«Arena» über «unehrliche Medien» beanstandet II

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Mit Ihrer E-Mail vom 13. März 2017 haben Sie die Sendung „Arena“ des Schweizer Fernsehens SRF vom 24. Februar 2017 mit dem Thema „Trumps Krieg gegen die Medien“[1] beanstandet, eine Sendung, in der Sie selber Gast waren. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Also kann ich auf sie eintreten.

Zusammen mit Ihnen haben weitere 494 Absenderinnen und Absender eine Beanstandung eingereicht. 381 Beanstandungen stammen aus der Schweiz, 81 aus Deutschland, 22 aus Österreich, zwei aus Italien (Südtirol und Veneto), zwei aus den Niederlanden, eine aus Luxemburg, eine aus Frankreich, eine aus Spanien, eine aus Mazedonien, eine aus der Türkei, eine aus Indonesien und eine von den Philippinen. Aus den entfernteren Regionen waren es teilweise Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die sich meldeten. Zahlreiche Beanstandungen waren von mehreren Personen unterzeichnet. Somit haben deutlich über 500 Personen reklamiert.

Dies ist absoluter Rekord in den 25 Jahren seit dem Bestehen der Ombudsstelle. Er zeigt, dass die Sendung bei vielen Leuten Verärgerung, ja Empörung und Widerwillen ausgelöst hat. Umgekehrt muss man die Zahl der Beanstandungen auch in den Gesamtkontext stellen: Am Freitagabend, 24. Februar 2017, haben 166‘000 Zuschauerinnen und Zuschauer die Sendung gesehen. Die Wiederholung auf SRF 1 sahen weitere 8‘000 Personen. Die drei Wiederholungen auf SRFinfo sahen 5‘000, 10‘000 und 9‘000 Personen, also zusammen nochmals 24‘000 Menschen. Das Video auf www.srf.ch schauten sich bis Ende März 2017 insgesamt 69‘812 Personen an. Unzählige sahen zudem Auszüge oder Zusammenfassungen der Sendung auf www.youtube.com, wo es mindestens ein Dutzend Varianten gibt. Nehmen wir nur das Publikum, das die Sendung auf SRF konsumierte – und ohne zu wissen, wie oft mehrere Personen zugesehen haben -, dann kommen wir auf 268‘000 Personen. 500, die dagegen Einspruch erheben, sind 0,2 Prozent. Das muss man sich ebenfalls bewusst sein.

Umgekehrt gilt für mich als Ombudsmann, dass ich jede Beanstandung ernst nehme. Es stellt sich also nicht die Frage, ob sich 10 Personen, 100 Personen oder 1‘000 Personen bei mir meldeten, sondern: Eine einzige Beanstandung genügt, dass ich der Reklamation nachgehe. Sind es hingegen 500, dann ist mir klar, dass ein besonderer Nerv getroffen wurde, dass eine richtige Empörungswelle entstanden war. Erst recht nehme ich Ihre Beanstandung als die eines Direktbetroffenen ernst.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Hiermit möchte ich eine Beanstandung der Sendung Arena vom 24. Februar 2017 einreichen zu diesen vier Punkten:

1. Ich wurde als ‚Umstrittener Publizist‘ vorgestellt. Das war nicht fair und sachlich. Korrekt ist: Historiker, Dozent an der Universität St. Gallen, Leiter des SIPER Institutes in Basel.

2. Ich wurde vom Moderator und von Schawinski als ‚Verschwörungstheoretiker‘ betitelt. Das war nicht fair und sachlich. Korrekt ist: Ich untersuche die Terroranschläge vom 11. September 2001 und hier spezifisch WTC7.

3. Ich wurde vom Moderator als Lügner beschimpft. Das war weder fair noch sachlich.

4. Ein privates Email von mir an Peter Höllrigl zur Sendung Einstein wurde ohne mein Wissen verwendet und in der Sendung gezeigt. Darf man das? Zudem wurde nicht das ganze Email gezeigt. Sondern nur der erste positive Satz. Der zweite negative Satz wurde entfernt. So wurde die Gesamtaussage meines Emails falsch dargestellt. Als ich einforderte, dass das ganze Email gezeigt werde hat man das nicht gemacht. Es wurde nur vorgelesen. Und ganz am Schluss meines Mails wo ich explizit "schlecht" schrieb sprach Moderator Projer rein, so dass der Zuschauer gerade diesen Teil des vorgelesenen Mails nicht wirklich hören konnte. Damit hat der Moderator verhindert, dass schon in der Sendung klar wurde, dass er einen wesentlichen Teil meines Emails unfair weggeschnitten hatte. Der Empfänger meines Mails Peter Höllrigl weiss ganz genau, dass ich seine Einstein Sendung zum Thema Terroranschläge vom 11. September schlecht fand, darum hab ich ihm auch kein Interview gegeben und er durfte nicht bei meinem Vortrag filmen. Mit dem verschnittenen Email wollte Moderator Projer dem Zuschauer glaubhaft machen, ich hätte die Einstein Sendung gut gefunden, was überhaupt nicht stimmt.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Der nachfolgende ausführliche Positionsbezug stammt von Herrn Tristan Brenn, Chefredaktor von Fernsehen SRF, und Herrn Jonas Projer, Redaktionsleiter der Sendung „Arena“:

„Die Sendung ‚Arena‘ vom 24. Februar 2017 hat bei einem Teil des Publikums hohe Wellen geworfen. Das zeigt die rekordhohe Zahl von 496 Beanstandungen, die fristgerecht bei der Ombudsstelle eingegangen sind. Auch medial wurde im Nachgang kontrovers diskutiert. Über die ‚Arena‘ hinaus ergab sich eine Debatte zum Thema Verschwörungstheorien (u.a. in Watson, NZZ, Das Magazin). Auch die Redaktion der ‚Arena‘ setzte sich vertieft mit dem Thema und der eigenen Sendung auseinander.

Aufgrund der grossen Anzahl von Beanstandungen erlauben wir uns, alle Kritikpunkte in einer Stellungnahme zu behandeln, die entsprechend umfangreich ausfällt.

Sendung ‚Arena‘ und Moderation

Die Sendung ‚Arena‘ ist eine kontroverse Diskussionssendung zu einem aktuellen Thema der Woche. Es darf auch mal heftig gestritten werden. Es wird nicht um den heissen Brei herumgeredet. Streitpunkte werden angesprochen und nicht in Watte verpackt. Seit dem Relaunch 2014 hat auch die Moderation eine aktivere Rolle inne als früher. Sie gestaltet die Sendung aktiv, durch Fragen und Nachfragen, aber auch durch das Setzen von eigenen Impulsen, durch Grafiken und durch kontroverse Kurzdialoge mit einzelnen Teilnehmern.

Nicht alle ‚Arena‘-Sendungen sind gleich. Bei Abstimmungssendungen stehen (abgesehen von je einem kontroversen Einzelinterview mit beiden Seiten) die Ausgewogenheit der Redezeit und der Argumente im Vordergrund; die Moderation sorgt primär für die Einhaltung der Spielregeln und eine geordnete Struktur (alle wichtigen Argumente pro und contra werden angesprochen und behandelt).

Bei einer Sendung wie der beanstandeten Ausgabe der ‚Arena‘ hingegen, die eine viel offenere Fragestellung hat, ist die Funktion der Moderation eine andere. Die Moderation hat hier eine prägendere Rolle, da es nicht von Anfang an ein Pro und ein Contra gibt. Sie kitzelt die relevanten Positionen aus den Diskussionsteilnehmern heraus, auch durch provokative Fragestellungen und Bemerkungen. Sie benennt Widersprüche; sie lässt Voten der Diskussionsteilnehmer nicht einfach stehen. Entscheidend ist dabei immer, dass die Diskussionsteilnehmer ihre Ansichten vorbringen und begründen können.

