Talksendung «Schawinski» über US-Präsidentschaftswahlen beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 2. November 2016 haben Sie die Sendung „Schawinski“ vom 31. Oktober 2016[1] beanstandet und ihr Einseitigkeit vorgeworfen. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Daher kann ich auf sie eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
„Die Sendung war absolut n i c h t ausgewogen, sondern ein reines Trump-Bashing. Da US-Bürger in der Schweiz in den USA wahlberechtigt sind, handelte es sich bei der Sendung ‚Schawinski’ im eigentlichen Sinne um einen Wahlspot für Hillary Clinton. Dies darf nicht sein. Für diese Einseitigkeit bezahle ich keine Gebühren.
Hillary Clinton wird in der ganzen Sendung zwei Mal negativ beurteilt:
- nicht sehr authentisch
- eine schlechte Wahlkämpferin
Herr Trump wurde zehn Mal völlig demontiert:
- Grüsel
- was er sagt ist Schrott (2x)
- aufgedonnerter Mann
- Karikatur
- Steuerhinterzieher
- hat n u r einfache Lösungen
- Populist
- Dämagoge
- er wird alles Bisherige herunterreissen
Zudem wurden pro Clinton zwei Unterstützungsreden eingeblendet, für Trump keine. Die ‚Umfrage’ unter den Teilnehmern ergab 3:0 pro Clinton! (Wo war ein Journalist, der eher republikanisch denkt?) All das zeigt doch eindeutig, wie undifferenziert, einseitig und total parteiisch die Sendung war.
Sollten allenfalls die US-Bürger in unserem Land angesprochen werden? Dann wäre es eine durchsichtige Werbesendung für Hillary Clinton gewesen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.“
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Léa Burger, Redaktorin und Produzentin der Sendung „Schawinski“, äußerte sich wie folgt:
„In der Beanstandung vom 02. November kritisiert X die Einseitigkeit oben erwähnter Sendung. Sie sei „undifferenziert“ und ‚total parteiisch‘. Um seine Argumentation zu stützen, listet Herr X in der Sendung verwendete Ausdrücke und Beobachtungen auf. Gerne nehme ich zu einzelnen Punkten Stellung:
1. Allgemeine Einordnung von Donald Trump gegenüber Hillary Clinton
Der hitzige Wahlkampf um die US-Präsidentschaft hat mehrfach gezeigt, dass sowohl Donald Trump als auch Hillary Clinton brisante und persönliche Angelegenheiten vertuscht oder kleingeredet haben. Somit büssten beide im Verlauf des Wahlkampfs an Glaubwürdigkeit ein, jedoch zu unterschiedlichem Mass. Clinton ist vorwiegend wegen der sogenannten Emailaffäre und ihrer Emotionslosigkeit in Kritik geraten. Donald Trump hingegen wurde wegen seiner Steuerhinterziehung angegriffen, er geriet mit rassistischen und sexistischen Äusserungen in die internationalen Schlagzeilen und stellte fundamentale demokratische Regeln in Frage. Zudem haben unterschiedliche Fact-Checkings gezeigt, dass Trump um ein vielfaches mehr gelogen hatte als Clinton. Es ist also angebracht, in einer Sendung zu den US-Wahlen mit Donald Trump kritischer umzugehen als mit Hillary Clinton.
2. Darstellungen von Donald Trump und Hillary Clinton in der Sendung „Schawinski“
a) Negative Bezeichnungen
Herr X hat neun negative Bezeichnungen aufgelistet, die in der Sendung für Donald Trump verwendet wurden, für Hillary Clinton sind es zwei. Es ist festzuhalten, dass der Moderator Roger Schawinski von diesen neun Bezeichnungen für Trump nur zwei Ausdrücke selber benutzte (ebenso diejenigen zu Clinton). Die anderen Ausdrücke wurden von unseren Gästen Arthur Honegger und Peter Hossli ins Gespräch eingebracht.
