Verschiedene Beiträge der Nachrichtensendung «10vor10» beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 13. Januar 2017, den Sie irrtümlich zunächst an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) richteten und der von dort an die Ombudsstelle weitergeleitet wurde, beanstandeten Sie die Spätausgabe der „Tagesschau“ vom 12. Januar 2017, meinten aber in Wirklichkeit die Sendung „10 vor 10“ vom gleichen Tag[1]. Ihre Eingabe erfüllt in formaler Hinsicht die Anforderungen an eine Beanstandung. Darum trete ich darauf ein. Auf den Ton Ihrer Beanstandung komme ich am Schluss zurück.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Es ist nun also soweit! Es darf hemmungslos und ungestraft gelogen werden. Die Lügereien der Linksterroristen und linksradikalen Medien-Schnudderis der Tagesschau und des Schweizer Fernsehen sind angewachsen zu einem Bundesamt für Volksaufklärung und Propoganda. Göbbels hätte seine wahre Freude an den Lügereien unserer Tagesschau-Beiträge und würde vor Neid erblassen, wie bei uns in der Schweiz hemmungslos und staatlich gesteuert gelogen werden darf.

Diese total verlogene Tagesschau war für mich das schlimmste Erlebnis, das ich mir als Schweizer Bürger vorstellen konnte – natürlich zusammen mit dem Erlebnis von 125 ehr- und charakterloser schäbiger Nationalräte welche den Eid auf die Verfassung gebrochen haben und zu Landesverrätern geworden sind. Ich erkläre unsere Demokratie offiziell als beendet und gestorben. Die staatlich verordnete Einheitsmeinung und die staatlich zensurierten Medien sind unerträglich geworden!

Ich ernenne hiermit das Schweizer Fernsehen offiziell zur linksterroristischen kriminellen politischen Partei! Schön, wenn man sich das schändliche Gehabe mit vielen Lügereien mit ergaunerten Gebühren vom Volk finanzieren lassen kann!

Bericht Chiasso: Wie oft hat dieser linksterroristische Vollidiot des Fernsehens die Wortwendung ‚Flüchtling‘ ausgesprochen? Der ganze Bericht hatte ein klares politisches Ziel und die journalistische Sorgfalt wurde in keiner Weise wahrgenommen.

Trump: Auch dieser Beitrag hatte eine klare politische Absicht und bestand aus voller Lügereien, unzulässigen Mutmassungen und gezielter Desinformation. Wann werden diese verblendeten Hillary Fans endlich objektiv über Trump berichten? Die Lügereien unserer staatlich zensurierten Medien und dieser linksterroristischen Vollidioten dauert bereits mehr als ein Jahr.

Bundeshaussprecher: Ist ein bekannter Euroturbo-Trottel – ein verblendeter linker seniler Idiot. Er versteht es bestens den Kern der Wahrheit zu umgehen – zu Schönen – und zu beschönigen! Hauptsache immer schön auf der vorgegebenen linken Spur bleiben. Ein absolut unfähiger Mann welcher erhebliche Mühe mit dem Umgang mit der Wahrheit hat.“

Da Sie Ihre Eingabe irrtümlich an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) richteten, die erst zum Zuge kommt, wenn das Verfahren vor der Ombudsstelle abgeschlossen ist, wandten Sie sich auch an diese mit den folgenden Zeilen:

„Ich hätte keine Schwierigkeiten meine Auflistung beliebig fortzusetzen. Aber wie sieht das eigentlich bei den Mitgliedern Ihrer Kommission aus? Schaut Ihr auch mal Tagesschau? Und Euch fällt dabei nichts Negatives auf? Ja – dann wurden ganz sicher die Richtigen loyalen und ergebenen Personen in diese Kommission gewählt! Aber sie sollten sich dann einfach bitte nicht ‚Beschwerdeinstanz‘ nennen, sondern sich einen Namen zulegen welcher den Realitäten besser entspricht: Asylheim linksradikaler Berichterstatter/ Büro für Volksaufklärung und Propoganda / Linke Heimatfront / vielleicht fällt Ihnen ja selber noch etwas ein!

