Diskussionssendung «Arena» über «Wer hat das Sagen im Land?» beanstandet (I)
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Mit Ihrer e-Mail vom 5. November 2016 beanstandeten Sie die Sendung „Arena“ von Fernsehen SRF vom 4. November 2016 mit dem Thema „Wer hat das Sagen im Land?“ [1]. Ihre Eingabe erfüllte die formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Also kann ich auf sie eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
„Die gestrige Arena-Sendung war alles andere als ausgewogen!
Auf dem Podium je ein Vertreter von links und Mitte links gegen einen Vertreter von rechts. Dazu aus unerklärlichen Gründen ein deutscher AfD-Vertreter, welcher sich als Fremdkörper nicht kompetent in die Diskussion einbringen konnte und wollte.
Der Psychoanalytiker ist wohl auch eher dem linken Parteispektrum zu zuordnen. Dem Moderator gelang es auch nicht, gleich lange Spiesse zu vergeben. Speziell wurde auch noch eine Teilnehmerin eingeladen, welche sich zu einer späteren Abstimmung äussern konnte, die heute nicht zur Diskussion stand. Auch hier gelang es dem Moderator nicht, eine Replik zu ermöglichen.
Fazit: Eine sehr einseitige Aufstellung der Teilnehmenden, eine völlig ungenügende, unausgewogene Moderation. Fairness sieht anders aus!“
B. Wie üblich, erhielt die zuständige Redaktion Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Herr Jonas Projer, Redaktionsleiter der Sendung „Arena“, schrieb:
„Vielen Dank für die Zustellung der Beanstandung von X zu unserer Sendung vom 4. November 2016, Geschäftsnummer 4411.
In der entsprechenden ‚Arena‘ traten in der Hauptrunde folgende Personen auf: alt Bundesrat Christoph Blocher, GLP-Nationalrätin Tiana Angelina Moser, SP-Nationalrat Eric Nussbaumer und AfD-Vizepräsident Alexander Gauland. Der Beanstander ist der Ansicht, dass Alexander Gauland als Gast nicht in die Diskussionsrunde passte. Wir schätzen dies anders ein. Zwei Hauptfragen der Sendung zielten in gegensätzliche Richtungen:
- Wird das Volk heute von den Eliten entmachtet?
- Oder wird dieser Konflikt zwischen ‚Volk‘ und ‚Eliten‘ bloss von Populisten konstruiert?
Wir sind der Ansicht, dass die Einladung von Alexander Gauland zur Erörterung dieser Fragen nicht nur akzeptabel, sondern journalistisch zielführend war, da sie einen Vergleich über die Grenzen der Schweiz hinaus ermöglichte. Die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Parteien SVP und AfD scheinen uns sehr relevant. Und auch die gegenteilige Sicht, die der Beanstander zu teilen scheint – dass dieser Vergleich nicht sinnvoll sei – konnte in der Sendung von Christoph Blocher dargelegt und ausgeführt werden.
Weiter stört sich der Beanstander an der Einladung von Peter Schneider. Auch diese scheint uns sehr vertretbar. In der Debatte um Souveränitätsverlust / Zuwanderung / Populismus ist oft von ‚Ängsten‘ die Rede. Es schien uns deshalb spannend, einen Psychoanalytiker einzuladen, der zugleich ein profunder Kenner der schweizerischen und deutschen Politik ist – und als gebürtiger Deutscher, d.h. früherer Landsmann ein interessantes Gegenüber von Alexander Gauland.
Die Aussage des Beanstanders, dass die Initiative ‚Landesrecht vor Völkerrecht‘ der SVP nicht zur Diskussion stand, ist für uns nicht nachvollziehbar. Diese Initiative wirft viele der Fragen auf, welche in der Sendung diskutiert wurden. Ebenso ist es inkorrekt, dass alt Bundesrat Christoph Blocher bei der Kritik an der Initiative nicht die Möglichkeit zu einer Replik hatte – ganz im Gegenteil verteidigte er die Initiative wortgewaltig und klug. Christoph Blocher kam übrigens in der gesamten Sendung mit Abstand am häufigsten zu Wort. Dies war aus unserer Sicht auch korrekt, insbesondere, da uns Herr Blochers Voten in den rein innenpolitischen Unterthemen relevanter schienen als jene Alexander Gaulands.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben. Für weitere Auskünfte stehen wir jederzeit zur Verfügung.“
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Beurteilung der Sendung. In der Schweiz herrscht Medienfreiheit. Dies bedeutet, dass auch Radio und Fernsehen jedes Thema aufgreifen dürfen, das ihnen richtig und wichtig erscheint, und dass sie frei sind, das Thema so zu gestalten, wie es ihren Vorstellungen entspricht. Diese Rechte der Journalistinnen und Journalisten von Radio und Fernsehen in der Schweiz, gleichgültig, ob von der SRG oder von privaten Veranstaltern, gehören zur Programmautonomie. Diese ist in Artikel 6 des Radio- und Fernsehgesetzes so festgehalten:[2]
„Soweit das Bundesrecht nichts anderes bestimmt, sind die Programmveranstalter nicht an die Weisungen von eidgenössischen, kantonalen oder kommunalen Behörden gebunden.
2 Sie sind in der Gestaltung, namentlich in der Wahl der Themen, der inhaltlichen Bearbeitung und der Darstellung ihrer redaktionellen Publikationen und der Werbung frei und tragen dafür die Verantwortung.
