Kommentare zu Online-Artikel auf SRF News online beanstandet

4474, 4491
Ich behandle hier zwei Beanstandungen, die einen thematischen Zusammenhang aufweisen, gemeinsam. Die eine Beanstandung betrifft Kommentare zum Online-Beitrag „Heftige Kritik an Bundesrat Parmelin“ vom 27. Januar 2017[1]. Die andere Beanstandung betrifft ebenfalls Online-Kommentare zu diesem Beitrag, aber auch andere, zum Beispiel zum Interview mit Bundesrat Didier Burkhalter, in dem er das Einreise-Dekret von Präsident Donald Trump kritisierte[2] . Ihre Eingaben erfolgten per E-Mail am 29. Januar 2017 bzw. am 30. Januar/11. Februar 2017. Beide Eingaben erfüllten per saldo die Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher auf beide eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandungen ausführlich. In der Begründung zur ersten heißt es:

„Ich beanstande die Kommentarspalte. Und die beschämenden, beleidigenden, ehrverletzenden, provozierenden Einträge eines Herrn Z, Winterthur. Ich finde dies sehr bedauerlich mit welch aggressiven, provokanten und beleidigend Ton Herr Z gegen andere Kommentarteilnehmer - welche eine andere Ansicht haben - austeilen kann, und diese aggressiven und beleidigenden Kommentare gar wiederholen darf. Dem gegenüber hier andere Forumsteilnehmer am freien Zugang und ihr Recht auf Meinungsäusserung beschnitten werden und Beiträge nicht aufgeschaltet werden. Gerade auch Kritik an Herr Z scheint bei SRF News unerwünscht.
Sie finden die besagten Einträge von Z im Anhang dieses Schreibens. Daran ersehen Sie wie Herr Z den identischen, gleichlautenden Eintrag kopiert und oben erneut zur Veröffentlichung eigesandt hatte. Dieser Beitrag enthält wie Sie erkennen reihenweise Schmähungen, Verunglimpfungen, Provokationen gegenüber anderen Kommentarteilnehmer, gegenüber JEDEM mit einer anderen inhaltlichen Meinung. Ich ziele meine Frage direkt an die Ombudsstelle. Welchen anderen Grund kann das Kopieren eines identischen unverschämten Eintrages haben, als AUSSCHLIESSLICH Gründe andere zu provozieren und persönlich zu verletzen? Teilen Sie doch bitte mit welchen anderen, inhaltlichen Wert diese Aktion ansonsten haben sollte.
In der Zwischenzeit hat sich für mich allerdings das gravierendste Vergehen der Redaktion SRF News ereignet. Mittlerweile wurde einer der IDENTISCHEN ehrverletzenden Einträge von Herrn Z entfernt. Dies allerdings NICHT - was die logische Handlung wäre - den neueren 2. Eintrag Samstag, 28.01.2017, 10:06 (da dieser die Wiederholung, die Kopie darstellt) sondern sein 1. Eintrag vom 27.01.2017, 17:34 Uhr. Die geradezu unfassbare Konsequenz: In seinem ersten identischen Einträge waren etliche Antworten, Kritik angehängt, welche nun ebenfalls gelöscht wurden. In seinem neuen Eintrag wurden anderen wie auch meine Bemühungen eine kritische Antwort einzureichen von der Redaktion nicht zur Aufschaltung freigegeben. So steht ausschliesslich dieser unverschämte, ehrverletzender Eintrag von Herr Z neu an oberer Stelle, OHNE Antworten.
Ich erlaube mir daher die Frage an die Ombudsstelle. Zu welchem anderen Schluss kann man hier gelangen, als dass Herr Z eine massive Bevorteilung der Redaktion SRF News gegenüber anderen Teilnehmer der Diskussion erfährt? Das Herrn Z sämtliche Freiheiten geniesst und beliebig andere Forumsteilnehmer verunglimpfen, ehrverletzend darf....dies selbst wenn die Beiträge keinen sachlichen Inhalt und nur Provokationen haben? Und zu welchem anderen Schluss man kommen kann, als wie Kritik an Herrn Z NICHT erlaubt sind? Im Gegensatz wie man ehrverletzende ‚Kritik‘ aber von Herrn Z erfährt.
Ich erinnere Sie an den Verfassungsauftrag. Der freie Zugang muss für alle Haushalte welche Gebühren entrichtet gewährleistet sein. Ich ersuche Sie darum um Mitteilung warum dies in den Kommentarspalten von SRF News offensichtlich nur bedingt möglich ist und warum eine absolute Sonderbehandlung inklusive mehr Rechte für Z zumindest vermutet werden muss? Im Anhang finden Sie eine weitere Verunglimpfung von Herrn Z. Indem er gar ‚kindisches Verhalten‘ SÄMTLICHEN Kommentarnutzer unterstellt welche eine andere SACHLICHE Meinung äussern.
Ich ersuche die Ombudsstelle die Rolle und den Status von Herrn Z für die Redaktion SRF News unter die Lupe nehmen, warum dauernde Verunglimpfungen von Herrn Z gegenüber anderen Kommentarschreiber dauerhaft erlaubt sind. Warum keine Kritik an Herrn Z erlaubt ist, warum kritische Antworten von anderen UND MIR nicht freigeschaltet wurden und insbesondere (den Teil beanstande ich mit Abstand am meisten) warum von seinen beiden identischen, ehrverletzenden, provokativen Eintragungen nach Protesten derjenigen entfernt wurde welcher ÄLTER, Original ist UND an dessen kritischen Antworten angehängt waren, welche nun von der Redaktion ebenfalls entfernt wurden.“

