«Heute morgen» vom 7. Februar über Syrien beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 7. Februar 2017 beanstandeten Sie die Nachrichten im Rahmen der Sendung «Heute morgen» von Schweizer Radio SRF vom gleichen Tag, und zwar die Meldung, dass die syrische Regierung 13‘000 Häftlinge umgebracht habe. Die Meldung stützte sich auf einen Bericht von Amnesty International.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Heute Morgen 7.2.2017 um 08:30 h hörte ich zufälligerweise wieder einmal die Nachrichten auf Radio SRF 1. Im Rahmen der Meldungen berichtete der Sprecher, dass ‚das syrische Regime 13'000 Menschen umgebracht habe. Sie wurden gehängt‘. Mit dieser Art der Berichterstattung, sei sie nun bewusst oder einfach ‚schluddriger Journalismus/Redaktion‘ wird der Eindruck vermittelt, dass ‚gestern‘ 13'000 Menschen gehängt worden seien. Kein Hinweis über den Zeitraum etc. Es geht mir keineswegs darum, ein Gewaltregime zu verteidigen, sondern ums Grundsätzliche. Mit solchem manipulativen Vorgehen verliert unser Staatsradio weiter an Glaubwürdigkeit. Ähnliches ist leider oft zu beobachten, wenn man zum jeweiligen Thema über relevantes Fachwissen verfügt. Die Aufgabe eines zwangsfinanzierten Medienunternehmens muss sein, neutral zu informieren zwecks eigener Meinungsbildung. Sonst brauchen wir es nicht.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Herr Roman Mezzasalma, Redaktionsleiter Nachrichten/ Info 3/ Teletext, schrieb:

„Gerne benutze ich die Gelegenheit, zur Beanstandung von Herrn X vom 7. Februar 2017 Stellung zu nehmen. Herr X beanstandet eine Nachrichtenmeldung, die folgenden Wortlaut hatte:

<Die syrische Regierung hat offenbar rund 13'000 Häftlinge hingerichtet. Das sagt die Menschenrechtsorganisation Amnesty International. Die Menschen seien in einem Gefängnis nahe Damaskus gehängt worden - ohne rechtsstaatliches Verfahren.>

Der zugrundeliegende Bericht von Amnesty International beinhaltete zusätzlich die Angabe des Zeitraumes ‚zwischen 2011 und 2015‘, die wir in den längeren Meldungsversionen zur vollen Stunde erwähnt, in dieser Kurzfassung aber weggelassen haben. Dadurch, so kritisiert der Beanstandende, sei der Eindruck vermittelt worden, <dass ‚gestern‘ 13‘000 Menschen gehängt worden seien.>

In der redaktionsinternen Diskussion der Beanstandung von Herrn X sind wir zum Schluss gekommen, dass es ein Fehler war, ‚zwischen 2011 und 2015‘ wegzulassen. Auch im Rahmen einer Kurzmeldung wäre es machbar gewesen, die Zeitangabe im letzten Satz unterzubringen, ohne dass dieser dadurch unverständlich geworden wäre: <Die Menschen seien zwischen 2011 und 2015 in einem Gefängnis nahe Damaskus gehängt worden – ohne rechtsstaatliches Verfahren.> Dadurch hätten wir verhindern können, dass bei einem Teil des Publikums möglicherweise der Eindruck entstehen konnte, die Tötungen hätten sozusagen ‚gestern‘ stattgefunden. Soweit sind wir mit Herrn Xs Kritik einverstanden.

Nicht einig sind wir mit Herrn X bezüglich seiner Aussagen zu Absicht und Auswirkungen dieser Weglassung. <Mit solchem manipulativem Vorgehen verliert unser Staatsradio weiter an Glaubwürdigkeit>, schreibt der Beanstandende. Den Vorwurf, wir seien manipulativ vorgegangen, weisen wir entschieden zurück. Auch ist für uns nicht nachvollziehbar, worin das Ziel einer solchen Manipulation hätte bestehen können. Zudem möchten wir festhalten, dass wir kein Staatsradio sind, sondern im Gegenteil den Auftrag haben, auch über die staatlichen Institutionen unabhängig, von diesen unbeeinflusst und mit kritischer Distanz zu berichten.

Unser Fehler, den Zeitraum ‚zwischen 2011 und 2015‘ wegzulassen, hat zudem den faktischen Gehalt und die Brisanz des Vorwurfs von Amnesty International unseres Erachtens kaum verändert: Die syrische Regierung habe 13'000 Häftlinge ohne rechtsstaatliches Verfahren getötet. Die grosse Zahl der Tötungen legt zudem den Schluss nahe, dass die Tötungen nicht alle gestern stattgefunden haben können.

Wiederum einig sind wir mit dem Beanstandenden darin, dass es unsere Aufgabe ist, fair und sachgerecht zu informieren, zwecks eigener Meinungsbildung.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Beurteilung der Meldung. Ich muss Ihnen Recht geben: Die Nachrichtenmeldung war so nicht in Ordnung. Es stimmt, dass der falsche Eindruck entsteht, die syrischen Sicherheitskräfte hätten unmittelbar jetzt, also „gestern“, auf einen Schlag 13‘000 Häftlinge hingerichtet. Zwar wird das Verbrechen nicht geringer, wenn man erfährt, dass die Hinrichtungen im Zeitraum von vier Jahren, zwischen 2011 und 2015, vollzogen worden sind. Aber Journalistinnen und Journalisten müssen in der Fakten-Wiedergabe genau sein. Die Genauigkeit hätte es erfordert, dass der Zusatz „zwischen 2011 und 2015“ beigefügt worden wäre. Dies räumt auch Herr Mezzasalma ein.

Gleichzeitig bin ich mit Herrn Mezzasalma einig, dass keine Manipulationsabsicht vorliegt. Das Motiv war eher, so knapp wie nur möglich zu sein und jeden Ballast wegzulassen. Es ging also nicht um eine Täuschungsabsicht, sondern um eine Massnahme zur Erhöhung der Verständlichkeit. Journalismus ist die Kunst, gleichzeitig sachrichtig und verständlich zu sein. Es ist ein Fehler, wenn sich Medienschaffende für die Sachrichtigkeit entscheiden, aber nicht verständlich sind. Und es ist ebenso ein Fehler, wenn sie sich für die Verständlichkeit entscheiden, aber nicht sachrichtig sind. Im konkreten Fall ist das Zweite passiert. Es hätte aber nicht passieren dürfen. Deshalb kann ich Ihre Beanstandung unterstützen.

Nochmals im Einklang mit Herrn Mezzasalma möchte ich Sie bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass es in der Schweiz kein Staatsradio gibt. Staatsradios gibt es in China, in Nordkorea, in Syrien, in Saudi-Arabien, in Ägypten, in Venezuela, in Russland, aber eben nicht in der Schweiz. Radio SRF wird zwar über die Gebühren durch den Staat subventioniert. Aber es ist in seinem Programm vom Staat unabhängig; es hat – wie die BBC in Großbritannien – einen autonomen Status. Und deshalb kann es den Staat, die politischen Behörden und ihre Politik genauso kritisieren wie die NZZ oder der „Blick“, wie der „Tages-Anzeiger“ oder das „Bieler Tagblatt“.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.amnesty.de/presse/2017/2/7/syrien-tausende-tote-bei-geheimen-massenhinrichtungen-im-saydnaya-gefaengnis

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