Zum Thema der Sendung (Glaubwürdigkeit der Medien)

In den ersten rund zehn Minuten der Sendung vom 24. Februar 2017 wurde über die Rolle der Medien in den USA und weltweit diskutiert, ausgehend von Aussagen von US-Präsident Donald Trump, der die Glaubwürdigkeit der Medien generell in Zweifel zieht. ‚Arena‘-Gast Daniele Ganser kritisierte in seinem Eingangsvotum die wenig kritische Haltung gewisser Medien gegenüber Präsident Obama. Er beanstandete auch SRF in der Hinsicht, dass SRF die US-Regierung nicht kritisiere. Daniele Ganser verwies in diesem Zusammenhang auf Versäumnisse der Medien und belegte diese später in der Sendung mit dem Beispiel des Angriffs der USA und ihrer Verbündeten auf den Irak im Jahre 2003. Aussenminister Colin Powell und Präsident Georg W. Bush hätten mit falschen Behauptungen zu Massenvernichtungswaffen im angeblichen Besitz von Saddam Hussein gezielt auf den Krieg gegen Irak hingearbeitet.

In diesem Punkt, im Appell an die kritische Distanz von Journalisten gegenüber offiziellen Stellen, ist Daniele Ganser voll beizupflichten. Dies ist die Aufgabe jedes Journalisten, auch jedes Journalisten bei der ‚Arena‘. Gleichzeitig argumentierte Daniele Ganser schon an diesem Punkt der Sendung nicht nur auf einer sachlichen Ebene für kritischen Journalismus, sondern zeigte sich auch als streitbarer Mitdiskutant. Er verwendete personalisierende und teilweise polemische Formulierungen, etwa mit der Aussage, Obama habe im Jahr 2016 pro Stunde drei Bomben abgeworfen und der daran anknüpfenden Anmerkung, er frage sich einfach, ‚ab wie vielen Bomben pro Tag, pro Stunde kriegt man den Friedensnobelpreis‘ (ab 06’05“).

Die Glaubwürdigkeit der Medien hängt stark damit zusammen, inwieweit Fakten von den Medien korrekt wiedergegeben werden. Daniele Ganser kritisierte beispielsweise die Berichterstattung der Medien über die Anschläge vom 11. September 2001 und hinterfragte deshalb die Glaubwürdigkeit der Medien. Was stimmt, was stimmt nicht – diese Frage wurde in der Sendung diskutiert, u.a. mit Blick auf das Gebäude WTC7, das am 11. September 2001 zerstört wurde.

WTC7

Das National Institute of Standards and Technology (NIST) veröffentlichte 2008 einen offiziellen Abschlussbericht, der bestätigt, dass das Gebäude WTC7 aufgrund von Feuer und sonstiger Schäden zusammengestürzt ist (Dokument ‚20081101 NIST-WTC_Investigation Reports‘). Im Kapitel ‚3.3 Hypothetical Blast Scenarios‘ (Seiten 26 ff) wird ausführlich dargelegt, weshalb die Theorie, das Gebäude sei gesprengt worden, auszuschliessen ist.[2]

Tatsache ist: Es gibt Stimmen, die diesen NIST-Report in Frage stellen, etwa im Artikel ‚20160101 Europhysics‘[3]. Tatsache ist aber auch: Artikel wie der genannte werden angezweifelt und kritisiert; in einem kurzen Vorwort verweisen selbst die Herausgeber darauf, dass der Artikel nebst wissenschaftlichen Überlegungen auch Spekulationen enthalte (‚Note from the Editors‘). In den Medien wurde der genannte Artikel in der Zeitschrift ‚Europhysics News‘ heftigst kritisiert; die ‚Neue Zürcher Zeitung‘ schrieb von ‚kruden Verschwörungstheorien‘. Das NIST argumentiert gegen solche Theorien u.a. damit, dass beim Kollaps des Gebäudes keine Explosion hörbar war: ‘(...) no blast sounds were heard on the audio tracks of video recording during the collapse of WTC7 or reported by witnesses (...)’.[4]

Fazit: Es gibt Theorien und Spekulationen, welche die Untersuchungsergebnisse des NIST in Zweifel ziehen. Bis zum Beweis des Gegenteils – der bis heute keineswegs erbracht ist – kann und muss die Redaktion ‚Arena‘ jedoch vom offiziellen Untersuchungsbericht als wahrheitsgetreue Darstellung der tatsächlichen Ereignisse ausgehen. Alles andere wäre willkürlich.

Weshalb lud die Redaktion dann einen Gast, der vom offiziellen Untersuchungsbericht abweichende Theorien vertritt, überhaupt ein?

Thema der Sendung war das Misstrauen gegenüber ‚den Medien‘, ‚den Behörden‘, ‚dem System‘ – ein Misstrauen, wie es sich beispielsweise in alternativen Theorien zu 9/11 und WTC7 kristallisiert. Personen, welche dieses Misstrauen ausdrücken und entsprechende Theorien vertreten, erhalten in klassischen Medien normalerweise wenig Raum, sind gleichzeitig aber in ‚alternativen Medien‘ (z.B. einschlägige Youtube-Kanäle wie KenFM, soziale Medien) erfolgreich. Das Ziel der ‚Arena‘ war der Versuch, diese verschiedenen Öffentlichkeiten in einer Debatte zusammenzuführen. Deshalb wurde Daniele Ganser eingeladen. Durch seine Voten wurde dem Publikum der ‚Arena‘ transparent gemacht, dass es zu 9/11 und WTC7 auch alternative Theorien gibt. Gleichzeitig war die ‚Arena‘ jedoch der vorab erwähnten wahrheitsgetreuen Darstellung der Ereignisse vom 11. September 2001 verpflichtet; die Moderation war deshalb gezwungen, dagegenzuhalten. Auf der Basis dieser Überlegungen wurde das kontroverse Gespräch mit Daniele Ganser in der Sendung geführt.

Verschwörung und Inszenierung

Viele Beanstander kritisierten an der Sendung die Verwendung des Begriffs ‚Verschwörungstheorie‘. Dieser Begriff wurde in der ‚Arena‘ vom 24. Februar 2017 nicht von der Moderation, sondern von den Gesprächsteilnehmern eingebracht. In der kritisierten Passage der Sendung war es Daniele Ganser selbst, der ihn lancierte (12‘30“). Daniele Ganser kritisierte den Begriff. Gleichzeitig verknüpfte er in seiner Argumentation Terroranschläge mit Kriegen (13‘40“) und führte aus, vom Attentat auf die Redaktion von ‚Charlie-Hebdo‘ habe der ‚militärisch-industrielle Komplex‘ sicher profitiert.

Diese Aussage mag soweit korrekt sein. In der Regel werden Verteidigungsausgaben nach Terroranschlägen erhöht; mehrfach in der Geschichte wurde auf Anschläge mit Kriegen reagiert. Daniele Ganser wiederholte diesen Standpunkt in der Sendung: ‚Wir haben Terroranschläge und nachher haben wir Krieg, oder?‘ (13‘50“). Über diese rein deskriptive Aussage hinaus suggerierte Daniele Ganser zusätzlich eine versteckte Absicht und eine mögliche Urheberschaft der kriegsführenden Parteien, was die Terroranschläge angeht. Er suggerierte, dass die ‚Profiteure‘ des Terrors, also die Regierenden und das Militär, die Anschläge inszeniert oder zumindest billigend in Kauf genommen hätten.

Für diese Thesen führte Daniele Ganser keine Belege an. Seine Argumentation beschränkte sich darauf, dass das eine (Krieg) oft auf das andere (Anschlag) folge – und auf die suggestive Frage, wem ein Anschlag wirtschaftlich und politisch nützen könnte. Diesen Andeutungen verlieh er Kraft, indem er die offiziellen und wissenschaftlichen Untersuchungen in Frage stellte. Auf die konkrete Frage nach den Tätern des Anschlags auf ‚Charlie Hebdo‘ antwortete Daniele Ganser <Das wissen wir nicht> (14‘00“). Mit dieser Argumentation des ‚Nicht-Wissens‘ sind letztlich alle Erklärungen möglich und alle Theorien werden als gleichwertig dargestellt.