Der Begründung zur zweiten Beanstandung ist zu entnehmen:

„Anfrage ob man das Verhältnis Z (linker Forumsdiktator der einen primitiven Leserkommentar nach dem anderen absondert, besonders gegen jeden mit einer nicht linken Meinung primitiv und krankhaft hetzend wird) und Newsonline SRF beanstanden kann?

Ist das ein schlechter Scherz:

Z (Brücken- statt Mauerbau!), Winterthur

Samstag, 28.01.2017, 10:06

<Die Schäfchen sind mal wieder auf der ‚Kommentar-Weide‘ und verteidigen ihren BR Parmelin durch alle Böden. Dabei zeigt dieser Bericht sonnenklar sein Fehlverhalten auf. Manchmal frage ich mich, wie viel Verblendung eigentlich an den Tag gelegt wird, wenn es darum geht, objektive Abwägungen vorzunehmen. Statt einzugestehen, dass Parmelin Fehler beging, versucht man diese mit aberwitzigen Argumenten zuzudecken. Wer immer grosse Töne spuckt, sollte auch einstecken können. Muss man daran arbeiten, oder?>

Sämtliche Antworten welche dieses lächerliche Objekt auf diese primitive pauschale Hetze erhalten hat, freigeschaltet wurde sind nun verschwunden!! Viel mehr hat dieser Typ seinen Beitrag mit copy paste wieder neu eingestellt. Und Newsonline SRF scheint seinem Befehl artig gefolgt zu sein und hat offenbar den ersten gleichen hetzenden Eintrag samt den Antworten entfernt!!!!!!

Darf Z der linke Vorkämpfer und Gehirngewaschener Parteisoldat der Linken nicht nur jeden mit primitiven Spitzen eindecken, sondern auch noch entscheiden ob und welche Antworten dem Herrn genehm sind?

Würde der Ombudsmann diese Frage abklären. Würde der Ombudsmann erfragen ob Newsonline jemals einen Beitrag von diesem Z nicht veröffentlicht hat? Würde der Ombudsmann versuchen auf den besagten primitiven Beitrag eine kritische Antwort zu verfassen? Sie werden ihr blaues Wunder erleben. KEINE ANTWORT welche eine kritische Note gegen den Gehirngewaschenen linken Parteisoldaten Z enthält wird freigeschaltet. NICHT einen!

Ganz im Gegenteil; wenn der Typ und seine linken Brüder andere wieder primitiv hetzend eindecken wollen, werden diese Beiträge UMGEHEND freigeschaltet!!!!!!!

Newsonline und ihr Z tun alles, damit ein sachlicherer Diskurs nicht möglich ist!!!!! Der Z deckt jeden nicht linken mit Primitiver Hetze ein und sein Newsonline Team vom SRF sorgt dafür dass diese primitiven Einträge freigeschaltet werden und ihm unangenehme Reaktionen nicht freigeschaltet werden.

