Sendung «Schawinski» vom 27. Februar 2017 mit Nationalrat Andreas Glarner beanstandet I
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Mit Ihrer E-Mail vom 2. März 2017 beanstandeten Sie die Sendung „Schawinski“ mit Nationalrat Andreas Glarner, vom Schweizer Fernsehen SRF am 27. Februar 2017 ausgestrahlt.[1] Ihre Eingabe erfüllt die formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher auf sie eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
„In dieser Sendung wurden Herrn Glarner seitens Herrn Schawinski ständig Verbreitung von Ungenauigkeiten, Falschaussagen und Lügen vorgeworfen. Sogar vor persönlichen Angriffen betr. Ehe schreckte Herr Schawinski nicht zurück. Auch der visuell direkte Vergleich mit Trump ist eines Redaktors unwürdig. usw. usw.
Auch wenn sich Gesprächspartner in ihrer Meinung unterscheiden, sollte Anstand gewahrt werden. Bei Herrn Schawinski war und ist dies nicht mehr der Fall; vor allem wenn er versucht SVP Exponenten auf Glatteis zu führen. – Eine solche Sendung wie die oben erwähnte ist mehr als diskriminierend und einer SRG Plattform unwürdig!!“
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Frau Léa Burger, Redaktorin der Sendung „Schawinski“, schrieb:
„In der Email vom 2. März kritisiert der Beanstander die von Herrn Schawinski erhobenen Vorwürfe gegenüber Nationalrat Andreas Glarner, den persönlichen Angriffe betreffend Ehe sowie den visuellen Vergleich von Herrn Glarner mit Präsident Donald Trump. Des Weiteren führt der Beanstander an, dass der Moderator bei (politischen) Meinungsverschiedenheiten Anstand wahren sollte, was in der Sendung vom 27. Februar nicht der Fall gewesen sei und es sich deshalb um eine diskriminierende und der SRG unwürdige Plattform handeln würde.
Gerne nehme ich dazu Stellung.
1. Vorwürfe von Herrn Schawinski gegenüber Nationalrat Glarner
Ich möchte drei Beispiel aus der Sendung herausgreifen, um aufzuzeigen, dass die Vorwürfe der „Ungenauigkeit, Falschaussagen und Lügen“ gegenüber Herrn Glarner berechtigt sind.
a) Im Verlauf von Minute vier nimmt Roger Schawinski Bezug auf den DOK-Film ‚Inside Bundeshaus‘ von Karin Bauer. Im gezeigten Einspieler geht es um die Geburtenentwicklung bei muslimischen Familien in Europa. Herr Glarner spricht von fünf bis sieben Kinder pro muslimische Frau, kann aber keine Quellenangaben dazu machen. Noch im Einspieler korrigiert ihn Frau Bauer und zitiert das renommierte Pew Research Institute, welches die Zahl von 2.1 Kinder pro Muslimin in Europa berechnet.
Schawinski konfrontiert Glarner mit dieser Falschaussage und Glarner verteidigt sich dahingehend, dass im Film über Banlieus gesprochen worden wäre und seine Aussagen beliebig zusammengeschnitten und damit der Inhalt verfälscht worden sei. Von Frau Bauer weiss ich, dass sie das Gespräch nach bestem Gewissen und Wissen wiedergegeben hat und es um Muslime europaweit ging, nicht wie von Herrn Glarner behauptet um Verhältnisse in Frankreich. Zudem betonte Frau Bauer mir gegenüber, dass Herr Glarner mittlerweile Halb- und Unwahrheiten über die Dreharbeiten erzählt und es deshalb wichtig sei, ihre Version der Gegebenheiten zu kennen.
b) In Minute acht zeigt Roger Schawinski einen Einspieler aus der Arena vom 20. Januar 2017, in der die Abstimmung rund um die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation Thema war. Herr Glarner war Kampagnenleiter des Nein-Lagers und hat das Burka-Plakat zu verantworten. Im Einspieler der Arena fragt der Moderator Jonas Projer: ‚Chönd Sozialhilfebezüger ibürgeret werde?‘ Quote Glarner: ‚Also es staht nid, sie chönned nid ibürgeret werde.‘ Projer: ‚Stahts nid schwarz uf wiss im Gsetz?‘ Glarner: ‚Nei.‘ Projer: ‚Guet, Herr Glarner, Sie zeiget Burka, obwohls nid um Burkas gaht - Sie chöntet au de Darth Vader zeige. Sie schribet niene, dass es d‘Drittgeneration isch, Sie redet vo Sozialhilf, obwohl das im Gsetz staht, dass das usgschlosse isch, lueget Si‘s nah. Wieso machet Sie das?‘
Glarner: ‚Also, mir tüend informiere überd Sach, was da lauft. Mir düend au warne. Und ich glaube d Diskussion, Herr Projer, isch ersch losgange, wo mir hend agfange plakatiere.‘ (01:40:21 – 01:40:51)
Obwohl Herr Projer wie auch Herr Schawinski Nationalrat Glarner auf die Unstimmigkeiten aufmerksam machen, revidiert Herr Glarner seine falschen Aussagen nicht.