Was ist eine Verschwörungstheorie? Der australische Philosoph David Coady (University of Tasmania) charakterisiert eine Verschwörungstheorie unter anderem als Erklärung für ein historisches Ereignis, die in Opposition zu einer ‚offiziellen‘ Erklärung desselben historischen Ereignisses steht.[5] Gemäss dem deutschen Philosophen Karl Hepfer (Universität Erfurt) ist eine Verschwörungstheorie <entsprechend der Versuch, (wichtige) Ereignisse als Folge derartiger geheimer Absprachen und Aktionen zu erklären>, das heisst als Folge von geheimen Absprachen und Aktionen zum eigenen Vorteil und zum Nachteil der Allgemeinheit – von einer ‚Verschwörung zum Guten‘ spreche man ja eher selten.[6]

Die Ansichten von Daniele Ganser im Zusammenhang mit den Ereignissen am 11. September 2001 entsprechen diesen Definitionen: Als plausible Möglichkeit in den Raum gestellt wird ein zielgerichtetes Handeln einer Macht (konkret der Administration Bush), welche mit den Anschlägen ein politisches Ziel verfolgt, das zum Nachteil der Allgemeinheit ist.

Verschwörungstheorien bauen auf eine Beweislast-Umkehr. In der Wissenschaft müssen Forscher ihre Theorien mit Argumenten unterlegen und begründen; ihre Theorien gelten, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist. Verschwörungstheoretiker arbeiten gerade umgekehrt; sie liefern keine Beweise, sondern verlangen letztlich von den offiziellen Stellen den Gegenbeweis zu ihren Theorien. Im konkreten Fall WCT7 müsste die damalige Bush-Administration also beweisen, dass die Attentäter absolut eigenständig oder nur auf Befehl von Osama Bin Laden gehandelt hatten.

Professor Werner Vogd, Fakultät für Kulturreflexion der Universität Witten/Herdecke, äusserte sich in einem Gastkommentar unter dem Titel ‚Populismus statt Wissenschaft‘ [7] ausführlich zum Thema von Verschwörungstheorien und zur Person Daniele Gansers:

<Leider tut Herr Daniele Ganser genau das nicht, was der wissenschaftlichen Redlichkeit eines Historikers angemessen wäre: nämlich abzukühlen, die noch nicht bewiesenen Annahmen vorzubringen und die wissenschaftlichen Argumente, die für und gegen die Thesen sprechen, darzulegen sowie nicht zuletzt die Fragen nach möglichen Motiven offen zu diskutieren.

Stattdessen wurden in seinem Vortrag aufgrund von emotional hochaufgeladenen Bildern und Themenstellungen Stimmungen der Betroffenheit erzeugt, die dann den Eindruck entstehen lassen, dass an dem letztlich immer noch unbewiesenen Argument von der Sprengung des Gebäudes WTC7 dann doch etwas dran sei.

Selbstverständlich gibt und gab es auch in der jüngeren Geschichte Kriegspropaganda – nicht nur in Syrien und Russland, sondern auch seitens der USA. Und es ist gut, darüber zu reden.

Ebenso ist es richtig, kritische Fragen zu brisanten historischen Ereignissen zu stellen. Was jedoch nicht geht, ist Suggestion und Analyse so miteinander zu verquicken, dass am Ende die zweifelnde Suche nach Wahrheit, Verwirrung und Lüge nicht mehr auseinander zu halten ist. Ja, leider ist es im Internetzeitalter möglich, auf diese Weise berühmt zu werden und hunderttausende Klicks zu bekommen. Der Wissenschaft ist hiermit kein guter Dienst erwiesen. In diesem Sinne bin ich Herrn Ganser aufrichtig dankbar, dass er seinen Vortrag an der Universität Witten/Herdecke gehalten hat. Er führt uns Wissenschaftlern vor, wo genau die Grenze zwischen Populismus und wissenschaftlicher Redlichkeit verläuft.>

Aus Sicht der ‚Arena‘ lässt sich wertungsneutral festhalten: Daniele Ganser vermutet den versteckten Einfluss einflussreicher Mächte hinter historischen Ereignissen und richtet sich in seinem publizistischen Schaffen an Menschen, die den offiziellen Quellen und Forschungsresultaten misstrauen. In Flyern zu seinen Vorträgen[8] wird ein ‚Blick hinter die Kulissen der Macht‘ respektive der ‚Machtpolitik‘ versprochen. Es wird also insinuiert, dass die ‚Macht‘ eine Inszenierung inklusive ‚Kulissen‘ veranstalte, hinter welche Daniele Ganser einen Einblick ermögliche. In einem weiteren Flyer[9] wird Aufklärung darüber versprochen, ‚Was in Syrien wirklich passiert‘ (Markierung entspricht derjenigen im Original). Das suggeriert, dass alle anderen Informationen zu den Geschehnissen in Syrien, die wir Tag für Tag in den Medien erhalten, falsch sind. Mit solchen Formulierungen spricht Daniele Ganser gezielt Menschen an, die an Verschwörungen glauben – und bestärkt sie darin.

Eine Beurteilung der Person oder des generellen Schaffens von Daniele Ganser nahm die ‚Arena‘ vom 24. Februar 2017 jedenfalls nicht vor. Die Moderation vertrat nur in den genannten Punkten (z.B. 11. September, Charlie Hebdo) die faktengetreue Darstellung der Ereignisse; einzelne Hypothesen von Daniele Ganser wurden als ‚Verschwörungstheorie‘ (ab 12‘09“) beschrieben. Es mag viele Beanstander erstaunen, dass die Moderation Daniele Ganser jedoch zu keinem Zeitpunkt als ‚Verschwörungstheoretiker‘ bezeichnete.

Twitter und E-Mail

Die SRF-Wissenschaftssendung ‚Einstein‘ behandelte am 26. Januar 2017 das Thema ‚Verschwörungstheorien‘. (Die Ombudsstelle hat sich mit Beanstandungen zu dieser Sendung schon befasst und am 9. März die Schlussberichte an die Beanstander verschickt; Fälle 4472, 4478, 4482 und 4486.) Diese ‚Einstein‘-Sendung ist von Bedeutung im Zusammenhang mit einem Tweet von Daniele Ganser am Tag nach der ‚Einstein‘-Sendung und einem E-Mail von Daniele Ganser an die Redaktion ‚Einstein‘ am Sendungstag. Beides – Tweet und E-Mail – wurden in der ‚Arena‘ vom 24. Februar 2017 zur Sprache gebracht. Zusätzlich wurde das E-Mail bereits vorgängig in den Stellungnahmen von ‚Einstein‘ an die Ombudsstelle thematisiert.

Wichtige Themen der ‚Arena‘ vom 24. Februar 2017 waren das Misstrauen gegenüber Medien – und die Methoden, mit welchen dieses Misstrauen geschürt und kultiviert wird. Manche Politiker beispielsweise schüren öffentlich die Abneigung gegen die Medien. Sie schwören ihre Unterstützer ein gegen die ‚Lügenpresse‘, den ‚Mainstream‘ oder die ‚Fake-News-Medien‘. Diese Strategie ist erfolgreich. Je weniger der ‚Lügenpresse‘ vertraut wird, desto grösser ist das Gewicht des eigenen gesprochenen oder getwitterten Worts.

Auch Daniele Ganser äussert sich in den sozialen Medien und in einschlägigen Internet-Kanälen wie z.B. KenFM kritisch gegenüber vielen Medien. Genau wegen dieser Haltung wurde er ja auch in die ‚Arena‘ eingeladen. Auch hier scheint die Strategie klug: Wenn die ‚Mainstream-Medien‘ nicht mehr glaubwürdig erscheinen, werden ‚alternative Medien‘ wichtiger. Und: Die darin verbreiteten Thesen können vom sich in den ‚Mainstream-Medien‘ äussernden ‚Establishment‘ kaum mehr widerlegt werden, da diesen und diesem nicht zu trauen ist.

