Berichterstattung über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative in den Sendungen «Tagesschau», «10 vor 10», «Rundschau» und «DOK» beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail samt Beilage vom 12. Dezember 2016 beanstandeten Sie nicht eine konkrete Sendung, sondern die fehlende Berichterstattung über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI). Ihre Eingabe erfüllt die formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Deshalb kann ich auf sie eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
„Zuerst mal ist der Zeitraum nicht nur in den letzten 20 Tagen, sondern das ganze Jahr. Es gibt Themen, die betreffen nicht eine einzelne Sendung, sondern über das ganze Jahr. Es heisst ja umfassend berichten, also wichtige Fakten nicht verschweigen. In der Debatte der Umsetzung der MEI fehlte da einiges, was den allgemeinen Wissensdurst der Bevölkerung total falsch beeinflusste.
Über die folgenden 5 Punkte wurde nicht Informiert, in Tagesschau, 10vor10, Rundschau, oder in Dok-Sendungen.
1. Seit 2008 hat es keine neuen Arbeitsstellen gegeben in der Privatwirtschaft, trotz massiver Zuwanderung.[1]
2. Seit 2008 ist das BIP/Kopf gleich geblieben, obwohl von gutem Wohlstand gesprochen wird.[2]
3. Über die massive finanzielle Belastung der Schweiz durch die Zuwanderung wurde nicht berichtet. Alle 5 Jahre eine Stadt wie Zürich bauen, ohne Private Liegenschaften, das geht in die 100te Milliarden. Zu bauen waren öffentlicher Verkehr, Strassen, Autobahnen, Schulen, Spitäler, Behörden, sowie nahm die Kriminalität zu und die Sozialkosten. Viele Gemeinden haben Objekte verkauft und Projekte verschoben, aber die Belastung wird immer grösser.
4. Die Rio Agenda 21 schreibt vor, ‚einzelstaatliche bevölkerungspolitische Ziele‘ zu definieren und umzusetzen. Mit anderen Worten, die Rio Agenda 21 schreibt eine Begrenzung der Zuwanderung vor. SRF nichts berichtet.[3]
5. Es wird nur von Vorteilen der Bilateralen berichtet, aber dass die Nachteile grösser sind wird verschwiegen.
Über diese 5 Punkte wurde nicht berichtet, obwohl ich mehrmals per E-Mail an hallosrf, in Kommentaren und direkt via Twitter unter #hallosrf und #ZumTagderWahrheit oder direkt darauf aufmerksam machte. Ohne Erfolg.“
B. Die Chefredaktion von Fernsehen SRF erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Herr Gregor Meier, stellvertretender Chefredaktor und Nachrichtenchef von Fernsehen SRF, schrieb:
„Mit Mail vom 12. Dezember 2016 beanstandet Herr X die Berichterstattung der Nachrichtensendungen von SRF bezüglich der Umsetzung der sogenannten Masseneinwanderungsinitiative (MEI). Her X kritisiert dabei fünf Punkte:
- Nicht-Information darüber, dass seit 2008 keine Arbeitsstellen im privaten Sektor mehr geschaffen worden seien.
- Nicht-Information darüber, dass seit 2008 das BIP pro Kopf stagniert habe.
- Nicht-Information über die massive finanzielle Mehr-Belastung der Schweiz durch die Zuwanderung.
- Nicht-Information über die von der (Rio) Agenda 21 geforderten Massnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung.
- SRF habe nur Vorteile der Bilateralen aufgezeigt und verschwiegen, dass die Nachteile grösser seien.
Zuerst möchte ich erwähnen, dass wir natürlich schon vor der Abstimmung über die eigentliche Vorlage vom 9. Februar 2014 ausführlich über die Pro- und Contra-Argumente zur Initiative berichtet haben. Und damit auch über Vor- und Nachteile der bilateralen Verträge mit der EU im Allgemeinen und der Personenfreizügigkeit im Spezifischen. Dabei kam etwa die stagnierende Entwicklung des BIP pro Kopf in den letzten Jahren in einem 10vor10-Beitrag ausführlich zur Sprache.[4]
Dass wir vor diesem Hintergrund nun bei der Umsetzung der MEI nicht noch einmal sämtliche Aspekte beleuchten konnten, scheint mir naheliegend. Der Fokus bei der Umsetzung der Initiative lag denn auch bei den verschiedenen Varianten, welche in den beiden Räten des Parlaments diskutiert wurden. Und bei der Frage, wie sehr diese Umsetzung dem Volkswillen vom 9. Februar 2014 entspricht oder nicht und wie sehr sie mit früheren Abstimmungen zu den bilateralen Verträgen kompatibel ist oder nicht. Gerade weil wir bereits einmal über die Vorlage abgestimmt haben, konnten wir davon ausgehen, dass unser Publikum mit den wichtigsten Fakten und Folgen der Personenfreizügigkeit vertraut ist.
Ich möchte aber auch noch ein paar inhaltliche Bemerkungen zu den fünf von Herrn X erhobenen Vorwürfen machen:
• Die Aussage, dass seit 2008 im privaten Sektor trotz Zuwanderung keine Arbeitsstellen mehr geschaffen worden seien, ist in dieser Absolutheit nicht korrekt. Gerade das Gesundheits- oder Bildungswesen kann nicht einfach pauschal dem öffentlichen Sektor zugerechnet werden. Schliesslich gibt es zahlreiche private Gesundheits- und Bildungseinrichtungen. Die vom Bund erhobenen Daten lassen sich nicht messerscharf in einen privaten und einen öffentlichen Sektor trennen. Dazu kommt, dass ein Stellenanstieg im öffentlichen Sektor nicht schlecht für eine Volkswirtschaft ist, solange er nicht auf Kosten der Privatwirtschaft geschieht.
