«Echo der Zeit» über Medikamentenversuche war korrekt

Im Beitrag « Medikamentenversuche in Münsterlingen » berichtete die Nachrichtensendung « Echo der Zeit » am 2. November 2016 auf Radio SRF über Medikamentenversuche an Menschen, die in der Psychiatrischen Klinik Münsterlingen bis in die 80er-Jahre des vorigen Jahrhunderts durchgeführt worden sind. Ein Beanstander kritisiert den Beitrag als unausgewogen. Man dürfe die damaligen Versuche nicht an den heutigen medizinischen und ethischen Richtlinien messen. «Echo der Zeit» hätte auch über die positiven Auswirkungen dieser Forschung berichten müssen. Ombudsmann Roger Blum kann diese Forderung nicht unterstützen.

Im monierten Beitrag stehe nicht Nutzen oder Schaden eines bestimmten Medikaments im Zentrum, betont Isabelle Jacobi, Redaktionsleiterin von «Echo der Zeit». Vielmehr sei das schwierige Leben eines ehemaligen Patienten der Klinik aufgezeigt worden. Er sei als Kind diesen Medikamententests ausgesetzt gewesen. Zudem habe der Beitrag die heutige rechtliche Lage von Medikamentenversuchen beleuchtet.

Wiederholt thematisiert

Ombudsmann Roger Blum erinnert an die Programmautonomie von Radio und Fernsehen. Die Redaktionen dürften selber bestimmen, welche Themen und welchen Fokus sie setzen möchten. «Echo der Zeit» habe bereits mehrfach über die Medikamentenversuche von Münsterlingen berichtet. Blum ist überzeugt, dass Radio SRF auch wieder berichten werde, wenn der Untersuchungsbericht der mit der Aufarbeitung der Fälle beauftragten Historikerkommission vorliegt.

«Berichterstattung über negative Vorfälle bedingt nicht, dass stets auch das jeweils Positive erwähnt wird.» Roger Blum, Ombudsmann

So betrachtet Blum es als zulässig, über die missbräuchlichen Medikamentenversuche in Münsterlingen zu berichten, ohne die positiven Effekte der gleichen Medikamente auszuführen.

Schlussbericht Ombudsstelle 4415

Zur Sendung «Echo der Zeit» vom 2. November 2016

Text: SRG.D/dl

Bild: colourbox.de

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