Genau solche Strategien waren ein Thema der ‚Arena‘ vom 24. Februar 2017. Die Redaktion zeigte in der Sendung deshalb die beiden genannten Aussagen Daniele Gansers, die eine von Twitter, die andere aus einem E-Mail an die Redaktion ‚Einstein‘.

In der Sendung ‚Einstein‘ wurden Daniele Gansers Theorien in einem Bericht, in dem Daniele Ganser selbst mit einem schriftlichen Statement zu Wort kam, kritisch beleuchtet. Wiederholt war in diesem ‚Einstein‘-Bericht zu 9/11, WTC7 und Daniele Ganser von ‚Verschwörungstheorie‘ und ‚Verschwörungstheoretiker‘ die Rede.

Dennoch zeigte sich Daniele Ganser gegenüber der Redaktion ‚Einstein‘ mit dem Bericht zufrieden. In einem Mail an die Redaktion am Sendungstag schrieb er: <Ich fand den Teil zu 911 und WTC7 fair und sachlich. Danke. (...)>

Ganz anders aber äusserte sich Daniele Ganser gegenüber seinen Followern auf Twitter. In einem Tweet am Tag danach schrieb er: <Für das SRF ist kritische Forschung zu WTC7 = Verschwörungstheorie. Diffamierung statt Aufklärung. Schade!>

Unter dem Gesichtspunkt der oben genannten Strategien und der Grundfrage der Sendung (Misstrauen gegenüber Medien), war es verständlich und journalistisch richtig, dass die ‚Arena‘ diesen Widerspruch in der Sendung aufnahm. Es ist Aufgabe einer Sendung, Widersprüche herauszuarbeiten und die Strategien ihrer Gäste zu thematisieren. Dies war umso gerechtfertigter, als nicht die ‚Arena‘, sondern Daniele Ganser die betreffende ‚Einstein‘-Sendung vom 26. Januar 2017 im Vorgespräch mit der ‚Arena‘-Redaktion ins Spiel brachte. Dieses exploratorische Vorgespräch mit Daniele Ganser wurde in der Sendungswoche geführt und von der Redaktion protokolliert. Daniele Ganser wurde über diese Protokollierung ins Bild gesetzt und stimmte dieser zu. Dies entspricht dem Vorgehen und der journalistischen Redlichkeit, wie sie von der ‚Arena‘-Redaktion bei allen Gästen praktiziert wird. Durch das Vorgespräch erhält die ‚Arena‘ einen Eindruck, was die Interessen und wichtigsten Aussagen jedes Gasts sind – und kann die Sendung danach entsprechend fokussieren, um eine inhaltlich relevante und engagierte Diskussion zu ermöglichen. Die Vorgespräche werden von der ganzen Redaktion gelesen, aber nicht veröffentlicht.

Im Vorgespräch mit der Redaktion der ‚Arena‘ kritisierte Daniele Ganser die Sendung ‚Einstein‘ von SRF insgesamt fünfmal aus eigenem Antrieb. Daniele Ganser fühlte sich von ‚Einstein‘ angegriffen, sprach ‚Einstein‘ die Kompetenz bezüglich 9/11 ab und erwähnte, dass mit Gebührengeldern bessere Sendungen gemacht werden sollten als ‚Einstein‘.

Als Reaktion auf diese im Vorgespräch geäusserte Kritik an «Einstein» erkundigte sich die ‚Arena‘ zur Vorbereitung der Sendung bei ‚Einstein‘ nach den Hintergründen. In der Folge erhielt die ‚Arena‘ vom Redaktionsleiter ‚Einstein‘ das genannte E-Mail, welches von ‚Einstein‘ bereits in der später den Beanstandern zugestellten Stellungnahme an den Ombudsmann verwendet worden war. Diesbezüglich ergänzt Thorsten Stecher, Redaktionsleiter ‚Einstein‘: <Mir ist wichtig festzuhalten, dass ich besagte Mail der ‚Arena‘ zur Verfügung gestellt habe. Der Produzent von ‚Einstein‘, Adressat von Daniele Gansers Mail, hatte mit diesem Vorgang nichts zu tun. Er wurde von mir nicht darüber informiert, dass ich die Mail zur Publikation in der ‚Arena‘ freigegeben hatte.>

Fazit: Daniele Ganser musste aufgrund seiner mehrfach geäusserten Kritik an der Sendung ‚Einstein‘ (öffentlich auf Twitter sowie wiederholt im Vorgespräch mit der ‚Arena‘) davon ausgehen, dass seine widersprüchlichen Aussagen bezüglich SRF-‚Einstein‘ in einem kontroversen Live-Gespräch in der SRF-Sendung ‚Arena‘ thematisiert würden. Die Redaktion ‚Arena‘ respektiert selbstverständlich die Privatsphäre jedes Diskussionsteilnehmers. Das betreffende E-Mail an die Redaktion ‚Einstein‘ enthält jedoch nichts Privates, sondern nur die Kritik an einer Sendung, welche in direktem Zusammenhang mit der ‚Arena‘-Sendung stand und von Daniele Ganser im Vorgespräch mit der Redaktion der ‚Arena‘ wiederholt erwähnt wurde.

In der ‚Arena‘ vom 24. Februar 2017 führte das erwähnte E-Mail dann zu einer kurzen, aber heftigen Diskussion. Dies nicht wegen der Verwendung, sondern wegen der gekürzten Wiedergabe des E-Mails.

Die Redaktion ‚Arena‘ zeigte aus dem Mail von Daniele Ganser einzig jenen Teil, der für die Diskussion relevant war, d.h. den Abschnitt über WCT7. Ein zweiter Satz zur Gesamtsendung respektive zu den anderen Beiträgen (‚Klimalüge‘, ‚Protokolle der Weisen von Zion‘) wurde weggelassen. Der zweite Satz lautete: <Der Mix mit ‚Klimalüge‘ und Protokolle hingegen fand ich schlecht.>

Die ‚Arena‘ kürzte den Satz weg, weil die anderen Themen der ‚Einstein‘-Sendung in der ‚Arena‘ mit keinem Wort diskutiert wurden. Das Thema Klima hätte den Bogen der Sendung weit überspannt; die sogenannten ‚Protokolle der Weisen von Zion‘ aus der Zeit des Nationalsozialismus[10] haben mit dem Ausgangspunkt der Sendung, nämlich dem Verhältnis von Donald Trump zu den Medien, nichts zu tun. Daniele Ganser kam in der Sendung ‚Einstein‘ nur beim Thema 9/11 und WCT7 vor; zu den anderen Themen hatte er gar keinen Bezug und keine Rolle in der ‚Einstein‘-Sendung. Zudem wurde die Kürzung beim Einblenden des E-Mails korrekt mit dem Auslassungszeichen (...) markiert.

Daniele Ganser und diverse Beanstander finden, dass diese Kürzung nicht zulässig sei. Sie argumentieren, dass Daniele Ganser zwar den Beitrag zu seiner Person, 9/11 und WTC7 an und für sich korrekt fand, den ‚Mix‘ der Sendung (d.h. den Kontext zu den anderen Beiträgen der Sendung) aber als diffamierend empfand für seine Person und seine Theorien. Die Beanstander argumentieren, dass der Widerspruch zwischen Tweet und E-Mail deshalb gar keiner sei – bzw. nur von der Redaktion durch die Kürzung des E-Mails in irreführender Art und Weise konstruiert worden sei.