Ich möchte auf zwei Beispiele näher eingehen: Nach dem Einspieler der Comedy-Sendung ‚Saturday Night Live‘, indem der von Alec Baldwin imitierte Trump über die Rolle der Medien spricht, nannte Schawinski Trumps Reden ‚Schrott‘ und spielte damit auf die lügenhafte sowie rassistische und sexistische Redensweise von Trump an. Arthur Honegger nahm in seiner Antwort den Begriff ‚Schrott‘ auf und verwies auf das Fact-Checking, das von Medien nicht ignoriert werden könne. Sodann kam Peter Hossli zu Wort und sprach von Trump als ‚aufgedonnerter Mensch‘ und als ‚Karikatur‘. Diese Wortwahl stand im Zusammenhang mit von Hossli aufgeführter inhaltsloser Politik Trumps und dessen sexuellen Exzessen. Herr Schawinski griff die einzelnen Wortmeldungen zwar nicht nochmals auf oder relativierte sie, sondern versuchte das Gespräch in eine andere Richtung zu lenken, indem er auf Obamacare zu sprechen kam.
Ein zweites Beispiel: Die Bezeichnung ‚Grüsel‘ brachte Honegger ebenfalls im Zusammenhang mit dem Sexismus-Vorwurf ein. Er verwendete die Zuschreibung aber nicht nur für Donald Trump, sondern ebenfalls für den Demokraten Anthony Weiner, der im Zusammenhang mit den damals aktuellsten Ermittlungen gegen Clinton aufgrund der Emailaffäre zu reden gab. Ebenso ist es Honegger, der von ‚klassischem Populismus‘, ‚Demagogie‘ und von ‚einfachen Lösungen‘ spricht (nicht ‚n u r einfache Lösungen‘, wie von Herrn X beanstandet). Herr Schawinski reagiert darauf mit der Aussage, dass ‚beide [Kandidaten] unbeliebt sind‘. Übrigens: Mindestens zwei weitere Male fällt im Gespräch die Aussage, dass beide Kandidierenden unbeliebt seien.
b) Einspieler
Herr X erwähnt zwei ‚Unterstützungsreden‘, die für Clinton eingeblendet wurden, hingegen ‚für Trump keine‘.
Mit dem Einspieler von Elisabeth Warren wurde eine Parteikollegin von Clinton eingeblendet, die sich als Frau und Politikerin gegen den sexistischen Ausdruck der ‚nasty woman‘ von Trump wehren wollte. Diese Bezeichnung wurde von Trump im dritten TV-Duell gegen Clinton gewählt. Schawinski stellte die Frage, ob Warren eine mögliche Kandidatin für die Präsidentschaftswahlen in vier Jahren sei: ‚Sie ist zwar sehr links, aber Bernie Sanders hat gezeigt, Linke hätten auch eine Chance.‘ Es ging also weniger um die Unterstützung von Clinton, sondern darum, andere Frauen zu zeigen, die allenfalls besser geeignet wären für das Amt der Präsidentin als Clinton. Sodann wurde das Gespräch rund um Frauenmobilisierung weitergeführt, da Frauen die entscheidende Stimmen für das Wahlergebnis sein könnten – ob für Trump oder für Clinton wurde nicht erwähnt.
Das zweite Video, auf welches Herr X Bezug nimmt, zeigt Michelle Obama. Auch hier fragte Roger Schawinski nach, ob sie eine mögliche Präsidentschaftskandidatin wäre. Honegger verneinte, sie würde den Politikbetrieb nicht wirklich mögen, und Schawinski räumte ein, dass es eine ganz andere Situation wäre, wenn Clinton so emotional und authentisch wäre wie Michelle Obama. Das Gespräch kreiste im Folgenden um Nähe und Distanz zwischen den Clintons und Obamas, was zur Aussage von Schawinski führte, dass Trump alles abreissen würde, was Barak Obama aufgebaut habe. Diese Aussage ist auch in Bezug auf das Thema von Obamacare zu verstehen, welches Schawinski zuvor eingeführt hatte und von Trump öffentlich kritisiert wurde: Er würde die obligatorische Krankenversicherung direkt wieder rückgängig machen, sobald er Präsident sei. Etwas Ähnliches war von Hillary Clinton während des Wahlkampfes nicht zuhören, im Gegenteil.