c) Herr Schawinski spricht Nationalrat Glarner auf seinen Griechenland-Einsatz für Flüchtlinge im Jahr 2016 an. Dort hatte Glarner beim Hilfsprojekt ‚swisscross held‘ mitgearbeitet. Roger Schawinski bezeichnet diesen Einsatz als PR-Aktion, worauf Herr Glarner entgegnet: ‚Ich bin auf Einladung von Frau Fischer-Schultess dort herunter gegangen. (...) Ich habe wenige Tage vor dem Abflug erfahren, dass die Medien auch eingeladen sind. Ich habe das nicht gewusst. Ich wusste, dass die Dokumentarfilmerin mitkommen wird (gemeint ist Sabine Gisiger), aber dieser Film kommt ja erst später, also von dem her konnte ich nicht wissen, dass der Blick dabei ist (...)‘ (10:15:32 – 10:15:51).
In Tat und Wahrheit wusste Andreas Glarner von den BLICK-Journalisten. Ich habe im Vorfeld der Sendung mit Nico Menzanto telefoniert. Er hat den Artikel im BLICK vom 08. Juli 2016 verfasst und teilte mir mit, dass im Vorfeld der Reise eine offizielle Anfrage an Herrn Glarner abgeschickt wurde. Dieser stimmte der Anfrage zu und hat damit die Begleitung der BLICK-Journalisten selbst zu verantworten. Von einer Einladung der Journalisten kann keine Rede sein. Und: Da eine solche Reise gut organisiert werden muss, ist davon auszugehen, dass die Einladung nicht erst ein paar Tage vor der Abreise eingegangen ist.
2. Persönliche Angriffe betreffend Ehe
Herr Schawinski zitiert einen Artikel aus der Weltwoche vom 23. Juni 2016, in dem die Ehefrau von Andreas Glarnern mit folgenden Worten zitiert wird: ‚Ich oder die Politik‘. Offensichtlich hat sich Glarner für die Politik entschieden, denn die beiden leben mittlerweile getrennt, arbeiten aber nach wie vor im selben Betrieb. Dort hat Glarner auch seine aktuelle Partnerin kennen gelernt, so dass Schawinski fragt, ob ihm eine Trennung wieder passieren könnte. Glarner wehrt zuerst etwas ab, gibt dann aber über das Verhältnis mit seiner Ehefrau Auskunft und sagt: ‚Sie waren ja auch nicht so erfolgreich in dieser Frage.‘ (10:24:15 – 10:24:16)
Bei Personen des öffentlichen Lebens, wie es Nationalrat Andreas Glarner ist, darf die Achtung der Privatsphäre beeinträchtigt werden, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse das Gegenteil gebietet. Laut den publizistischen Leitlinien von SRF gilt es jedoch, von öffentlichen Personen die Intimsphäre (Sexualität, Religion oder die Gesundheit) zu schützen. Der vorliegende Fall berührt diese jedoch nicht.
3. Visueller Vergleich mit Donald Trump
Roger Schawinski fragt in der Sendung: ‚Wie tritt der Glarner auf?‘ Danach folgt ein Zusammenschnitt von Aufnahmen, die in verschiedenen Situationen das Lächeln von Andreas Glarner zeigen. Quote Schawinski: ‚Immer so. Das ist so Ihr Markenzeichen. Wieso ist das so? Ist das zum Sympathien holen, Nähe zu den Leuten, immer am Ende einer Aussage so ein Gesicht?‘ Glarner: ‚Nein, ich habe Freude am Leben, ich bin extrem motiviert, ich habe jeden Morgen Freude am Aufstehen und Arbeiten gehen – also ich bin wirklich ein fröhlicher, zufriedener Mensch.‘ Schawinski: ‚Jetzt ist mir etwas aufgefallen, an was mich das erinnert...‘ Glarner: ‚...sicher an Trump.‘ Schawinski: ‚Ja, schauen wir es uns doch mal an: Genau gleich.‘ Glarner: ‚Nur noch die Frisur, ich arbeite daran.‘ Schawinski: ‚Vielleicht kommt das dann ja noch.‘ Glarner: ‚Mhm.‘ (10:22:31 – 10:23:00)
Im Srceen erscheint dazu ein Doppelbild mit Donald Trump und Andreas Glarner. Der Vergleich war als witzige Auflockerung gedacht. Glarner steigt auch entsprechend darauf ein, wenn er zum Beispiel sagt, er müsse noch an der Frisur arbeiten.
4. Politische Haltung des Moderators
Dass Herr Schawinski im Gespräch die politische Haltung von Herrn Glarner kritisch hinterfragt, geschah nicht in Absicht, ihn als Exponent der SVP ‚aufs Glatteis zu führen‘ – wie Herr Frevel vermutet –, sondern aus der Bemühen heraus, für Ausgewogenheit der Sendung zu sorgen. Für diese ist der Moderator verantwortlich, wenn die Gegenposition des Gastes nicht durch einen weiteren Gast gegeben ist. So soll das Publikum in der eigenen Meinungsbildung unterstützt werden, indem der Moderator Gegendarstellungen aufführt. Entsprechend hinterfragt Roger Schawinski auch bei Politikern aus dem linken politischen Lager deren Einstellung, wie etwa das Gespräch mit Nationalrat Cédric Wermuth vom 28.11.2016 exemplarisch aufzeigt.
