«Tagesschau»-Beitrag über ein Memorandum von Amnesty International beanstandet
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Mit Ihrer e-Mail vom 30. Oktober 2016 beanstandeten Sie, dass die „Tagesschau“ von Fernsehen SRF am 26. Oktober 2016 über ein Memorandum von Amnesty International, die zivilen Opfer durch Angriffe der von den USA geführten Koalition in Syrien betreffend, nicht berichtet habe. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Anforderungen, die an eine Beanstandung gestellt werden. Ich kann somit auf sie eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
„Die SRF-Tagesschau unterdrückte eine Meldung über den Inhalt des Berichts von Amnesty International vom 26.10.2016., der eine wichtige Aussage bezüglich der Einordnung der Aktivitäten des CENTCOM[1] und des völkerrechtswidrigen Einsatzes der US-Koalition in Syrien liefert:
<USA müssen Untersuchung über zivile Opfer bei Luftschlägen in Syrien einleiten[2]
Medienmitteilung 26. Oktober 2016, London/Bern
Amnesty International hat 11 Luftangriffe gegen den selbsternannten «Islamischen Staat» in Syrien analysiert, welche die US-geführte Koalition in den letzten zwei Jahren durchgeführt hat. Dabei kamen rund 300 Zivilpersonen ums Leben. Amnesty fordert von den USA eine umfassende Untersuchung und die Publikation der Resultate.>
Besten Dank für eine Stellungnahme der Redaktion der SRF-Tagesschau.“
B. Wie üblich, konnte die zuständige Redaktion zu Ihrer Beanstandung Stellung nehmen. Herr Franz Lustenberger, stellvertretender Redaktionsleiter der „Tagesschau“, schrieb:
„Herr X beanstandet nicht einen ausgestrahlten Beitrag der Tagesschau. Er beanstandet vielmehr, dass die Tagesschau am 26. Oktober über etwas nicht berichtet hat, nämlich über eine Medienmitteilung von Amnesty International. Darin zieht die weltweit anerkannte Organisation Bilanz über zivile Opfer von Luftangriffen der von den USA angeführten Koalition im Krieg in Syrien.
Redaktionelle Verantwortung
Die Tagesschau – wie alle anderen Newsredaktionen weltweit auch – erhält täglich mehrere tausend Wort-Meldungen von Nachrichtenagenturen. Dazu kommen täglich rund tausend Video-Files aus aller Welt von jeweils ca. 2 Minuten Dauer, also über 33 Stunden Video-Material. Dazu kommen hunderte Mediencommuniqués von Unternehmen, Verbänden, Parteien, NGO’s, Behörden, etc. Im Weiteren realisieren Redaktoren und Korrespondenten eigenes Filmmaterial für Themen nach unserer redaktionellen Auswahl und unserer eigenen Prioritätensetzung. Dazu kommen einordnende Gespräche mit Korrespondenten und Experten zur Vertiefung der Themen des Tages.
Die Tagesschau von SRF sendet jeden Tag, verteilt auf die verschiedenen Ausgaben, rund eine Stunde live-Fernsehen. Allein diese Gegenüberstellung zeigt, dass die Redaktion der Tagesschau ständig auswählen und die Newslage gewichten muss. Sie macht dies höchst sorgfältig, nach den Kriterien der Aktualität und der Relevanz sowie mit Blick auf das Schweizer Publikum.
Sendung vom 26. Oktober[3]
Ich habe mir die Themen der Sendung vom Mittwoch 26. Oktober angeschaut. Die Sendung an diesem Tag stand ganz im Zeichen wichtiger politischer Entscheide des Bundesrates und der Post, welche die Schweizer Bevölkerung direkt betreffen. Rasa-Initiative mit Reaktion SVP und Einschätzung durch Bundeshaus-Redaktor Hanspeter Trütsch (Zuwanderung/Bilaterale ist eines der wichtigsten Themen auf der politischen Agenda), Abbau von Poststellen, Lohngleichheit sowie Aufteilung von Berufs- und Familienarbeit, weitere Entscheide aus Bundesbern (Fairfood-Initiative, Mindestzins). Dazu zwei längere Bericht aus dem Ausland, nämlich eine aktuelle Reportage zur Offensive auf die IS-Hochburg Mosul im Irak sowie ein Beitrag zur Überlastung der französischen Polizei im Zusammenhang mit der Räumung des Flüchtlingslagers in Calais. Das erneute Erdbeben im Nachbarland Italien kann nur kurz gemeldet werden. Ein Kulturstück über die Gruppe Yello, die zum ersten Mal nach Jahren wieder auf der Bühne stehen, rundet die Sendung ab.