3. Mögliche Beeinflussung von US-BürgerInnen
Herr X macht in seiner Beanstandung darauf aufmerksam, dass die Sendung parteiisch und in diesem Sinne eine ‚durchsichtige Werbesendung für Hillary Clinton‘ gewesen sei. Eine Beeinflussung des in den USA wählerberechtigten Publikums durch unsere Sendung ist jedoch eher unwahrscheinlich, da die Sendung erstens für die USA sowie für alle anderen Länder geogeblockt ist. Zweitens sind es gemäss den aktuellsten Zahlen des Staatssekretariats für Migration 17’272 US-amerikanische Bürgerinnen und Bürger, die derzeit in der Schweiz leben und die Sendung sehen könnten. Ein Einfluss auf das Wahlergebnis ist daher als gering einzuschätzen.
Aus all den genannten Gründen bitte ich Sie deshalb, die Beanstandung von Herrn X abzulehnen.“
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Beurteilung der Sendung. Jetzt, da wir das Ergebnis der amerikanischen Präsidentenwahl vom 8. November 2016 kennen, verblüfft, wie sicher sich Roger Schawinskis Gäste - die beiden Journalisten Arthur Honegger (Fernsehen SRF) und Peter Hossli (Ringier) - über den bevorstehenden Wahlsieg von Hillary Clinton waren. Sie täuschten sich wie viele andere auch, wie wohl die meisten journalistischen und wissenschaftlichen Beobachter weltweit. Was in den USA tatsächlich abgeht, hat der in Kalifornien lebende Schweizer Journalist Walter Niederberger, Mitarbeiter des „Tages-Anzeigers“, in seinem im Juni 2016 abgeschlossenen Buch „Trumpland“[2] treffender analysiert. Es enthält schon alles, was die meisten Medien erst nach geschlagener Schlacht thematisierten.
Aber die Frage ist ja nicht, ob die Sendung die richtige Prognose ausgab, sondern, ob sie die demokratische Kandidatin einseitig bevorzugte. Hier muss ich einen grundsätzlichen Unterschied zwischen Radio- und Fernsehsendungen zu Wahlen in der Schweiz und zu Wahlen in anderen Ländern klarmachen. Für Sendungen über Wahlen in der Schweiz, gleichgültig, ob es sich um nationale, kantonale oder lokale Wahlen handelt, gilt erhöhte journalistische Sorgfaltspflicht. Getreu dem Vielfaltsgebot dürfen konzessionierte Sender Kandidaten in einer bestimmten Frist vor der Wahl, die auf jeden Fall sechs Wochen beträgt, nur noch ausgewogen spiegeln. Die Journalistinnen und Journalisten müssen unparteiisch sein. Der Grund dafür ist, dass das Publikum zu einem beträchtlichen Teil identisch ist mit den Wahlberechtigten: Es soll nicht manipuliert werden, es muss sich vielmehr frei seine eigene Meinung bilden und ohne Beeinflussung durch Radio und Fernsehen zwischen den Parteien und den Kandidierenden eine Entscheidung treffen können. Man hat den audiovisuellen Medien diese Zurückhaltung auferlegt, weil man annahm, dass Bild- und Tonmedien stark suggestiv wirken können. Für Zeitungen, Zeitschriften und Onlinemedien, aber auch Rundfunkmedien ohne Konzession, gilt diese Beschränkung nicht.
