«Tagesschau»: Nichtberichterstattung über Erdbeben in Japan beanstandet
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Mit Ihrer e-Mail vom 22. November 2016 beanstandeten Sie die „Tagesschau“ von Fernsehen SRF vom gleichen Tag[1] und kritisierten namentlich die fehlende Berichterstattung über das Erdbeben in Japan. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
„In Japan hat sich heute ein weiteres, schweres Erdbeben mit einer Stärke von ca. 7,4 auf der Richterskala, verbunden mit einem Tsunami und des Ausfalles des Abkühlbeckens für Brennstäbe von rund 100 Minuten, ereignet. Auf sämtlichen ausländischen Kanälen wurde ausführlich darüber berichtet, nicht so auf dem Kanal des Schweizer Fernsehens, für welches wir hohe Gebühren bezahlen und als Gegenleistung eine objektive und vollständige Information erwarten können.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass damit in den Abstimmungskampf vom 27. November 2016 eingegriffen wird, um so die Ausstiegsgegner bei einer so knappen Abstimmung zu unterstützen. Die Tagesschau wurde mit langweiligen ‚Lückenfüllern‘ ausgestattet, so dass die Sendezeit voll ausgeschöpft werden konnte.
Ich verlange mit Nachdruck, dass die Tagesschau morgen Mittwoch, 23. November 2016 um 19.30 Uhr einen Beitrag über die erneute starke Erdbeben und den Problemen mit den Reaktoren in Fukushima ausstrahlt, unter Mitteilung der Gründe, warum dies am aktuellen Tag unterlassen wurde.
Mitarbeiter, Redaktoren und Moderatoren haben nicht das Recht, ihre eigene politische Meinung über das Interesse des Fernsehkonsumenten zu stellen, wem das nicht klar ist, der sollte seiner Stelle enthoben werden.
Sollte am Mittwoch, 23. November 2016 in der Tagesschau um 19.30 Uhr diese Reportage ausbleiben, werde ich unverzüglich eine Beschwerde gegen die SRG / Tagesschau einreichen.“
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Herr Franz Lustenberger, stellvertretender Redaktionsleiter der „Tagesschau“, schrieb:
„Mit Mail vom Dienstag 22. November beanstandet Herr X die Tagesschau-Hauptausgabe vom gleichen Tag. Die Tagesschau habe um 19.30 Uhr nicht über das Erdbeben vom Vortag berichtet, und damit in den Abstimmungskampf um die Initiative ‚Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie‘ eingegriffen. Die Tagesschau habe damit die Initiativ-Gegner unterstützt.
Aktuelle Berichterstattung
Die erste Agenturmeldung zum Erdbeben kam am Montagabend um 22.12 Uhr von der Agentur AP: ‚Magnitude 7.3 earthquake strikes off Fukushima in Japan, tsunami warning issued.‘
Die Tagesschau hat sofort reagiert, und mit dieser Abendaktualität die Sendung Tagesschau-Nacht vom 21. November aufgemacht. Diese Sendung ist nicht als Sendung im Internet verfügbar, darum hier das Transkript des Beitrages:
<Vor gut einer Stunde, etwa um 6 Uhr morgens Ortszeit, ist Japan von einem schweren Erdbeben erschüttert worden. Gemäss Medienberichten erreichte der Erdstoss eine Stärke von 7,3. (Karte)
Das Epizentrum des Bebens befand sich vor der Küste in der Provinz Fukushima in einer Tiefe von rund zehn Kilometern. Aber sogar in der Hauptstadt Tokio seien Gebäude ins Wanken geraten, wie Augenzeugen berichten. (HD Video)
Das japanische Fernsehen berichtet live, das Atomkraftwerk sei vom Erdbeben nicht betroffen. Es warnt vor einem Tsunami - erwartet werden Wellen von bis zu drei Metern Höhe, die Leute werden gebeten, sich in höher liegende Gebiete zu begeben. (IN)
Schon im März 2011 wurde Fukushima von einem schweren Beben erschüttert. Der darauffolgenden Flutwelle fielen 18'000 Menschen zum Opfer. Das Atomkraftwerk wurde schwer beschädigt. Mehr als 100'000 Menschen mussten nach der Reaktorkatastrophe vor der Strahlenbelastung flüchten.>
SRF hat im Internet fortlaufend über das Beben in Japan berichtet. Dies geht aus dem folgenden Meldungsprotokoll von SRF News hervor. Die erste Meldung um 22.20 Uhr wurde mehrmals während der Nacht aktualisiert und mit Videos ergänzt.