Die Tagesschau ist die Tagesschau für das Schweizer Publikum. Entsprechend werden Inland-Themen hoch gewichtet. Dies trifft jeweils besonders auf Tage mit Sitzungen des Bundesrates zu. Die SRG trägt gemäss Konzession (Artikel 2 – Programmauftrag) zur freien Meinungsbildung des Publikums durch umfassende, vielfältige und sachgerechte Informationen insbesondere über politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge bei. Die von der Redaktion getroffene Auswahl am 26. Oktober entspricht genau diesem Auftrag, indem etwa über Schweizer Themen, die später einmal dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden, umfassend und sachgerecht berichtet wurde.
NGO’s
Die Tagesschau schätzt die Arbeit von NGO’s. Diese liefern oft zusätzliche Informationen zu wichtigen Themen. Informationen mit Quellenangabe Amnesty International finden daher immer wieder Eingang in die Tagesschau.
Das Gesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) hält in Artikel 6 aber auch fest, dass niemand von einem Programmveranstalter die Verbreitung bestimmter Informationen verlangen kann. Dies gilt für Alle, auch für Organisationen mit einer humanitären Zielsetzung.
Syrien konkret
Die Beanstandung von Herrn X könnte allenfalls eine gewisse Berechtigung haben, wenn die Tagesschau in einem kriegerischen Konflikt nur aus Sicht einer Partei berichten würde. Dies ist aber im Syrien-Konflikt, der nun seit mehr als fünf Jahren tobt, hunderttausende Todesopfer gefordert sowie Millionen Menschen in die Flucht getrieben hat, gerade nicht der Fall.
Die Tagesschau berichtet immer wieder über grössere kriegerische Aktionen, bei denen neben Militärpersonen auch immer Zivilpersonen ums Leben kommen oder verletzt werden. Und das unabhängig davon, welche Seite diese Aktionen verübt hat.
So hat die Tagesschau am 10. November in der Tagesschau am Mittag über zivile Opfer eines Angriffs der westlichen Koalition auf Rakka berichtet (Nachricht Ausland).[4]
Darin wird gesagt, dass bei einem Luftangriff der US-geführten Koalition gemäss der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte 20 Menschen, unter ihnen auch Kinder, getötet wurden.
Oder ein anderes Beispiel: Am 17. und 18. September berichtete die Tagesschau über einen Angriff amerikanischer und britischer Flugzeuge auf syrische Regierungstruppen in der Stadt Deir al Zour. Statt IS-Terroristen trafen die Kampfjets der westlichen Koalition reguläre Soldaten der Armee von Präsident Assad.[5] Die Tagesschau berichtete nicht nur über den Vorfall, sondern auch über die anschliessende Kontroverse zwischen Russland und den USA im UNO-Sicherheitsrat.[6]
Fazit
Die Tagesschau weist die Aussage zurück, sie würde Meldungen unterdrücken oder einseitig zugunsten der syrischen Rebellengruppen und der mit ihr verbündeten westlichen Koalition berichten. Sie berichtet sachgerecht unter Berücksichtigung der Positionen aller Kriegsparteien. Sie fokussiert aber in ihrer Berichterstattung im Syrien-Krieg nicht auf „body-counting“, sondern mehr auf Hintergründe und Zusammenhänge, auf Reportagen und Einschätzungen unseres Korrespondenten Pascal Weber. Sie leistet damit einen Beitrag zur Erklärung des Grauens.
