Sendung «Sternstunde Philosophie» mit dem Philosophen Alain Badiou beanstandet

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Sie haben sich am 20. Dezember 2016 mit einer langen E-Mail an die Ombudsstelle gewandt. Auf Nachfrage hin haben Sie mit einer zweiten langen E-Mail am 27. Dezember 2016 bestätigt, dass Sie das Gespräch mit dem Philosophen Alain Badiou („Raus aus der Komfortzone!“) in der Sendung „Sternstunde Philosophie“ vom 18. Dezember 2016[1] beanstanden und der Sendung mangelnde Ausgewogenheit vorwerfen. Ihre Eingabe erfüllt grosso modo die formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich erkläre mich daher bereit, darauf einzutreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Sehr geehrte Frau Dr. Bleisch, sehr geehrter Herr Ombudsmann Blum,

SRF hat die Aufgabe, die Bevölkerung u.a. ausgewogen, erstrebenswert weiter, nicht zu noch mehr Unverständnis und Hass führend, gemäss Schweizer Bundesverfassung miteinander, füreinander zu informieren.

Dafür konkurrieren folgende Institutionen und Strategien wie

  • der NATIONAL-Sozialismus, der unter den Nazi etwa 50 Millionen zu Tode Gekommene zu verantworten hat, aber mit der 6Ra-Substanz, die Schweiz (. Damit aber konnte sich die Schweiz seit 1291/1848 relativ erfolgreich aus dem Gröbsten der Schrecken Europas heraushalten.) Der NATIONAL-Sozialismus geht auf die antiken Reiche zurück, die Philosophen seit der Renaissance als von Ast- zu Mental-Hopsern Mutierte, als Ideal, wie ein Phönix aus der Asche in der Mottenkiste der Geschichte hervorgezogen haben...
  • der 31-linke INTERNATIONAL-Sozialismus, der weit über 100 Millionen zu Tode Gekommene zu verantworten hat, in beiden Fällen nicht vom Elend à la Aleppo und der Umwelt- und Lebenserfüllungszerstörung zu reden. Das geht auf den Vatikan zurück, der mit den Kreuzzügen die Oberweltherrschaft angestrebt hat...
  • die 42-rechte Politik der global kapitalistischen Marktwirtschaft, die mit den freien Städten und Zünften, sich mit Wertschöpfung zu emanzipieren begann, und den Nährboden für die Reformation bildete. Mit diesen drei Strategien ist die Welt 2.0 entstanden, die am 24.11.2016 verendet ist. Nach deren Abdankung bleibt vorerst nur noch
  • die mediale Sozialisierung, die jetzt immer mehr mit ihrem Spin die Definitionsmacht in der Gesellschaft an sich reisst, indem sie den INTERNATIONAL-Sozialismus schönredet; das haben Hightech und Internet nun global möglich gemacht...

================= OPTION I > OPTION II ====================

  • Nur auf Grund der Gesetze der persönlich relevanten Lebenserfüllung sind als OPTION II, LebensErfüllende Plattformen möglich – Haben Sie etwas Erstrebenswerteres dagegen und damit einen Grund diesen Ansatz wie bisher und immer noch politisch korrekt, nicht ernst zu nehmen?

Für Letzteres muss neben der Deregulierung bisheriger Institutionen, wo sie an sich nur via Hass (bitte ernsthaft den Inhalt wirklich studieren; nicht nur auf die Sozialverträglichkeit der Formen reagieren[2]), von den obigen drei ersten Institutionen her, zum Krieg führen, eben die bisher von ihnen/Ihnen..., verdrängte Gewissensarbeit#3 gefördert und gefordert werden. Nur dann ist es in Zukunft möglich, solche Missbräuche im Ansatz zu überwinden. Es dürfte Ihnen klar sein, dass wir uns alles andere je länger je weniger mehr leisten können!

