«Schweiz aktuell» vom 29. Januar 2017 beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 29. Januar 2017 beanstandeten Sie den Beitrag über Pascal Jaussi in der Sendung „Schweiz aktuell“ von Fernsehen SRF vom 27. Januar 2017[1]. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„SWISS AKTUELL hat in mehreren Sendungen über die Unternehmung S3 und dessen Gründer Pascal Jaussi, mehr oder weniger objektiv, berichtet. SWISS AKTUELL vom 27.1.2017 hat sich aber in der Berichterstattung, über den in Schwierigkeiten steckenden Pascal Jaussi, in einer nicht tolerierbaren Weise zum Komplizen des in dieser Sache ermittelnden Staatsanwalts gemacht.

Wie kann es sein, dass SWISS AKTUELL zum Sprachrohr eines inkompetenten, überforderten Staatsanwalts wird?

Durch die Verbreitung dieses Interviews mit dem Staatsanwalt durch die SRG wird dem Sachgerechtigkeitsgebot und dem Grundrecht nicht Genüge getan. Obwohl Pascal Jaussi weder angeklagt noch verurteilt ist, wird er bereits als Lügner und Täter dargestellt. Wenn die Handy-Auswertung nicht mit den Aussagen von P. Jaussi übereinstimmen, ist das vielleicht korrekt. Es darf vom Staatsanwalt aber nicht unterschlagen werden, dass diese Aussagen von Pascal Jaussi als schwer traumatisierter Zeuge gemacht wurden, an die er sich zu diesem Zeitpunkt vielleicht nicht mehr erinnern konnte. Es erstaunt zudem, dass ein von den Medien befragter Staatsanwalt, mit welchen Methoden auch immer, nicht verifizierte Untersuchungsergebnisse, notabene in einem laufenden Verfahren, den Reportern von SRF Preis gibt.

Eine solche Reportage auf einem öffentlich-rechtlichen Fernsehkanal unkorrigiert zu verbreiten, ist gegen das Grundrecht. Bis zur Verurteilung gilt für den Angeklagten, auch in diesem Fall, die Unschuldsvermutung. Diese oder eine ähnliche Formulierung wurde in der beanstandeten Sendung nicht verwendet.

Sind die Moderatoren von SWISS AKTUELL stolz darauf, einen zur Zeit in Schwierigkeiten steckenden Raumfahrtpionier zu demontieren oder stecken andere Motive dahinter? Ein öffentliches Interesse kann hier nicht geltend gemacht werden. Ich bitte Sie, die Sache richtig zu stellen.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Herr Basil Honegger, Redaktionsleiter der Sendung „Schweiz aktuell“, schrieb:

„Im beanstandeten Beitrag geht es um die Vorwürfe, welche die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg gegen den Raumfahrt-Unternehmer Pascal Jaussi erhebt und wenige Tage vor der Sendung publik gemacht hat. Der erste Teil des Beitrages thematisiert die Entführung von Pascal Jaussi, wobei der untersuchende Staatsanwalt seine Zweifel an der Version von Jaussi begründet. Der zweite Teil des Beitrages fokussiert auf die vom Staatsanwalt angezweifelte Bankengarantie, mit der Jaussi sein Unternehmen zu retten versuchte. Ein SRF-Wirtschaftsexperte erklärt dazu, welche Bedeutung eine solche Bankengarantie resp. deren Fälschung grundsätzlich hat. Im letzten Teil schliesslich wird die vollständige Stellungnahme von Pascal Jaussi zu den Vorwürfen in Wort und Schrift publiziert und der Stand des Verfahrens noch einmal verdeutlicht.

Herr X ist nun der Meinung, wir hätten uns im beanstandeten Beitrag ‚zum Komplizen des in der Sache ermittelnden Staatsanwalt gemacht‘ und hätten ‚durch die Verbreitung des Interviews mit dem Staatsanwalt (...) dem Sachgerechtigkeitsgebot und dem Grundrecht nicht Genüge getan‘. Weiter ist der Beanstander der Meinung, das Pascal Jaussi bereits ‚als Lügner und Täter dargestellt‘ werde, obwohl er ‚weder angeklagt noch verurteilt‘ sei. Die ‚Unschuldsvermutung‘ ‚oder eine ähnliche Formulierung‘ sei in der beanstandeten Sendung nicht verwendet worden. Ein öffentliches Interesse könne nicht geltend gemacht werden, so Herr X. Gerne nehmen wir zu den einzelnen Vorwürfen Stellung.

