Berichterstattung der «Tagesschau» über «AHVplus» beanstandet
Die «Tagesschau» berichtete am 30. Juni 2016 von der Medienkonferenz der Befürworter der «AHVplus»-Initiative, über die das Schweizer Volk am 25. September 2016 abstimmen wird. Nach der Ausstrahlung des Beitrags hiess es, dass die Darstellung der gegnerischen Seite in der Sendung vom 15. August 2016 erfolgen würde. Eine Zuschauerin erachtet die Zeitspanne zwischen den beiden Berichten als zu lang.
Eine derart grosse Zeitspanne zwischen den Berichten über die Pro- und Contra-Komitees sei keine Gleichbehandlung mehr und würde die Meinungsbildung der Stimmberechtigten beeinflussen, moniert die Beanstanderin.
Die «Tagesschau» richtet sich allein nach den Medienkonferenzen der verschiedenen Komitees, taktische oder strategische Überlegungen spielen dabei keine Rolle.
Regula Messerli
Die stellvertretende Redaktionsleiterin der «Tagesschau», Regula Messerli, erklärt in ihrer Stellungnahme, dass die zeitliche Planung der jeweiligen Medienkonferenzen einzig und allein bei den Komitees liegen würde. Mit einem frühzeitigen Auftritt könne man ein Thema setzen und die Botschaft platzieren. Hingegen könne man mit einem späteren Zeitpunkt auf Argumente reagieren. Die «Tagesschau» richte sich allein nach den Medienkonferenzen der verschiedenen Komitees, taktische oder strategische Überlegungen würden dabei keine Rolle spielen. «Für die Tagesschau gilt allein der Grundsatz, ausgewogen über die Medienkonferenzen der beiden Komitees zu berichten», schreibt Messerli.
Ombudsmann Roger Blum stützt in seiner Antwort die Erklärung der stellvertretenden «Tagesschau»-Leiterin. Bei der journalistischen Begleitung bzw. Aufarbeitung eines Abstimmungskampfes würde Fernsehen SRF jeweils zwischen «genuinen Ereignissen», «mediatisierten Ereignissen», «Kurzansprachen der Bundesräte», «Hintergrundsendungen» und «Diskussionssendungen» unterscheiden (detailliertere Angaben dazu siehe Schlussbericht).
Die erfolgte und geplante Berichterstattung der «Tagesschau» liegt voll im Rahmen der Publizistischen Leitlinien und der Rechtsprechung der UBI.
Roger Blum
Bei den Medienkonferenzen des Pro- und des Contra-Komitees zur «AHVplus»-Initiative würde es sich um fremdbestimmte, mediatisierte Ereignisse handeln, deren Zeitpunkt, Form und Gehalt Fernsehen SRF nicht bestimmen könne. Die erfolgte und geplante Berichterstattung der «Tagesschau» liege voll im Rahmen der Publizistischen Leitlinien und der Rechtsprechung der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), folgert der Ombudsmann.
«Tagesschau»-Bericht «Gewerkschaftsbund fordert höhere Rente» (30.6.2016)
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