Verdrängt man solche Hinweise, wie von der Philosophie her eingeflüstert weiter absolut als ‚absolute Anmassung‘, wird weiter das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Am Hass deren Denkkatastrophe zerfallen die obigen Institutionen ja sowieso von selbst, es fragt sich nur noch, mit wie viel Humankatastrophen wegen ihrer unbelehrbaren Wächter- und Versagerräte. TATSACHE IST; SRF versucht sich vorrangig in der medialen Sozialisierung hin zum INTERNATIONAL-Sozialismus. Die dazu einflüsternde Philosophie wird in den SRF- Sternstunden mit Werbung für entsprechende Bestseller Autoren und Zeitgeistsprecher – also wieder den Geist des Bundesbriefes von 1291, statt gegen, im Einklang mit der Arglist der Zeit, wider die Präambel der Bundesverfassung, das Volk für dumm verkaufend, betrieben. Konkret, wie vom SRF-Ombudsmann Blum gefordert, hat Frau Dr. Barbara Bleisch das oben Angedeutete am 18.12.2016 mit den subtilen Denkkatastrophen des Edelkommunisten Alain Badiou auf die schöngeistige Spitze getrieben; mentalerotisch ansprechend, also sicher massenattraktiv auch noch nach dem Ende der am 24.11.2016 verstorbenen Welt 2.0. Die in diesem Kontext ebenfalls geeignet gewesene Margot Honecker, die letzte prominente Vertreterin des real in der DDR herrschenden Kommunismus, mit der nun politisch korrekt gewordenen Mentalhygiene, ist „leider“ dafür im Mai 2016 verstorben...

Im Interesse der Ausgewogenheit, müsste die SRF einem Edelnazi-Philosophen, oder einem Vertreter der Rassenhygiene-Psychiatrie (siehe „Die Männer hinter Hitler“ von Dr. Thomas Röder, Ihnen Frau Bleisch sehr zu empfehlen) ebenfalls das Wort geben. Deren Geist ging nämlich naht- und weitgehend straflos über zu denen, die auch in der Schweiz, noch fahrlässig Nervengift-Cocktails servieren und wieder mit Elektroschocks basteln. Damals hatten sie den Prototyp des Holocaust mit etwa 70‘000 Ermordungen soweit perfektioniert, dass die Vorteile der Rassenreinheitslehre, Hitler einleuchtete, und er 1940 anordnete, diesen Prozess auf kleinem Feuer zu beenden, um es dann 100-fach erfolgreich hoch zu skalieren. Nun versuchen in der SRF-ARENA die SVP-Hasser ihre Polemik der Neuen Mentalreinheitslehre mit der Nazikeule, Shitstorms, die Kulturschaffenden die okkulte Entköppelung der Schweiz nach dem gleichen Strickmuster, ihrer politische Korrektheit als Gutmenschen hoch zu fahren. Der erwähnte Psychiater Prototyp und die Ideologie von Marx und Engls, sind noch immer Themen an Leerstühlen von Universitäten, auch nachdem nach Hitler der Holocaust bei Stalin, Maos und Co. nochmals um das 20-fache hochgefahren wurde.

Von mir aus muss diese Ausgewogenheit zwar nicht sein, aber ein Vergleich der zum Gulag verführenden Edelkommunisten mit einem wirklichen Vertreter der Edelnazi, nicht einem perfid vorgeschobenen wie Oskar Freysinger, könnte durchaus lehrreich sein. Doch die SRF beharrt auf Geschichten und einer ARENA, aus denen Niemand etwas ohne seine OPTION II lehren kann, und dieses Ansinnen wird in der Schweiz mit perfid informeller Zensur, sogar vom SRF Ombudsmann gedeckt.

Was die SRF und die unter OPTION I formatierten Universitäten bösartig total ignorieren, ist die einzige wissenschaftliche Möglichkeit mit einer erstrebenswerten Zukunft; die, an welcher ich seit 1979, von den Versagerräten weitgehend verachtet, jedoch bei der lebenspraktischen Umsetzung mit reellen Menschen konkret erfolgreich arbeite. Die Einführung und Hinweise zu den hier verwendeten intellektuell fremden Ausdrucksformen an denen Intellektuelle ausrasten, so als ob es Blasphemie wäre – was es ja in ihrer am 24.11.2016 dahin geschiedenen Welt 2.0 ja auch war, finden Sie im Internet.[3]