Diese Argumentation ist aus Sicht der ‚Arena‘ nicht stichhaltig. Es trifft zwar zu, dass Daniele Ganser es als schlecht empfand, dass Verschwörungstheorien zu 9/11 und WTC7 in derselben Sendung wie andere, aus seiner Sicht problematischere Theorien thematisiert wurden. Der Begriff ‚Verschwörungstheorie‘ hingegen kam auch innerhalb des von ihm gegenüber der Redaktion von ‚Einstein‘ für ‚fair und sachlich‘ befundenen Beitrags unter anderem in folgenden Passagen vor:

  • <Ich glaube, dass Daniele Ganser auf jeden Fall Verschwörungstheorien verbreitet. Ich bin mir nicht ganz sicher, warum er das macht.>, Michael Butter, Professor für Amerikanische Kulturgeschichte (08‘34“, Überleitung zum Beitrag)
  • <Ursprung war ein Artikel aus dem Jahr 2006, in dem Ganser mögliche Verschwörungstheorien zu 9/11 diskutierte.>, Off-Text (12‘38“)
  • <Meiner Meinung nach ist er ganz klar ein Verschwörungstheoretiker, der viel Einfluss hat und viele Leute überzeugen kann, gerade weil er versucht, sich als quasi neutral darzustellen. Das Rezept zum Erfolg ist, sich von der Verschwörungstheorie zu distanzieren. Es sind andere, die diese Theorien haben, und er selbst ‚präsentiert nur Ideen‘ und ‚stellt nur Fragen‘.>, Marko Kovic, Kommunikationswissenschaftler (14‘51“)

Die Zuschreibung ‚Verschwörungstheorie‘ für 9/11 und WTC7 entstand demnach keineswegs erst durch den ‚Mix‘ der Sendung, sondern war integraler Bestandteil des entsprechenden Beitrags.

Dies hielt Daniele Ganser nicht davon ab, den Beitrag in seinem E-Mail an die Redaktion als ‚fair und sachlich‘ zu bezeichnen und sich bei der Redaktion ‚Einstein‘ dafür zu bedanken, während er am Tag danach auf Twitter gegenüber seinen Followern die Zuschreibung ‚Verschwörungstheorie‘ hinsichtlich seiner Ansichten zu 9/11 und WTC7 als ‚Diffamierung‘ kritisierte.

Die Kürzung des Zitats war also korrekt und verfälschte die Diskussion in der ‚Arena‘ nicht. Nur die WTC7-Problematik wurde in der Arena-Sendung diskutiert. Daniele Gansers auf Twitter gemachte Aussage bezog sich nur auf 9/11 und WTC7. Aus diesem Grund war die Gegenüberstellung lediglich dieser beiden Aussagen korrekt.

Dies zur Vorbereitung der Sendung. Wie reagierte die Moderation während der Debatte? Als Daniele Ganser wegen des gewählten Ausschnittes aus dem genannten E-Mail protestierte, liess die Moderation so rasch als möglich das ganze E-Mail vorlesen (21‘06“). Das Publikum wurde also umgehend über den gesamten Inhalt des E-Mails ins Bild gesetzt. Die Moderation versuchte zusätzlich, am Ende der Live-Sendung zur Klärung der Faktenlage, das gesamte E-Mail auch noch in Nahaufnahme zu zeigen. Dies scheiterte leider aus technischen Gründen – in der Totale ist das ausgedruckte E-Mail an der Front des Moderationspults sichtbar, der Schnitt zur Nahaufnahme misslang leider. Wie bereits in der Sendung angekündigt, wurde das ganze E-Mail auf der Homepage von SRF umgehend aufgeschaltet: [11]

<Lieber (Vorname des Redaktors geschwärzt)
Ich fand den Teil zu 911 und WTC7 fair und sachlich. Danke.
Der Mix mit „Klimalüge“ und Protokolle hingegen fand ich schlecht.
Herzlich
Daniele>

Fairness in der Diskussion

Die Diskussion zwischen Jonas Projer und Daniele Ganser war in der Tat heftig, sie überschritt aber nie die Grenzen des Anstands.

Aufgrund der bisherigen Ausführungen war es statthaft, Daniele Ganser als ‚umstritten‘ zu bezeichnen. ‚Umstritten‘ ist primär eine sachliche, wertfreie Umschreibung eines Sachverhaltes. Daniele Gansers Thesen und Theorien werden in der Wissenschaft kontrovers diskutiert, oftmals auch abgelehnt; Herr Ganser stellt sich in verschiedenen Fragen in Widerspruch zum derzeitigen Wissensstand, beispielsweise in der Frage der Ursachen des Einsturzes von WCT7 in New York im Jahre 2001. Zudem erhielt Daniele Ganser in diesem Themenbereich das letzte Wort: <Sie haben das letzte Wort zu dieser Sache, Herr Ganser> (24‘02“); er nahm dies auch wahr.

Die Moderation drohte nie, die Sendung wegen Äusserungen von Daniele Ganser abzubrechen. Die Moderation brachte diesen Hinweis vielmehr an, um wieder auf den Pfad des Hauptthemas zurückführen (24‘50“). <(...) wenn wir uns nicht lösen können davon, dann brechen wir die Sendung dann irgendwann ab (...)>. Gleiches gilt für die Aussage der Moderation <sonst muss ich das Mikrofon irgendwann abstellen>; auch hier ging es darum, die Diskussion geordnet weiterzubringen und allen Gästen das Wort erteilen zu können, wie es die Aufgabe der Moderation ist.

Einige Beanstander kritisierten, dass Daniele Ganser in Einblendern der ‚Arena‘ als ‚Publizist‘ angeschrieben wurde. Daniele Ganser wurde als ‚Publizist‘ angeschrieben, da er als solcher erfolgreich ist. Herr Ganser hält Vorträge und schreibt erfolgreiche Bücher, er ist also in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit publizistisch tätig.

Die Redaktion kann zu keinem Zeitpunkt der Sendung eine ‚Verletzung der Grundrechte und der Menschenwürde‘ von Daniele Ganser erkennen, wie dies in einigen Beanstandungen geschrieben wurde. Es wurde mit harten Bandagen gerungen und mit klaren Worten gefochten. Auch von Seiten der Moderation, die in der von vielen Beanstandern kritisierten Passage als Gegenpol zu Daniele Ganser fungierte. Dies entspricht der eingangs erwähnten aktiven Rolle der Moderation; diese verteilt nicht nur Redezeit, sondern ist aktiver Teilnehmer der Diskussion, sie fordert die Gäste heraus und treibt die Sendung durch das Gespräch mit den Gästen voran.

Daniele Ganser hatte jederzeit die Möglichkeit der Entgegnung, die er – als mediengewandte und rhetorisch geübte Person – auch intensiv wahrgenommen hat

Fazit

Die direkte Kontroverse zwischen Moderation und Daniele Ganser zum Thema WTC7 und Verschwörungstheorie nahm gut 6 Minuten der ganzen Sendung ein; das entspricht etwa 10 Prozent der Gesamtzeit. Die Diskussion zu diesem Thema flammte immer wieder auf; Daniele Ganser erhielt zweimal in der Sendung dazu das letzte Wort. Die Moderation intervenierte soweit notwendig bei allen Gästen und Diskussionsteilnehmern; nur so war diese thematisch breit ausgelegte, kontroverse und daher anspruchsvolle Sendung durchzuziehen. Die Moderation führte immer wieder auf die Hauptfrage zurück – auf das Thema der Lüge und der Wahrheit sowie des Vertrauens in die heutigen Medien.

Die Kontroverse zwischen Moderation und Daniele Ganser war hart, aber niemals ehrverletzend oder beleidigend.

Die Verwendung eines E-Mails von Daniele Ganser an die Redaktion ‚Einstein‘ lässt sich aus der Vorgeschichte der ‚Arena‘-Sendung begründen; die Sendung ‚Einstein‘ zum Thema ‚Verschwörungstheorien‘ wurde im Vorgespräch von Daniele Ganser wiederholt thematisiert und kritisiert.