  1. Vorwurf: Komplize des Staatsanwalts; Verbreitung des Interviews verletze das Sachgerechtigkeitsgebot und die Grundrechte

Der Beanstander wirft uns vor, wir hätten uns zum Komplizen des Staatsanwalts gemacht – mit anderen Worten, wir hätten ihn bei einer Straftat unterstützt. Diesen Vorwurf weisen wir vehement zurück.

Ein Staatsanwalt kann unter bestimmten Voraussetzungen nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und wie er sich zu einem laufenden Verfahren äussern möchte. Von einer Straftat seitens des Staatsanwalts kann also keine Rede sein. Der Beanstander spricht zudem von einem ‚inkompetenten, überforderten Staatsanwalt‘. Belege dazu liefert er keine. Auch in unseren Recherchen sind wir auf keine entsprechenden Indizien oder Hinweise gestossen.

Im Rahmen der Programmautonomie sind wir frei, auch über ein laufendes Verfahren zu berichten. Wir haben uns dabei aber keineswegs zum ‚Sprachrohr‘ des Staatsanwalts gemacht, wie der Beanstander meint, sondern haben ihn nach den Gründen für die Vorwürfe gefragt. Wörtlich sagte der Staatsanwalt im Beitrag:

Raphaël Bourquin, Stellvertretender Generalstaatsanwalt FR:

<Mir hei keni andere DNA-Spure gfunde als die vom Pascal Jaussi. Au d'Befunde vom Grichtsmediziner entspreche nid der Version vo ihm. D'Aagabe vom Pascal Jaussi stimme o nid mit em Bewegis-Profil überein, wo mer ufgrund vo sine Handydate hei gmacht. Und mir hei e Rekonstruktion vo däm Vorfall gmacht u si zum Schluss cho, dass d'Version vom Pascal Jaussi nid plausibel isch.>

Und zur Auswertung des Telefonverkehrs äusserte sich der Staatsanwalt wie folgt:

Raphaël Bourquin, Stellvertretender Generalstaatsanwalt FR:

<I dem Moment, wo er bhauptet, entführt worde ds si, het er SMS becho und gschickt. Drum zwifle mir a sinere Version vom Tatablauf.>

Auch bei der Bankgarantie haben wir beim Staatsanwalt kritisch nach den Gründen für seine Zweifel an deren Echtheit nachgefragt. Er sagte dazu im Beitrag wörtlich:

Raphaël Bourquin, Stellvertretender Generalstaatsanwalt FR:

<Es gitt sehr verwirrendi Element rund um die Bankgarantie. Mir zwiifled, obs die Bank, wo die Garantie usgstellt het, überhoupt git. Mir setze drum hinter d'Gültigkeit vo däm Dokument es grosses Fragezeiche. Mir hei gäge Pascal Jaussi es Verfahre wege Urkundefälschig eigleitet.>

Neben den kritischen Fragen an den Staatsanwalt haben wir auch die Familie Jaussi um eine Stellungnahme gebeten. In unserem Mail vom 26. Januar 2017 an Frau Jaussi, welche allgemein für Medienanfragen zuständig ist, haben wir die verschiedenen Vorwürfe akribisch aufgelistet. In unserem Schreiben hiess es anschliessend wörtlich (siehe Mailverkehr im Anhang):

<Das sind aus unserer Sicht ziemlich klare und auch heftige Anschuldigungen, die vom Untersuchungsrichter gemacht werden. Wir werden morgen Freitag in der Sendung Schweiz Aktuell ausführlich darüber berichten. Deshalb möchten wir Ihnen und Ihrem Mann noch einmal Gelegenheit geben, zu diesen konkreten Anschuldigungen Stellung zu nehmen.

Es würde der Glaubwürdigkeit Ihrer Darstellung dienen, wenn Sie das möglichst konkret auf die einzelnen Vorwürfe bezogen machen würden. Noch besser wäre es, wenn Sie dies nicht nur schriftlich per Mail, sondern in einem Interview vor der Kamera machen könnten. Falls Ihr Mann nicht dazu in der Lage sein sollte, können selbstverständlich auch Sie oder ein Rechtsvertreter Ihres Mannes Stellung nehmen.>

Am selben Tag lehnten Herr und Frau Jaussi unsere Anfrage für ein Interview jedoch ab. Auch auf eine schriftliche Stellungnahme, in der sie auf die einzelnen Vorwürfe eingehen, verzichteten sie. So haben sie auch davon abgesehen, zu erwähnen, dass – wie der Beanstander schreibt - die <Aussagen von Pascal Jaussi als schwer traumatisierter Zeuge gemacht wurden, an die er sich zu diesem Zeitpunkt vielleicht nicht mehr erinnern konnte>.