Da wird für SIE im grösseren Kontext, auch gemäss „Spiegel“, dem Dämmern bei Christoph Blocher, und nach dem Terror in Berlin bei noch nicht ganz verdunkelten Deutschen Politikern, und nun auch in der Weltwoche, des Endes der Welt, wie wir sie kennen, im grösseren Kontext der OPTION II gedacht. Und konkret, geht es mir darum, wie die Wissenschaft unter der Leitung der Philosophie der Menschheit zum Fluch geworden ist, und wie „man“/“frau“/SIE den noch rechtzeitig überwinden kann – sicher nicht mit noch mehr philosophisch altem OPTION I Wein in Hightech Schläuchen! Vorgestern Aleppo, gestern Berlin-Ankara-Zürich, und Morgen die ganze Welt...

Ausser wir lernen wieder miteinander, füreinander zu reden, statt gegeneinander für die eigene Position in sich selbst zerstörenden Institutionen als Gutmensch zu diskutieren.

Ich hoffe, damit die nun tote Welt 2.0 für ein weiter führendes Urteil hinreichend seziert zu haben...“

Da Sie in dieser Begründung zwar das Interview mit Alain Badiou erwähnten, aber auch schrieben: „Von mir aus muss diese Ausgewogenheit zwar nicht sein“, fragte ich Sie: „Ist das nun eine Beanstandung gegen die „Sternstunde Philosophie“ mit Alain Badiou oder nicht? Ich bitte um eine kurze Nachricht mit ‚Ja‘ oder ‚Nein‘.“ Sie schrieben darauf, in Ihrem Sinne kurz:

„Gemäss Metaphertabu, hat man bei Gnädigen Herren jeden Fall für sich zu behandeln – darum ja Ihre Frage, bzw. Ihr Versuch, mich alles andere als kundenorientiert, in IHRE Schranken zu weisen - und keinesfalls einen Fall von Substanz- und Landesverrat als Metapher für das generelle Problem der OPTION I Wissenschaft anzuführen. In diesem Sinne darf man über alles sprechen, das wortphilosophisch neue Möglichkeiten ins massenattraktive Spiel bringt, nach dem Erzähltabu aber nicht Einsichten aus Ereignissen und ‚Sternstunden‘, welche von den Konsequenzen her das Volk vor irreführend ablenkenden ‚Freiheiten‘ warnen. Und schliesslich steht es mir als unter OPTION I Minderwertiger aus dem Volk, gemäss Egotabu nicht zu, dermassen wie hier als VolksProphet Irgendjemand, und schon gar nicht die Anmassung der Philosophie als Leitwissenschaft absolut zu entlarven – auch wenn ich einen „Doctor of Philosophy“ aber eben 9Pv bin und damit mein Leben erfülle, und kein Philosoph bin...

In diesem Sinne ist mir klar, dass Ihre Frage – und das sage ich unter Verletzung der drei Tabus, nur darauf abzielt, meine Anliegen mit meiner dafür provozierten, nicht sozialverträglichen Antwort, politisch korrekt als rechtsextremistisch unsachlich, zu komplex und unverständlich ablehnen zu können. Dafür sind Sie aber gemäss Madame de Meuron kaum Jemand, denn Sie beziehen Lohn auf Kosten, kaum gemäss dem Auftrag der SRF im Sinne des u.a. von Barbara Bleisch mentalerotisch für dumm verkauften Volkes.

Mit ihrer Frage stellen Sie sich allerdings als dümmer hin als das Volk, das aus meinem vorgängigen Email durchaus eine Beanstandung der medialen Eliten der Schweiz versteht, was ja bekanntlich im US-Volk zu Trump und damit zum Todesstoss der Welt 2.0 vor einem Monat und 3 Tagen geführt hat. Als mildernder Umstand verstehe ich, dass wegen der Welt 2.0[4], Intellektuelle wie Sie in ihrer selbstbestimmten Selbst-, und damit Substanzlosigkeit, nun an der Weltlosigkeit traumatisiert, erst recht nicht mehr mit Inhalten und deren Bedeutung über ihre Feigenblätter der 3 Tabus hinaus am Verlust der Legitimität ihrer Positionen leidend, darunter aber damit nicht umgehen können...