Entsprechend kann auch nicht von einer ‚diskriminierenden und einer SRG-Plattform unwürdigen‘ Sendung gesprochen werden. Auch wenn das Gespräch kontrovers war, stelle ich keine Diskriminierung aufgrund Glarners Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nationalität oder Religion fest, was als Kriterien dafür dienen würde.
Aus Sicht der Redaktion kann aus oben genannten Gründen die Beanstandung von Herrn X zurückgewiesen werden.“
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Bei der Sendung handelt es sich um ein Interview. Man kann drei Grundformen des journalistischen Interviews unterscheiden:
- Das sachzentrierte Interview. Im Gespräch geht es um die Sache, beispielsweise um den Stand der Untersuchung in einem Kriminalfall, zu dem ein Polizeikommandant Auskunft gibt. Dessen Person spielt in der Befragung keine Rolle; es könnte auch ein anderer Polizist Auskunft geben.
- Das personenzentrierte Interview. Das Gespräch dreht sich ausschließlich um die Person; es will die Biographie eines Menschen beleuchten und sein Wesen ergründen. Eine Schauspielerin erläutert beispielsweise, wie sie zum Film gekommen ist und welche Rollen sie liebt und welche nicht.
- Das verschränkte Interview. Das Gespräch bezieht sich sowohl auf die Person als auch auf die Sache. Diese Form wählte Roger Schawinski im Gespräch mit Nationalrat Andreas Glarner: Es ging um dessen Politikstil, um sein bisheriges Leben, aber auch um seine Positionen in der Asyl- und Einbürgerungspolitik.
Nun gibt es auch beim verschränkten Interview verschiedene Methoden, es zu führen. Grob unterscheiden lassen sich das explorative Interview und das konfrontative Interview:
- Im explorativen Interview lockt der Moderator den Befragten auf freundliche Art aus seiner Reserve und bringt ihn zum Reden. Diese Methode verfolgten etwa Günter Gaus mit seinen Fernsehgesprächen „Zur Person“ auf SWR in den sechziger und frühen siebziger Jahren, Sandra Maischberger in den Sendungen „Maischberger“ auf n-tv und „Menschen bei Maischberger“ bei der ARD, Marlis Prinzing mit dem „Roten Sofa“ oder Kurt Aeschbacher. Sandra Maischberger sagte 2003, sie pflege bei ihren Interviews „das freundliche Überholen auf der eigenen Spur“.
- Im konfrontativen Interview treibt der Moderator den Befragten in die Enge und zwingt ihn, sich mit seinen besten Argumenten zu verteidigen. Diesen Interviewstil praktizieren verschiedene amerikanische Moderatoren. In Deutschland war Michel Friedman für den Stil berühmt, aber auch viele „Spiegel“-Gespräche waren nach der Art gestrickt, und in der Schweiz war es stets ein wenig der Stil der „Rundschau“ von Hannes Britschgi bis Sandro Brotz, und auch Markus Gilli von „Tele Züri“ geht in diese Richtung.
Roger Schawinski entschied sich im Gespräch mit Nationalrat Andreas Glarner für das konfrontative Interview. Das ist sein gutes Recht. Und es liegt bei dem Gegenüber auch auf der Hand, denn Nationalrat Glarner bietet Angriffsflächen, weil er einen provokativen Politikstil pflegt und sich dabei immer auch in Widersprüche verwickelt.
Darum war es richtig, dass Roger Schawinski darauf beharrte,
- dass Andreas Glarner einzig die Pariser Banlieu herausgriff, um die Geburtenrate von Musliminnen zu beschreiben, während das Pew Research Institute Zahlen für ganz Europa (und somit auch für die Schweiz) lieferte;
- und dass die Hilfe für Flüchtlinge in Griechenland, die aus Nahost stammen, nicht eine Hilfe vor Ort ist.
Aber in drei Punkten kann ich Ihrer Beanstandung folgen:
- Nationalrat Glarner wurde hin und wieder zu früh unterbrochen und konnte so seinen Gedankengang gar nicht ausführen.
- Die Einspielung aus der Sendung mit den Politikforschern und –berater Michael Hermann und Mark Balsiger war deplatziert, weil sie nur dazu diente, Nationalrat Glarner zu verspotten.
- Dass Nationalrat Glarner und seine Ehefrau sich getrennt haben, gehört nicht in die Sendung, auch wenn die Ehefrau laut „Weltwoche“ gesagt hat, es sei um die Wahl gegangen „ich oder die Politik“. Es bestand kein überwiegendes öffentliches Interesse, hier die Privatsphäre zu ritzen.
Daraus folgt, dass ich Ihre Beanstandung teilweise unterstütze, aber nochmals betone, dass ein konfrontatives Interview legitim ist, gerade bei einem Politiker, der selber gerne provoziert.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] http://www.srf.ch/sendungen/schawinski/roger-schawinski-im-gespraech-mit-andreas-glarner
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