Diskussionssendung «Arena» über die Unternehmenssteuerreform III beanstandet

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Mit Ihrer e-Mail vom 3. Juni 2016 beanstandeten Sie die Zusammensetzung der inneren Runde in der Sendung „Arena“ des Fernsehens SRF vom 3. Juni 2016, bei der es um die Unternehmenssteuerreform ging. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Folglich kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Ich erhebe Einspruch und Protest über die Sendung vom Freitag, 03.06.2016. Thema Steuerreform. Teilnehmende im Hauptkreis mit Jonas Projer 2 Politiker aus dem Kanton Zürich, eine Politikerin aus dem Kanton Zürich, ein Politiker vom Kanton Solothurn. Keine anderen Kantone waren im innersten Zirkel vertreten. Die Schweiz besteht nicht nur aus dem Kanton Zürich und Solothurn. Diese Vertretung im Hauptkreis ist eine Missachtung der Vielfalt der Kantone der Schweiz. Das ist eine totale Arroganz von SRF, befremdend und irritierend, kein Niveau. Sie werden sicher eine Ausrede finden, um sich rechtfertigen. Das geht in die gleiche Schublade, wie der Wetterbericht (SRF) vor einiger Zeit, mit dem Spruch ‚Zürich und die ganze Schweiz schön‘."

B. Wie üblich, legte ich Ihre Beanstandung der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vor. Herr Jonas Projer, Redaktionsleiter der Sendung „Arena“, schrieb:

„Vielen Dank für die Zustellung der Beanstandung von Herrn X zu unserer Sendung vom 03. Juni 2016 (Titel: ‚Unternehmenssteuerreform III‘). Gerne nehmen wir dazu Stellung.

Herr X bemängelt, dass im ‚Hauptkreis (...) 2 Politiker aus dem Kanton Zürich, eine Politikerin aus dem Kanton Zürich, ein Politiker vom Kanton Solothurn‘ vertreten waren. Der Beanstander führt weiter aus: ‚Keine anderen Kantone waren im innersten Zirkel vertreten. Die Schweiz besteht nicht nur aus dem Kanton Zürich und Solothurn.‘ Der Beanstander vermutet hinter dieser Tatsache eine befremdliche und irritierende Arroganz von SRF gegenüber der Vielfalt der Kantone der Schweiz.

Wir gehen mit dem Beanstander insoweit einig, dass in der Hauptrunde drei Zürcher und ein Solothurner Parlamentarier vertreten waren. Im Gegensatz zu Herrn X halten wir diese Tatsache jedoch für unproblematisch.

Erlauben Sie uns vorneweg eine allgemeine Bemerkung zur «Arena»: Unser Anspruch ist es, jede Woche eine relevante, aktuelle, inhaltlich aufschlussreiche und für die Zuschauerinnen und Zuschauer möglichst attraktive Sendung zusammenzustellen. Die Auswahl der Gäste ist dabei eines der wichtigsten Steuerungselemente. Deren Kantonszugehörigkeit spielte im vorliegenden Fall aus unserer Sicht jedoch eine höchst untergeordnete Rolle.

Gerade bei einem Thema wie der Unternehmsteuerreform III (USR III), das zu den besonders komplexen und sperrigen aktuellen Themen zählt, kommen selbst viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier an ihre Grenzen. Für eine aufschlussreiche und verständliche Diskussion ist es deshalb entscheidend, dossiersichere Gäste auszuwählen. Im vorliegenden Fall entschieden wir uns für Gäste, die entweder in der entsprechenden Kommission (WAK, Kommission für Wirtschaft und Abgaben) Einsitz haben oder selber unternehmerisch tätig sind und sich vor diesem Hintergrund ebenfalls umfassend mit der Materie auseinandersetzen – jedenfalls also eine fachliche Kompetenz in Sachen USR III aufweisen. Alle vier Gäste erfüllten eines oder beide der genannten Kriterien.

In der vorliegenden Sendung wie in allen anderen achten wir ausserdem auch auf die parteipolitische Vielfalt und Ausgewogenheit. Im konkreten Fall entschieden wir uns bewusst, alle vier Bundesratsparteien vertreten zu haben. Ausserdem wählten wir je zwei Vertreter von National- und Ständerat, weil die beiden Räte und ihre jeweiligen Kommissionen sich zum damaligen Zeitpunkt nicht über die Details der Vorlage einig waren. Wir sind der Ansicht, dass diese Kriterien für die betreffende Sendung sinnvoll gewählt waren.