Die Tagesschau hat in der nächsten Sendung, in der Tagesschau am Mittag vom 22. November, ausführlich über das Beben in Japan berichtet.[2]
Informationspflicht
Die Tagesschau und SRF sind ihrer Informationspflicht nachgekommen. Tatsache ist aber auch, dass die Auswirkungen des Erdbebens in Japan bedeutend kleiner waren, als anfänglich angenommen und befürchtet worden war. Wie der Beanstander richtig schreibt, fiel in der stillstehenden Anlage Fukushima (seit dem grossen Beben ausser Betrieb) kurzzeitig ein Wasserkühlungssystem aus. Beim Beben wurden 17 Personen verletzt, grössere Schäden traten nicht ein.
Das ZDF hat in der Heute-Sendung von 19 Uhr ebenfalls nicht mehr über das Beben berichtet, die ARD in der Tagesschau um 20 Uhr in einer Kurzmeldung. Ich nehme an, dass Herr X mit den ‚ausländischen Kanälen‘ vor allem internationale Nachrichtensender wie CNN oder BBC-News meint. Diese haben aber einen ganz anderen Auftrag; sie sind reine Newskanäle mit 24-Stunden-Nachrichten.
Ein Beben dieser Grössenordnung – ohne nennenswerte Schäden, ohne Todesopfer – findet normalerweise kaum Eingang in die Tagesschau, welche gemäss ihrem Auftrag über das Geschehen im In- und Ausland, über Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Sport informieren muss.
Die Tagesschau hat kurz nach dem Ereignis ausführlich über das Beben berichtet. Über 20 Stunden danach ist eine andere Aktualitätsgewichtung angebracht. Die vom Beanstander verlangte „vollständige“ Information ist angesichts der Fülle der Nachrichten ein Ding der Unmöglichkeit. So erhält die Tagesschau pro Tag rund tausend Video-Files von jeweils 2 Minuten Dauer, also mehr als 30 Stunden Bildmaterial aus den verschiedensten Quellen allein aus dem Ausland.
Hauptausgabe vom 22. November
Die Tagesschau muss aus dem Tagesgeschehen eine Auswahl treffen, nach den Kriterien der Relevanz und der Aktualität. Sie legt dabei auch einen Akzent auf das Geschehen in der Schweiz; schliesslich ist es die Tagesschau des Schweizer Fernsehens für ein Schweizer Publikum. Unter diesen Prämissen kann ich die vom Ausgabeleiter getroffene Themenwahl nachvollziehen: Der neu-gewählte US-Präsident wendet sich zum ersten Mal per Video-Botschaft an die Nation und verdeutlicht seine Pläne in Bezug auf den Welthandel. Grossbritannien will nach dem Brexit-Entscheid die Steuern für Unternehmen senken, um als Standort attraktiv zu bleiben. Das Pro-Komitee zur erleichterten Einbürgerung erläutert seine Argumente im Hinblick auf die Volksabstimmung im Februar (Pflichtstoff der Tagesschau). Eine nationale Konferenz befasst sich mit der häuslichen Gewalt in der Schweiz. Die Armut in der Schweiz ist Teil der gesellschaftlichen Realität und derzeit ein viel diskutiertes Thema. Die Digitalisierung ist eine der grossen Herausforderungen in der Schweizer Wirtschaft. Das Lucerne Festival gehört zu den bedeutendsten Festivals für klassische Musik in der Schweiz.
Der Tagesschau wird oft vorgeworfen, sie konzentriere sich zu sehr auf die institutionelle Politik (Bundesrat, Parlament, Abstimmungen, etc.). Gesellschaftliche Themen wie Armut oder häusliche Gewalt sind aber genauso politisch und für die Bürgerinnen und Bürger relevant. Die Tagesschau hat aufgrund obiger Überlegungen kein Verständnis für den Vorwurf, ‚langweilige Lückenfüller‘ gesendet zu haben.
Beeinflussung der Abstimmung
Die Tagesschau hat in beiden Beiträgen zum Erdbeben (TS-Nacht am Montag, TS-Mittag am Dienstag) klar gesagt, wo es passiert ist. Sie hat in allen Beiträgen auf das verheerende Beben im März 2011 und die Katastrophe in der Atomanlage in Fukushima Bezug genommen.