Um was geht es in Barbara Bleischs & Co. Philosophiesendung en, aus denen die mit dem Edlelkommunisten exemplarisch herausragte? Darum, das Verständnis im Volk auf die H3-Realitätsverwortung der Philosophie zu beschränken, und zwar auch in Bezug auf persönlich relevante H4-Wirklichkeiten, und immer wieder auch den Sinn und Geist unserer Bundesverfassung, Gott, und der Religion, beliebig also auch schamlos mit Kategoriefehlern! Und das stattdessen gemäss der Arglist der Zeit, das Volk teilend, um es besser beherrschen zu können – wie SIE versucht haben[5], Art. 6 und 21 der Bundesverfassung mir gegenüber zu verletzten...

Indem man in unserer Zeit den INTERNATIONAL-Sozialismus mentalerotisch, sogar von der Form her mir gefallend bestmöglichst schön redet, und alles anderen als rückständig mit der Rechtsextremismus-Keule mit medialen Shitstorms erschlägt, instrumentalisiert man nach der historisch grössten Verbrecherorganisation, der des Vatikans, den Kommunismus und den Nationalsozialismus jetzt hin zur Institutionalisierung der nächsten Arglist, der der medialen Sozialisation.[6]

Damit gehen nun die Bastarde am Zeitgeist, die intellektuellen Gespenster, als der Nachkommen des Kommunismus, der zu Beginn des letzten Jahrhundert der Ideologien mit der Lebenserfüllungszerstörung mehrere 100 Millionen Menschen umgingen, nun um. Statt aus der Geschichte mit ihrer outgesourcten OPTION II zu lernen, um was es im Leben als Geschöpf des Schöpfers in seiner Schöpfung geht, versuchen sie dieses Kind und sogar Nationalstaaten als Sonderfälle, damit den Tatbestand des Landesverrates erfüllend, mit dem Bad e aller anderen, nun panisch immer schneller geouteten philosophischen Hypes ausschütten nach dem Motto:

ein Zeitgeist – eine Menschheit medial Sozialisierter – eine davon arglistig profitierende Elite, zu der Sie sich zählen – Sieg Heil der Beelzebub Strategie.[7]

Nur, zu dumm für Sie – Ihre immer noch beschworene Welt 2.0 ist seit einem Monat und drei Tagen, sogar in den Medien wenn auch mit versteckten Absichten hinreichend bestätigt, tot – also lassen Sie los, um endlich zu verstehen, sonst werden Sie auch noch ganz und gar zum Gespenst...“

Und Sie bestätigten, aber bloß im Titel der E-Mail, dass Ihre Eingabe die Sendung „Sternstunde Philosophie“ vom 18. Dezember 2016 wegen fehlender Ausgewogenheit beanstandet.

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Frau Dr. Judith Hardegger, Redaktionsleiterin der Sendung „Sternstunden“, schrieb:

„Uns liegt die Beanstandung von Herrn Dr. X zur Sendung "Sternstunde Philosophie“ mit Alain Badiou vom 18. Dezember 2016 vor, in welcher die Ausgewogenheit beanstandet wird. Gerne teile ich Ihnen hiermit meine Stellungnahme mit:

Die in der Bundesverfassung verankerte Medien- bzw. Rundfunkfreiheit sowie die in der Bundesverfassung und im Radio- und Fernsehgesetz verankerte Programmautonomie erlauben dem Veranstalter, die Freiheit in der Wahl des Themas einer Sendung und die Freiheit in der inhaltlichen Bearbeitung. Dass die Redaktion Sternstunden Alain Badiou zum Gespräch eingeladen hat, ist durch die Programmautonomie gedeckt. Alain Badiou ist einer der einflussreichsten lebenden Philosophen Frankreichs - und ein Denker, den einige als gefährlich einstufen. Mit dem Gespräch will die Sendung zeigen, wer dieser Philosoph ist und welches seine umstrittenen Thesen sind.

