Radio SRF, «Rendez-vous» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 1. März 2017 beanstandeten Sie zwei Beiträge der Sendung «Rendez-vous» (von Schweizer Radio SRF) vom gleichen Tag. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Ich beanstande den Verlauf der Sendung, resp. die mögliche Verwendung eines unsachlichen Stilmittels in der Sendung Rendez-Vouz DRS 1 am heutigen Mittag, den 1.3.2017 im 2. Beitrag ca. 12.35.
Es wurde im Verlauf der Sendung beim Bericht zur Verlängerung des Gentech-Moratoriums im Tonausschnitt von Fr. Leuthard das Schlagwort ‚Verbot‘ intensiv wiederholt mit einem extrem harten Tonausschnitt (2:00 - 2:15). Kurz anschliessend wurde im Bericht zur Rede vor dem Parlament von Trump USA genauso ‚hart‘ das Stichwort ‚Sweden Sweden‘ wiederholt (Nicht mehr nachhörbar, Ausschnitt abgeschnitten).
Ich nehme zugunsten des verantwortlichen Tontechnikers nicht an, dass dieses eine - ansonsten peinliche - technische Fehlleistung war, sondern gehe von einer absichtlichen Wiederholung aus. Ich bitte Sie, dieses - falls beabsichtigt - abzustellen, da psycholinguistische Spielchen in einer öffentlich-rechtlichen Nachrichtensendung nichts zu suchen haben. Bitte beachten Sie auch, nicht Gegenstand der Beanstandung, die ungenaue und schlechte Übersetzung der Interviewteilnehmer; sowas sollte qualitativ ‚besser‘ möglich sein.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Frau Ivana Pribakovic, Redaktionsleiterin Rendez-vous/ Tagesgespräch, schrieb:

„Herr X bezieht sich in seiner Beanstandung auf zwei Beiträge:

  • Den Beitrag aus dem Bundeshaus zur allfälligen Verlängerung des Gentechmoratoriums
  • Und die Worte des Monats Februar oder die Zwischenschlagzeilen.

In beiden Fällen wird beanstandet, dass wir manipulativ geschnitten hätten.

Das ist nicht der Fall.

Im Beitrag aus dem Bundeshaus kommt vielmehr die Aussage von Bundesrätin Doris Leuthard vor, in der sie selbst das Wort Verbot drei Mal hintereinander wiederholt. Es handelt sich um einen Originalton; genau so hat sich die Bundesrätin im Rat geäussert (sonst Nachzuhören auf der Parlamensseite des Bundes, in der Ständeratsdebatte). Gleich verhält es sich mit dem Originalton von US-Präsident Trump[1]

Wir haben daher lediglich Tatsachen abgebildet, wie es die journalistische Aufgabe ist.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Die Sache ist ganz einfach: Sie haben sich getäuscht, und was Frau Pribakovic schreibt, entspricht den Tatsachen. Ich habe beide Stellen nachgeprüft. Was Bundespräsidentin Doris Leuthard in der Gentech-Debatte gesagt hat, ist im Amtlichen Protokoll des Ständerates nachzulesen. Danach formulierte sie wie folgt:

<Dieser Aspekt fehlt mir in Ihren Diskussionen immer ein bisschen. Sie gehen einfach vom Grundsatz "Verbot, Verbot, Verbot!" aus, ohne sich irgendwie nochmals bewusst zu machen: Jede Technologie - Sie können die Nanotechnologie, die Biotechnologie oder jede andere Technologie nehmen - ist am Anfang auch mit Risiken verbunden.>[2]

Und was Präsident Donald Trump zu Schweden gesagt hat, ist auf Youtube nachzuhören. Die Redaktion hat gar nichts manipuliert, sondern korrekt berichtet. Ich kann daher Ihre Beanstandung in keiner Weise unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] Vgl. Youtube, Passage Last Night in Sweden, ab 1:18, https://www.youtube.com/watch?v=a0QcrR5dTOo

[2] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=39306#votum9

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