Ich bin überaus enttäuscht und erzürnt, dass unsere Medien derart zerstört sind und für eine objektive ausgewogene Berichterstattung völlig unmöglich geworden sind. Ich habe diese Lügereien nun seit vielen Monaten aufmerksam verfolgt und habe tägliche Beweise gesammelt. Dass Ihre Kommission offensichtlich nichts bemerkt – und auch nichts unternimmt – sehe ich als klarer Beweis einer Komplizenschaft und eines vernetzten politischen Systems. Sonst wären Sie vermutlich auch gar nicht gewählt worden!

Ich fordere Sie dringend auf den Nachweis zu erbringen, dass Ihre UBI irgend eine Funktion hat und nicht Schirmherr linksradikaler Schnudderis des staatlichen Medien sind. Ich erwarte von Ihnen ein klares Zeichen und Bekenntnis für eine objektive ausgewogene Berichterstattung. Unser Land braucht keine politischen Linkspartei ‚Schweizer Fernsehen‘.“

B. Soweit Ihre Argumente im Wortlaut. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Herr Christian Dütschler, Redaktionsleiter der Sendung „10 vor 10“, schrieb:

„Herr X bezieht sich in seiner Beanstandung auf die ‚Spätausgabe der Tagesschau vom 12. Januar 2017‘. Aufgrund der von ihm konkret genannten Berichte gehen wir davon aus, dass er damit die Sendung 10vor10 vom 12. Januar 2017 meint.

Die Beanstandung besteht weitgehend aus gröbsten Beleidigungen und unbelegten Anwürfen. Auf die gänzlich unbegründeten Anschuldigungen werden wir nicht eingehen. Dort, wo der Beanstander etwas konkreter wird, nehmen wir kurz Stellung. Der Einfachheit halber übernehmen wir die Gliederung des Beanstanders.

Bericht Chiasso: Der Beanstander ist offenbar der Meinung, dass wir das Wort ‚Flüchtling‘ zu oft genannt hätten. Im ganzen Fokus - der inkl. Interview mit dem Vertreter des Grenzwachtkorps und dem Korrespondenten etwa einen Drittel der Sendung ausmacht - wird der Begriff achtmal gebraucht. Synonym dazu kommt auch der Begriff ‚Migrant‘ mehrmals vor. Die Begriffe werden im Beitrag nicht im juristischen Sinne verwendet. Sie bezeichnen schlicht die im Bericht thematisierten Menschen, die an der Schweizer Grenze abgewiesen werden. Anders als der Beanstander behauptet, hat der Bericht kein politisches Ziel, sondern zeigt die Realität auf. Eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht, wie vom Beanstander behauptet, können wir nicht erkennen. So konnte beispielsweise ein Vertreter des Schweizer Grenzwachtkorps ausführlich zu den Vorwürfen Stellung nehmen.

Bericht Trump: Leider gibt der Beanstander keinen Hinweis darauf, wo er die ‚Lügen, unzulässigen Mutmassungen und die gezielte Desinformation‘ vermutet. Entgegen der Meinung des Beanstanders sind wir der Meinung, dass der Bericht durchaus objektiv ist. Was Trump von den Medien hält, wird durch verschiedene O-Töne illustriert. Ein Reporter der Washington Post erklärt anschliessend, wie er als Journalist die Situation einschätzt und wie er darauf reagiert. Schliesslich ordnet ein renommierter Medienwissenschaftler das Verhältnis zwischen Trump und den Medien ein. Dass es sich dabei tatsächlich um ein schwieriges Verhältnis handelt, hat sich auch in den letzten Tagen seit der Amtseinsetzung von Trump bestätigt.