Die inhaltliche Bearbeitung muss den im Radio-Fernsehgesetz sowie im einschlägig internationalen Recht festgelegten inhaltlichen Grundsätzen gerecht werden. Unter anderem soll das Publikum vor Manipulationen durch einseitige Meinungsbeeinflussung mittels Programmen in Radio und Fernsehen geschützt werden (Sachgerechtigkeitsgebot). Nach ständiger Rechtsprechung der UBI und des Bundesgerichts wird aber nicht verlangt, dass alle Standpunkte qualitativ und quantitativ genau gleichwertig dargestellt werden. Entscheidend ist, dass der Zuschauer erkennen kann, dass und inwiefern eine Aussage umstritten ist.

Im Gespräch hat Alain Badiou seine Ansichten nicht unwidersprochen äussern können. Vielmehr hat die Gesprächsleiterin, Barbara Bleisch, kritische Fragen gestellt und dort nachgehakt, wo seine Ansichten als umstritten gelten, wie unter anderen folgende zwei Beispiele belegen:

Min. 18: Moderatorin stellt Gewaltanwendung bei 68er-Revolten in Frage.

Min. 29: Moderatorin konfrontiert Badiou mit dem Versagen des Kommunismus.

Die Redaktion ist der Meinung, dass das Gespräch die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Das Publikum wurde durch das von Barbara Bleisch geführte Gespräch zum Denken angeregt und konnte umstrittene Aussagen, gestützt durch das Nachfragen der Moderatorin, erkennen.

Somit halte ich fest, dass aus Sicht der Redaktion die Regeln journalistischer Sorgfaltspflicht eingehalten wurden und die Sendung das ihr zugesprochene Mandat erfüllt hat. Ich bitte Sie daher, die Beanstandung von Herrn Dr. X abzulehnen.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Beurteilung der Sendung. Es stellen sich zwei Fragen: Durfte Fernsehen SRF den französischen Philosophen Alain Badiou auftreten lassen? Und falls ja: Hat die Moderatorin ihn nach allen Regeln der Kunst befragt?

Sie kritisieren die fehlende Ausgewogenheit und verlangen, dass SRF nicht nur dem marxistischen Philosophen Alain Badiou, sondern auch einem faschistischen oder rassistischen Denker das Wort geben müsste. Nun gibt es in der Tat das Vielfaltsgebot. Das Vielfaltsgebot gilt für alle konzessionierten Sender der Schweiz. Es verlangt, dass diese Veranstalter „in der Gesamtheit ihrer redaktionellen Sendungen die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck bringen“ müssen, wie das Radio- und Fernsehgesetz in Artikel 4 Absatz 4 sagt.[8] Es wird also erwartet, dass im Laufe der Zeit im Programm die unterschiedlichsten Standpunkte zum Ausdruck kommen. Es wird aber nicht verlangt, dass mit dem Rechenschieber hantiert wird und dass auf jeden Linken ein Rechter folgen muss oder dass nach einer Proporzrechnung in der Gesamtheit der Sendungen entsprechend dem Wahlverhalten der Schweizerinnen und Schweizer 30 Prozent Nationalkonservative, 20 Prozent Linke, 15 Prozent Liberale, 15 Prozent Zentrumspolitiker und 10 Prozent Grüne berücksichtigt werden müssen. Wie, in welchem Umfang, in welcher Kadenz und in welchen Sendungen die Vielfalt hergestellt wird, ist den verantwortlichen Redaktionen überlassen. Sie genießen Programmautonomie. Diese ist ein Ausfluss der Pressefreiheit, die in den meisten Kantonen seit 1831/32 und im Bund seit 1848 geschriebenes Verfassungsrecht ist.

Im Rahmen dieser Programmautonomie war es absolut legitim, den weltberühmten französischen Philosophen, Mathematiker, Dramatiker und Roman-Schriftsteller Alain Badiou zu interviewen. Alain Badiou, am 17. Januar 1937 – also vor ziemlich genau 80 Jahren – als Sohn eines französischen Mathematiklehrers im marokkanischen Rabat geboren, studierte Philosophie und Mathematik und war 30 Jahre lang Philosophieprofessor an der Université Paris VIII, danach Direktor des Instituts für Philosophie an der École normale supérieure (ENS). Er engagierte sich politisch links, war auch eine Zeitlang Maoist und hält noch immer die Idee des Kommunismus hoch. Er veröffentlichte neben philosophischen Schriften auch Dramen und Romane. Seine Werke werden ins Englische und ins Deutsche übersetzt und auch in Indien und in Afrika rezipiert. Er ist ein großer und vielbeachteter Kritiker der herrschenden Zustände. Es wäre ein Fehler gewesen, die Chance eines Fernsehgesprächs mit ihm nicht zu ergreifen.