Ich bitte Sie, die Beanstandung von Herrn X in diesem Sinne zu beantworten.“
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Einschätzung der Sache. Sie beanstanden, dass die „Tagesschau“ über ein Thema nicht berichtet hat. Das ist eigentlich nicht die übliche Art von Beanstandungen, denn das Verfahren vor den Ombudsstellen und vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) ist primär dafür da, dass Nutzerinnen und Nutzer von Radio und Fernsehen nach einer ausgestrahlten Sendung prüfen lassen können, ob ein bestimmter Beitrag das Rundfunkrecht verletzt hat. Hingegen gibt es auch die Zugangsbeanstandung. Diese hat vor allem den Zweck, dass jemand nicht von einer Sendung ausgeschlossen werden sollte, an der andere mit dem gleichen Anspruch teilnehmen können. Beispielsweise: Ein Regierungsratskandidat wird nicht zu einer Sendung eingeladen, an der die anderen Regierungsratskandidaten miteinander diskutieren. Oder: Die Gewerkschaften werden bei einer Sendung nicht berücksichtigt, bei der alle anderen Sozialpartner vertreten sind. Das Bundesgericht hat in einem spezifischen Fall die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen aufgefordert, eine Beschwerde, die den Boykott eines Themas durch SRF unterstellte, sinngemäss als Zugangsbeschwerde entgegenzunehmen.[7] Ihre Beanstandung passt in diesen Rahmen. Sinngemäss behaupten Sie, dass SRF Kriegsverbrechen der Amerikaner unterdrückt. Allerdings hätten Sie mit dem Ziel einer systematischen Überprüfung dieser Behauptung eine Zeitraumbeanstandung einreichen sollen, in der Sie für eine längere Periode nachweisen, dass über mehrere Vorfälle ähnlicher Art – also beispielsweise mehrere amerikanische Angriffe in Syrien mit gravierenden zivilen Opfern – nicht berichtet wurde. Dass die Berichterstattungspraxis anders ist, können Sie der Stellungnahme von Herrn Lustenberger entnehmen.
Gleichwohl rechtfertigt es sich zu prüfen, ob es objektive Gründe gab, am 26. Oktober 2016 nicht über das Memorandum vom Amnesty International zu berichten. Dabei muss auf die Nachrichtenwert-Theorie[8] verwiesen werden: Nachrichten gelten sowohl für Medienleute als auch für das Publikum dann als besonders berichtenswert, wenn sie bestimmte Eigenschaften aufweisen. Zu solchen Eigenschaften gehören beispielsweise, dass sie von einem Thema handeln, das sich geografisch in der Nähe abspielt, das die Leute als direkt oder indirekt Betroffene etwas angeht, das eine Personalisierung aufweist und das mit Prominenz oder Überraschung oder Sensation oder Dramatik oder oder Neuheit oder Rekord oder Kriminalität oder Sexualität verbunden ist. Je mehr solcher Eigenschaften eine Nachricht auf sich vereint, umso eher hat sie Chancen, veröffentlicht zu werden. Für das Schweizer Publikum sind gerade im politischen Bereich andere Nachrichten relevant als beispielsweise für das amerikanische, chinesische oder brasilianische. Die Lage des Landes, die Art der politischen Kultur und die Wichtigkeit von Nachbarländern oder Handelspartnern spielen eine Rolle.
Man muss nur einmal ein paar Tage lang die „Tagesschau“ der ARD, die „Zeit im Bild“ des ORF, das „Telegiornale“ der RAI, das „Journal“ von France 2, BBC „News at six“ und die „Tagesschau“ von SRF vergleichen. Man wird feststellen: Alle Sender stellen die Ereignisse des eigenen Landes in den Vordergrund. Gemeinsam sind nur ein paar internationale Konfliktherde, und dort jene, die die höchsten Nachrichtenwerte aufweisen. Genau so war die „Tagesschau“ von SRF am 26. Oktober 2016 strukturiert:
„Tagesschau“ SRF vom 26. Oktober 2016: Themen
Da war in der Tat wenig Platz für eine Meldung von Amnesty International, man verlange von den USA eine Untersuchung über die Folgen ihrer Luftangriffe in Syrien. Wenn, dann allenfalls als Kurzmeldung. Nur: Die deutsche Medienmitteilung von Amnesty war wenig aussagekräftig. Sie verwies auf ein einziges Beispiel. Da zögert man mit der Veröffentlichung, ohne zuerst gründlich zu recherchieren. Etwas ausführlicher war die englische Version.[9]