• Die finanzielle Mehrbelastung des Staates ist nur ein Aspekt der Zuwanderung. Auf der anderen Seite nimmt der Staat durch die Zugewanderten auch mehr Steuereinnahmen ein. Ausserdem wird durch die notwendigen öffentlichen Infrastrukturbauten auch ein Wertschöpfungsprozess generiert.
• Die Aussage, dass die Kriminalität gestiegen sei, ist falsch: Gemäss Bundesamt für Statistik ist die Kriminalität seit 2010 in der Schweiz rückläufig. Bei der letzten Erhebung (2015) betrug der Rückgang gegenüber dem Vorjahr sogar mehr als sieben Prozent.[5]
Unabhängig davon, wie man die Situation der Schweiz beurteilt: Einen Kausalzusammenhang zwischen wirtschaftlichem (Nicht-)Wachstum und der Personenfreizügigkeit – wie ihn Herr X zeichnet – gibt es nicht. Oder anders ausgedrückt: Wer sagt, der Schweiz gehe es trotz der bilateralen Verträge wirtschaftlich nicht besser, kann daraus nicht schliessen, dass es der Schweiz ohne diese Verträge nicht deutlich schlechter ginge. Was notabene die überwiegende Meinung der Unternehmer und Wirtschaftsexperten in diesem Land ist. Das Argument des Beanstanders, wir hätten über diese wirtschaftlichen Faktoren berichten müssen, um das Publikum über die MEI-Umsetzung umfassend zu informieren, beruht also auf einer zumindest fragwürdigen Annahme.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, diese Beanstandung abzulehnen.“
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Beurteilung der Problematik. Es ist immer schwieriger, darüber zu streiten, was hätte gesendet werden sollen, als darüber, was gesendet worden ist und was daran nicht gesetzeskonform ist. Sie stellen ein ganzes Programm an Themen auf, die nach Ihrer Ansicht hätten bearbeitet werden sollen. Aber die in Ihren fünf Punkten getroffenen Annahmen oder Feststellungen sind entweder nicht richtig oder zumindest umstritten. Dadurch fällt Ihr Programm schon ziemlich in sich zusammen. Sie erwarten von SRF eben nicht unparteiische, sich mit keiner Seite gemein machende Berichterstattung, sondern parteiische aus der Perspektive der SVP. Das zeigen ja Ihre über 3500 Tweets auf Ihrem Twitter-Account. Nur: Es gibt kein „Recht auf Antenne“. Im Radio- und Fernsehgesetz steht in Artikel 6 Absatz 3: „ Niemand kann von einem Programmveranstalter die Verbreitung bestimmter Darbietungen und Informationen verlangen.“ [6] Es müsste schon nachgewiesen werden, dass die Programmverantwortlichen ein Thema über längere Zeit bewusst vernachlässigen, ja boykottieren.
Das ist aber, wie Herr Meier überzeugend darlegt, bei Fernsehen SRF nicht der Fall. Erstens hat SRF schon mindestens 2012 über die Masseneinwanderungsinitiative und ihre Auswirkungen auf die bilateralen Verträge, namentlich auf die Personenfreizügigkeit, berichtet. Zweitens kann SRF nicht Thesen vertreten, die offensichtlich falsch sind. Auch in der „Agenda 21“ der Rio-Konferenz steht nicht expressis verbis, die Länder sollten die Zuwanderung begrenzen. Es steht dort:
„5.31 Es sollten einzelstaatliche bevölkerungspolitische Ziele und Programme aufgestellt und umgesetzt werden, die der auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Umwelt- und Entwicklungsplanung des Landes entsprechen und mit der Freiheit, der Würde und den persönlichen Wertvorstellungen des Einzelnen im Einklang stehen.“ [7]
Dies lässt jedem Land sehr viel Spielraum, welche Bevölkerungs- und Zuwanderungspolitik es betreiben will. Jedenfalls lässt sich aus der „Agenda 21“ keine Spitze gegen die europäische Personenfreizügigkeit herauslesen. Alles in allem kann ich daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/industrie-dienstleistungen/unternehmen-beschaeftigte/beschaeftigungsstatistik/beschaeftigte.html
[2] https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/volkswirtschaft/volkswirtschaftliche-gesamtrechnung/bruttoinlandprodukt.assetdetail.214640.html
Korrektur 2012 Erklärung:
http://bazonline.ch/schweiz/standard/Prostitution-senkt-die-Schuldenquote/story/20897405
[3] http://blog.tagesanzeiger.ch/politblog/index.php/27933/grenzenloser-umweltschutz/
[4] http://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/die-kontingentierungsfrage?id=01eabe10-5b9e-4e79-9df0-e46d3442acce
[5] https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/dienstleistungen/fuer-medienschaffende/medienmitteilungen.assetdetail.40461.html
[6] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html
[7] http://www.un.org/depts/german/conf/agenda21/agenda_21.pdf
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