«Blackfacing» in «Happy Day» beanstandet
4379-4383, 4385, 4389, 4394-4396, 4400-4401, 4406-4410, 4421
Sie haben mit Ihrer Zuschrift die Sendung „Happy Day“ auf dem ersten Kanal von Fernsehen SRF vom 15. Oktober 2016[1] beanstandet. Insgesamt gingen 30 Beanstandungen ein, 14 aus der Schweiz und 16 aus Deutschland, wo die kritisierte Szene in der Sendung „Verstehen Sie Spaß?“, vom Südwestrundfunk (SWR) am 29. Oktober 2016 nochmals gezeigt wurde. 12 Zuschriften – 9 aus Deutschland und 3 aus der Schweiz – konnte ich nicht als Beanstandungen entgegennehmen, da deren Verfasserinnen und Verfasser die Postadresse nicht angaben bzw. sich darauf beschränken wollten, sich beim SWR zu beschweren. Auf die übrigen 18 Beanstandungen – 11 aus der Schweiz und 7 aus Deutschland – konnte ich eintreten, weil sie formal in Ordnung waren.
A. Zunächst werfe ich einen Blick auf die Begründungen Ihrer Beanstandungen:
Ich behandle alle Beanstandungen gemeinsam, da alle dasselbe kritisierten, nämlich die Szene, in der sich „Verstehen Sie Spaß?“-Moderator Guido Cantz, maskiert als schwarzer Südafrikaner (Blackfacing), als Vater der ihren Papa suchenden jungen Frau ausgab und damit „Happy Day“-Moderator Röbi Koller verunsicherte und veräppelte. Sie alle bezeichnen Blackfacing und damit diese Szene als rassistisch.
In der Folge zitiere ich aus einzelnen Zuschriften, zuerst aus solchen aus der Schweiz:
„Der Scherz war an und für sich geistvoll und lustig, weil er auch die etwas unbedarfte Anlage der Sendung ‚Happy Day‘ entlarvte. Die Wiedersehensfreude, die Koller alle paar Wochen zelebriert, hat etwas Inszeniertes und Unechtes. Der Klamauk, der von Cantzens Scherz ausging, war deshalb geeignet, die Sendung etwas zu dekonstruieren. Das ist nicht zu beanstanden, es ist sogar lobenswert, wenn das Fernsehen allzu süssliche Sendungen relativiert und die Inszeniertheit etwas transparent macht. Was aber gar nicht geht, war die Rolle des schwarz-indischen Putativvaters. Zum ersten war er grotesk geschminkt, man fühlte sich an die Darstellung von Eingeborenen in Kolonialzeiten erinnert. Sein indischer Akzent unterstrich das. Zum zweiten aber (und fast wichtiger als das Blackfacing) fand die Putativtochter ihn richtig lästig, während sie den dicken, etwas primitiv aufgemachten Weissen, der dann kam, nett fand und schliesslich über Kollers Vaterschaft rundum begeistert war. Damit wurden nun wirklich übelste rassistische Klischees bedient: der lästig wirkende dunkle Inder, der in die Sendung eindringt und nicht mehr raus will (analog zu den afrikanischen Immigranten, die es auf unser Volksvermögen abgesehen haben), der dicke Weisse, der schon etwas besser ist, und schliesslich der weisse Beau, der in der Wertepyramide zuoberst steht. Man hätte den gleichen Scherz (mit minim kleinerer Wirkung) auch ohne Bedienung des rassistischen Klischees nur mit Weissen inszenieren können.“
„Ich bin sehr bestürzt über die leichtfertige Art, mit der auf Kosten schwarzer Mitmenschen vermeintlich gewitzelt wird. Persönlich finde ich diese Form von Humor erbärmlich, da sie unehrlich Rassismus verharmlost. Es gibt radikalere Satire, welche im Gegenzug Rassismus entlarvt. Diese findet hier leider nicht statt. Hier wird Stammtisch-Rassismus weichgewaschen. Geradezu bestürzt hat mich die Aussage von Herrn Koller nach der Auflösung der ‚Verstehen Sie Spaß?‘-‚Pointe‘: ‚Ich ha vo Afang a dänkt, de gseht huere komisch us! Aber das chasch ame Schwarze jo nöd is Gsicht säge, dass er komisch usgseht!‘“
„Die gestrige Sendung schürt Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in einem Zeitpunkt, da Humor auf Kosten Afrikas und schwarzer Menschen mehr als je fehl am Platz ist.“
„Es ist geschmacklos und erniedrigend, dass sich jemand eine schwarze Hautfarbe aufmalt, um eine Pointe auf Kosten Menschen einer anderen Hautfarbe zu machen. Blackfacing ist kein Scherz, und es ist schockierend, dass das SRF an einem Samstagabend eine rassistische Karikatur zur Schau stellt.“
„Blackfacing ist zutiefst rassistisch, gehört verboten, und das Fernsehen sollte, wenn schon, die Rolle der Aufklärung und Wissensvermittlung definitiv ernster nehmen. Es gibt Themen, die einfach nicht lustig sind. Bitte bilden Sie Ihre Leute besser aus.“
„Was in Zusammenarbeit mit ‚Verstehen Sie Spaß?‘ als Gag vorbereitet und dem Publikum gezeigt wurde, ist nicht nur völlig humor- und geschmacklos, sondern auch krass rassistisch. Ich bin entsetzt, so etwas in einer beliebten Schweizer Familiensendung sehen zu müssen und kann nicht nachvollziehen, dass so etwas überhaupt erlaubt wurde. Blackfacing ist und bleibt zutiefst rassistisch und gehört verboten, im Fernsehen sowieso.“