Die Zitat-Verkürzung auf den Aspekt WTC7 aus dem E-Mail ist sachlich begründet; in der Sendung ging es ausschliesslich um diesen Aspekt. Der Widerspruch zwischen Mail und Tweet wird durch den weggekürzten Satz nicht aufgehoben, da die Zuschreibung ‚Verschwörungstheorie‘ sich keineswegs nur aus dem ‚Mix‘ der Einstein-Sendung ergibt, sondern im WTC7-Beitrag viele Male explizit vorgenommen wurde. Zur Klärung der Sachlage wurde bereits während der Sendung das ganze E-Mail vorgelesen und auf die Website verwiesen, auf welcher das ungekürzte E-Mail umgehend aufgeschaltet wurde.

Die Sendung ‚Arena‘ liess Personen mit höchst unterschiedlichen Positionen zu Worte kommen, sie sprach verschiedenste Aspekte des Themas an und vertiefte einzelne davon. Das Publikum erhielt Denkanstösse zum Thema des Vertrauens in die Medien; ausgehend vom Verhältnis von Präsident Donald Trump zu den klassischen Medien in den USA, denen er hohes Misstrauen entgegenbringt, bis hin zu Beispielen in der Schweiz. Bei aller Komplexität des Themas ergab sich eine spannende und kontroverse Diskussion – eine Diskussion zwischen Personen, die sich aufgrund ihrer unterschiedlichen Kommunikationskanäle normalerweise kaum in einer direkten Debatte begegnen.

Wir bitten Sie, die eingegangenen Beanstandungen in diesem Sinne zu beantworten.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Um es vorweg zu nehmen: Diese „Arena“-Sendung ist missraten. Ich möchte aber mit dem Grundsätzlichen beginnen und dann immer mehr zu den Details kommen. Das Grundsätzliche: In der Schweiz gilt Medienfreiheit. Sie ist in Artikel 17 der Schweizerischen Bundesverfassung verankert, welcher lautet:

1Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist gewährleistet.

2 Zensur ist verboten.

3 Das Redaktionsgeheimnis ist gewährleistet.“ [12]

Diese Medienfreiheit gilt auch für Radio und Fernsehen. Artikel 93 Absatz 3 der Bundesverfassung hält darum fest:
„Die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie in der Programmgestaltung sind gewährleistet.“[13]

Aus dieser Unabhängigkeit leitet sich die Programmautonomie ab. In Artikel 6 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen steht:

1 „Soweit das Bundesrecht nichts anderes bestimmt, sind die Programmveranstalter nicht an die Weisungen von eidgenössischen, kantonalen oder kommunalen Behörden gebunden.

2 Sie sind in der Gestaltung, namentlich in der Wahl der Themen, der inhaltlichen Bearbeitung und der Darstellung ihrer redaktionellen Publikationen und der Werbung frei und tragen dafür die Verantwortung.2

3 Niemand kann von einem Programmveranstalter die Verbreitung bestimmter Darbietungen und Informationen verlangen.“[14]

Die einzelnen Rundfunk-Veranstalter können also selber bestimmen, welche Themen sie wählen und wie sie an die Themen herangehen. Das Radio- und Fernsehgesetz verlangt lediglich von ihnen, dass sie dies grundrechtskonform, sachgerecht und nicht jugendgefährdend tun. Diese Mindestanforderungen legen die Artikel 4 und 5 des Gesetzes fest, die lauten:

Art. 4 Mindestanforderungen an den Programminhalt

1 Alle Sendungen eines Radio- oder Fernsehprogramms müssen die Grundrechte beachten. Die Sendungen haben insbesondere die Menschenwürde zu achten, dürfen weder diskriminierend sein noch zu Rassenhass beitragen noch die öffentliche Sittlichkeit gefährden noch Gewalt verherrlichen oder verharmlosen.

2 Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein.

3 Die Sendungen dürfen die innere oder äussere Sicherheit des Bundes oder der Kantone, ihre verfassungsmässige Ordnung oder die Wahrnehmung völkerrechtlicher Verpflichtungen der Schweiz nicht gefährden.

4 Konzessionierte Programme müssen in der Gesamtheit ihrer redaktionellen Sendungen die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck bringen. Wird ein Versorgungsgebiet durch eine hinreichende Anzahl Programme abgedeckt, so kann die Konzessionsbehörde einen oder mehrere Veranstalter in der Konzession vom Vielfaltsgebot entbinden.

Art. 5 Jugendgefährdende Sendungen

Programmveranstalter haben durch die Wahl der Sendezeit oder sonstige Massnahmen dafür zu sorgen, dass Minderjährige nicht mit Sendungen konfrontiert werden, welche ihre körperliche, geistig-seelische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden.“ [15]

1. Programmautonomie

Damit ist klar: Es war das Recht von Schweizer Fernsehen SRF, die Kampfansage des amerikanischen Präsidenten Donald Trump an die Medien zum Thema zu machen. Es war das Recht von SRF, dafür eine Diskussionssendung zu wählen. Und es war das Recht der „Arena“-Redaktion, genau die sechs Personen, die in der Sendung im Vordergrund standen, einzuladen, die sich einigermaßen logisch aus der Themenwahl ergaben, nämlich:

  • Zwei Medienkritiker, also Personen, die durchaus der Meinung sind, die Medien würden teilweise die Wahrheit verbiegen oder verschweigen bzw. lügen, auch hierzulande, und die deshalb Trumps Sicht auf die Medien einiges abgewinnen können. Diese Position vertraten der Sie als Historiker und SVP-Nationalrat Claudio Zanetti;
  • Zwei Medienleute, also Personen, die selber im Journalismus tätig sind und die die Auffassung vertreten, dass die Medien nach bestem Wissen und Gewissen nach der Wahrheit suchen und im Prinzip nur geprüfte Fakten verbreiten. Diese Position vertraten Roger Schawinski, Chef von „Radio 1“ und Moderator der Sendung „Schawinski“, und Karin Müller, Chefredaktorin von „Tele Basel“;
  • Zwei Medienkontrolleure, die auf Beschwerde hin überprüfen, ob die Medien fair, wahr, sachgerecht und nicht manipulativ berichtet haben, die aber gleichzeitig auch die Medienfreiheit schützen. Diese Rolle vertraten Markus Spillmann, Präsident der Stiftung Schweizer Presserat, und Vincent Augustin, Präsident der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).

Es war schliesslich das Recht der „Arena“-Redaktion, den Aufbau der Sendung zu konzipieren, die zentralen Fragen zu bestimmen und einen Gesprächsleitfaden zu bestimmen. Und es war das Recht des Moderators Jonas Projer, diesen Gesprächsleitfaden strikt durchzuziehen oder teilweise von ihm abzuweichen.

Die Programmautonomie als Ausdruck der Medienfreiheit ist ein hohes Gut. Sie soll sicherstellen, dass die Medien weder vom Staat noch von der Wirtschaft noch von anderen gesellschaftlichen Akteuren gegängelt werden können. Die Medien sollen nicht die Lautsprecher von irgendwelchen Interessen sein. Sie sollen frei sein, die Mächtigen zu kritisieren. Sie sollen ein Wächteramt, eine Kritik- und Kontrollfunktion ausüben. Die Aufsichtsbehörden schreiten daher nur dann ein, wenn die Rundfunkmedien das Publikum bewusst und offensichtlich manipulieren, wenn sie ihm zentrale Fakten vorenthalten oder Unwahrheiten als Tatsachen verkaufen oder eine Person oder eine Gruppe diskriminieren.