Bundeshaussprecher: Leider ist uns nicht klar, wer damit gemeint ist. Da sich der Beanstander nur beleidigend äussert, ohne konkrete Kritik zu üben, erübrigt sich eine Stellungnahme unsererseits.

Der Beanstander hat seinen Unmut ausführlich und absolut ungebührlich ausgedrückt. Ihn mit Tatsachen zu belegen hat er leider komplett verpasst. Stattdessen bezeichnet er unseren Kollegen als ‚linksterroristischen Vollidioten‘ und meint ‚Goebbels hätte seine wahre Freude an den Lügereien unserer Tagesschau-Beiträge‘. Solche und ähnliche Ausdrücke, welche das Schreiben vom ersten bis zum letzten Satz prägen, sprechen für sich. Auf einen Kommentar dazu verzichten wir.

Wir bitten Sie, die Beanstandung zurückzuweisen.“

C. Soweit die Stellungnahme des Redaktionsleiters von „10 vor 10“. Damit komme ich zu meinem eigenen Kommentar zur Sendung und zu Ihrer Beanstandung. Sie kritisieren drei Aspekte der „Sendung „10 vor 10“ vom 12. Januar 2017: den Bericht über die Flüchtlingssituation in Chiasso, den Bericht über Trumps Verhältnis zu den Medien, und den Bundeshaussprecher. Ich gehe diesen drei Punkten nach:

a) Chiasso: Das Schweizer Fernsehen SRF tut genau das, was seine Aufgabe ist: Es greift einen Missstand auf, berichtet die Fakten und konfrontiert die Verantwortlichen damit. Im Dezember 2016 sind an der Schweizer Grenze in Chiasso 2500 Flüchtlinge angekommen, die entweder in die Schweiz oder durch die Schweiz hindurch nach Deutschland reisen wollten. 2000 davon wurden zurückgewiesen, etliche davon mitten in der Nacht bei eisiger Kälte und ohne zugesicherten Schlafplatz. Davon handelt diese Reportage. Dass die meisten Flüchtlinge, die aus Italien kommen, zurückgewiesen werden, entspricht der offiziellen Flüchtlingspolitik des Bundes, die von der sozialdemokratischen Bundesrätin Simonetta Sommaruga verantwortet wird. Aber offensichtlich hapert es mit dem Vollzug. Denn Patrick Benz vom Schweizerischen Grenzwachtkorps behauptet, dass niemand mitten in der Nacht ohne garantierten Schlafplatz zurückgewiesen werde. Und der Bürgermeister von Como bemängelt genau dies, dass nämlich die Schweizer Behörden mit der Zurückweisung nicht bis tagsüber warten, wenn das Auffangzentrum in Como wieder geöffnet ist. Hilfe leistet in diesem Fall die Kirche in Como. Philipp Zahn, der berichtende Journalist, kritisiert auch die verfehlte Migrations- und Integrationspolitik Italiens. Der Bericht ist entgegen Ihrer Meinung journalistisch sorgfältig nach allen Regeln der Kunst abgefasst. Er ist faktengetreu und fair. Ich sehe keinerlei Verstoß gegen das Sachgerechtigkeitsgebot und nicht im entferntesten einer Verletzung des Radio- und Fernsehgesetzes.

b) Trump und die Medien: Sie behaupten, dass Fernsehen SRF lüge. Die gezeigten Tweets, Beschimpfungen und Behauptungen stammen aber alle vom gewählten Präsidenten Donald Trump, und wenn jemand zu Lügen greift, dann ist er es. Der Beitrag von „10 vor 10“ ist nichts weiter als eine auf Fakten beruhende Analyse des Verhältnisses von Präsident Trump zu den Medien. Im Zentrum stehen die Aussagen des amerikanischen Medienwissenschaftlers Frank Sesmo, der die Situation sehr sachlich beschreibt. Dieser Bericht ist ebenfalls faktengetreu. Auch hier sehe ich keinerlei Ritzung des Sachgerechtigkeitsgebotes und keine Verletzung des Radio- und Fernsehgesetzes.