„Ich empfinde diese Verkleidung von Herrn Cantz als zutiefst rassistisch, da sie in der Tradition des sogenannten ‚Blackfacings‘ in den USA steht. Damals verkleideten sich weisse Schauspieler zur Belustigung des Publikums als stereotype Schwarze. Genau dies wird in der Happy Day-Sendung wiederholt: Der von Guido Cantz gespielte Südafrikaner wird bewusst dümmlich dargestellt und wiederholt (notabene mit indischem Akzent) praktisch ausschliesslich den Satz ‚I'm from South Africa, I am sorry‘. Mir ist niemand aus Afrika bekannt, der nicht in der Lage ist, mehr als andauernd einen Satz zu wiederholen.“
„Was in der letzten Sendung von ‚Happy Day‘ von Samstag, 15.10.2016 unter dem Titel ‚Verstehen Sie Spaß?‘ dem Fernsehpublikum zugemutet wurde, hat wenig mit Spass, umso mehr aber mit Verhöhnung und blankem Zynismus zu tun. Mitten in der grössten Flüchtlingskrise, bei der Menschen aus Afrika auf ihrer Flucht massenhaft ums Leben kommen, wird auf SRF 1 zur besten Sendezeit eine rassistische ‚Unterhaltung‘ ausgestrahlt. Der Inhalt dieser Einlage hat auch nach Auffassung von anerkannten Experten, wie z.B. Prof. Kreis[2], klare rassistische Ansätze. Im Kontext von ‚Verstehen Sie Spaß?‘ wurde via öffentlich-rechtliches Fernsehen Rassismus salonfähiger gemacht. Im gleichen Zeitraum konnten sich in Unterwasser über 5‘000 Neonazis aus Deutschland unbehelligt versammeln und verbale Gewalt gegen Minderheiten und Randständige verbreiten. Zusätzlich wurden Kinder und Erwachsene in ihrer Menschenwürde öffentlich verletzt, die im Rahmen ihrer Biografiearbeit mit der intensiven und oft stark herausfordernden Suche nach einem unbekannten Elternteil belastet sind. Mit diesem unhaltbaren Fernsehbeitrag wurden die intimsten Gefühle von Betroffenen einem Massenpublikum zugänglich gemacht und im konkreten Fall auch öffentlich der Lächerlichkeit preisgegeben. Mit der Ausstrahlung dieser Szenen haben die Verantwortlichen der Unterhaltungsabteilung von SRF bei den betroffenen Kindern und Erwachsenen fahrlässig eine Sekundär-Traumatisierung in Kauf genommen.“
„Grüsse aus der Kolonialzeit – Blackfacing. Problematisch am Blackfacing ist kurz zusammengefasst aber Folgendes[3]:
- Eine Hautfarbe ist keine Pointe.
- Eine Hautfarbe ist kein Kostüm, welches man zur vermeintlichen Belustigung an- und danach wieder ausziehen kann, um danach zurück zum Leben eines privilegierten, weissen Mitteleuropäers überzugehen.
- Die überzeichnete, eindimensionale Darstellung Schwarzer hält rassistische Klischees am Leben, welche aus der Kolonialzeit stammen.
- Die Definition davon, was ‚schwarz‘ ist, respektive die Interpretation davon, liegt nicht bei der weissen Gesellschaft. In den amerikanischen Minstrel-Shows traten mitunter auch Schwarze auf, die sich in der Tradition des Blackfacing das Gesicht noch dunkler bemalen und die Lippen knallrot oder weiss überschminken mussten, um dem grotesken Klischee, welches die Weissen von ihnen hatten, zu entsprechen. Wem bei dieser Tatsache allein nicht schon das Blech wegfliegt, sei abschliessend gesagt:
- Es gibt eine Minderheit afrikanischstämmiger Mitbürger, welche im Blackfacing kein Problem sieht. Sich nur auf diese Stimmen zu konzentrieren, um sich einer unbequemen Diskussion über Rassismus und kolonialistische Altlasten zu entziehen, ist heuchlerisch. Die Auswahl der Argumente, die in der Diskussion um Blackfacing zugelassen werden wollen, können, (wie oben erwähnt die Auslegung der Definition von ‚Blackness‘) nicht bei der privilegierten, weissen Mehrheit liegen.“
Und nun folgen Begründungen aus Beanstandungen aus Deutschland, bei denen in der Regel die Sendung „Verstehen Sie Spaß?“ des SWR im Vordergrund stand:
„Ich habe meinen Augen nicht trauen können. Hautfarbe ist keine Pointe! Das ist einfach rassistisch.“
„Blackfacing in der Sendung ‚Verstehen Sie Spass?‘ (SWR 29.10.2016 / ‚Happy Day‘ (SRF 15.10.2016) ist rassistisch. Ich bin schockiert, was hier durch meinen Rundfunkbeitrag finanziert wird, und das im 21. Jahrhundert, schämen Sie sich!“
„Ich halte den Blackfacing-Auftritt in der Sendung ‚Verstehen Sie Spass?"‘ (SWR 29.10.2016) / ‚Happy Day‘ (SRF 15.10.2016) für rassistisch. Er verletzt Menschen, die diese Arbeit mitfinanzieren, systematisch - da er an Denkmuster appelliert, die schwarze Menschen in Deutschland täglich erleben und ihr Leben täglich erschweren. Humor bedeutet nicht, immer und immer wieder die gleichen Denkmuster zu wiederholen. Lassen Sie uns gemeinsam über Satire lachen, die weiter geht als ‚Ich dachte ich würde einen Vater finden - stattdessen fand ich einen Schwarzen.‘ Unsere Geschichte und Traditionen sind voll von Rassismus und Unterwerfung. Aber Satire ist Kreativität, und diese ist wach, frisch und treibt unsere Zeit voran.“