Stattdessen bot uns Frau Jaussi aber folgendes, allgemeines Zitat von Pascal Jaussi zur Verwendung an:

<Ich bin zutiefst schockiert und verletzt über die Vorwürfe und das Vorgehen des Staatsanwalts. Ich bestreite die gegen mich erhobenen Vorwürfe mit aller Vehemenz. Die Ermittlungen werden meine gänzliche Unschuld beweisen.>

Dieses Zitat haben wir vollständig übernommen und an prominenter Stelle, ganz am Ende des Beitrages, in Wort und Schrift publiziert. Wir haben also Herr Jaussi mit den schwerwiegenden Vorwürfen im Detail konfrontiert und beide Seiten – soweit sie sich geäussert haben – mit ihren besten Argumenten zu Wort kommen lassen. Damit sind wir unserer journalistischen Sorgfaltspflicht vollumfänglich nachgekommen. Es kann also keine Rede davon sein, dass wir als ‚Sprachrohr‘ des Staatsanwalts agiert haben. Eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebotes oder eines Grundrechts durch die Verbreitung des Interviews mit dem Staatsanwalt können wir nicht erkennen.

  1. Vorwurf: Vorverurteilung von Jaussi, Unschuldsvermutung oder ähnliche Formulierung fehle

Herr X ist der Meinung, dass Pascal Jaussi in unserem Beitrag bereits ‚als Lügner und Täter dargestellt‘ werde, obwohl er ‚weder angeklagt noch verurteilt‘ worden sei. Auch fehle der Hinweis auf die ‚Unschuldsvermutung‘ oder ‚eine ähnliche Formulierung‘. Dieser Vorwurf wiegt schwer, und wir weisen ihn in aller Form zurück.

Die Begriffe ‚Lügner‘ und ‚Täter‘ oder ähnliche Begriffe haben wir im Beitrag weder explizit noch implizit verwendet. Den Einschätzungen des Staatsanwaltes haben wir im Beitrag die vollständige Stellungnahme von Pascal Jaussi gegenübergestellt. Wir haben zudem an verschiedenen Stellen im Bericht klar gemacht, dass es erst um das Untersuchungsverfahren geht.

So sprechen wir gleich zu Beginn des Beitrages von der ‚Friburger Untersuechigsbehörde‘. Im zweiten Abschnitt heisst es zudem wörtlich:

<Der Friburger Staatsanwalt Raphaël Bourquoin führt d’Untersuechig im Fall Jaussi.>

Im ganzen Beitrag werden verschiedentlich Begriffe wie ‚Vorwürf‘, ‚zwifle‘ oder ‚stutzig mache‘ verwendet, welche suggerieren, dass die Wahrheit noch nicht bekannt ist. Schliesslich wird auch durch das Zitat von Pascal Jaussi klar, dass die Schuldfrage noch offen ist und die Ermittlungen noch am Laufen sind. Wörtlich zitieren wir ihn im Beitrag wie folgt:

<(...)Die Ermittlungen werden meine gänzliche Unschuld beweisen.>

Den Beitrag enden wir mit folgenden Worten:

<D'Undersuechige vor Friburger Staatsanwaltschaft si no nid abgschlosse. Öb und wenn's zu ne re Aaklag gäge Pascal Jaussi chunnt, isch no offe.>

Es wird also am Schluss des Beitrages noch einmal deutlich gemacht, dass die Untersuchungen im Rahmen des Vorverfahrens stattfinden und vorerst noch nicht klar ist, ob es überhaupt zu einer Anklage gegen Jaussi kommen wird. Auch wenn wir den Begriff ‚Unschuldsvermutung‘ nicht wörtlich verwendet haben, so wird dem Publikum also trotzdem klar, dass die Schuldfrage zum jetzigen Zeitpunkt noch offen ist. Von einer Vorverurteilung von Pascal Jaussi kann also nicht gesprochen werden.