3 Niemand kann von einem Programmveranstalter die Verbreitung bestimmter Darbietungen und Informationen verlangen.“
Darum geht es im Beanstandungs- und Beschwerdeverfahren nur darum zu überprüfen, ob die Anforderungen, die das Radio- und Fernsehgesetz an Sendungen richtet, eingehalten wurden. Es geht also um die Frage, ob die Sendung sachgerecht war, ob sie also die Fakten so präsentierte, dass sich jedermann frei eine eigene Meinung bilden konnte, oder ob Grundrechte verletzt wurden, beispielsweise das Diskriminierungsverbot oder das Verbot, Gewalt zu verherrlichen.
Es war das gute Recht der „Arena“-Redaktion, das Thema „Wer hat das Sagen im Land?“ zu wählen, und auch ihr gutes Recht, den AfD-Vizevorsitzenden Alexander Gauland in die Runde einzuladen. Die AfD kritisiert - ähnlich wie die SVP -, die politische Elite, also die „classe politique“, habe sich vom Volk entfernt und betreibe eine Politik, die am Volkswillen vorbeiführt. Wenn man also die Frage zugrunde legt, ob das Volk oder ob die politische Elite das Sagen im Land hat, dann war die Runde an den Stehpulten ausgewogen: Zwei Gäste (Christoph Blocher und Alexander Gauland) unterstützten die Behauptung, die Elite missachte den Volkswillen, zwei Gäste (Tiana Angelina Moser und Eric Nussbaumer) widersprachen ihr. Moderator Jonas Projer hatte zwar ein paar Mal Probleme, einzelne Redner, vor allem Christoph Blocher, zu bändigen, aber insgesamt leitete er die Diskussion neutral und kompetent. Und Peter Schneider, der Psychoanalytiker und Experte, beschränkte sich darauf, auf klaren Definitionen zu beharren und davor zu warnen, Angst als politische Kategorie zu akzeptieren. Politisch legte er sich eigentlich nicht fest. Thematisch hatte es seine Logik, die Frage nach dem Volkswillen als Gegensatz zum Elitewillen an der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative und an der anstehenden Selbstbestimmungsinitiative festzumachen.
Daher muss ich Ihnen zu vier Ihrer Kritiken eine Absage erteilen:
- Die Runde war nicht einseitig zusammengesetzt. Von der Grundhaltung her standen zwei gegen zwei.
- Die Moderation war nicht ungenügend und unausgewogen. Herr Projer hat dargelegt, dass die Redezeiten einigermaßen ausgeglichen waren, dass aber Christoph Blocher den größten Anteil hatte.
- Peter Schneider hat sich mit keiner Seite solidarisiert und in Einzelfällen sowohl Christoph Blocher als auch Eric Nussbaumer widersprochen. Er beschränkte sich primär auf definitorische Punkte und auf scharfsinnige Fragen.
- Der Auftritt von Andrea Huber („Schutzfaktor M“) hatte durchaus einen Sinn, denn die Selbstbestimmungsinitiative gehört in den Kontext der Frage, ob die direkte Demokratie absolut gesetzt wird oder relativ.
Hingegen stimme ich Ihnen zu, dass es nicht gerade glücklich war, Alexander Gauland in die Runde zu nehmen. Die Thematik war vorwiegend schweizerisch geprägt, und Alexander Gauland hatte von diesen Themen keine Ahnung. Sein Auftritt hat sich nur insofern gelohnt, als er zwei brisante Aussagen machte: Erstens bezichtigte er Bundeskanzlerin Angela Merkel, die illegale Einwanderung zuzulassen, und diese sei strafbar. Und zweitens sagte er, die AfD hätte eine besondere Nähe zur Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), weil diese aus einer großdeutschen Tradition komme. Das heißt, dass die AfD sich offenbar nach dem Großdeutschen Reich von 1938 zurücksehnt. Bei der FPÖ war bekannt, dass sie nationalsozialistische Wurzeln hat, bei der AfD wäre das neu.
Und ich finde auch, dass es dem Thema nicht zuträglich war, einerseits der Frage nach dem Gegensatz Volk-Elite nachzugehen und anderseits einen Vergleich AfD-SVP anzustellen. Damit war die Sendung zu überladen und es entstand zeitweise ein thematisches Tohuwabohu, das der Moderator dann wieder ins Lot bringen musste. In eine Sendung über nationalkonservative oder rechtspopulistische Parteien in Europa hätte Alexander Gauland gepasst, zusammen mit Vertretern der FPÖ, des Front National, der Lega Nord, des Movimento Cinque Stelle usw., und da hätte man die Gemeinsamkeiten und Unterschiede mit der SVP diskutieren können. Eine Sendung über die Frage, ob sich die Elite gegen das Volk stellt, hätte nicht mit Anderem vermischt werden sollen.
Das alles aber sind journalistische Wertungsfragen, keine Rechtsfragen. Wenn ich feststelle, dass die Sendung vom Konzept her etwas unglücklich war, dann muss ich gleichzeitig unterstreichen: Die Sendung hat nach meiner Auffassung in keiner Weise gegen das Radio- und Fernsehgesetz verstoßen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] http://www.srf.ch/sendungen/arena/wer-hat-das-sagen-im-land
[2] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html
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