Sendung «Schawinski» vom 27. Februar 2017 mit Nationalrat Andreas Glarner beanstandet III

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Mit Ihrem Brief vom 16. März 2017 beanstandeten Sie die Sendung „Schawinski“ mit Nationalrat Andreas Glarner, vom Schweizer Fernsehen SRF am 27. Februar 2017 ausgestrahlt.[1] Ihre Eingabe erfüllt die formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„1. Schon in der Programmvorschau war eine tendenzöse Charakterisierung Hr. Glarners festzustellen, die keine faire Sendung erwarten liess: Er errege mit streitbaren Aussagen und spitzen Methoden und spiele mit Effekthascherei. Seine Aussagen werden also schon im Vorfeld der Sendung, wohlverstanden ohne Überprüfung durch die Sendungscrew, angezweifelt und so als unglaubwürdig abgestempelt. Der Taktik Schawinskis, Hr. Glarner unentwegt mit falschen Aussagen anzugreifen, ist so vorgebahnt.

2. Schawinski hat den grössten Teil, wenn nicht alle seiner Einleitungen zu den einzelnen Themen, die er ansprechen wollte, mit folgendem ,garniert': Mit

  1. falschen Aussagen, Behauptungen,
  2. falscher Bildzuordnung,
  3. unüberprüften falschen Behauptungen anderer Medien,
  4. sinnentstellenden Halbwahrheiten,
  5. Eingriff in die Privatsphäre,
  6. einem Angriff auf das Recht auf Vergessen,
  7. falschen, an den Haaren herbeigezogenen Vergleichen.

3. Das Ganze ergänzte Schawinski noch mit offenen Beleidigungen .

4. Die falschen Darstellungen wurden, nachdem Hr. Glarner sie berichtigt hatte, in keinem einzigen Fall von Schawinski zurückgenommen oder sogar mit der billigen Bemerkung , ,‘ wir können das (die Berichtigung H.B . ) jetzt nicht überprüfen‘ abgetan und damit aufrechterhalten . Er hätte den unzähligen berechtigten Berichtigungen an irgendeiner Stelle des , Gesprächs' mindestens einen kleinen Raum geben müssen. Das hat er konsequent nie getan.

5. Hr. Glarner ist trotz diesem ununterbrochenen negativen Trommelfeuer Schawinskis immer gefasst und anständig geblieben und liess sich nicht aus der Ruhe bringen . Hätte sich Hr. Glarner prägnanter gewehrt, hätte man mit unkontrollierten Aktionen rechnen müssen . Allein ihm ist es zu verdanken , dass die Situation mehr oder weniger ruhig geblieben ist, Schawinski dagegen hat nur aggressiv die Sendung gepuscht.

Zusammengefasst hat Schawinski 25 Minuten lang permanent, von Beginn bis zum Schluss der Sendung, Hr . Glarner in eine ganz dreckige Ecke gedrängt und damit ständig seine Ehre und Würde verletzt. Nicht einen Hauch von Anstand oder Fairness war von Seiten Schawinskis auszumachen . Er hat die Pflichten für Journalisten schwer verletzt , das Recht auf Menschenwürde angegriffen und anderes mehr.

Ein solches Stück Journalismus muss auf der Stelle geahndet und für die Zukunft verhindert werden. So etwas können wir uns in unserem Land nicht ein weiteres Mal leisten.

Handeln Sie , bevor sich jüngere Journalisten an dieser Unmenschlichkeit ausrichten , und die ganze öffentliche Diskussion weiter vergiftet wird .“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Frau Léa Burger, Redaktorin der Sendung „Schawinski“, schrieb:

„Im Schreiben vom 16. März 2017 argumentiert Herr X unter Auflistung von fünf Punkten, dass Roger Schawinski Herr Nationalrat Andreas Glarner während der ganzen Sendung in eine ‚dreckige Ecke gedrängt und damit ständig seine Ehre und Würde verletzt‘ habe. ‚Nicht einen Hauch von Anstand oder Fairness war von Seiten Schawinskis auszumachen‘ und so seien nicht nur die Pflichten eines Journalisten schwer verletzt, sondern auch das Recht auf Menschenwürde angegriffen worden.

Gerne nehme ich dazu Stellung.

1. Programmvorschau

Herr X kritisiert die Programmvorschau als tendenziös, sie sei ohne Überprüfung durch die Sendecrew gemacht worden. Das stimmt so nicht: Der Pressetext entstand aufgrund einer mehrtägigen Recherche, die sowohl das Konsultieren von Zeitungsartikeln sowie von Radio- und Fernsehbeiträgen als auch Gespräche mit Medienschaffenden miteinbezog. Es kann also keinesfalls von einer ungeprüften Situation ausgegangen werden kann.