„Der Blackfacing-Auftritt in der Sendung ‚Verstehen Sie Spass?‘ (SWR 29.10.2016 / ‚Happy Day‘ (SRF 15.10.2016) ist und bleibt rassistisch. Die Intension dahinter, ob das lustig sein sollte oder nicht, ist hierbei nicht entscheidend, sondern: dass sich der SWR, bzw. das SRF bewusst für eine bekannt rassistische ‚Verkleidung‘ entschieden haben. Des Weiteren schreiben Sie in Ihrem SWR-Statement: ‚Dafür war es notwendig, deutlich zu machen, dass der verkleidete Guido Cantz nicht der leibliche Vater der vermeintlichen Überraschungskandidatin sein kann.‘ Ich frage Sie: Weshalb soll das daran deutlich sein, dass der Vater schwarz ist? Hier steckt gleich der nächste rassistische Gedanke in diesem sogenannten Sketch. Kinder von Schwarzen können sehr wohl einen sehr hellen Hautton haben. Ich bin entsetzt über das Programm, Ihre Reaktion und darüber, dass ich und viele andere mit unserem Rundfunkbeitrag ein rassistisches Programm finanzieren. Denken Sie darüber nach, wer Ihr Publikum ist. Das sind nicht nur weisse Menschen, nicht nur unreflektierte Menschen. Es sind viele Personen mit ganz unterschiedlichen Vielfaltsmerkmalen, die ein Programm sehen wollen, das sie nicht verletzt, sich nicht über sie lustig macht und sie nicht vergisst.“
„Als weißgelesenes Kind bi-nationaler Elternteile fühle ich mich durch diese Sendung auch dahin gehend rassistisch diskriminiert und verletzt, da es so dargestellt wird, dass ein Schwarzer und ein weisser Elternteil unter keinen Umständen ein weisses /weissgelesenes Kind haben kann! Diese Darstellung war verletzend, triggernd und löste in mir einige sehr negative Erfahrungen und Erinnerungen aus.“
Einige Beanstanderinnen und Beanstander aus der Schweiz leiteten aus ihrer Begründung Forderungen ab:
„Ich möchte wissen, wie sowas von der Redaktion gutgeheissen wurde. Zudem wäre eine selbstkritische Stellungnahme des SRF nötig.“
„Für mich stellt sich deswegen zusätzlich die Frage, inwiefern das SRF bzw. die Redaktion von Happy Day überhaupt Einfluss auf den Sketch hatte. Meiner Meinung nach liegt die ganze Sendung in der Programmverantwortung des SRF, inklusive dem rassistischen Auftritt, in der Verantwortung des SRF.“
„Ich fordere für diesen inakzeptablen rassistischen Faux-Pas eine offizielle öffentliche Entschuldigung der Sendung ‚Happy Day‘ und des Senders SRF und verlange, dass ab sofort Blackfacing und andere rassistischen Darstellungen nicht mehr toleriert und dem Fernsehpublikum präsentiert werden. Gerne darf diese Beschwerde auch dem deutschen Fernsehen weitergeleitet werden. Da planen sie ja eine weitere Ausstrahlung dieser entsetzlichen Szene.“
„Ich erwarte und fordere für diesen inakzeptablen rassistischen Faux-Pas eine offizielle öffentliche Entschuldigung der Sendung ‚Happy Day‘ und des Senders SRF.“
„Ich beantrage Ihnen, festzustellen, dass diese naiv-rassistische Inszenierung die Konzession verletzt hat, und dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnung nicht im ‚Verstehen Sie Spaß?‘ gezeigt wird. Sie sind für die ARD nicht zuständig, Robert Koller, als Fernsehmitarbeiter SRF, hat aber nach Artikel 28 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) das Recht, die Ausstrahlung dieser Aufnahmen zu verhindern, zumindest kann er dies versuchen. Die Ausstrahlung einer Aufzeichnung in der BRD, in welcher ein Schweizer Moderator einen lästigen Neger am Arm aus dem Studio zerren will, dürfte für die SRG kaum vorteilhaft sein.“
„Gestützt auf die vorliegende Beschwerde sind die Verantwortlichen anzuhalten, auf die Ausstrahlung der Sequenz mit Röbi Koller bei ‚Verstehen Sie Spaß?‘ im ARD von Samstag, 29. Okt. vollumfänglich zu verzichten. Durch die Ombudsstelle ist festzustellen, ob der umstrittene Beitrag von ‚Happy Day‘ vom 15.10.2016 die Menschenwürde von den erwähnten Betroffenen bzw. die Konzession der SRG verletze. Einem Entscheid ist die aufschiebende Wirkung zu erzielen.“
Soweit Ihre Begründungen und Ihre Begehren.
B. Alle Beanstandungen wurden der zuständigen Redaktion von Fernsehen SRF zur Stellungnahme vorgelegt. Herr Reto Peritz, Bereichsleiter Show von Fernsehen SRF, schrieb:
„Besten Dank für Ihre Schreiben seit dem 16.10.2016 zu den Beanstandungen bezüglich der Sendungen ‚Happy Day‘ vom 15.10.2016 bzw. ‚Verstehen Sie Spass?‘ vom 29.10.2016. Wir haben mit unserer Antwort bewusst noch die Live-Sendung vom 29.10.2016 abgewartet, damit wir diese Reaktionen ebenfalls berücksichtigen konnten. Der umstrittene Film war ja Bestandteil beider Sendungen.
