenschaftlichkeit‘ ohne kritische Nachprüfung ein zentraler Punkt ist.“

Sie sandten mir dann noch zwei weitere Hinweise:

„Im ungarischen Buchandel im Libri-Katalog (deutsches Unternehmen in Ungarn) Einteilung des Buches in der Kategorie: ‚bulvár, politika‘, keine Wissenschaft.[2] Boulevard-Journalismus = reißerische Schlagzeilen.“ Und: „Einer der wichtigsten Mitautoren des ungarischen Buches von Balint Magyar György Csepeli zeigt in seinem Text, dass er vom Moral gar nichts hält.

‚... Ich schrieb gerade hier in New York, die neue ungarische Volkscharakter Rede, Montclair Universität. .....Pessimismus, Selbsthass, Defätismus, Neid, Haftungsausschluss, Einfallslosigkeit, Fantasielosigkeit zeichnen den dominanten ungarischen Nationalcharakter aus, durch Barbarei gekennzeichnet.‘ In diesem UNGeist ist das von SRF als Wissenschaft anerkannte Buch im Internet lesbar.“

B. Ihre zusätzliche Begründung legte ich wiederum der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vor. Herr Martin Durrer, Leiter der Auslandsredaktion von Radio SRF, schrieb mir:

Sie haben uns am 14. Juni Ihren Schlussbericht zur Beschwerde 4282 geschickt und am 23. Juni entschieden, dem Beschwerdeführer, Herrn X, eine Nachrunde zu gewähren, also eine zweite Beurteilung seiner Beschwerde.

Herr X weist in seinem zweiten Schreiben an Sie darauf hin, dass der Soziologe und frühere Politiker Bálint Magyar, gar nicht Autor des umstrittenen Buches über Ungarn sei, sondern nur dessen Herausgeber. Erneut besteht er darauf, dass es sich um eine politische Kampfschrift handle, die für den Wahlkampf 2013/14 heraus-gegeben worden sei. Nebst der Einleitung von Bálint Magyar veröffentlichten rund 20 weitere Autoren ihre Analysen zu den politischen Entwicklungen in Ungarn.

Aus unserer Sicht verändert der Hinweis des Beschwerdeführers nichts an der Beurteilung der Sendung. Ich erkläre gern, weshalb:

1
2013 erschienen zwei Bücher von Bálint Magyar auf Ungarisch. Heute sind beide auf Englisch erhältlich: Magyars Studie[3] und der Sammelband, den Magyar mitherausgab[4].

Aufgrund der ersten und der zweiten Beanstandung muss ich annehmen, dass Herr X nicht weiss, dass zwei Bücher sich mit der Mafia-These beschäftigen, die Abhandlung von Bálint Magyar und der von ihm mitherausgegebene Sammelband, der in der zweiten Beanstandung als das zentrale Buch bezeichnet wird. Er betont, Magyar sei gar nicht der Autor, sondern nur der Herausgeber (editor) des Buches. Er wäre, muss man daraus schliessen, nicht legitimiert, in dieser Sache zu reden.

In der Sendung ist ausdrücklich von Magyars Abhandlung die Rede, nicht vom Band, in dem andere ungarische Intellektuelle ihre Positionen darlegen. Die zweite Beanstandung stützt sich also auf die falsche Publikation.

Für die Sendung relevant ist nur die Studie. Es besteht aber kein Zweifel, dass der Beanstander auch dieser jede wissenschaftliche Methodik absprechen würde. Wir brauchen darum hier nicht speziell zu unterscheiden. Magyars Legitimation, seine eigene These selbst zu vertreten, steht ausser Zweifel.

Dass im Sammelband Intellektuelle zu Wort kommen, die Magyars These stützen oder mit eigenen Überlegungen ergänzen, liegt in der Natur der Sache und ist legitim. Für die Sendung war der Sammelband (grad, weil er nicht kontradiktorisch ist) nicht relevant. Unser Korrespondent konzentrierte sich auf Bálint Magyar und dessen These, die in Ungarn für Debatten sorgte.

Vor dem Hintergrund dieser Debatte bemühte er sich um ein mit eigenen Recherchen angereichertes Bild Ungarns, das dem Publikum ermöglichen sollte, zu einer eigenen Einschätzung zu kommen. Die Sendung war konsequent als Rede und Gegenrede zwischen dem Soziologen Magyar und dem (regierungsnahen) Politologen Ágoston Mráz strukturiert.

2
Der Beanstander zitiert den Politologen Ágoston Mráz, der ‚das Buch‘ in der Sendung tatsächlich als wissenschaftlich getarnte Kampfschrift bezeichnet. Er hätte wohl auch den Sammelband dort eingeordnet, bezog sich aber tatsächlich auf die Studie Magyars.