Interessant ist nun, dass Amnesty International in ihrer Medienmitteilung vom 26. Oktober 2016, mit der sie die USA anklagt, auf fünf andere Berichte hinweist, in denen Amnesty andere Kriegsparteien in Syrien belastet. Es lohnt sich, der Frage nachzugehen, ob die „Tagesschau“ über diese anderen Vorwürfe berichtet hat. Ich habe recherchiert, und dies ist das Ergebnis:
2. September 2014: Vorwürfe gegen den IS. An diesem Tag berichtete die „Tagesschau“ zwar über den IS, aber über ein ganz anderes Thema als die Anklagen im Amnesty-Bericht.[10]
13. Oktober 2015: Vorwürfe gegen die Kurden. Die „Tagesschau“ hat nicht berichtet.[11]
23. Dezember 2015: Vorwürfe gegen Russland. Die „Tagesschau“ hat nicht berichtet.[12]
13. Mai 2016: Vorwürfe gegen Rebellengruppen. Die „Tagesschau“ hat nicht berichtet.[13]
18. August 2016: Vorwürfe gegen die syrische Regierung. Hier berichtete die „Tagesschau“, denn es handelte sich um den gut belegten Bericht, dass in syrischen Gefängnissen mittlerweile 18‘000 Personen (durch Folter oder anderswie) umgekommen sind.[14]
Die Aufstellung zeigt, dass die „Tagesschau“ grundsätzlich über Amnesty-Medienmitteilungen eher nicht berichtet, es sei denn, es handle sich um gut belegte, gravierende Anschuldigungen großen Ausmaßes. Und: Wäre die „Tagesschau“ einseitig US-freundlich, dann hätte sie über die Amnesty-Vorwürfe gegen Russland mit Sicherheit berichtet. Dies alles führt mich zum Ergebnis, dass ich Ihre Beanstandung im konkreten Fall nicht unterstützen kann.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] US Central Command (Anmerkung des Ombudsmannes)
[2] https://www.amnesty.ch/de/laender/naher-osten-nordafrika/syrien/dok/2016/zivile-opfer-luftangriffe-us-koalition-syrien
[3] http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-26-10-2016-1930?id=73af5ad6-ee40-4182-ab1a-b73af5ae3134
[4] http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau-am-mittag/video/tagesschau-vom-10-11-2016-1245?id=a9404962-0149-4bb0-81cf-4ebdb23b3585
[5] http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau-spaetausgabe-wochenende/video/tagesschau-vom-17-09-2016-2200?id=51a70d68-0e25-4398-83a5-bf97edae4b46
[6] http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/eklat-im-uno-sicherheitsrat?id=5996292c-f3bd-4903-9095-2ac04912da09
[7] Vgl. C_380/2009, http://www.bger.ch/index/juridiction/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht/jurisdiction-recht-urteile2000.htm
[8] Die Nachrichtenwerttheorie geht auf den Amerikaner Walter Lippmann (1922) zurück. Einar Östgaard, Johan Galtung und Mari Holmboe Ruge (1965), Winfried Schulz (1976), Joachim Friedrich Staab (1990) undHans Mathias Kepplinger (1998) haben es weiterentwickelt.
[9] https://www.amnesty.org/en/latest/news/2016/10/usa-must-come-clean-about-civilian-deaths-caused-by-coalition-air-strikes-in-syria/
[10] Amnesty-Mitteilung: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2014/09/gruesome-evidence-ethnic-cleansing-northern-iraq-islamic-state-moves-wipe-out-minorities/ Tagesschau: http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/wieder-journalist-vom-is-enthauptet?id=9b3635eb-e953-4d8e-b2b7-64d306b19047
[11] Amnesty-Mitteilung: https://www.amnesty.org/en/documents/mde24/2503/2015/en/ Tagesschau: http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-13-10-2015-1930?id=c515678e-28a3-46cc-974d-1ce3abfa54cd
[12] Amnesty-Mitteilung: https://www.amnesty.org/en/documents/mde24/3113/2015/en/ Tagesschau: http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-23-12-2015-1930?id=51a8fdcc-37bd-4482-be2d-c2c277c9fa28
[13] Amnesty-Mitteilung: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2016/05/syria-armed-opposition-groups-committing-war-crimes-in-aleppo-city/ Tagesschau:
[14] Amnesty-Mitteilung: https://www.amnesty.org/en/documents/mde24/4508/2016/en/ Tagesschau: http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/18000-starben-in-syrischen-gefaengnissen?id=7302a9f0-3d4b-43fe-a61f-5f77636cbdc6
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