«Schweiz Aktuell» über die Eröffnung des Hotels «Royal Savoy» in Lausanne beanstandet
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Mit Ihrer e-Mail vom 23. September 2016 beanstandeten Sie den Beitrag über die Neu-Eröffnung des Hotels Royal Savoy in Lausanne in der Sendung „Schweiz Aktuell“ vom gleichen Tag. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Deshalb konnte ich auf sie eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
„Anlässlich der Eröffnung des Beitrags wehte auf dem Dach des Royal Savoy (Animation?) schon wieder keine QUADRATISCHE Schweizer Fahne! Wir müssen unsere Authentizität dringlichst schützen und Sorge tragen, nicht dass die Scheichs noch annehmen, dies sei uns egal!
Der Sprecher wie auch die Sprecherin (Übersetzung des Interview) nannte wiederholt den ‚BÜRGENSTOCK‘ als Bürgerstock (peinlich!).
Ich dachte, dass die SRG vermehrt dazu aufrief, dringlichst auf die Sprache (Aussprache) zu achten!?
Ich freue mich auf baldige Klärung.“
B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Herr Basil Honegger, Redaktionsleiter der Sendung „Schweiz Aktuell“, schrieb:
„Ich habe aufgrund Ihres Mails vom 29. September 2016 Kenntnis von der Beanstandung von X betreffend der Berichterstattung zur Eröffnung des Hotels Royal Savoy in Genf, welche am 23. September 2016 in der Sendung «Schweiz aktuell» ausgestrahlt wurde. Die Beanstandung ist bei uns eingetroffen, nachdem wir schon ein Mail von Herrn X zum gleichen Beitrag mit den gleichen Kritikpunkten erhalten und beantwortet haben.
X kritisiert die Darstellung einer, wie von ihm bezeichnet, ‚nicht-authentischen‘ Schweizer Fahne im Studio-Screen zur Sendung vom 23. September 2016. Nun ist es so, dass wir die von uns verwendeten Bilder und deren Inhalte vor einer Ausstrahlung stets sehr genau prüfen und auch die entsprechenden Bildrechte einholen. Dies ist auch in besagter Sendung geschehen. Wir haben das Bild vom Hotel Royal Savoy direkt erhalten. Die rechteckige Schweizer Fahne, welche über dem Hotel Savoy weht, war für uns kein Hinderungsgrund, auf die Verwendung des Bildes zu verzichten.
Wir sehen es nicht als unsere Aufgabe, als Medium zu kontrollieren, welche Art von Schweizer Fahnen eine private Firma an ihr Gebäude hängt. Denn es handelt sich dabei weder um einen Verstoss oder eine Straftat, ja streng genommen nicht einmal um einen Fehler des besagten Hotels. Dass die Schweizer Fahne quadratisch sein muss, ist bisher nirgends offiziell festgehalten. Dies wird erst im neu überarbeiteten Wappenschutzgesetz, welches als Teil der sogenannten ‚Swissness-Vorlage‘ am 1. Januar 2017 in Kraft treten wird, so festgeschrieben. Ich habe die entsprechenden Links und Artikel des neuen Bundesgesetzes vom 21. Juni 2013 rausgesucht und im Anhang zusammengestellt.[1] Im neuen Gesetzesartikel steht auch geschrieben, dass die quadratische Form für die Schweizer Fahne zwar festgelegt wurde, dass sie aber in gewissen Fällen abgeändert werden darf.
«Auszug aus dem Kommentar zu Art. 3:
...So darf die Fahne beispielsweise in der Werbung – wie bisher auch – abgeändert werden, indem etwa die an sich quadratische Begrenzung fliessend in andere grafische Elemente übergeht, eine gewellte Form oder andere Grössenverhältnisse verwendet werden. Voraussetzung ist jedoch stets, dass die entsprechenden Herkunftsbedingungen für den Gebrauch der Fahne erfüllt sind...»
Aus diesen Gründen bin ich der Auffassung, dass die Verwendung eines Bildes mit rechteckiger Schweizer Fahne legitim und sachgerecht war.
Zum zweiten Kritikpunkt, der Aussprache der Ortsbezeichnung Bürgenstock. Ich habe die von X kritisierten Passagen mehrmals nachgehört und kann auch in diesem Punkt die Kritik nicht teilen. Sowohl im Beitrag über die verschiedenen Investitionen der Katarischen Familie Al Thani, als auch im Interview wurde die Mundartversion ‚BürgEstock‘ verwendet. Dies einmal mit Zürcher Dialekt, und das andere Mal im Interview von unserer Korrespondentin Mirjam Mathis, welche selber Zentralschweizerin ist, sogar mit authentischem Zentralschweizer Dialekt.
Es gehört zum Konzept von ‚Schweiz aktuell‘, dass die Reporter und Korrespondenten ihre Beiträge selber vertonen. Dies, um die sprachliche Vielfalt der Schweiz auch bei den Vertonungen abzubilden. ‚Schweiz aktuell‘ achtet bei der Einstellung der Journalisten auch auf diese Dialektvielfalt. Zudem investieren wir sehr viel in die Ausbildung unserer Journalisten, um die Qualität bei diesen Vertonungen zu gewährleisten. Diese Voraussetzung wurde im vorliegenden Fall aus meiner Sicht erfüllt.
