SRF berichtete korrekt über Blutspenden
Verschiedene Nachrichtengefässe von Schweizer Radio und Fernsehen SRF berichteten am 20. Juni 2016 über einen Antrag der Organisation Blutspende des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK). Unter bestimmten Voraussetzungen sollen demzufolge homosexuelle Männer künftig zur Blutspende zugelassen werden. SRF habe einseitig aus Sicht der Homosexuellenlobby berichtet, moniert ein Beanstander. Zudem hätten kritische Stimmen in den Beiträgen gefehlt. Das Sachgerechtigkeitsgebot sei nicht verletzt worden, kommen sowohl die SRF-Verantwortlichen als auch der Ombudsmann zum Schluss.
Nach der Pressekonferenz des SRK am Vormittag des 20. Juni 2016 berichteten die «Tagesschau» und SRF Online sowie die Radiosendungen «Info 3», «Rendez-vous» und «Nachrichten» über den Antrag der SRK-Blutspendeorganisation. Dabei habe es sich um eine Primärberichterstattung gehandelt, erklärt Fredy Gsteiger, stv. Chefredaktor von Radio SRF: «In einer solchen Primärberichterstattung unmittelbar nach einem Ereignis können unmöglich sämtliche Aspekte eines Themas ausgeleuchtet werden, selbst wenn sie durchaus ihre Relevanz haben», so Gsteiger. In diesem Fall habe die Redaktion den Schwerpunkt auf das Neue, das Umdenken beim SRK, gelegt.
«In einer solchen Primärberichterstattung unmittelbar nach einem Ereignis können unmöglich sämtliche Aspekte eines Themas ausgeleuchtet werden, selbst wenn sie durchaus ihre Relevanz haben», Fredy Gsteiger, stv. Chefredaktor Radio SRF
Die Beiträge seien nüchtern formuliert gewesen und hätten erklärt, weshalb das SRK eine Lockerung des Blutspendeverbots für Homosexuelle plant, finden ebenso Regula Messerli, stv. Redaktionsleiterin «Tagesschau» und Mark Livingston, Redaktionsleiter SRF News. Nicht nur der Co-Präsident von Pink Cross sei in den beanstandeten Sendungen zu Wort gekommen. Vielmehr sei auch die Sicht des SRK, von Swissmedic und einem Chefarzt des Inselspitals deutlich geworden.
Publikum wurde nicht irregeführt
Die Journalistinnen und Journalisten hätten nicht einseitig, sondern rein «nachrichtlich» berichtet, kommt Ombudsmann Roger Blum zum Schluss. Sie hätten Informationen wiedergegeben und diese durch Kommentare und Kurzinterviews von Verantwortlichen und Betroffenen ergänzt. Am Tag der Bekanntgabe des Antrags des SRK dürfe man noch keine wissenschaftliche Analyse und Bilanz erwarten, wie sie grössere Hintergrundsendungen oder vertiefte Diskussionssendungen leisten könnten. Die Beiträge seien sachgerecht gewesen, das Publikum sei nicht irregeführt worden. Vielmehr sei für das Publikum deutlich geworden, dass für die Blutspende besser das Sexualverhalten anstelle der sexuellen Orientierung zum Massstab werden sollte, dass dies aber nicht frei von Problemen sei.
Schlussbericht Ombudsstelle 4292
Zur Sendung «Tagesschau» vom 20. Juni 2016
Zur Sendung «Rendez-vous» vom 20. Juni 2016
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