Herr X, der unserem Korrespondenten wiederholt Unterschlagung wichtiger Informationen vorwirft, behauptet auch im Zusammenhang mit Mráz’ Äusserung ‚Der Autor der Radiosendung verdrängt diesen Hinweis.‘ Wie aber kann ein Autor einen Hinweis verdrängen, den er selbst zitiert? Und warum erwähnt Herr X den Satz nicht, der unmittelbar auf das Zitat folgt: ‚Doch sogar Mráz gibt zu, die Thesen Magyars seien nicht a priori uninteressant.‘ Auch wenn er die Sendung bis heute nicht gehört haben sollte, hätte Her X diese Relativierung im Schlussbericht des Ombudsmanns lesen können.

In der Sendung tritt der Politologe Ágoston Mráz mehrfach auf und bekommt Gelegenheit, den Argumenten Magyars wie den Rechercheergebnissen unseres Korrespondenten eine eigene Lesart der Verhältnisse in Ungarn entgegenzustellen.

3
Dass die beiden fraglichen Bücher vor dem ungarischen Wahlkampf erschienen sind, mag mit politischen Absichten zu tun haben. Diese Annahme wäre mindestens plausibel.

Eine wissenschaftliche Studie oder eine Sammlung von Aufsätzen (um die es in der Sendung nicht ging), kann eine politische Wirkung haben oder diese Wirkung sogar suchen. Das ist in einer Demokratie kein Aufsehen erregender Fall. Die Qualität der Argumentation erweist sich in der Debatte. Um den strengeren Kriterienraster, der für wissenschaftliche Arbeiten gilt, wird sich die Akademie kümmern.

In keinem Fall entkräftet allein das Erscheinungsdatum die Argumentation. Und auch eine politische Kampfschrift, von der Ágoston Mráz spricht, muss erst widerlegt werden. Der ungarische Politologe stellt sich in der Sendung dieser Herausforderung. Der Beschwerdeführer hat nicht in einem einzigen Punkt inhaltlich gegen die These argumentiert, sondern verwirft sie ungeprüft als beleidigendes Machwerk.

4
Herrn X geht es darum, die Wissenschaftlichkeit ‚des Buches‘ zu widerlegen und der Mafia-These damit die Glaubwürdigkeit zu entziehen. Er antwortet dem Ombudsmann: ‚Bitte um Ihre Stellungnahme, weil in Ihrem Bericht die ‚Wissenschaftlichkeit‘ ohne kritische Nachprüfung ein zentraler Punkt ist.‘ Woran er seine Zweifel an der wissenschaftlichen Kohärenz der Arbeit Magyars festmacht, erwähnt Herr X nicht.

Die Sendung nimmt sich nicht vor, die Wissenschaftlichkeit der Studie zu überprüfen. Das wäre auch keine journalistische Aufgabe. Sie bringt den Aspekt des wissenschaftlichen Anspruchs nur marginal als Selbsteinschätzung des Autors Bálint Magyar zur Sprache:

‚Er [Magyar] versteht es [sein Werk] als einen Beitrag zur Herrschaftssoziologie. Als Beschreibung eines neuartigen Machtsystems. Als wissenschaftliches Werk also.‘ Und Bruderer fügt sofort eine relativierende Bemerkung an: ‚Doch er kann seinen Gegenstand kaum so interesselos beschreiben wie ein Biologe einen Käfer.‘ Darauf folgt (wie in der ersten Stellungnahme ausführlich zitiert) der politische Hintergrund des Autors.

Bruderer verschweigt also nichts, sondern bleibt seinem Gegenstand gegenüber skeptisch und versucht den Argumenten Magyars nicht Glaubwürdigkeit zu verschaffen, indem er auf deren Wissenschaftlichkeit pocht. Er recherchiert konkrete Beispiele, Indizien für teils schwerwiegende Verstösse gegen die Rechtstaatlichkeit. Er erhebt aber nicht den Anspruch, Beweise für Magyars These zu liefern. Er lässt am Ende auch offen, wer Recht hat, Magyar oder Mráz:

‚Der Mafiastaat hingegen ist für ihn [Mráz] Fiktion. Die Erfindung eines gescheiterten Politikers, der seinen überlegenen Gegner verantwortlich macht für die Korruption, ein gesellschaftliches Problem, das auch grassierte, als er noch an der Macht war. Für Magyar hingegen wurde das postkommunistische Ungarn zum beunruhigenden Sonderfall. Tatsächlich fehlen ihm manchmal harte empirische Belege für seine starke These. Ein Vorwurf, der an ihm abprallt.‘ [Hervorhebung md]

Fazit
Wie in der ersten Beanstandung geht Herr X nicht auf die Sendung als solche ein, sondern kritisiert allein, dass sich ein SRF-Korrespondent mit einer These auseinandersetzt, die der Beanstander für beleidigend hält.

Wir halten daran fest, dass ein Korrespondent eine wichtige Debatte in seinem Berichtsgebiet aufnehmen darf und manchmal muss. Auch die Ansicht des Beanstanders, dass der Korrespondent die These Magyars übernommen habe und darum selbst beleidigend war, halten wir für klar widerlegt und weisen den Vorwurf zurück.