SRF war bei der Ausgabe von ‚Verstehen Sie Spass?‘ am 29. Oktober 2016 als Koproduktionspartner des Südwestrundfunks (SWR) mit dabei. Darum wurden auch diverse Geschichten in der Schweiz realisiert. Beispielsweise verkleidete sich DJ BoBo als ‚Kontrolleur der Schweizer Einkaufstouristen‘ und nahm dabei unerkannt Schweizerinnen und Schweizer auf die Schippe. Der Anteil an Schweizer Inhalten war dementsprechend hoch; dies ist zwingend gemäss unserer Strategie für Koproduktionen. Negativ zu reden gegeben hat aber ein Inhaltselement, die ‚Falle‘ mit Röbi Koller.
Eingangs sei erwähnt, dass die Sendungsmacher es ausserordentlich bedauern, dass die ‚Verstehen Sie Spass?‘ -Falle bei ‚Happy Day‘ von einem Teil der Zuschauerinnen und Zuschauer als rassistisch und fremdenfeindlich verstanden wurde.
Ziel der Szene war allein, Röbi Koller zu verwirren und reinzulegen.
Die Idee für diese inszenierte Verwirrung kam vom SWR, welcher ‚Verstehen Sie Spass?‘ seit Jahren erfolgreich für die ARD[4] produziert. Es ging in keiner Weise darum, jemanden in seinen Gefühlen zu verletzen oder Menschen zu diskriminieren. Entsprechend haben die Verantwortlichen des SWR dann auch auf die Reaktionen reagiert:
Statement zum ‚Verstehen Sie Spass?‘-Film ‚Verlade Röbi Koller‘
<Für die ARD-Unterhaltungssendung ‚Verstehen Sie Spass?‘ hat der Südwestrundfunk (SWR) dem SRF-Moderator Röbi Koller in dessen Live-Sendung ‚Happy Day‘ vom 15. Oktober 2016 einen Streich gespielt. Nach dem Muster bisheriger Verlade-Filme benutzte der ‚Verstehen Sie Spass?‘-Moderator Guido Cantz eine Verkleidung, damit er unerkannt bleibt. Die Filme der Sendung ‚Verstehen Sie Spass?‘ sind dem Genre Unterhaltung/Comedy zuzuordnen. Bereits seit einem Jahr schlüpft Moderator Cantz in verschiedene Rollen, um Prominente mit der versteckten Kamera reinzulegen. Dabei werden aufwändige Spezial-Effekt-Masken als künstlerisches Mittel genutzt, um ihn komplett unkenntlich zu machen, damit sein Erscheinungsbild möglichst weit entfernt ist von seinem normalen Aussehen. Nur durch eine extreme optische Veränderung ist es Guido Cantz überhaupt möglich, Prominenten direkt gegenüber zu treten und mit ihnen zu agieren, ohne dabei erkannt zu werden. Für ‚Verstehen Sie Spass?‘ verkleidete sich Guido Cantz bereits als älterer Mann und eine auffällige Frau. Dieses Mal schlüpfte er in die Rolle eines schwarzen Südafrikaners.
In dem aktuellen Film geht es inhaltlich darum, Herrn Koller eine Verwechslung vorzuspielen. Dafür war es notwendig, deutlich zu machen, dass der verkleidete Guido Cantz nicht der leibliche Vater der vermeintlichen Überraschungskandidatin sein kann. Die Intention der Redaktion war ausschliesslich, den Moderator Röbi Koller in seiner Show ‚Happy Day‘ grösstmöglich zu verunsichern. Ausser dem Moderator Röbi Koller und dem Studiopublikum waren alle Protagonisten und die Redaktion der Sendung ‚Happy Day‘ in die Aktion eingeweiht. Die im konkreten Fall von Guido Cantz dargestellte Rolle war Teil der Inszenierung, die offensichtlich sehr glaubwürdig gespielt wurde. Die Figur und die Situation waren weder diffamierend, diskriminierend oder verletzend angelegt.
Deshalb bedauern wir es sehr, wenn sich Menschen von dem Verlade-Film angegriffen oder schlecht dargestellt fühlen. Deshalb haben wir bei der Ausstrahlung des Films ‚Verlade Röbi Koller‘, am 29.10.2016 in ‚Verstehen Sie Spass?‘ das Thema in der Sendung moderativ aufgegriffen.>
Der Inhalt dieses Films wurde vom SWR mit einigen wenigen Personen der Abteilungs- und Bereichsleitung sowie ausgewählten Produzenten seitens SRF abgesprochen. Wie oben ausgeführt, ging es immer nur darum, Röbi Koller zu verwirren, und selbstverständlich nicht, jemanden zu diskriminieren oder in seinen Gefühlen zu verletzen. Röbi Koller stand klar im Zentrum der Verlade, die Aufmerksamkeit des Publikums war ganz auf ihn gerichtet. Die Verwandlung von Guido Cantz wurde einzig als bewusst deutlich überzeichnetes Stilmittel verwendet, um eine Verwechslung der Väter sofort offensichtlich zu machen und Cantz die Möglichkeit zu geben, die Situation selber inmitten des Geschehens aufzulösen.