Aus den oben beschriebenen Gründen erachte ich die Berichterstattung zur Eröffnung des Royal Savoy als sachgerecht.“
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Beurteilung des Beitrags. Ihr zweiter Punkt ist schnell erledigt: Sie haben einfach nicht richtig hingehört. Niemand sagt in dem Beitrag je „Bürgerstock“. Alle sagen auf Schweizerdeutsch „Bürgeschtock“, was Hochdeutsch „Bürgenstock“ bedeutet. Also kein Anlass für irgendeinen Tadel.
Wichtiger ist Ihr erster Punkt: Das Format der Schweizer Flagge. Sie hat offiziell quadratisch zu sein, und das Wappenschutzgesetz von 2013 sagt denn auch klipp und klar in Artikel 3 „Schweizerfahne“:
„Die Schweizerfahne zeigt ein Schweizerkreuz in einem quadratischen Feld. 2 Für Form, Farbe und Grössenverhältnisse ist das in Anhang 2 abgebildete Muster massgebend.“[2] Es werden zwar, beispielsweise in der Werbung, spielerische Veränderungen zugelassen, wie Herr Honegger richtig feststellt. Aber wenn eine Fahne öffentlich an einem Mast flattert, gilt Artikel 3 des Wappenschutzgesetzes ohne Wenn und Aber.
Nur: Wenn ein privates Unternehmen – in diesem Fall das Hotel „Royal Savoy“ in Lausanne – gegen das Wappenschutzgesetz verstösst, kann man dies nicht Fernsehen SRF anlasten. Sie hätten sich bei der Hotelleitung beschweren müssen. Die Medien können nicht zuerst falsche Fahnen und Flaggen wegräumen, bevor sie über einen Anlass berichten. Das Fernsehen kann nicht auf Berichterstattung verzichten, nur weil beispielsweise an einem Sportanlass eine Luzerner Fahne flattert, die blau-weiß geteilt statt gespalten ist, oder eine Baselbieter Fahne, bei der der rote Bischofsstab rechts gewendet ist statt links.[3] Aber es ist wichtig, dass man nicht resigniert, wenn immer wieder rechteckige Schweizer Flaggen auftauchen, sondern sich – an der richtigen Stelle – beschwert. Nur die quadratische Schweizer Fahne ist unverwechselbar.
Dem Fernsehen kann ich indes keinen Vorwurf machen, dass es trotz dieser falschen Flagge berichtet hat. Medien müssen die Realität abbilden. Und es gehörte zur Realität, dass die katarischen Neubesitzer des Hotels eine falsche Flagge flattern liessen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] Bundesgesetz vom 21. Juni 2013 über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (Wappenschutzgesetz, WSchG)
Geschichte des Gesetzes, welches am 1. Januar 2017 in Kraft tritt:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20091656/history.html
Auszug aus der Botschaft zur Änderung des Markenschutzgesetzes und zu einem Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen. Link unter:
https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2009/8533.pdf
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Art 2.3
Revision des Wappenschutzgesetzes
Es handelt sich um eine Totalrevision, welche das bisherige Bundesgesetz vom 5. Juni 1931 zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen ablöst. Als öffentliche Zeichen gelten im Inland Wappen, Fahnen und Garantiezeichen der Eidgenossenschaft und ihrer Gebietskörperschaften (Kantone und Gemeinden, aber auch andere Gebietskörperschaften wie Talgenossenschaften oder Kirchgemeinden)...
...Das Gesetz bestimmt unter anderem den Kreis der Personen und Behörden, die die öffentlichen Zeichen benutzen dürfen....
Art. 3 Schweizerfahne
Artikel 3 Absatz 1 definiert die Schweizerfahne (Flagge). Heute fehlt eine solche Definition. Da die Schweizerfahne auf ein militärisches Feldzeichen zurückgeht (vgl. Erläuterungen zu Art. 1), hat sie eine quadratische Form. Diese von den rechteckigen Fahnen anderer Staaten abweichende quadratische Form ist einerseits fest im Volk verankert: Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger identifizieren sich mit den quadratischen Dimensionen. Andererseits ist die Form der Schweizerfahne auch im Ausland zur allgemein akzeptierten Tradition geworden und verfügt über eine besondere Kennzeichnungskraft. Gerade wegen ihrer quadratischen Form und ihrer ausgewogenen Proportionen ist sie nach der «Stars and Stripes»-Flagge der USA und dem «Union Jack» des Vereinigten Königreichs zu einer der bestbekannten Fahnen der Welt geworden. Mit der gesetzlichen Definition ändert sich materiell nichts: So darf die Fahne beispielsweise in der Werbung – wie bisher auch – abgeändert werden, indem etwa die an sich quadratische Begrenzung fliessend in andere grafische Elemente übergeht, eine gewellte Form oder andere Grössenverhältnisse verwendet werden. Voraussetzung ist jedoch stets, dass die entsprechenden Herkunftsbedingungen für den Gebrauch der Fahne erfüllt sind (siehe dazu Ausführungen zu Art. 13).
Mit der gesetzlichen Definition der Schweizerfahne sollen die Informationen zum Schweizerkreuz und zum Schweizerwappen gemäss den Artikeln 1 und 2 ergänzt werden. Diese Ergänzung ist nötig, weil die Schweizerfahne wie erwähnt von der üblichen rechteckigen Fahnenform abweicht....
[2] https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2013/4777.pdf
[3] In der Heraldik sind senkrecht geteilte Wappen „gespalten“, waagrecht geteilte sind „geteilt“. Die Tiere oder Gegenstände in den Wappen werden vom Schildträger aus betrachtet, also ein Bär, der nach links blickt, gilt als rechtsgewendet.
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