  1. Vorwurf: Fehlendes öffentliches Interesse

Ob und in welcher Form wir über den Stand des Verfahrens gegen Pascal Jaussi berichten, steht uns gemäss der von Artikel 6 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen garantierten Programmautonomie frei. Trotzdem möchten wir festhalten, dass im konkreten Fall sehr wohl ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung über das aktuelle Verfahren gegen Pascal Jaussi besteht. Laut dem Beitreibungsregisterauszug hat seine Firma S3 Schulden von knapp sechs Millionen Franken bei 44 Gläubigern. Dazu gehören Arbeitnehmer, Vermieter, aber auch die Kantone Solothurn, Neuenburg, Waadt und Bern. Letztere warten auf Steuerschulden und AHV-Beiträge in der Höhe von mehreren Hunderttausend Franken. Zudem warten weit mehr als tausend Personen darauf, einen Parabelflug mit S3 zu machen. Es geht dabei um Tickets im Wert von mehreren Millionen Franken, die S3 verkauft hat – bis jetzt hat die Firma keinen einzigen Flug durchgeführt. Die Glaubwürdigkeit von Unternehmer Jaussi ist also durchaus von öffentlichem Interesse: Hauptsächlich natürlich für seine aktuellen Gläubiger, aber auch für künftige, potentielle Kreditgeber des Start-ups und letztlich auch die Steuerzahler. Anzumerken ist zudem, dass Pascal Jaussi selber als Unternehmer die Öffentlichkeit vor und teilweise auch nach der Entführung immer wieder gesucht hat.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wir die Fakten korrekt wiedergegeben und Pascal Jaussi im Detail mit den Vorwürfen konfrontiert haben. Seine Stellungnahme haben wir vollumfänglich publiziert. Zudem haben wir mehrfach deutlich gemacht, dass sich der Fall noch im Untersuchungsverfahren befindet und noch nicht klar ist, ob es überhaupt zu einer Anklage kommen wird. Dass wir den Begriff ‚Unschuldsvermutung‘ nicht wörtlich gebraucht haben, kann uns deshalb nicht angelastet werden (siehe dazu auch UBI-Entscheid b.617, bei dem die Unschuldsvermutung auch nur implizit erwähnt worden ist[2]). Der Beitrag ermöglichte es dem Publikum, die Aussagen des Staatsanwalts richtig einzuordnen und sich eine eigene Meinung dazu zu bilden.

Aus diesen Gründen bitten wir Sie, die Beanstandung zurückzuweisen.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ausgangspunkt des Beitrags war die Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg vom 24. Januar 2017[3], in der sie bekanntgab, dass die Abklärungen der Polizei Zweifel an der Darstellung von Pascal Jaussi aufkommen liessen, wonach er von zwei Fremden verprügelt, mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet worden sei, sondern dass man eine Selbstinszenierung vermute. Außerdem bezweifle man die Echtheit der Bankgarantie aus Singapur für Jaussis Firma. Die Staatsanwaltschaft leite deshalb ein Strafverfahren wegen Irreführung der Justiz, wegen vorsätzlicher Brandstiftung und wegen Urkundenfälschung ein. Vorläufig gelte die Unschuldsvermutung.

Es war gerechtfertigt, dass „Schweiz aktuell“ darüber berichtete, denn der Waadtländer Raumfahrtunternehmer Pascal Jaussi ist wegen seiner Projekte und wegen seiner Bekanntheit eine Person der Zeitgeschichte. Viele prominente Unternehmen und viele bekannte Experten – etwa der Astronaut Claude Nicollier – haben mit Pascal Jaussis Firma Swiss Space Systems S 3 zusammengearbeitet. Was Pascal Jaussi tut und was mit seiner Firma passiert, ist daher von öffentlichem Interesse. Dies zeigt auch die starke öffentliche Anteilnahme, als Anfang September 2016 die Nachricht von den Ereignissen im Wald von Aumont bei Estavayer-le-Lac bekannt wurde.[4]

Ich möchte Ihnen deshalb widersprechen, dass das öffentliche Interesse für den Beitrag nicht gegeben gewesen sei. Und ich möchte Ihnen ebenfalls widersprechen, dass die Unschuldsvermutung nicht zum Ausdruck gekommen sei. Der Beitrag endet mit der Aussage, ob es zu einer Anklage komme, sei noch offen. Damit ist implizit klar, dass der Betroffene vorläufig als unschuldig gilt.