c) Bundeshaussprecher: Sie behaupten, der Bundeshaussprecher sei „ein bekannter Euroturbo-Trottel“ und „ein verblendeter linker seniler Idiot“. Da ich in der kritisierten Sendung nirgends einen Bundeshaussprecher sah und auch nicht weiß, ob Sie auf den Bundesratssprecher und Vizekanzler André Simonazzi anspielen oder auf einen SRF-Bundeshaus-Korrespondenten, gehe ich nicht weiter darauf ein, denn die Behauptung entbehrt in Bezug auf die fragliche Sendung jeder Grundlage.

Ich habe alles in allem keinerlei Anlass, Ihre Beanstandung zu unterstützen . Wozu ich hingegen Anlass habe ist, den Ton Ihrer Beanstandung zu kommentieren.

Zuerst zur UBI: Sie verlangen von der UBI, den Nachweis zu erbringen, dass sie nicht Schirmherr „linksradikaler Schnudderis“ staatlicher Medien sei. Sie schreiben auch, wenn die UBI nichts gegen die Lügereien des Fernsehens unternehme, sei dies der klare Beweis „einer Komplizenschaft und eines vernetzten politischen Systems“. Es seien ja ganz sicher die richtigen „loyalen und ergebenen Personen“ in die UBI gewählt worden. Sie unterstellen der UBI damit implizit, korrupt zu sein, ohne einen Beweis vorzubringen. Das ist starker Tobak!

Dann zum Parlament: Es ist zwar nicht meine Aufgabe, in einem Schlussbericht die Mehrheit des eidgenössischen Parlamentes in Schutz zu nehmen, aber wenn sie sie pauschal als Landesverräter bezeichnen, dann machen Sie sich strafbar.

Schliesslich zu den Journalistinnen und Journalisten von SRF: Sie bezeichnen den Römer Korrespondenten Philipp Zahn als „linksterroristischen Vollidiot“. Sie nennen die Sendung „verlogen“. Sie sprechen von „staatlich zensurierten Medien“ (was heißen würde, dass Funktionäre des Bundes jede Sendung vor der Ausstrahlung prüfen und erst dann freigeben, wenn alle staatskritischen Aussagen entfernt wären, etwa so, wie es früher in der Sowjetunion Brauch war und heute noch in China gilt). Sie ernennen das Schweizer Fernsehen „offiziell zur linksterroristischen kriminellen politischen Partei“. Und Sie behaupten, Joseph Goebbels „hätte seine wahre Freude an den Lügereien“ des Fernsehens. Sind Sie sich bewusst, was Sie damit aussagen? Sie stellen damit das Schweizer Fernsehen auf die gleiche Ebene wie die Rote-Armee-Fraktion (RAF), die mehrere Attentate und Morde begangen hatte. Und Sie bringen einen Politiker ins Spiel, der vom Nürnberger Kriegsgericht mit Sicherheit wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt worden wäre, hätte er nicht vorher Suizid begangen. Das ist ungeheuerlich.

Ich ziehe daraus zwei Schlüsse: Erstens fehlt es Ihnen offensichtlich an republikanischem Anstand. Sie werfen mit Beleidigungen und Verleumdungen nur so um sich. In der Schweiz ist man sich einen anderen Umgang im öffentlichen Diskurs gewohnt.

Und zweitens ist Ihnen offensichtlich nicht bewusst, dass Sie sich strafbar machen. Sie riskieren wegen Verleumdung nach Artikel 174 des Schweizerischen Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Ich sende diesen Schlussbericht zu diesem Zweck zur weiteren Prüfung an die Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] http://www.srf.ch/sendungen/10vor10/fluechtlinge-trump-und-die-medien-svp-dilemma-la-la-land

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