Die mediale Rezeption von Herrn Glarner zeigt eindeutig auf, dass er mit seinen Aussagen polarisiert, nicht zuletzt auch deshalb, weil seine Methoden scharfsinnig sind. Als Beispiel möchte ich hier seine Wahlkampfplakate im Rahmen der Nationalratswahlen nennen: Es ist eine blutige Messerklinge zu sehen, daneben steht in weisser Schrift auf schwarzem Grund ‚Kopf hoch statt Kopf ab!‘ Weiter sind arabische Schriftzeichen zu lesen, die an Schriftzüge des sogenannt Islamischen Staates erinnern. Herr Glarner musste diese Plakate aber gar nicht aufhängen lassen, weil zuvor die Medien mit Schlagzeilen wie ‚Blutige Messer für den SVP-Wahlkampf‘ darauf reagierten und Glarners Botschaft ‚multipliziert‘ hätten, wie er den Mechanismus der Medienaufmerksamkeit selbst nennt (vgl. DOK-Film ‚Inside Bundeshaus‘ [2]).

2. Einleitungssätze von Herrn Schawinski berechtigt

Ich möchte drei Beispiele aus der Sendung herausgreifen, um aufzuzeigen, dass die von Herrn X kritisierten Einleitungssätze berechtigt sind:

a) Im Verlauf von Minute vier nimmt Roger Schawinski Bezug auf den DOK-Film ‚Inside Bundeshaus‘ von Karin Bauer. Im gezeigten Einspieler geht es um die Geburtenentwicklung bei muslimischen Familien in Europa. Herr Glarner spricht von fünf bis sieben Kinder pro muslimische Frau, kann aber keine Quellenangaben dazu machen. Noch im Einspieler korrigiert ihn Frau Bauer und zitiert das renommierte Pew Research Institute, welches die Zahl von 2.1 Kinder pro Muslimin in Europa berechnet.

Schawinski konfrontiert Glarner mit dieser Falschaussage und Glarner verteidigt sich dahingehend, dass im Film über Banlieus gesprochen worden wäre und seine Aussagen beliebig zusammengeschnitten und damit der Inhalt verfälscht worden sei. Von Frau Bauer weiss ich, dass sie das Gespräch nach bestem Gewissen und Wissen wiedergegeben hat und es um Muslime europaweit ging, nicht wie von Herrn Glarner behauptet um Verhältnisse in Frankreich. Zudem betonte Frau Bauer mir gegenüber, dass Herr Glarner mittlerweile Halb- und Unwahrheiten über die Dreharbeiten erzählt und es deshalb wichtig sei, ihre Version der Gegebenheiten zu kennen.

b) In Minute acht zeigt Roger Schawinski einen Einspieler aus der Arena vom 20. Januar 2017, in der die Abstimmung rund um die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation Thema war. Herr Glarner war Kampagnenleiter des Nein-Lagers und hat das Burka-Plakat zu verantworte. Im Einspieler der Arena fragt der Moderator Jonas Projer: ‚Chönd Sozialhilfebezüger ibürgeret werde?‘ Quote Glarner: ‚Also es staht nid, sie chönned nid ibürgeret werde.‘ Projer: ‚Stahts nid schwarz uf wiss im Gsetz?“‘Glarner: ‚Nei.‘ Projer: ‚Guet, Herr Glarner, Sie zeiget Burka, obwohls nid um Burkas gaht - Sie chöntet au de Darth Vader zeige. Sie schribet niene, dass es d‘Drittgeneration isch, Sie redet vo Sozialhilf, obwohl das im Gsetz staht, dass das usgschlosse isch, lueget Si‘s nah. Wieso machet Sie das?‘

Glarner: ‚Also, mir tüend informiere überd Sach, was da lauft. Mir düend au warne. Und ich glaube d Diskussion, Herr Projer, isch ersch losgange, wo mir hend agfange plakatiere.‘ (01:40:21 – 01:40:51)

Obwohl Herr Projer wie auch Herr Schawinski Nationalart Glarner auf die Unstimmigkeiten aufmerksam machen, revidiert Herr Glarner seine falschen Aussagen nicht

c) Herr Schawinski spricht Nationalrat Glarner auf seinen Griechenland-Einsatz für Flüchtlinge im Jahr 2016 an. Dort hatte Glarner beim Hilfsprojekt ‚swisscross held‘ mitgearbeitet. Roger Schawinski bezeichnet diesen Einsatz als PR-Aktion, worauf Herr Glarner entgegnet: ‚Ich bin auf Einladung von Frau Fischer-Schultess dort herunter gegangen. (...) Ich habe wenige Tage vor dem Abflug erfahren, dass die Medien auch eingeladen sind. Ich habe das nicht gewusst. Ich wusste, dass die Dokumentarfilmerin mitkommen wird (gemeint ist Sabine Gisiger), aber dieser Film kommt ja erst später, also von dem her konnte ich nicht wissen, dass der Blick dabei ist (...).‘ (10:15:32 – 10:15:51)