Die Beschränkung gilt auch nicht für Sendungen über Wahlen in anderen Ländern. Erstens ist das Schweizer Publikum dort nicht wahlberechtigt, und die in der Schweiz wohnenden ausländischen Wahlberechtigten sind in der Regel nicht wahlentscheidend. Eine größere Zurückhaltung ist allerdings bei jenen Ländern geboten, aus denen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger in relativ großer Zahl in der Schweiz leben[3]: bei Italien (320‘000 in der Schweiz), Deutschland (315‘000), Portugal (275‘000), Frankreich (125‘000), Kosovo (110‘000), Spanien (85‘000), Türkei (70‘000), Serbien (65‘000), Mazedonien (65‘000) oder Großbritannien (45‘000). Zweitens stört es die jeweiligen Parteien und Kandidaten in den USA oder Russland oder Indien wenig, wenn Schweizer Rundfunkmedien bei Wahlen in diesen Ländern die eine Seite bevorzugen und die andere benachteiligen. Sie sind auf die Neutralität der Schweizer Medien nicht angewiesen. Radio und Fernsehen in der Schweiz sind daher etwas freier, wenn sie über Wahlen im Ausland berichten, als wenn es um Wahlen in der Schweiz geht.
Dennoch gelten auch hier die journalistischen Prinzipien der Faktentreue, der Distanz und der Fairness. Journalismus darf nie in Public Relations oder gar Propaganda kippen. Public Relations ist immer Selbstdarstellung einer Organisation, eines Ereignisses oder einer Person. Journalismus ist immer Fremddarstellung einer Organisation, eines Ereignisses oder einer Person.
Es galt also in allen Berichten zu den amerikanischen Präsidentenwahlen, die Wahrheit zu sagen, sich mit keinem der Kandidierenden gemein zu machen und niemanden unter der Gürtellinie anzugreifen.
Dies konnten Journalistinnen und Journalisten in der Schweiz umsetzen, indem sie verschiedene journalistische Funktionen zum Zuge kommen liessen:
- Die Informationsfunktion: So wahrheitsgetreu und so redlich wie möglich darstellen, was gilt und was passiert, also über das Wahlsystem, die Primärwahlen, die Konflikte in den Parteien, die Parteikonvente, die Fernsehduelle, die Wahlkampffinanzierung, den Wahlkampf vor Ort, im Netz und in den klassischen Medien und über den Wahltag berichten.
- Die Sozialisations- und Analysefunktion: Die Hintergründe und Zusammenhänge der Wahl aufzeigen, historische, ökonomische, soziale und kulturelle Bezüge herstellen, das Geschehen in ein größeres Ganzes einbetten und neue, unverständliche Phänomene erklären.
- Die seismographische Funktion: Aufzeigen, was sich in der Bevölkerung bewegt, aufmerksam machen auf Zeitbomben und mögliche Ausbrüche und Unruhen, demoskopische Daten deuten im Hinblick auf das Wahlverhalten und den Wahlausgang.
- Die Meinungsbildungsfunktion: Dem Publikum Einschätzungen geben, wie die Personen und die Entwicklungen zu bewerten sind, und Position beziehen in Bezug auf die Kompetenz und das Konzept der Kandidierenden.
In der Sendung „Schawinski“ ist zu unterscheiden zwischen dem Moderator und den Gästen. Der Moderator ist zur Zurückhaltung verpflichtet. Er soll das Gespräch animieren, es vorantreiben, Fragen stellen, Themen aufwerfen. Roger Schawinski hat diese Rolle durchaus durchgehalten. An einer Stelle sagte er, dass Kandidat Trump „Schrott rauslässt“, was er auch hätte unterlassen können, aber da es kein ehrbeleidigender Anwurf war, sondern ein durch viele Untersuchungen belegtes Faktum, kann man Roger Schawinski nicht ernsthaft einen Vorwurf machen. Und am Schluss sagte er, er sei eigentlich auch für Hillary Clinton. Auch das hätte er unterlassen können, aber da er insgesamt fair durch die Sendung führte, reichte das nicht, um ihm Einseitigkeit zu unterstellen. Warum komme ich zum Schluss, dass er insgesamt fair durch die Sendung führte? Weil er sowohl die Ausfälle und die Oberflächlichkeit Trumps als auch die e-Mail-Affäre und die Unbeliebtheit Clintons thematisierte und die Gesundheitsvorsorge „Obamacare“ kritisch diskutieren ließ. Weil er zwei Auftritte Donald Trumps einspielte und nur einen von Hillary Clinton, dafür zwei sie unterstützende Statements von Senatorin Elizabeth Warren und von First Lady Michele Obama. Weil er, selber sehr gut informiert und vorbereitet, für ein sachliches Gespräch sorgte.