SRF stellte dem SWR die Bedingung, beim Publikum am Bildschirm klar zu deklarieren, dass es sich um einen Scherz handelt – dies ist auch gleich zu Beginn mit einem prominenten Einblender geschehen. Das Publikum war also darüber informiert, dass Röbi Koller ein Streich gespielt wird. Weiter war es für die ‚Happy Day‘- Macher eine Bedingung, nicht mit den Emotionen einer echten Geschichte und deren Beteiligten zu spielen, sondern nur Röbi Koller reinzulegen. Die Protagonisten waren deshalb allesamt Schauspieler. Hier hält die Redaktion selbstkritisch fest, dass man beim Publikum im Einblender noch stärker auf diesen Umstand hätte hinweisen können. Die Fallen und Verkleidungen bei ‚Verstehen Sie Spass?‘ sind eindeutig dem Genre der Comedy zuzuordnen. Ob dieser Spass als lustig empfunden wird oder nicht, ist, wie immer in der Comedy und bei Humorsendungen, Geschmacksache.
Durch das grosse mediale Echo hat dieser Sketch umgehend eine Diskussion in Gange gebracht, ob ‚Blackfacing‘ in der heutigen Zeit noch einsetzbar ist oder nicht. Wir haben die Meinungen in der Bevölkerung bei der Beurteilung dieser Frage als sehr unterschiedlich wahrgenommen. Wir haben viele Reaktionen erhalten und in den diversen Medien nachlesen können. Sie lassen sich von uns aus gesehen grob in vier Gruppen zusammenfassen:
- Geht nicht, war eindeutig rassistisch
- War nicht rassistisch aber auch nicht lustig
- Egal, war nicht lustig
- Ist nicht rassistisch und war sehr lustig
Dies zeigt, dass Humor erstens sehr viel mit dem eigenen Geschmack zu tun hat, und zweitens, dass die Frage, ob rassistisch oder nicht, je nach persönlicher Einschätzung und Bewertung vorgenommen wird.
Grundsätzlich waren die Reaktionen, dass es bei diesem Sketch ja um Röbi Koller gegangen ist und nicht um den schwarzen Vater, zahlenmässig in der Mehrheit. Nichtsdestotrotz nehmen wir selbstverständlich vor allem die negativen Reaktionen ernst und haben uns intern sehr damit beschäftigt.
Wir kommen zum Schluss, dass wir in den vorbereitenden Sitzungen den SWR hätten darauf aufmerksam machen müssen, dass wir dieses Stilmittel nicht eingesetzt haben wollen. Der Sketch hätte sich auch in einer anderen Art und Weise erfolgreich auflösen lassen. Wir kennen den historischen Hintergrund und wissen, dass sich zahlreiche Menschen daran stören. Diese Kritik akzeptieren wir und würden aus heutiger Sicht mit dem Thema eindeutig sensibler umgehen.
Nun geht es bei den eingereichten Beanstandungen um die Frage, ob wir eine Norm oder das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verletzt haben. Bei den inhaltlichen Grundsätzen hält das RTVG fest:
‚Alle Sendungen eines Radio- oder Fernsehprogramms müssen die Grundrechte beachten. Die Sendungen haben insbesondere die Menschenwürde zu achten, dürfen weder diskriminierend sein noch zu Rassenhass beitragen noch die öffentliche Sittlichkeit gefährden noch Gewalt verherrlichen oder verharmlosen.‘
Im Zentrum des Sketches steht ausschliesslich die Verlade von Röbi Koller, wir machen uns nicht über den schwarzen Vater lustig. Dem Publikum ist des Weiteren von Anfang an klar (deklariert durch Einblender), dass es sich hier um einen Sketch handelt und dass Röbi Koller reingelegt wird. In dem Sinne nimmt es diese Episode auch als Comedy wahr, dem Genre, welchem diese Art von Sendung eindeutig zuzuordnen ist und das einer besonderen Betrachtungsweise unterstellt ist.
Einige Vorwürfe in den Beanstandungen werfen uns direkt Rassendiskriminierung vor. Dazu nehmen wir wie folgt Stellung: Die Tatbestandsverwirklichung der Rassendiskriminierung setzt voraus, dass die Täterschaft die betroffenen Personen durch ihr Verhalten in einer äusserlich sichtbaren Weise, anknüpfend an ihre Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Rasse oder Religion, in ihrer Menschenwürde beeinträchtigt, also ihren Anspruch auf prinzipiell gleiche Anerkennung missachtet. Die Diskriminierung respektive Herabsetzung muss in einer Weise erfolgen, welche den Betroffenen deswegen im Ergebnis die Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit unter dem Gesichtspunkt der Grundrechte abspricht oder zumindest in Frage stellt. Es genügt nicht, wenn einer Person oder Gruppe bloss gewisse negative Eigenschaften oder Verhaltensweisen zugeschrieben werden. SRF ist der Meinung, dass die fragliche Szene nicht dahingehend verstanden werden könne, dass damit die Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit von schwarzen Bevölkerungsgruppen hinsichtlich der Grundrechte verneint oder angezweifelt würden. Im Zentrum stehe ausschliesslich die Reaktion von Moderator Röbi Koller.
Rückblickend hält die Redaktion fest, dass man sensibler mit der Thematik hätte umgehen müssen und dieses Stilmittel nicht hätte eingesetzt werden sollen. Der Sketch hätte sich auch in einer anderen Art und Weise erfolgreich auflösen lassen. Wir bedauern sehr, wenn der Beitrag von einer Gruppe von Zuschauern als diskriminierend verstanden wurde und versichern unserem Publikum, dass es weder die Absicht der Künstlerinnen und Künstler, noch die der Macher der Sendung war, rassistisches Gedankengut zu transportieren. Die Sendungsmacher von ‚Happy Day‘ beweisen in ihren Sendungen immer wieder, dass es ihnen ein Anliegen ist, sich für Minderheiten einzusetzen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und stehen für weitere Rückmeldungen oder Auskünfte gerne zu Verfügung.“
Soweit die Stellungnahme des Bereichs Show von Fernsehen SRF.