In Tat und Wahrheit wusste Andreas Glarner von den BLICK-Journalisten. Ich habe im Vorfeld der Sendung mit Nico Menzanto telefoniert. Er hat den Artikel im BLICK vom 08. Juli 2016 verfasst und teilte mir mit, dass im Vorfeld der Reise eine offizielle Anfrage an Herrn Glarner abgeschickt wurde. Dieser stimmte der Anfrage zu und hat damit die Begleitung der BLICK-Journalisten selbst zu verantworten. Von einer Einladung der Journalisten kann keine Rede sein. Und: Da eine solche Reise gut organisiert werden muss, ist davon auszugehen, dass die Einladung nicht erst ein paar Tage vor der Abreise eingegangen ist.

3. Offene Beleidigungen

Da Herr X zwar von ‚offenen Beleidigungen‘ spricht, aber keine konkret nennt, kann ich nur mutmassen, welche Stellen er im Gespräch meinen könnte. Aufgrund anderer Rückmeldungen aus dem Publikum wäre etwa an die Stelle zu denken, an welcher Herr Schawinski das Verhältnis von Herrn Glarner zu dessen Ehefrau anspricht:

Herr Schawinski zitiert einen Artikel aus der Weltwoche vom 23. Juni 2016, in dem die Ehefrau von Andreas Glarnern mit folgenden Worten zitiert wird: ‚Ich oder die Politik‘. Offensichtlich hat sich Glarner für die Politik entschieden, denn die beiden leben mittlerweile getrennt, arbeiten aber nach wie vor im selben Betrieb. Dort hat Glarner auch seine aktuelle Partnerin kennen gelernt, so dass Schawinski fragt, ob ihm eine Trennung wieder passieren könnte. Glarner wehrt zuerst etwas ab, gibt dann aber über das Verhältnis mit seiner Ehefrau Auskunft und sagt: ‚Sie waren ja auch nicht so erfolgreich in dieser Frage.‘ (10:24:15 – 10:24:16)

Bei Personen des öffentlichen Lebens, wie es Nationalrat Andreas Glarner ist, darf die Achtung der Privatsphäre beeinträchtigt werden, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse das Gegenteil gebietet. Das ist in diesem Zusammenhang nicht der Fall. Laut den publizistischen Leitlinien von SRF gilt es jedoch, von öffentlichen Personen die Intimsphäre (Sexualität, Religion oder die Gesundheit) zu schützen. Der vorliegende Fall berührt diese nicht. Die Intimsphäre bleibt geschützt, es kann nicht von einer Beleidigung die Rede sein.

4. Falsche Darstellungen

Herr X kritisiert weiter, dass Herr Schawinski falsche Darstellungen, die von Herrn Glarner während des Gesprächs berichtigt worden seien, nicht korrigiert wurden und nennt als Beispiel den oben zitierten Satz aus der Weltwoche von Glarners Frau: ‚Ich oder die Politik‘. Es sei billig von Herrn Schawinski gewesen, dieses möglicherweise falsche Zitat mit dem Kommentar ‚wir können das jetzt nicht überprüfen‘ abzutun. Tatsächlich war das während der Sendung nicht möglich, weil sowohl die Ehefrau als auch der Journalist Alex Bauer hätten kontaktiert werden müssen. Es ist jedoch anzumerken, dass es zu den journalistischen Standards gehört, direkte Zitate von interviewten Personen genehmigen zulassen, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Ausspruch ‚Ich oder die Politik‘ nicht frei erfunden ist und daher keiner Falschdarstellung entspricht.

5. Verletzung der journalistischen Pflicht sowie der Ehre und Würde

Die Berichterstattung war sachgerecht: Nach bestem Wissen und Gewissen wurde das recherchierte Material in Betracht gezogen und ausgewählt, die Quellen offengelegt. Bei möglichen Anschuldigungen oder Vorwürfen gegenüber Herrn Glarner hatte dieser steht’s die Möglichkeit, direkt zu reagieren und eine persönliche Stellungnahme abzugeben. Daher wurden weder die journalistischen Pflichten, noch das ‚Recht auf Menschenwürde‘ verletzt, wie Herr X schreibt.

