Trumps Wahl verursacht Beanstandungswelle
Die Präsidentschaftswahlen in den USA haben ihre Wellen auch bis zur Ombudsstelle der SRG.D geworfen. Neun Beanstandungen zu sieben SRF-Sendungen hatte Ombudsmann Roger Blum rund um den eigentlichen Wahltag zu behandeln. Zu den betroffenen Sendungen gehören zwei Informationssendungen, eine Talkshow, zwei Satiresendungen sowie eine Sport- und eine Kindersendung. Allen Beanstandungen gemeinsam ist, dass der neugewählte Präsident Donald Trump in den Augen der Beanstander in den Sendungen zu schlecht wegkommt. Ombudsmann Roger Blum kann die meisten Beanstandungen nicht unterstützen.
Der häufigste in den Beanstandungen geäusserte Vorwurf lautet, die entsprechende Sendung sei unausgewogen und einseitig zugunsten der demokratischen Kandidatin Hillary Clinton ausgefallen («Rundschau-Spezial»). Ausserdem sei ein «Trump-Bashing» betrieben worden («Wahlnacht USA», «Schawinski», Kindersendung «Zambo»).
An der Wortwahl von «Giacobbo/Müller» und Gabriel Vetter (in «Vetters Töne») haben sich zwei weitere Beanstander gestossen. Als problematisch empfinden schliesslich zwei Beanstander politische Äusserungen bzw. die Behandlung des Themas in der Kindersendung «Zambo» und bei der Tennis-Direktübertragung der Swiss Indoors in Basel.
Kinder nicht instrumentalisiert
Die politische Äusserung von Tennisexperte Heinz Günthardt gegen Trump, bei der Übertragung der Swiss Indoors vom 27. Oktober 2016 in Basel, findet Ombudsmann Roger Blum harmlos. Er anerkennt, dass Günthardt von Moderator Stefan Bürer sofort ermahnt worden ist und die Sportredaktion versprochen hat, ihre Mitarbeitenden noch stärker zu sensibilisieren, politische Äusserungen zu unterlassen.
Dass die Kindersendung «Zambo» die US-Präsidentschaftswahl thematisiert hat, findet Blum nicht verwerflich. Er befürwortet, dass die Jugendlichen in einer direkten Demokratie schon früh mit dem politischen System und der politischen Kultur im In- und Ausland vertraut gemacht werden. Die Kinder seien an keiner Stelle instrumentalisiert worden, sind sich Blum und die Sendungsverantwortlichen einig.
Weniger strenge Regeln für Wahl im Ausland
Viktor Giacobbos und Mike Müllers Titulierung Trumps als «Arschloch» lässt der Ombudsmann durchgehen, im Gegensatz zu Gabriel Vetters Äusserung, Trump sei ein «geistesgestörter Narzisst». Angesichts dessen, was Trump bisher getan und wie er den Wahlkampf geführt habe, würde ein Richter wohl auch ausserhalb der Satire akzeptieren, dass man Trump als «Arschloch» bezeichne, meint Blum. Bei Vetters «geistesgestörtem Narzisst» hingegen, gebe es laut Blum keine belegbaren Anhaltspunkte, dass Trump wirklich geistesgestört sei.
Bei den Informationssendungen «Rundschau», «Wahlnacht USA» und «Schawinski» gibt der Ombudsmann zu bedenken, dass eine Sendung über eine Wahl im Ausland nicht den gleich strengen Regeln (z.B. betreffend Vielfalt) unterworfen sei wie bei einer Wahl in der Schweiz. Der «Spezial-Rundschau» und «Schawinski» kann Blum keinen Vorwurf der Unausgewogenheit machen. Im Gegenteil: Die «Rundschau» sei Journalismus im besten Sinne des Wortes gewesen. Die «Wahlnacht USA» sei – bis auf einige Äusserungen von Moderator Stephan Klapproth – ebenfalls ausgewogen gewesen. Der Ombudsmann findet, Klapproth hätte seine eindeutigen Kommentare besser den Experten überlassen. Angesichts der Problematik der Trump-Wahl bevorzugt Blum jedoch eine klare und sichtbare Haltung gegenüber einer Scheinneutralität.
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Schlussbericht Ombudsstelle 4405
Zur Sendung «Schawinski» vom 31. Oktober 2016
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Schlussbericht Ombudsstelle 4419, 4425, 4432
Kurzer Videoclip aus der Direktsendung zur US-Wahlnacht
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Schlussbericht Ombudsstelle 4422
Zur «Rundschau spezial: Das US-Imperium wankt»
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Schlussbericht Ombudsstelle 4397
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Schlussbericht 4423
Zur Kindersendung «Zambo» vom 9. November 2016
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Schlussbericht 4418
Zur Satiresendung «Vetters Töne» vom 5. November 2016
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Schlussbericht 4431
Zur Satiresendung «Giacobbo/Müller» vom 13. November 2016
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