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der umstrittenen Szene. Das Beanstandungs- und Beschwerdeverfahren im schweizerischen Rundfunkbereich hat zum Ziel, festzustellen, ob eine Rechtsverletzung vorliegt. Im Vorverfahren vor der Ombudsstelle kann der Ombudsmann seine Einschätzung abgeben, aber nichts entscheiden. Im Hauptverfahren vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) wird rechtsgültig festgestellt, ob das Radio- und Fernsehgesetz verletzt ist. Würde die UBI in einem Fall wie dem vorliegenden eine Rechtsverletzung feststellen, könnte die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) das Schweizerische Bundesgericht anrufen. Im umgekehrten Fall, wenn also die UBI in einem Fall wie dem vorliegenden keinerlei Rechtsverletzung feststellt, könnten die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer nicht ans Bundesgericht gelangen, da sie alle nicht direkt betroffen sind, zumal sie in der Sendung nicht vorkamen. Dann wäre der Entscheid der UBI endgültig. Zuerst gilt es also zu klären, ob eine Rechtsverletzung vorliegt.
Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen sagt in Artikel 4, Absatz 1[5]:
„Alle Sendungen eines Radio- oder Fernsehprogramms müssen die Grundrechte beachten. Die Sendungen haben insbesondere die Menschenwürde zu achten, dürfen weder diskriminierend sein noch zu Rassenhass beitragen noch die öffentliche Sittlichkeit gefährden noch Gewalt verherrlichen oder verharmlosen.“
Das Gesetz verlangt demnach von Radio- und Fernsehprogrammen, dass sie a) nicht diskriminieren und b) nicht zum Rassenhass beitragen. Rassismus ist folglich nicht erlaubt. Was aber ist Rassismus? Fündig wird man bei humanrights.ch[6], bei der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus[7] und bei der Fachstelle für Rassismusbekämpfung[8]. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus schreibt: „Gemeinsam haben alle rassistischen Ideologien, dass sie die Menschen aufgrund realer oder fiktiver Eigenschaften körperlicher oder kultureller Art auf ihre ethnische, nationale oder religiöse Zugehörigkeit reduzieren und ‚die Anderen‘ als moralisch, kulturell, intellektuell oder physisch minderwertig erachten. Indem durch Rassismus das Opfer abgewertet wird, wird die Position des Täters gestärkt.“[9]
Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung im Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern definiert Rassismus etwas ausführlicher wie folgt: „Rassismus im engeren Sinn bezeichnet eine Ideologie, die Menschen aufgrund physiognomischer oder kultureller Eigenarten oder aufgrund ihrer ethnischen, nationalen oder religiösen Zugehörigkeit in angeblich naturgegebene Gruppen - so genannte ‚Rassen‘ mit unterschiedlichen psychischen Eigenschaften - einteilt und diese hierarchisiert. Menschen werden nicht als Individuen, sondern als Mitglieder solcher pseudoverwandtschaftlich definierter Gruppen mit kollektiven, als weit gehend unveränderbar angenommenen Eigenschaften beurteilt und behandelt. Der klassische Rassismus beruht auf falschen Annahmen, diente und dient aber der Rechtfertigung des Kolonialismus, der Sklaverei, der Verbrechen der Nazis oder von Apartheidregimes.“[10]
International am breitesten anerkannt ist die Definition des französischen Soziologen Albert Memmi, der als Kind jüdisch-arabischer Eltern in Tunesien aufgewachsen ist. Er hatte seine Definition zuerst in der französisch geschriebenen Encyclopaedia Universalis niedergelegt[11]. Sie lautet: „Der Rassismus ist die verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede zum Nutzen des Anklägers und zum Schaden seines Opfers, mit der seine Privilegien oder seine Aggressionen gerechtfertigt werden sollen.“[12]
Rassismus koppelt also Eigenschaften mit der Zugehörigkeit zu einer Gruppe, die im Vergleich zur eigenen Gemeinschaft oder zu anderen Gemeinschaften als minderwertig erachtet wird. Die zugeschriebenen Eigenschaften können zutreffen, aber auch falsch sein.
Wie sieht nun die Rechtsprechung aus? Im schweizerischen Standardwerk über das Radio- und Fernsehgesetz hält Denis Masmejan fest: „Une émission raciste est illicite, une émission sur le racisme doit rester possible.“[13] Masmejan spielt damit unter anderem auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte „Jersild gegen Dänemark“ vom 23. September 1994 an, als ein dänischer Journalist freigesprochen wurde, der in einer Reportage über die rassistischen „Grünjacken“ zugelassen hatte, dass sich die Jugendlichen rassistisch äußerten. Das Gericht argumentierte, dass es zur Kritik- und Kontrollfunktion der Medien gehöre, auch über Rassisten zu berichten.[14]
Ferner kann es in satirischen Sendungen durchaus möglich sein, an sich rassistische Bemerkungen hinzunehmen, wenn sie zum Ziel haben, Rassismus zur Kenntlichkeit zu entstellen. Denis Masmejan schreibt im Gesetzeskommentar: „L’usage du mot Neger (‚Nègre‘) dans une émission satirique ayant précisément pour but de ridiculiser les préjugés racistes ne saurait constituer une violation du droit des programmes lorsque le propos humoristique est reconnaissable et ne peut donc être pris à la lettre. Une répartie grossière et insultante sur l’ ‘odeur’ des Noirs a une dimension satirique parfaitement reconnaissable, et donc admissible, lorsqu’elle est proférée par un humoriste connu, invité à un talk show sur le thème ‘Peut-on rire de tout?’”[15]
Bei der Szene in “Happy Day”, in der „Verstehen Sie Spaß?“-Moderator Guido Cantz als schwarzer Südafrikaner auftritt, handelt es sich zwar nicht um einen satirischen, aber um einen humoristischen Beitrag. Auf die Schippe genommen wird „Happy Day“-Moderator Röbi Koller, nicht der schwarze Südafrikaner. Dieser wird in diesem Spiel zwar als „Störelement“ benutzt, ja missbraucht, aber keineswegs der Lächerlichkeit preisgegeben. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Verantwortlichen – weder der Sendung „Happy Day“, noch der Sendung „Verstehen Sie Spaß?“ – schwarze Menschen als minderwertig taxieren. Niemand sagt etwas Negatives über Schwarze. Insofern ist im rechtlichen Sinn keine Diskriminierung feststellbar. Ich sehe daher nicht, dass das Radio- und Fernsehgesetz verletzt sein könnte.