Natürlich könnte das Fernsehen bei Gelegenheit auch mal einen Philosophen der „Neuen Rechten“ interviewen. Aber ein solcher Auftritt müsste sich nicht allein durch das Vielfaltsgebot rechtfertigen, sondern vor allem auch durch den Gehalt dessen, was diese Person zu sagen hat.

Wenn es also gute Gründe gab, das Gespräch mit Alain Badiou zu führen, war dann die Moderatorin, Dr. Barbara Bleisch, auf der Höhe ihrer Aufgabe? Ich finde: absolut. Sie war gut vorbereitet. Sie kennt Badious Schriften. Sie versuchte, durch kritische Fragen seine Philosophie auf die gesellschaftliche Realität herunter zu brechen. Sie hörte gut zu und reagierte mit Zusatzfragen auf seine Antworten. Sie trieb das Gespräch intelligent und charmant voran. Ihr ist es zu verdanken, dass Badiou einige seiner Thesen konkreter erläuterte. Sie legte auch Widersprüche in seinem Denken offen. Genau das wird von einer guten Moderatorin erwartet. Es war nicht nötig, Alain Badiou mit irgendwelchen schlimmen Dingen zu konfrontieren. Er ist kein Politiker, der Krieg geführt und Menschenleben auf dem Gewissen hat. Er ist kein Sportfunktionär, der Steuern hinterzogen hat. Er ist kein Unternehmer, der Arbeitsplätze vernichtet hat. Es ging einzig und allein um seine Philosophie. Sein Kommunismus ist schwärmerisch. Er identifizierte sich nicht mit der sowjetischen Politik und war sogar in Opposition zur Kommunistischen Partei Frankreichs. Darum war es korrekt, in erster Linie sein Denken zu veranschaulichen und zu hinterfragen.

Aus all diesen Gründen ist weit und breit keine Verletzung des Radio- und Fernsehgesetzes in Sicht. Ich kann nicht erkennen, dass sich SRF „in der medialen Sozialisierung hin zum INTERNATIONAL-Sozialismus“ versucht, wie Sie es nennen. Ich kann daher Ihrer Beanstandung nicht beipflichten.

Noch ein Wort zum Schluss: Es ist Ihnen unbenommen, mit Ihrer „Akademie für Denksysteme“ Ihre eigene Theorie, ja Ideologie zu vertreten. Die Schweiz kennt die Meinungsäusserungsfreiheit, die erlaubt, jeden Gedanken, auch den unsinnigsten, zu äußern und zu verbreiten. Es steht Ihnen auch frei, mich präventiv anzugreifen – auf Ihrer Website oder in Ihren länglichen e-Mails. Wenn Sie aber nicht ganz unsensibel sind, dann dürften Sie längst gemerkt haben, dass Sie mit Ihrer Art, wie Sie Themen zerreden und ideologisch verbrämen und in keiner Weise auf den Punkt bringen, nirgends gut ankommen – es sei denn, Sie haben den Kontakt mit allen, die Sie auch kritisch begleiten, abgebrochen. Die Ombudsstelle ist jedenfalls nicht dazu da, Schweizer Radio und Fernsehen ideologisch umzukrempeln.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] http://www.srf.ch/sendungen/sternstunde-philosophie/alain-badiou-raus-aus-der-komfortzone

[2]http://my.think-systems.ch/reframing/hass.htm

[3] Vgl. Anmerkung 1.

[4] http://my.think-systems.ch/turnaround/abdankung.htm

[5] http://my.think-systems.ch/optin/falle.htm

[6] http://my.think-systems.ch/institutionen/index.htm

[7] http://my.think-systems.ch/reframing/medien.htm

[8] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

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