Wie in der ersten Stellungnahme haben wir nachgewiesen, dass unser Korrespondent journalistisch ausgesprochen sorgfältig gearbeitet hat und mit ausgewogener Information seinem Publikum die Meinungsbildung zu erleichtern versuchte.“

C. Soweit die ausführliche zweite Stellungnahme von Herrn Durrer. Damit komme ich zu meiner abschließenden Bewertung der Sache. Zuerst muss ich mich entschuldigen: Ich habe in den Fußnoten des (ersten) Schlussberichts auf Englisch das richtige Buch zitiert (die Monographie), auf Ungarisch aber das falsche (den Sammelband). Das ist meinen fehlenden Ungarisch-Kenntnissen geschuldet. Damit habe ich Sie möglicherweise auf die falsche Fährte gelockt, die Sie annehmen liess, die Sendung beruhe insgesamt auf dem Sammelband. Das ist aber nicht der Fall, wie Sie eigentlich schon durch die Sendung selber als auch durch die Ausführungen von Herrn Durrer im ersten Schlussbericht hätten merken müssen. Und in Ihrem Hinweis auf den Online-Katalog von Libri haben Sie selber die Monographie und nicht den Sammelband zitiert. Damit haben Sie Ihrer eigenen Argumentation den Boden unter den Füßen weggezogen.

Ihre zusätzliche Begründung zeigt eigentlich nur, dass die Debatte über den Weg, den Ungarn genommen hat oder nehmen soll, eine zugleich wissenschaftliche wie politische Debatte ist. Dass sich Sozialwissenschaftler, Juristen und Ökonomen auch in den politischen Diskurs einmischen, ist legitim, und seit jeher haben politische Akteure die Wissenschaft auch für ihre eigenen Zwecke benutzt. Das ist nicht neu und ist auch keine Schande, sofern die Wissenschaftler seriös gearbeitet haben und sofern ihre Daten und Aussagen nicht manipuliert werden. Repräsentanten des Bunds der Freien Demokraten (SZDSZ) haben ein bestimmtes Bild von den Zuständen in Ungarn, Repräsentanten der Jungen Demokraten (FIDESZ) haben ein anderes. Sie selber sind ja auch nicht neutral, sondern positionieren sich eindeutig. Und auch wenn Sie an der SZDSZ keinen guten Faden lassen, müssten Sie dennoch anerkennen, dass es das gute Recht sowohl von Wissenschaftlern als auch von oppositionellen Politikern ist, die derzeitige Lage in Ungarn kritisch zu analysieren.

Was hat Radio SRF gemacht? Es hat eine ungarische Debatte über den Zustand und die Zukunft des Landes aufgenommen und sie vor allem durch die gegensätzlichen Aussagen des Soziologen Bálint Magyar und des Politologen Ágoston Mráz gespiegelt. Es handelt sich um eine differenzierte Momentaufnahme der gesellschaftlichen Verhältnisse eines Transformationslandes. Als Ombudsmann muss ich die Sendung und den redaktionellen Online-Beitrag von SRF beurteilen und nicht die Aktivitäten von ungarischen Ex-Politikern, Wissenschaftlern oder Regierungsberatern. Und da kann ich nur noch einmal sagen: Ich schließe mich den Ausführungen von Herrn Martin Durrer voll an: Der Autor der Sendung, Urs Bruderer, hat nichts falsch gemacht. Ich muss daher Ihre Argumentation zurückweisen.

Und vielleicht noch dies: Der Genfer Soziologieprofessor Jean Ziegler, während längerer Zeit sozialdemokratischer Abgeordneter im Nationalrat, der großen Kammer des Schweizer Parlamentes, hat mehrere Bücher geschrieben, in denen er die Schweiz, also sein eigenes Land, scharf angriff, etwa „Eine Schweiz, über jeden Verdacht erhaben“ (1976), „Die Schweiz wäscht weisser. Die Finanzscheibe des internationalen Verbrechens“ (1992) oder „Die Schweiz, das Gold und die Toten“ (1997). Er betätigte sich in den Augen vieler Schweizerinnen und Schweizer als Nestbeschmutzer, aber mit seiner Analyse hatte er meistens Recht. Nie wäre mir eingefallen, mich darüber zu beschweren, dass er über diese Themen auch im französischen und im deutschen Fernsehen sprach. Eine offene Gesellschaft muss auch harte Kritik aushalten können. Dies gilt für Ungarn geradeso gut wie für die Schweiz.

D. Diese Stellungnahme ist mein endgültiger Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2014/7345.pdf , Art. 94, Abs. 1.

[2] https://www.libri.hu/konyv/magyar_balint.a-magyar-maffiaallam-anatomiaja.html

[3] https://www.amazon.de/Post-Communist-Mafia-State-Case-Hungary/dp/6155513546/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1466748310&sr=8-1&keywords=balint+magyar

[4] https://www.amazon.de/Twenty-Four-Sides-Post-Communist-Mafia-State/dp/6155513627/ref=sr_1_6?ie=UTF8&qid=1466748310&sr=8-6&keywords=balint+magyar

Tags

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Kommentar

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kommentar inkl. Name in unserem LINK-Magazin veröffentlicht werden kann

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht

Weitere Neuigkeiten