Berücksichtigt man aber all diese Auswahlkriterien, verkleinert sich der Kreis potentieller Gäste merklich. Dies akzentuiert sich noch dadurch, dass die Redaktion der «Arena» versucht, wenn möglich beide Geschlechter in der Sendung vertreten zu haben. Ausserdem steigt nur schon durch die Anzahl eidgenössischer Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus Zürich (aktuell 37) die Wahrscheinlichkeit, dass mehrere Zürcherinnen und Zürcher in der Sendung sind. Beachtet man ausserdem, dass wegen der Sprachfrage viele italienisch- und französischsprachige Parlamentarierinnen und Parlamentarier zusätzlich nicht in Frage kommen, akzentuiert sich die Sache weiter. Zusätzlich noch innerhalb dieser einen Sendung die Ausgewogenheit bezüglich Kantonszugehörigkeit zu garantieren, wäre aus unserer Sicht kaum möglich gewesen und hätte zu Einbussen bei den genannten, in diesem Fall wichtigeren Kriterien geführt.

Ein zusätzlicher Punkt: Herr Ständerat Pirmin Bischof wies in der Sendung mehrmals – und durchaus mit einem Augenzwinkern – darauf hin, dass er der einzige Nichtzürcher in der Runde sei. Der Fakt, dass drei Zürcher Parlamentarier in der Runde standen, wurde während der Sendung also transparent. Weiter wurde mit Herrn Alexandre Schmidt, Berner Gemeinderat und Finanzdirektor, die Sicht der Gemeinde und Städte in die Diskussion getragen.

Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass – was die Vertretung von Parteien, Regionen, Kantonen, Geschlechtern etc. angeht – es uns zielführender scheint, statt einer einzelnen Sendung einen grösseren Zeitraum bzw. eine grössere Menge von Ausgaben der «Arena» zu betrachten. Übers Jahr gerechnet relativieren sich viele der in einer einzelnen Sendung gemachten Beobachtungen. Innerhalb einer einzelnen Sendung ist aus unserer Sicht nur entscheidend, dass die Ausgewogenheit und Sachgerechtigkeit in Bezug auf das entsprechende Thema gewährleistet ist. Bei einer Sendung zum interkantonalen Finanzausgleich beispielsweise würde deshalb die Kantonszugehörigkeit sehr wohl eine grosse Rolle spielen. Hier wäre es aus unserer Sicht zwingend, drei oder vier verschiedene Kantone in der Hauptrunde vertreten zu haben.

Was die restlichen von Herrn X vorgetragenen Punkte anbelangt (‚Ausreden‘, ‚Wetterbericht‘, ...), können und wollen wir keine Stellung beziehen, da dies nicht zu unseren Aufgaben gehört beziehungsweise die genannten Punkte nichts mit der beanstandeten Sendung zu tun haben.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben. Für weitere Auskünfte stehen wir jederzeit zur Verfügung.

C. Soweit die Ausführungen von Herrn Jonas Projer. Damit komme ich zu meiner eigenen Beurteilung der Problematik. Ich stimme Ihnen zu, dass in der Schweiz die Kantone nicht vernachlässigt werden dürfen. Sie sind die ursprünglichen Staatswesen, die untereinander Bündnisse abschlossen und damit die Grundlage legten zur Schweizerischen Eidgenossenschaft. Nicht ohne Grund haben verschiedene Autoren die Schweiz so beschrieben, dass sie die 26 Kantone porträtierten, etwa Fritz René Allemann[1] oder Alain Pichard[2]. Mit ihrer historischen, politischen, landschaftlichen, kulturellen, religiösen und sprachlichen Verschiedenartigkeit machen die Kantone die Vielfalt der Schweiz aus.

Aber es wäre fatal, für Diskussionssendungen an Radio und Fernsehen eine Kantonsquote aufzustellen. Schon für die Zusammensetzung des Bundesrates erwies sich die Kantonsklausel als Hindernis. Die ursprüngliche Regelung war, dass dem Bundesrat aus dem gleichen Kanton nur je ein Mitglied angehören durfte, und das Kriterium war das Bürgerrecht. Dies führte beispielsweise dazu, dass der Solothurner Leo Schürmann (CVP) 1973 nicht Bundesrat werden konnte, weil eine halbe Stunde zuvor der Solothurner Willy Ritschard (SP) gewählt worden war. Dies führte aber auch zu faktischen Doppelvertretungen, die schamhaft mit dem Bürgerrecht verdeckt wurden: So sassen in den sechziger Jahren die beiden Berner Fritz Traugott Wahlen (SVP) und Hans Schaffner (FDP) im Bundesrat, weil Schaffner durch sein Bürgerrecht als Aargauer zählte, und in den siebziger Jahren hatte die Waadt mit Georges-André Chevallaz (FDP) und Pierre Graber (SP) eine Doppelvertretung, weil Graber kraft Bürgerrecht als Neuenburger galt. Sinnvollerweise hat man dieses Korsett und diese Selbsttäuschung mit der neuen Bundesverfassung aufgegeben, und niemand störte sich daran, dass mit Moritz Leuenberger (SP) und Christoph Blocher (SVP) dem Bundesrat vier Jahre lang zwei Zürcher angehörten und dass ihm jetzt schon bald sechs Jahre lang mit Simonetta Sommaruga (SP) und Johann Schneider-Ammann (FDP) zwei Berner angehören. Es störte aber eigentlich auch niemand, dass die Berner zwischen 1979 und 1987 erstmals nicht im Bundesrat vertreten waren, und Zürich überlebte es, dass es zwischen 1989 und 1995 erstmals ohne Bundesratssitz war.