Aber die Tagesschau kann nicht gross über ein Ereignis berichten, das letztlich (und für die Bevölkerung zum Glück) glimpflich ausgegangen ist. Es ist Aufgabe der Tagesschau, von den Fakten auszugehen und diese für die Sendung zu gewichten, und zwar unabhängig von der politischen Meinung eines Redaktors in einer Abstimmungsfrage. Es gibt daher keinen Anlass, jemanden seiner Stelle zu entheben, wie dies Herr X indirekt fordert.
Ich beantrage Ihnen, die Beanstandung von Herrn X in diesem Sinne zu beantworten.“
C. Damit komme ich zu meinem eigenen Kommentar zum vermissten Beitrag. Sie fordern von der Tagesschau“ Vollständigkeit und Objektivität. Erlauben Sie mir festzuhalten, dass es in den Medien weder Vollständigkeit noch Objektivität geben kann. Medien müssen immer auswählen. Für die Auswahl gibt es Kriterien, bei denen die Aktualität, die Relevanz, die geographische Nähe und die Auswirkung der Nachricht auf das Publikum eine Rolle spielen, ebenso, welche Bedeutung der „Absender“ hat. Ein Entscheid des Bundesrates wird für die „Tagesschau“ von Schweizer Fernsehen SRF immer mehr Gewicht haben als ein Entscheid der luxemburgischen Regierung. Und ein Unglück in Italien wird immer mehr Aufmerksamkeit finden als ein gleichartiges Unglück auf den Philippinen. Die USA, Russland, China oder Deutschland erhalten in einem Schweizer Medium stets mehr Beachtung als beispielsweise Montenegro, Nicaragua oder Bhutan. Medien entscheiden nach der sogenannten Nachrichtenwerttheorie: Je mehr Nachrichtenfaktoren (wie Prominenz, Dramatik, Überraschung, Elitenation, Kriminalität usw.) eine Nachricht aufweist, umso eher ist sie berichtenswert. Eine „Tagesschau“, die „vollständig“ wäre, würde wohl fünf, sieben, zehn Stunden dauern. Wer würde das wollen? Ebenso unmöglich ist die Herstellung von „Objektivität“. Wer sagt, was objektiv ist? Die Objektivität des einen ist die verzerrte Darstellung aus der Sicht des andern. Die „Tagesschau“ kann bloß das Gebot der Sachgerechtigkeit einhalten: redlich die wesentlichen Fakten vermitteln, so dass sich das Publikum frei eine eigene Meinung bilden kann. Relevanz und Sachgerechtigkeit treten daher an die Stelle von Vollständigkeit und Objektivität.
Ein Erdbeben in Japan ist, gerade vor dem Hintergrund der Katastrophe von Fukushima, relevant, aber nur – so brutal es tönt – wenn es beträchtliche Ausmasse annimmt. Und: Die „Tagesschau“ hat darüber berichtet, wie Herr Lustenberger detailliert nachweist, aber nur so lange, wie die Ausmasse unklar waren. Als sich herausstellte, dass das Erdbeben glimpflich ausgegangen ist, hat die „Tagesschau“ nicht mehr weiter berichtet. Das erscheint im Lichte der Nachrichtenwerttheorie logisch. Und: Mehr können Sie eigentlich nicht erwarten. Es ist zudem unangebracht, der „Tagesschau“ politische Einseitigkeit zugunsten eines bestimmten Abstimmungsergebnisses zu unterstellen. Die Redaktion hat meines Erachtens sehr professionell allein nach journalistischen Kriterien entschieden und nicht nach politischen. Ich weise daher Ihre entsprechenden Verdächtigungen zurück.
Noch etwas: Sie können nicht bloß deshalb, weil Sie Gebühren zahlen, Fernsehdirektor spielen und ultimative Forderungen stellen oder Drohungen ausstoßen. Es gibt in der Deutschschweiz vermutlich etwa drei Millionen Gebührenzahler. Was wäre, wenn jeder von ihnen von der „Tagesschau“ verlangte, dass das von ihm bevorzugte Thema behandelt würde, und wenn nicht, dann würde er den verantwortlichen Redaktor entlassen? Aus der Tatsache, dass man Gebühren zahlt, ergibt sich der Anspruch, Programme zu erhalten, aber nicht, Programme zu gestalten. Ich kann auch nicht, nur weil ich Steuern zahle, Bundesrat spielen und die Bundesverwaltung herumdirigieren.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-22-11-2016-1930?id=b76d74b9-3300-4963-a9c7-4dbd7ce7aa6f
[2] http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau-am-mittag/video/tagesschau-vom-22-11-2016-1245?id=a4c650ab-788d-401c-bded-1829287eafda
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