2. Informationssendungen und Diskussionssendungen

Das Schweizerische Bundesgericht unterscheidet zwischen Informationssendungen und Diskussionssendungen.[16] Die „Arena“ ist eine Diskussionssendung. Diese müsse, so das Bundesgericht, anders beurteilt werden als eine Informationssendung, da der Einfluss der Redaktion auf den Inhalt reduziert sei. Anders formuliert: In einer Informationssendung können die Journalistinnen und Journalisten bis ins letzte Detail entscheiden, welche Fakten, Kurzinterviews und Zitate die Beiträge enthalten. Sie besitzen volle Gestaltungsfreiheit. In einer Diskussionssendung hingegen kann der Moderator im Einzelnen nicht bestimmen, was die Diskutanten sagen. Er kann zwar präzis fragen, nachfragen, sie unterbrechen, ihnen eine andere Position gegenüberstellen. Aber er hat sie nicht vollkommen in der Hand. Er ist nicht der Regisseur eines Theaterstücks, in dem die Schauspielerinnen und Schauspieler genau das sagen, was im Text steht. Er kann nicht verhindern, dass die Teilnehmenden auch Behauptungen aufstellen, die nicht oder nur teilweise wahr sind. Und er kann nicht gänzlich verhindern, dass einzelne Diskutanten vom Thema abweichen, ein eigenes Süppchen kochen, sich gegenseitig unterbrechen oder mit überraschenden Gags aufwarten. Er muss auch gewärtigen, dass die Diskussion ganz anders verläuft als erwartet, so dass er wieder zurücksteuern muss. Das Bundesgericht hielt zudem im angeführten Entscheid von 2013 zur „Arena“ über das bedingungslose Grundeinkommen fest: „Das Sachgerechtigkeitsgebot ist nicht schon dann verletzt, wenn in der Diskussion gewisse Aspekte, die mit dem behandelten Thema zusammenhängen, nicht erwähnt werden.“[17] Eine Diskussionssendung muss also das Vollständigkeitsgebot, wonach keine wesentlichen Argumente zu einem Thema unterschlagen werden dürfen, nichtso streng anwenden. Derjenige, der dieses Gebot anwendet, ist der Moderator. Als Ombudsmann muss ich vor allem das Verhalten des Moderators beurteilen, weniger das der Gäste.

3. Ihre konkreten Kritikpunkte

Ich komme nun zu Ihren konkreten Kritikpunkten:

a) Vorstellung der Gäste: Die Frage ist nicht, ob Sie umstritten sind oder nicht. Die Frage ist, ob gleich lange Spiesse herrschten. Die übrigen Hauptpersonen wurden alle neutral mit ihrer Haupttätigkeit vorgestellt, Sie aber polemisch als „umstrittener Publizist“ bezogen auf Ihre Wirkung in einem Teil der Öffentlichkeit. In Bezug auf die Gäste Zanetti, Müller, Schawinski, Spillmann und Augustin verhielt sich die Redaktion referierend, in Bezug auf Sie aber kommentierend. Das ist nicht sachgerecht. Man kann das als einen nicht relevanten Nebenpunkt abtun, der die freie Meinungsbildung des Publikums nicht beeinträchtigt. Wenn aber andere Punkte dazukommen sollten, die ebenfalls gegen die Sachgerechtigkeit verstossen, wird er relevant.

b) Bezeichnung als „Verschwörungstheoretiker“: Der Moderator hat Sie in der ganzen Sendung nie als „Verschwörungstheoretiker“ bezeichnet. Ich habe mir die Sendung mehrmals angeguckt und auch das Transkript sorgfältig durchgesehen. Ihr Vorwurf trifft schlicht nicht zu. Einzig Dr. Roger Schawinski nannte sie an einer Stelle „Verschwörungstheoretiker“. Hier gilt aber die vom Bundesgericht aufgestellte Regel: Auch wenn Vorhaltungen, die in einer Sendung geäußert werden, nicht stimmen, so genügt es, wenn die Angeschuldigten die Möglichkeit haben, dazu Stellung zu nehmen und es zu dementieren.[18] Und diese Möglichkeit hatten Sie in der Sendung.

c) Beschimpfung als Lügner: Auch dieser Vorwurf trifft in keiner Art und Weise zu. Nochmals muss ich auf das Video der Sendung und auf das Transkript verweisen: Moderator Jonas Projer hat Sie nie Lügner genannt. Ich muss daher nicht weiter auf diesen Kritikpunkt eintreten.

d) Verwendung der privaten E-Mail: Dort, wo die Diskussion vom Hauptthema abwich, handelte es sich vor allem um Auseinandersetzungen zwischen Moderator Jonas Projer und Ihnen oder zwischen Dr. Roger Schawinski und Ihnen. Stets waren Sie der Attackierte. Wenn man fordert, dass ein Moderator neutral sein soll, dann heißt das nicht, dass er passiv sein muss. Er kann einzelne der Gäste durchaus kritisch befragen, sie „drannehmen“. Verlangt ist, dass er zu allen Distanz hat. Diese Distanz zu allen bedingt indes nicht, dass er alle gleichermaßen kritisch befragt. Er kann den einen Gast kritisch befragen, mit dem andern aber kein solches „Kreuzverhör“ durchführen. Es gibt zwei Ausnahmen, in denen die kritische Befragung ausgewogen sein muss: Bei Sendungen vor Wahlen und Abstimmungen und bei Sendungen, in denen das Fernsehen selber das Thema ist.

In der Sendung über „Trumps Krieg gegen die Medien“ war das Fernsehen in doppeltem Sinne selber Thema der Sendung: Erstens ging es um die Medien und um den Journalismus, also um den Berufsstand des Moderators. Deshalb hätte er jemand von den journalistischen Gästen, beispielsweise Dr. Roger Schawinski, genauso hart in die Mange nehmen müssen wie Sie. Zweitens ging es um das eigene Haus, um Schweizer Radio und Fernsehen SRF. Denn in der Diskussion um den Tweet und die E-Mail im Nachgang zur Sendung „Einstein“ über Verschwörungstheorien verteidigte Moderator Jonas Projer letztlich die Position von SRF; er war folglich Partei und nicht mehr Schiedsrichter. Es ist immer besonders heikel, wenn sich der Sender selber thematisiert. Dann ist er entsprechend zu besonderer journalistischer Sorgfalt verpflichtet. Diese besondere journalistische Sorgfaltspflicht war in dieser Phase der Sendung, als Sie mehrfach angegriffen wurden, nicht erfüllt.

Und als es speziell um den Tweet und die E-Mail ging, fand ein doppelter Regelverstoss statt: Erstens war es nicht fair, eine E-Mail, die eigentlich zum Privatbereich gehört, ohne Ihre Einwilligung im Fernsehen zu veröffentlichen. Zweitens war es nicht fair, bei dieser E-Mail den zweiten Teil wegzulassen, obschon er ebenfalls in den Zusammenhang gehörte. Mit diesem eingespielten Schaubild war die Redaktion ungenügend fair und transparent, und dies verstiess ebenfalls gegen das Sachgerechtigkeitsgebot.

Allerdings haben Sie sich die Verwirrung zu einem guten Teil selber zuzuschreiben. Erstens lobten Sie einen Teil der Sendung „Einstein“ und dann wieder nicht. Sie äußerten sich also widersprüchlich. Zweitens sprachen Sie das Thema in der Vorbesprechung mit der „Arena“-Redaktion mehrfach an, wie die Redaktion in ihrer Stellungnahme ausführlich darlegt. Sie mussten also damit rechnen, dass die Sache in der Sendung zur Sprache kommt. Sie waren daher nicht das eigentliche Opfer. Das eigentliche Opfer war das Publikum, dem nicht transparent genug vermittelt wurde, was eigentlich die Fakten waren.