Hingegen gebe ich Ihnen Recht, dass der Beitrag in „Schweiz aktuell“ den Anschein erweckte, sich zum Komplizen des stellvertretenden Generalstaatsanwalts des Kantons Freiburg gemacht zu haben. Journalistisch war das nicht der Fall, aber die Zuschauerinnen und Zuschauer konnten den Eindruck erhalten, dem Vize-Generalstaatsanwalt sei einfach das Mikrofon hingehalten worden, damit er seine Version darlegen kann. Dem Publikum wurde nicht plausibel, dass die Redaktion auch die Position der Staatsanwaltschaft hinterfragt hat. Denn es gab immerhin ein paar Einwände. Zwar hatten sich Polizei und Staatsanwaltschaft nach den Ereignissen vom 26. August 2016 in ihrer Medienmitteilung vom 5. September 2016 auf keine These festgelegt, sondern sich jedes Kommentars enthalten[5], aber die „NZZ am Sonntag“ hatte – von wem auch immer dazu ermuntert - geschrieben: „Die Staatsanwaltschaft schliesst eine Selbstverletzung aus“[6]. Kommt dazu, dass es unwahrscheinlich ist, dass jemand, der nicht die Absicht hat, Suizid zu begehen, sich selber anzündet. Man kann sich nicht kontrolliert im Gesicht und am Hals anzünden, ohne das Risiko einzugehen, dass man für sein Leben lang entstellt ist und dass selbst die Schönheitschirurgie nicht mehr helfen kann. Hier blieben jedenfalls Fragen, die dem Staatsanwalt vielleicht zwar gestellt wurden, aber deren Behandlung nicht genügend transparent wurde für das Publikum.

Umgekehrt war die finanzielle Situation der Firma weiter fortgeschritten, als es im Beitrag zum Ausdruck kam: Das Kantonsgericht des Kantons Waadt stellte am 17. Januar 2017, also zehn Tage vor der Sendung, fest, dass das Unternehmen Swiss Space Systems S 3 in Konkurs geht, nachdem Pascal Jaussi auf einen Rekurs gegen den Konkursantrag verzichtet hatte.[7] Dieses wichtige Faktum fehlte im Beitrag. Dabei kann man in einem kurzen Fernseh-Beitrag problemlos vernachlässigen, warum sich sowohl Behörden des Kantons Freiburg und des Kantons Waadt mit dem Fall befassen: Die Firma befindet sich in Payerne, und Payerne gehört zur Waadt. Der Wald von Aumont, wo sich die Ereignisse vom 26. August 2016 zugetragen haben, liegt hingegen auf dem Gebiet des Kantons Freiburg.

Fazit: „Schweiz aktuell“ hat korrekt berichtet, welche Piste die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg in Bezug auf die Ereignisse im Wald von Aumont nun verfolgt, dass sie nämlich von einer Selbstinzenierung ausgeht, und im Beitrag kam zum Ausdruck, dass die Unschuldsvermutung gilt. Es bestand ein öffentliches Interesse, über das Thema zu berichten. „Schweiz aktuell“ hat überdies den finanziellen Hintergrund der Firma korrekt dargestellt. Aber es fehlte die wichtige Information, dass inzwischen der Konkurs eingeleitet ist. Und es wurde nicht transparent, ob der stellvertretende Generalstaatsanwalt kritisch befragt wurde. Diese Mängel waren allerdings Fehler in Nebenpunkten, die nicht dazu angetan waren, die freie Meinungsbildung des Publikums zu beeinträchtigen. Deshalb kann ich Ihre Beanstandung zwar nicht unterstützten, aber ich habe großes Verständnis für Ihre Verärgerung.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/sendungen/schweiz-aktuell/gefaelschte-bankgarantie-enorme-windraeder-helden-des-alltags

[2] https://www2.ubi.admin.ch/x/b_617.pdf

[3] http://appl.fr.ch/friactu_inter/handler.ashx?fid=15000

[4] http://www.24heures.ch/vaud-regions/patron-s3-sauvagement-agresse/story/13258075

[5] http://www.fr.ch/pol/de/pub/aktuelles.cfm?fuseaction_pre=Detail&NewsID=56043

[6] https://www.nzz.ch/nzzas/nzz-am-sonntag/verbrechen-der-mysterioese-fall-jaussi-ld.116417

[7] http://www.blick.ch/news/schweiz/westschweiz/keine-westschweizer-raumfahrt-swiss-space-systems-definitiv-konkurs-id6063231.html ; http://www.handelszeitung.ch/unternehmen/das-ende-von-swiss-space-systems-ist-besiegelt-1318182

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