Anders als der Moderator sind die Gäste in ihren Äußerungen völlig frei. Dabei spielt keine Rolle, ob sie Journalisten oder Politikerinnen oder Experten sind. Sie wurden in die Sendung „Schawinski“ eingeladen, um einerseits ein Problem zu analysieren und um anderseits dazu ihre Meinung zu sagen. Wenn wir die von Ihnen beanstandete Sendung genau betrachten, dann können wir feststellen, dass Arthur Honegger und Peter Hossli genau die oben genannten journalistischen Funktionen erfüllten: Sie informierten, sie analysierten, sie blickten in die Glaskugel und sie sagten ihre Meinung. Dabei hielten sie sich an die Fakten, betrachteten sowohl Donald Trump als auch Hillary Clinton mit der nötigen Distanz und waren vergleichsweise fair. Dort, wo sie es gegenüber Donald Trump nicht waren, nämlich als Arthur Honegger von einem „narzistischen Grüsel“ oder von seinem Populismus und seiner Demagogie sprach oder als Peter Hossli ihn als „eine Karikatur“ bezeichnete, beruhten diese kritischen Urteile auf belegbaren Fakten, denn Trump ist in der Tat mehr Showman als Politiker, mehr Egomane als Altruist, mehr Demagoge als Stratege und vor allem ein Macho, der vor Sexismus und Diskriminierung nicht zurückschreckt. Es gehört auch zu der Aufgabe der Medien, vor unheilvollen Entwicklungen zu warnen.
Sie bemängelten in Ihrer Beanstandung, dass keiner der Gäste den Republikanern nahe stand. Die Beobachtung stimmt, aber dafür, was die Sendung bezweckte, war die Parteiaffinität nicht entscheidend: Die Sendung wollte eine Woche vor der Wahl der Kampagne beider Lager den Puls fühlen und aufzeigen, mit welchen Problemen die beiden Kandidierenden konfrontiert sind. Im Übrigen hatte in einer früheren „Schawinski“-Sendung als Einzelgast Markus Somm, Chefredaktor und Verleger der „Basler Zeitung“, die Möglichkeit zu begründen, warum ihm die Wahl von Donald Trump einleuchtet.[4]
Sie warfen der Sendung weiter vor, sie hätte möglicherweise als Werbesendung für Hillary Clinton die in der Schweiz lebenden, wahlberechtigten US-Bürgerinnen und -Bürger ansprechen wollen. Dass es sich nicht um eine Werbesendung für Hillary Clinton handelte, ist schon dargelegt worden. Dass ein Einfluss auf US-Bürgerinnen und –Bürger unwahrscheinlich ist, hat Frau Burger einleuchtend aufgezeigt: Die Sendung war für das Ausland geblockt, und in der Schweiz ist die Zahl der Amerikaner von ihrem elektoralen Gewicht her unbedeutend. Kommt dazu, dass die Sendung ja nicht in Englisch ausgestrahlt wurde.
Alles in allem kann ich daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1][1] http://www.srf.ch/sendungen/schawinski/roger-schawinski-im-gespraech-mit-peter-hossli-und-arthur-honegger-2
[2] Walter Niederberger (2016): Trumpland. Donald Trump und die USA – Porträt einer gespaltenen Nation. Zürich: Orell Füssli.
[3] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/293626/umfrage/auslaender-in-der-schweiz-nach-staatsangehoerigkeit/ . Die Zahlen im Text sind gerundet.
[4] http://www.srf.ch/sendungen/schawinski/roger-schawinski-im-gespraech-mit-markus-somm-2
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