Aus Sicht der Redaktion kann aus oben genannten Gründen die Beanstandung von Herrn X zurückgewiesen werden.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Bei der Sendung handelt es sich um ein Interview. Man kann drei Grundformen des journalistischen Interviews unterscheiden:

a) Das sachzentrierte Interview. Im Gespräch geht es um die Sache, beispielsweise um den Stand der Untersuchung in einem Kriminalfall, zu dem ein Polizeikommandant Auskunft gibt. Dessen Person spielt in der Befragung keine Rolle; es könnte auch ein anderer Polizist Auskunft geben.

b) Das personenzentrierte Interview. Das Gespräch dreht sich ausschließlich um die Person; es will die Biographie eines Menschen beleuchten und sein Wesen ergründen. Eine Schauspielerin erläutert beispielsweise, wie sie zum Film gekommen ist und welche Rollen sie liebt und welche nicht.

c) Das verschränkte Interview. Das Gespräch bezieht sich sowohl auf die Person als auch auf die Sache. Diese Form wählte Roger Schawinski im Gespräch mit Nationalrat Andreas Glarner: Es ging um dessen Politikstil, um sein bisheriges Leben, aber auch um seine Positionen in der Asyl- und Einbürgerungspolitik.

Nun gibt es auch beim verschränkten Interview verschiedene Methoden, es zu führen. Grob unterscheiden lassen sich das explorative Interview und das konfrontative Interview:

a) Im explorativen Interview lockt der Moderator den Befragten auf freundliche Art aus seiner Reserve und bringt ihn zum Reden. Diese Methode verfolgten etwa Günter Gaus mit seinen Fernsehgesprächen „Zur Person“ auf SWR in den sechziger und frühen siebziger Jahren, Sandra Maischberger in den Sendungen „Maischberger“ auf n-tv und „Menschen bei Maischberger“ bei der ARD, Marlis Prinzing mit dem „Roten Sofa“ oder Kurt Aeschbacher. Sandra Maischberger sagte 2003, sie pflege bei ihren Interviews „das freundliche Überholen auf der eigenen Spur“.

b) Im konfrontativen Interview treibt der Moderator den Befragten in die Enge und zwingt ihn, sich mit seinen besten Argumenten zu verteidigen. Diesen Interviewstil praktizieren verschiedene amerikanische Moderatoren. In Deutschland war Michel Friedman für den Stil berühmt, aber auch viele „Spiegel“-Gespräche waren nach der Art gestrickt, und in der Schweiz war es stets ein wenig der Stil der „Rundschau“ von Hannes Britschgi bis Sandro Brotz, und auch Markus Gilli von „Tele Züri“ geht in diese Richtung.

Roger Schawinski entschied sich im Gespräch mit Nationalrat Andreas Glarner für das konfrontative Interview. Das ist sein gutes Recht. Und es liegt bei dem Gegenüber auch auf der Hand, denn Nationalrat Glarner bietet Angriffsflächen, weil er einen provokativen Politikstil pflegt und sich dabei immer auch in Widersprüche verwickelt.

Darum war es richtig, dass Roger Schawinski darauf beharrte,

  • dass Andreas Glarner einzig die Pariser Banlieu herausgriff, um die Geburtenrate von Musliminnen zu beschreiben, während das Pew Research Institute Zahlen für ganz Europa (und somit auch für die Schweiz) lieferte;
  • und dass die Hilfe für Flüchtlinge in Griechenland, die aus Nahost stammen, nicht eine Hilfe vor Ort ist.

Aber in drei Punkten kann ich Ihrer Beanstandung folgen:

1. Nationalrat Glarner wurde hin und wieder zu früh unterbrochen und konnte so seinen Gedankengang gar nicht ausführen.

2. Die Einspielung aus der Sendung mit den Politikforschern und –berater Michael Hermann und Mark Balsiger war deplatziert, weil sie nur dazu diente, Nationalrat Glarner zu verspotten.

3. Dass Nationalrat Glarner und seine Ehefrau sich getrennt haben, gehört nicht in die Sendung, auch wenn die Ehefrau laut „Weltwoche“ gesagt hat, es sei um die Wahl gegangen „ich oder die Politik“. Es bestand kein überwiegendes öffentliches Interesse, hier die Privatsphäre zu ritzen.

Daraus folgt, dass ich Ihre Beanstandung teilweise unterstütze, aber nochmals betone, dass ein konfrontatives Interview legitim ist, gerade bei einem Politiker, der selber gerne provoziert. Von einer Verletzung der Menschenwürde von Nationalrat Andreas Glarner kann keine Rede sein.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] http://www.srf.ch/sendungen/schawinski/roger-schawinski-im-gespraech-mit-andreas-glarner

[2] http://www.srf.ch/sendungen/dok/inside-bundeshaus-ein-volksentscheid-und-seine-folgen

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