An den Ombudsmann überzeugen Sie sich selber. Sobald Z oder seine Linken extremen Brüder wieder "Beiträge" verfassen, werden diese umgehend freigeschaltet, vollkommen irrelevant wie Primitiv Hetzend diese sind.

zum Beispiel hier[3], woraus auch der kopierte Beitrag stammt. Sobald die Newsonline-Mannschaft wieder arbeitet werden seine hetzenden primitiven ‚Beiträge‘ massenhaft freigeschaltet!!!!

http://www.srf.ch/news/international/burkhalter-trumps-dekret-geht-klar-in-die-falsche-richtung

Z linker Forumsdiktator der einen primitiven Leserkommentar nach dem anderen absondert, besonders gegen jeden mit einer nicht linken Meinung primitiv zusammen mit seinen Kumpels und mit dem Segen von Newsonline einzig in den Foren sein Unwesen treibt und andere verunglimpft.[4]

Auf einen SACHLICHEN EINTRAG von einem Herrn W diese übelsten Verunglimpfungen:

· Z (Brücken- statt Mauerbau!), Winterthur

Sonntag, 29.01.2017, 21:46

<Um BR Burghalters Aussage zu verstehen und auch zu begreifen bedarf es weit mehr als die kleinkrämerischen Ideologiebewirtschaftung fanatischen Kleinbürgertums. Es lohnt sich vielleicht einmal diese Brille der Ignoranz abzunehmen & den tieferen Sinn der bundesrätlichen Stellungnahme erfassen zu versuchen. Vieles wird dann plausibler.>

68 SRF Likes

· Z (Brücken- statt Mauerbau!), Winterthur

Sonntag, 29.01.2017, 22:36

<Manchmal werde ich den Verdacht nicht los, dass es Bürger gibt, die partout die verschiedenen Sachverhalte nicht auseinander halten können/wollen und sich dann zu sehr grotesken Formulierungen über die Aktivitäten z.B. eines BR Burghalters beinahe zwanghaft hinreissen lassen müssen. Ich schätze BR Burghalters diplomatisch verfasste Äusserung/Analyse. Da könnte noch manch ein Politiker von ihm lernen!>

· 11 SRF Likes

Oder hier[5]

· Z (Brücken- statt Mauerbau!), Winterthur

Freitag, 10.02.2017, 19:13

<Geschätzte Herren, ich breche hier die Diskussion infolge Absurdität ab. Wenn sie beginnen, Menschen, die den CH-Pass bekommen haben, noch immer als ‚fremde Fötzel‘ zu sehen, dann ist hier Hopfen & Malz verloren. Entschuldigen sie, dass ich unterschlagen habe, dass es natürlich ‚Eidgenossen‘ und ‚Papierli-Schweizer‘,bzw. ‚die Anderen‘ gibt. Auf dieses Nievau will ich mich wirklich nicht einlassen. Ich wünsche ihnen als wahre Schweizer einen geruhsamen, verdienten Feierabend! <Frölein no ä Stange!>

Keiner der Vorredner hat Ausländer mit Schweizer Bürgerrecht als "fremde Fötzel" bezeichnet. Somit ist dies eine STRAFTAT, Rufmord, Verleumdung.

Suchen Sie es sich aus Auf alle Fälle nicht tauglich in einem Forum veröffentlicht zu werden. Doch Newsonline gesteht seinem Z auch hier einen Extrabehandlung zu! Natürlich werden Votanten die eine Antwort versuchen zu geben von der Newsonline-Z-SRG-Forum daran gehindert. Es gibt unterdessen eine Seite auf Facebook welche diese Missstände und den Sonderstatus von Z bei newsonline behandelt. Achten Sie auf die Foren. Die sind VOLL mit Protesten gegenüber Z. Die scheint der Newsonline freude zu bereiten.

WIESO WURDEN DIESE BEITRÄGE ZUGELASSEN? Wieso wird Z erlaubt Unruhe und Hetze in die Foren zu verbreiten. SCHAFFEN Sie darauf eine Antwort?

STOPPEN SIE DEN STRAFTÄTER Z und entfernen diese Eintragungen! STOPPEN Sie Newsonline mit ihren einseitigen Gesetzen.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Frau Sandra Manca, Bereichsleiterin SRF News, schrieb:

„Gerne nehme ich Stellung zu zwei Beanstandungen, die sich im Kern mit dem gleichen Thema befassen. Wie wir in den letzten Monat schon öfters dargelegt haben, treffen bei SRF News pro Tag im Schnitt 550 Kommentare ein. Kommentieren kann nur, wer sich vorgängig mit Namen und Telefonnummer bei SRF registriert hat. So ist sichergestellt, dass User identifizierbar sind und keine anonymen Kommentare abgegeben werden.

Die User müssen zudem die Netiquette von SRF[6] akzeptieren.