Auf der rechtlichen Ebene hat sich folglich nach meiner Einschätzung Fernsehen SRF nichts zuschulden kommen lassen. Anders sieht es aus, wenn wir die psychologische Ebene miteinbeziehen. Ich kann mich noch gut erinnern, dass es in den fünfziger Jahren in der Sonntagsschule das „Negerli“ gab, das nickte, wenn man eine Münze in die Box einwarf. Man aß „Mohrenköpfe“, wünschte missliebige Zeitgenossen zu den Hottentotten, und spielte Spiele, bei denen der „schwarze Mann“ umging. Das alles war rassistisch gegenüber den Afrikanern und den Afroamerikanern. Ich erinnere mich aber auch, dass ich mit Anerkennung und Stolz die Unabhängigkeitsbewegung in Afrika verfolgte: Nachdem Äthiopien, Liberia und Südafrika schon lange selbständige Staaten waren, emanzipierten sich junge Nationen nach dem Zweiten Weltkrieg stufenweise von den Briten: 1957 Ghana, 1960 Nigeria und Somalia, 1961 Sierra Leone, 1961/64 Tansania, 1962 Uganda, 1963 Kenia, 1964 Malawi, 1965 Gambia, 1966 Lesotho und Botsuana, 1968 Swasiland und Mauritius, 1980 Simbabwe. Die Franzosen hingegen entließen ihre Kolonien fast in einem Zug in die Unabhängigkeit: 1958 Guinea, 1960 Senegal, Mali, Niger, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Benin, Togo, Gabun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Kamerun, Kongo (Brazaville), Madagaskar und 1977 als Nachzügler Dschibuti. Als vormals von Belgien beherrschte Länder machten 1960 der Kongo und 1962 Ruanda und Burundi den Schritt. 1960 gewann auch das ehemals deutsche, dann südafrikanische Namibia die Souveränität, 1968 folgte das vordem spanische Äquatorialguinea, und im Zuge der Nelkenrevolution in Portugal konnten sich auch die portugiesischen Gebiete emanzipieren: 1973 Guinea-Bissau, 1975 Angola, Mosambik, Kap Verde sowie Sâo Tomé und Príncipe. Und 1993 löste sich Eritrea von Äthiopien. Wir Schüler fühlten uns geehrt, als 1958 der Sohn des ghanaischen Finanzministers in unsere Progymnasial-Klasse in Liestal, der Hauptstadt des Kantons Baselland, eintrat. Wir wurden auf natürliche Weise so sozialisiert, dass Unterschiede der Rassen und Ethnien kein Thema mehr waren.
Da ist natürlich Blackfacing ein gewaltiger Rückschritt, vor allem, wenn es so plump und infantil betrieben wird wie beim Auftritt des maskierten Guido Cantz in „Happy Day“: Ein Südafrikaner, der redet wie ein Inder und immer die gleichen, wenigen Halbsätze sagt, ist in einer Szene, die eigentlich möglichst realistisch wirken soll, eine Karnevalsfigur, und insofern eben doch rassistisch, weil sie den übergestülpten schwarzen Mann als Störfaktor missbraucht. Insofern kann ich der Stellungnahme der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland[16] zustimmen, auch wenn ich mit der Analyse der Szene in „Happy Day“ nicht ganz einverstanden bin. Ich meine auch, dass sowohl Guido Cantz in seiner Erklärung in der Sendung „Verstehen Sie Spaß?“ auf SWR am 29. Oktober 2016, als auch Röbi Koller in seinem Statement in der Sendung „Glanz und Gloria“ auf SRF am 17. Oktober 2016 die Wirkung der Szene auf farbige Menschen und auf Personen, die auf Rassismus sensibilisiert sind, unterschätzt haben. Sie haben den Schaden heruntergespielt und negiert.
Da ist die Stellungnahme von Herrn Peritz differenzierter. Er räumt ein, dass SRF sensibler mit der Thematik hätte umgehen müssen. Mit dieser selbstkritischen Analyse ist eine der von Ihnen erhobenen Forderungen erfüllt.
In den Medien waren die Reaktionen durchzogen: Charles Nguela, ein aus dem Kongo stammender Komiker, taxierte die beanstandete Szene in der „Weltwoche“ als grenzwertig, aber nicht als rassistisch.[17] In der „Tageswoche“ (Basel) wandte sich Antonia Brand vehement gegen das Blackfacing, das sie dem Rassismus zuordnet.[18] Christian Bos nannte im „Kölner Stadt-Anzeiger“ die Szene als Beispiel für „beschämenden Humor“.[19]
Mein Fazit ist, dass der Auftritt unbedacht und ungeschickt war und dass ihn viele Menschen mit Recht als diskriminierend empfanden. Rechtlich sehe ich keine Verletzung der gesetzlichen Vorschriften, auf der psychologischen Ebene aber kann ich die Beanstanderinnen und Beanstander gut verstehen. Ich kann daher Ihre Kritik ein Stück weit nachvollziehen.