Kantonsquoten und Kantonsklauseln ergeben bei kleinen Gruppen (wie: sieben Bundesräte, vier Hauptvotanten in der „Arena“) keinen Sinn, und sie sind vor allem nicht wichtiger als andere denkbare Quoten. Würde man im Falle einer „Arena“-Sendung, in der Politiker gefragt sind, alle denkbaren Quoten auf die vier Hauptpersonen anwenden, dann sähe das etwa so aus: Zwei Nationalräte und zwei Ständeräte, zwei Bürgerliche und zwei Rot-Grüne, zwei Frauen und zwei Männer, zwei Junge und zwei Alte, zwei Städter und zwei Landbewohner, zwei Vertreter von großen Kantonen und zwei Vertreter von kleinen Kantonen, zwei Protestanten und zwei Katholiken, drei Alteingesessene und ein Immigrant, drei Mieter und ein Hausbesitzer, ein Lediger, zwei Verheiratete und ein Geschiedener, drei Heterosexuelle und ein Homosexueller, zwei Akademiker und zwei Nichtakademiker sowie zwei mit ausgezeichneten Englischkenntnissen und zwei mit hervorragenden Französischkenntnissen. Jedermann wird einleuchten, dass das völlig absurd und undurchführbar ist. Die Redaktion muss die Freiheit haben, vor allem die Kompetentesten einzuladen, Quoten hin, Quoten her.

Deshalb ist die Vorgehensweise der Redaktion für die Sendung über die Unternehmenssteuerreform III, wie sie Herr Projer schildert, absolut nachvollziehbar. Es ging darum, Politiker einzuladen, die den nötigen Sachverstand aufweisen, weil sie in den entsprechenden parlamentarischen Kommissionen mitarbeiten. Zufällig waren das drei Zürcher und ein Solothurner. Aber das ist eben auch typisch für die Schweiz: Wer den Kanton Zürich im Nationalrat oder im Ständerat vertritt, ist nicht immer ein lupenreiner Zürcher: Nationalrat Thomas Matter wuchs im Kanton Baselland auf, Ständerat Ruedi Noser verbrachte die Kindheit im Kanton Glarus, und Nationalrätin Jacqueline Badran hat sogar libanesische Wurzeln. Die Schweizerinnen und Schweizer sind eben mobiler denn je: Sie wachsen irgendwo auf, studieren und arbeiten im Ausland, treten Stellen in verschiedenen Gegenden der Schweiz an, oft auch in den anderen Sprachgebieten, und werden dann durch ein politisches Mandat einem Kanton zugeordnet, den sie durchaus mit Verve vertreten, aber ihr Erfahrungshorizont ist breiter.

Natürlich betrifft die Unternehmenssteuerreform III auch die Kantone und die Gemeinden. Aber die meisten Kantone sind auf ähnliche Weise involviert: Sie haben Steuerausfälle, die kompensiert werden müssen. Die größten Unterschiede gibt es bei den Gemeinden, weil jene, in denen international tätige Unternehmen ihren Sitz haben, ganz anders betroffen sind als jene, die lediglich Gewerbebetriebe, Bauernhöfe und Kleinunternehmen aufweisen. Die Gemeinden hatten aber ihren Wortführer im Stadtberner Gemeinderat und Finanzvorstand Alexandre Schmidt. Und die Anliegen der mittleren und kleineren Kantone vertrat Ständerat Pirmin Bischoff eloquent.

Die Redaktion hat daher die vier Hauptprotagonisten meines Erachtens richtig ausgewählt. Es gab keinen Grund, zusätzlich ein wie auch immer geartetes „Kantonskriterium“ anzuwenden. Das Problem der Sendung war eher, dass es nicht gelang, die Vorlage und die in den beiden Kammern des Parlamentes entwickelten Varianten hinreichend zu erklären. Und da ist vor allem der Experte seiner Rolle nicht gerecht geworden. Er hat mehr Fragen gestellt als Probleme geklärt. Er hat die Politiker immer wieder aufgefordert, den einen oder anderen Punkt dem Volk noch besser zu erklären, statt dass er selber für Komplexitätsreduktion und Verständlichkeit gesorgt hätte. Das hat aber mit der Auswahl der vier Hauptprotagonisten durch die Redaktion nichts zu tun. Alles in allem kann ich jedenfalls ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] Fritz René Allemann (1985): 26 mal die Schweiz. Piper: München. Erstmals 1965 erschienen als „25 mal die Schweiz“, noch vor der Gründung des Kantons Jura.

[2] Alain Pichard (1987): La Suisse dans tous ses états. Portrait des 26 cantons. Lausanne : Editions 24 heures.

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