4. Die drei Debatten

In der beanstandeten Sendung wurden gleichzeitig drei Debatten geführt:

a) Eine Debatte auf der Mikroebene: Da ging es um den Tweet und die E-Mail von Ihnen im Nachgang zur Sendung „Einstein“ über Verschwörungstheorien. Hier spielten Fragen eine Rolle wie: Haben Sie sich widersprüchlich geäußert? Versucht das Fernsehen, Ihnen etwas unterzujubeln? Wer lügt? Es war eine Debatte, die letztlich wenig zum Thema beitrug.

b) Eine Debatte auf der Mesoebene: Hier ging es konkret um die Medien in der Schweiz: Wie arbeiten sie? Wie überprüfen sie ihre Quellen? Wie sichern sie die Qualität der Information? Wie kann man sich wehren, wenn sie einseitig, falsch oder verletzend berichten? Welche Sanktionen sind möglich? Diese Debatte war sinnvoll, sie hätte durchaus noch kritischer geführt werden können.

c) Eine Debatte auf der Makroebene: Hier ging es um den Vorwurf, dass die Nato, die CIA, die USA und ihre Verbündeten systematisch Kriege anzetteln, um ihre eigenen Interessen zu wahren, und dass die Medien – angeblich – darüber nicht oder nicht kritisch berichten. Diese Debatte ist wichtig, denn sie ist die Grundlage und die Ursache für den Vorwurf der „Lügenpresse“ und der „Lückenpresse“.

Mir fällt allerdings auf, dass diejenigen, die von illegalen Kriegen reden – Kriege ohne Bewilligung der Vereinten Nationen (Uno) - , jeweils vor allem die USA und ihre Verbündeten anklagen, aber die illegalen Kriege Russlands entweder verschweigen oder schönreden. Russland intervenierte illegal in Afghanistan, in Georgien, in der Ukraine. Wer den Medien hierzulande vorwirft, sie seien einseitig, sie würden nicht die ganze Wahrheit berichten, sollte nicht die Blindheit auf dem einen Auge durch die Blindheit auf dem andern Auge ersetzen. Wer für vollständige, wahre und gerechte Medienberichterstattung kämpft, sollte gegenüber allen Seiten kritisch sein.[19] Wer von verbrecherischen Aktivitäten des CIA oder der NSA redet, sollte auch die verbrecherischen Aktivitäten des russischen Geheimdienstes benennen. Hier entstehen neue Ungleichgewichte. Und es entstehen Überzeugungen, bei denen der Glauben eine ebenso wichtige, wenn nicht wichtigere, Rolle spielt als das Wissen. Es ist fatal, wenn man annimmt, dass ziemlich fragwürdige Quellen wie die „Expresszeitung“[20], KEN FM[21] oder RT[22] die unfehlbare Wahrheit berichten und nicht zu hinterfragen sind. Da wird Propaganda mit Offenbarung verwechselt.

5. Ihre Verdienste und Ihre Risiken

Sie sind ohne jeden Zweifel ein begabter Historiker und ein verdienter Forscher. Es war außerordentlich wichtig, dass Sie die Nato-Geheimarmeen im Zusammenhang aufgedeckt haben. Es ist willkommen, dass Sie Fragezeichen hinter offizielle Versionen von Anschlägen setzen. Dadurch, dass Sie Bücher publizieren und sehr viele Vorträge halten, die ja auch auf Ihrer Website oder Facebook-Seite abrufbar sind, stehen Sie in der Öffentlichkeit und müssen Sie sich öffentlicher Kritik stellen. Und wenn Sie eine Einladung in die Sendung „Arena“ annehmen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie kritisch befragt werden.

Das Kritische bei Ihren Aktivitäten ist allerdings, dass Sie mittlerweile keine klaren Grenzen ziehen zwischen Ihrer eigenen seriösen empirischen Forschung und abstrusen Theorien und Verschwörungsthesen Anderer und zwischen Ihren eigenen Befunden und kruden Ansichten von Russophilen, Antisemiten, Rechtsextremisten und allerhand Verschwörungsfantasten. Leider mieden Sie nicht die Nähe zum Kopp-Verlag, zum faschistoiden Sektenführer Ivo Sasek, zur Holocaust-Leugnerin Sylvia Stolz, zum Geschichtsrevisionisten Michael Vogt[23], und Sie schrieben sogar dem Rechtsextremisten Karl Heinz Hoffmann einen freundlichen Brief, wie aus einem Schreiben von ihm an Ihren Doktorvater Prof. Dr. Georg Kreis an der Universität Basel hervorgeht.[24]

Vor diesem Hintergrund war es verständlich, dass „Arena“-Moderator Jonas Projer Ihre Glaubwürdigkeit kritisch überprüfen wollte. Jonas Projer ist ein erfahrener und talentierter Journalist und ein Moderator, der die Sendung „Arena“ durch sein Debatten-Konzept neu belebt hat. Er hat in allerdings der in Frage stehenden Sendung übersehen, dass eine doppelte Selbstthematisierung vorliegt und daher eine erhöhte journalistische Sorgfaltspflicht nötig ist.

6. Fazit

Per saldo komme ich zum Schluss, dass ich Ihre Kritik in zwei von vier vorgebrachten Punkten unterstützen kann und dass dort meiner Meinung nach die Sendung „Arena“ das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt hat. Ich empfehle Radio und Fernsehen SRF, die „Publizistischen Leitlinien“ so zu ergänzen, dass in Sendungen, in denen die Medien an und für sich und SRF im Speziellen thematisiert werden, eine erhöhte journalistische Sorgfaltspflicht gilt.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] http://www.srf.ch/sendungen/arena/trumps-krieg-2

[2] Vgl. Beilage a. Wird online veröffentlicht auf http://bit.ly/OmbudsfallUnehrlicheMedien

[3] Vgl. Beilage b. Wird online veröffentlicht auf http://bit.ly/OmbudsfallUnehrlicheMedien

[4] Vgl. Beilage c. Wird online veröffentlicht auf http://bit.ly/OmbudsfallUnehrlicheMedien

[5] David Coady: Conspiracy theories and official stories. In: International Journal of Applied Philosophy 17 (2003), 197-209

[6] Karl Hepfer: Verschwörungstheorien. Eine philosophische Kritik der Unvernunft. Transcript Verlag, Bielefeld 2015, S. 24.

[7] Vgl. Beilage d. Wird online veröffentlicht auf http://bit.ly/OmbudsfallUnehrlicheMedien

[8] Vgl. Beilage e und f. Wird online veröffentlicht auf http://bit.ly/OmbudsfallUnehrlicheMedien

[9] Vgl. Beilage g. Wird online veröffentlicht auf http://bit.ly/OmbudsfallUnehrlicheMedien

10] Anmerkung des Ombudsmannes: Die „Protokolle der Weisen von Zion“ entstanden deutlich vor der Zeit des Nationalsozialismus. Erst der Prozess vor Berner Obergericht, der die Protokolle als Fälschung demaskierte, fand 1933/34 statt, als Hitler bereits an der Macht war.

[11]http://www.srf.ch/sendungen/arena/content/download/12236031/136355151/version/1/file/Zur%20Arena%20vom%2024.02.17.pdf

[12] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a8

[13] ebenda

[14] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

[15] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

[16] http://www.bger.ch/index/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht/jurisdiction-recht-urteile2000.htm, 2C_321/2013, Urteil vom 11. Oktober 2013.

[17] Ebenda http://www.bger.ch/index/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht/jurisdiction-recht-urteile2000.htm, 2C_321/2013, Urteil vom 11. Oktober 2013.

[18] Vgl. Bundesgerichtsentscheid zu FDP und Pharmalobby, http://www.bger.ch/index/juridiction/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht/jurisdiction-recht-urteile2000.htm 2C_710/2010

[19] Das gilt auch für https://swisspropaganda.wordpress.com/srf-propaganda-analyse . Die gleiche anonyme Forschungsstelle, die im Ausland sitzt, hat auch die Ombudsstelle kritisch analysiert: https://swisspropaganda.wordpress.com/medienaufsicht-im-faktencheck/

[20] www.expresszeitung.com

[21] https://kenfm.de

[22] https://deutsch.rt.com/

[23] Vgl. https://www.woz.ch/-768a

[24] http://oktoberfest.arbeitskreis-n.su/wp-content/uploads/2015/10/EuropaInst.UniBasel.wg_.Ganser.23.3.14.pdf

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