Dabei sind die Verantwortlichkeiten festzuhalten:
- Hauptverantwortlich sind Guido Cantz und sein Team von „Verstehen Sie Spaß?“. Cantz hatte die Idee, Röbi Koller auf diese Weise zu verwirren und auf die Schippe zu nehmen. Er hat sich für das Blackfacing entschieden.
- In erster Linie mitverantwortlich sind die Vorgesetzten im SWR, die „Verstehen Sie Spaß?“ ins Programm aufnahmen und ausstrahlten und die letztlich diese Szene deckten.
- In zweiter Linie mitverantwortlich ist die Redaktion von „Happy Day“, die mit dem „Verstehen Sie Spaß?“-Team gemeinsame Sache machte, nichts verriet, aber auch keinen Einspruch gegen das geplante Blackfacing erhob.
- In dritter Linie mitverantwortlich sind die Vorgesetzten von SRF, die „Happy Day“ ausstrahlten und diese Szene in Kauf nahmen.
- Nicht verantwortlich ist Moderator Röbi Koller. Er wurde überrascht, machte aber im Nachhinein gute Miene zum bösen Spiel.
Kurz noch zu den von Einzelnen von Ihnen erhobenen Forderungen: Der Ombudsmann entscheidet nichts. Er gibt seine Meinung kund und kann den Verantwortlichen von SRF Empfehlungen unterbreiten. Ich empfehle Fernsehen SRF nicht, sich mit großer Geste öffentlich zu entschuldigen und dann zur Tagesordnung überzugehen. Hingegen empfehle ich, in Zukunft bei gleichartiger Thematik sensibler und grundrechtsbewusster zu sein. Keinen Einfluss hatte ich auf den SWR. Ich war ohnehin nicht bereit, mich zu äußern, bevor die Stellungnahme des SRF-Bereichs Show vorlag. Der SWR braucht die Meinungsäußerung des Ombudsmanns aus der Deutschschweiz nicht, um zu entscheiden, ob eine „Verstehen Sie Spaß?“-Sendung ausgestrahlt oder abgesetzt (oder um eine Szene gekürzt) wird. Die Sendeanstalten besitzen Programmautonomie.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] http://www.srf.ch/sendungen/happy-day/der-herbst-mit-happy-day-es-ist-wieder-zeit-fuer-grosse-gefuehle
[2] Prof. Dr. Georg Kreis (geboren 1943), war Professor für Neuere Allgemeine Geschichte und Schweizer Geschichte an der Universität Basel und Leiter des Europainstituts Basel. 1995-2011 war er Präsident der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (Anmerkung des Ombudsmanns). Kreis hielt gegenüber der Boulevardzeitung „Blick“ die Sendung für „tendenziell rassistisch“ (http://www.blick.ch/people-tv/bloed-peinlich-oder-saugut-so-reagieren-show-profis-auf-blackface-witz-bei-roebi-koller-id5615584.html )
[3] Die folgenden Sätze sind wörtlich aus der Zeitung „Tageswoche“ vom 7.10.2016 abgekupfert (Anmerkung des Ombudsmannes)
[4] Die ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland) ist der Zusammenschluss regionaler Sendeanstalten, nämlich des Südwestrundfunks (SWR), des Bayerischen Rundfunks (BR), des Hessischen Rundfunks (HR), des Saarländischen Rundfunks (SR), des Westdeutschen Rundfunks (WDR), des Norddeutschen Rundfunks (NDR), von Radio Bremen (RB), des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) und der Deutschen Welle (Anmerkung des Ombudsmanns).
[5] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html
[6] http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-themen/rassismus/
[8] https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/fachstellen/frb.html
[9] http://www.ekr.admin.ch/themen/d123.html
[10] https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/fachstellen/frb/fragen-und-antworten/wie-definiert-die-fachstelle-fuer-rassismusbekaempfung-rassismus.html
[11] Paris 1972, S. 915 f. ; http://www.universalis.fr/
[12] Albert Memmi (1987): Rassismus. Frankfurt am Main: Athenäum.
[13] Denis Masmejan/ Bertil Cottier/ Nicolas Capt (Ed., 2014): Loi sur la radio-télévision (LRTV). Berne : Stämpfli Editions, p. 86.
[14] http://www.menschenrechte.ac.at/docs/94_5/94_5_13.htm , Vgl. Auch Denis Barrelet/Stéphane Werly (2011) : Droit de la communication. Berne : Stämpfli Editions, p. 135.
[15] UBI-Entscheid b.592 vom 5. Dezember 2008 (http://www.ubi.admin.ch/x/b_592.pdf. ) und UBI-Entscheid b.602 vom 27. August 2009 (http://www.ubi.admin.ch/x/b_602.pdf. ). Vgl. auch Roger Blum (2015): Unseriöser Journalismus? Beschwerden gegen Radio und Fernsehen in der Schweiz. Konstanz: UVK, S, 151-155.
[16] http://isdonline.de/der-spass-hoert-da-auf-wo-rassismus-beginnt/
[17] http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2016-44/artikel/nicht-lustig-oder-doch-die-weltwoche-ausgabe-442016.html
[18] http://www.tageswoche.ch/de/2016_42/schweiz/732366/
[19] http://www.ksta.de/kultur/kommentar-zu--verstehen-sie-spass----die-ard-zeigt-beschaemenden-humor-24993042
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