Diese Netiquette beinhaltet u.a., dass keine ehrverletzenden, vulgären oder hasserregende Inhalte publiziert werden und dass die Redaktion sich das Recht vorbehält, solche Kommentare zu löschen

Jeder einzelne Kommentar wird von einem Redaktor gelesen und manuell freigeben. Bei wie erwähnt gut 550 Kommentaren ein nicht unerheblicher Aufwand. Sollte trotz dieser Qualitätskontrolle ein Kommentar gegen die Netiquette verstossen, kann er auch nach Publikation zurückgezogen und gelöscht werden. Gut 1⁄4 der eigegangenen Kommentare werden aber wegen Verstoss gegen die Netiquette schon gar nicht publiziert.

Leider müssen wir feststellen, dass ein kleiner Teil unserer User sich in den Kommentaren einen heftigen Schlagabtausch liefern, bei dem sämtliche Regeln des Anstandes vergessen zu gehen scheinen. So war dies auch bei den hier zur Debatte stehenden Artikeln der Fall. Selbstkritisch müssen wir beim Artikel zu Bundesrat Parmelin feststellen, dass wir hier kommentierend hätten eingreifen müssen. Zudem: Es hätten nicht alle Kommentare veröffentlicht werden dürfen, auch wenn dies regelmässig zum – ungerechtfertigten – Vorwurf der Zensur führt. Wir müssen bei SRF News künftig konsequenter sein und die Netiquette strenger auslegen, als wir das hier gemacht haben.

Dass einzelne Kommentare nachträglich durch SRF News zurückgezogen werden können, entspricht der gängigen Praxis. Dies geschieht dann, wenn – wie in diesem Fall - fälschlicherweise ein Kommentar freigegeben wurde. Aber auch hier hätte unsere Redaktion genauer hinschauen müssen und auch den zweiten, bzw. doppelt eingetragenen Kommentar löschen sollen. Im Anhang finden Sie alle unveröffentlichten Kommentare zu diesem Artikel, die sehr rau und sehr gehässig formuliert sind.

Wichtig ist uns festzuhalten – und damit auch die Antwort an Herrn Y: SRF News bevorzugt keinen der Kommentierenden. Im Anhang finden sie 200 Kommentare von Herrn Z, die wir seit Anfang dieses Jahres nicht freigeschaltet haben. In dieser Grössenordnung befinden sich auch die unveröffentlichten Kommentare anderer Heavy-User bei SRF News.

Aus Datenschutzgründen müssen wir Sie bitten, beide Liste nicht an die Beschwerdeführer weiterzuleiten oder zu veröffentlichen, da bei den Kommentaren die Mail-Adresse und die IP Nummer diverser User aufgeführt sind.

Frau X rügt in der Beschwerde, dass wir den verfassungsmässig garantierten freien Zugang der Gebührenzahlenden verhindern würden. Dazu halten wir fest, dass es aus unserer Sicht grundsätzlich kein Recht auf Veröffentlichung gibt. Wir sind bemüht, im Rahmen der Netiquette alle User gleich zu behandeln. Aber es gibt kein verfassungsmässig garantiertes Recht auf User-Kommentare bei SRF.

Seit Anfang Jahr ist bei SRF News eine neue Fachgruppe ‚Interaktion‘ tätig. Da der Umgangston in den Kommentarspalten teilweise alles andere als zimperlich ist, hat die Fachgruppe in einem ersten Schritt die Netiquette überarbeitet. Wir sind aktuell daran, die Netiquette und damit unsere Spielregeln zu verschärfen. So sollen künftig auch provozierende Kommentare, persönliche Angriffe und auch ein allgemein unanständiger Tonfall untersagt sein. Wir planen, die neue Netiquette in den nächsten Wochen einzuführen, die User werden dann entsprechend informiert.

Ein weiteres Ziel der Fachgruppe ist es, künftig vermehrt mit Kommentatoren direkt das Gespräch zu suchen. Dank der Registrierung sind wir im Besitz aller Mail-Adressen und können deshalb die Kommentatoren direkt ansprechen, also auch ausserhalb der Kommentarfunktion. Dies werden wir künftig öfters tun, wenn Diskussionen zu eskalieren drohen. Wie bereits bisher, werden wir aber auch innerhalb der Kommentare moderierend eingreifen.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Veröffentlichungspraxis. Was hier im Anschluss an Veröffentlichungen auf SRF News stattfindet, ist eine politische Debatte. Der politische Diskurs ist in der direkten Demokratie nie zimperlich gewesen, da darf man auch polemisch sein, und es darf durchaus mal geholzt werden. Entscheidend ist, dass der Diskurs nie gehässig und persönlich beleidigend wird. Man kann am politischen Diskurs in zwei Szenarien teilnehmen:

  • Diskurs nur unter Gleichgesinnten: Das ist der Fall, wenn sich Anhänger der gleichen Partei oder der gleichen Idee in einem Wirtshaus zum wöchentlichen Stammtisch treffen oder wenn sie eine Facebook-Gruppe gründen. Da ist man „unter sich“, man ist sich in den Grundlinien einig und unterscheidet sich nur in Nuancen. Die Gefahr, dass man sich gegenseitig hasst und ins Pfefferland wünscht, ist gering.
  • Diskurs auch mit dem politischen Gegner: Das ist der Fall, wenn man an einem großen Familientreffen, unter Jahrgängern, an der Gemeindeversammlung, in den Leserspalten einer Zeitung oder in Online-Foren politisch diskutiert. Da werden sehr kontroverse politische Ansichten geäußert, da kann man sich durchaus in die Haare geraten; die Differenzen können so fundamental sein, dass man sich künftig meidet.

Wer den Diskurs mit politischen Gegnern nicht aushält, muss darauf verzichten, Kommentare auf SRF News zu platzieren, sondern muss mit Gleichgesinnten eine Facebook-Gruppe gründen. Denn die von Ihnen angeführten und von der Redaktion vorgelegten Beispiele zeigen dreierlei:

Erstens: Es ist unvermeidlich, dass diametral entgegengesetzte Positionen aufeinanderprallen. Wer aber nicht, wie man Voltaire zuschreibt, zum Ausdruck bringt: „Ich missbillige, was du sagst, aber ich werde bis zum Tod dein Recht verteidigen, es zu sagen“[7], der empfindet eine radikal andere Meinung rasch einmal als Angriff und als Beleidigung.

Zweitens: Die zitierten Einträge des von den Beanstandern am meisten gehassten Kontrahenten, Herrn Z, fallen nicht speziell aus dem Rahmen. Sie sind ein wenig polemisch, manchmal witzig, durchaus kenntnisreich, aber eigentlich nicht beleidigend.

Drittens: Wenn man nach Gehässigkeiten sucht, dann findet man sie auf beiden Seiten des politischen Spektrums. Sie scheuen sich ja auch nicht, Herrn Z als „gehirngewaschenen Parteisoldaten der Linken“ zu bezeichnen.

Frau Manca weist auf Fehler hin, die der Redaktion unterlaufen sind. Sie hält aber auch fest, dass die Redaktion täglich über die Freischaltung von 550 Kommentaren entscheiden muss. Das ist eine gewaltige Herausforderung und eine gewaltige Leistung! Es ziemt sich, dies einmal in aller Form zu anerkennen. Und ich kann Frau Manca nur beipflichten, wenn sie in Aussicht stellt, dass

  • die Netiquette verschärft wird;
  • die Redaktion mit Usern vermehrt in direkten Kontakt treten wird; und
  • die Redaktion auch mehr selber kommentierend eingreifen wird.

Das ist meines Erachtens der richtige Weg, um Gehässigkeiten und Beleidigungen abzustellen. Die Begehren, die Sie an mich stellten, kann ich indessen nicht erfüllen. Sie wollten, dass ich feststelle, Herr Z werde von SRF News massiv bevorzugt, und dass ich den „Straftäter Z“ stoppe. Abgesehen davon, dass der Ombudsmann nichts entscheiden kann, gehen Sie von falschen Annahmen aus: Herr Z wird weder massiv bevorzugt, noch ist er ein Straftäter. Ich würde Ihnen daher, selbst wenn ich die Kompetenz dazu hätte, nicht folgen können. Insofern kann ich Ihre Beanstandungen nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] http://www.srf.ch/news/schweiz/heftige-kritik-an-bundesrat-guy-parmelin

[2] http://www.srf.ch/news/international/burkhalter-trumps-dekret-geht-klar-in-die-falsche-richtung

[3] http://www.srf.ch/news/schweiz/heftige-kritik-an-bundesrat-guy-parmelin

[4] http://www.srf.ch/news/international/burkhalter-trumps-dekret-geht-klar-in-die-falsche-richtung

[5] http://www.srf.ch/news/schweiz/das-zaudern-der-svp

[6] http://www.srf.ch/allgemeines/netiquette-und-user-generated-content-ugc

[7] Evelyn Beatrice Hall 1903 in ihrer Biographie über Voltaire

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