Keine unlautere Werbung in «Mini Beiz, dini Beiz»
Im Mittelpunkt der Unterhaltungssendung «Mini Beiz, dini Beiz» vom 30. Dezember 2016 stand ein Gourmetrestaurant im Kanton Thurgau, das zu einem Fünfsterne-Wellness-Hotel gehört. In derselben Sendung wurde dieses Restaurant auch zum Wochensieger gekürt. Ein Beanstander findet den Vergleich eines Gourmet-Restaurants mit einer normalen Landbeiz ungerecht. Zudem stört er sich an der Gratiswerbung für das Luxus-Restaurant. Für Ombudsmann Roger Blum sind Wettbewerb und entstandener Werbeeffekt nicht unzulässig.
Seit gut zwei Jahren läuft die Serie «Mini Beiz, dini Beiz» im Vorabendprogramm von SRF 1. Gemäss Sendungsporträt gehen fünf Stammgäste fünf Tage lang auf «Beizen-Tour» in einer Schweizer Region. Jeder von ihnen stellt an einem Tag der Woche sein Lieblingsrestaurant vor. Am Wochenende gewinnt das Restaurant, das bei den Protagonisten am meisten punkten konnte, eine Auszeichnung.
«Vieles, was Medien durchaus kritisch präsentieren, nützt auch kommerziellen Interessen der Vorgestellten», Ombudsmann Roger Blum
Konzept der Sendung sei, die ganze Bandbreite der Gastronomie-Betriebe in der Schweiz zu zeigen, erklärt Karen Ballmer, Senior Producer im Bereich Show von Fernsehen SRF. Die Spielregeln seien klar gegeben und würden für alle Restauranttypen gelten. Zudem sei das Gourmetrestaurant in der monierten Sendung in der gleichen Art und Weise wie jeweils die anderen Restaurants dargestellt worden. Dem pflichtet Ombudsmann Roger Blum bei. Blum wie Ballmer geben zu bedenken, dass ein Sternerestaurant nicht automatisch als Sieger aus dem Wettbewerb hervorgehe, auch ein Scheitern sei möglich bzw. schon vorgekommen.
Werbeeffekt wird verteilt
Blum bestätigt, dass durch die Sendung ein Werbeeffekt für die vorgestellten Gastronomie-Betriebe entstehe: «Vieles, was Medien durchaus kritisch präsentieren, nützt auch kommerziellen Interessen der Vorgestellten». Zwar würden die Betriebe in «Mini Beiz, dini Beiz» nicht von Journalistinnen und Journalisten kritisch hinterfragt. Dennoch stünden die auftretenden Wirte und Köche auf dem Prüfstand. Sie erhielten von den Gästen ein kritisches Feedback. Deshalb könne man nicht von reiner Public Relation und unverhüllter Propaganda sprechen. Ausserdem verteile sich der Werbeeffekt auf die Vielzahl der vorgestellten Restaurants und Regionen, so Blum.
Zugleich seien die Spielregeln der Sendung bekannt, das Publikum werde nicht von unentgeltlicher Schleichwerbung überrascht. Die Zuschauerinnen und Zuschauer könnten sich eine eigene Meinung über die präsentierten Restaurants bilden, kommt der Ombudsmann zum Schluss.
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