Satiresendung «Zytlupe» über Bruder Klaus war zulässig

Anlässlich des 600. Geburtstags von Niklaus von Flüe verfasste Autor und Satiriker Bänz Friedli einen Beitrag namens «Ein Klaus für alle Fälle» für die Radio-Satiresendung «Zytlupe» vom 4. März 2017. Zwei Beanstander und eine Beanstanderin fühlen sich durch den Beitrag in ihren religiösen Gefühlen verletzt. Zwei der Beanstander stören sich zudem an der Bezeichnung «Hassprediger» für den Churer Bischof Vitus Huonder. Die SRF-Verantwortlichen und Ombudsmann Roger Blum erachten den Beitrag innerhalb der Satire als zulässig.

Ziel von Friedlis Satire sei nicht der Heilige Niklaus von Flüe gewesen, argumentiert Anina Barandun, Redaktionsleiterin Hörspiel und Satire von Radio SRF. Vielmehr hätten diejenigen im Fokus gestanden, die den Heiligen für ihre eigenen Zwecke brauchten bzw. missbrauchten. Weil man so wenig von ihm wisse, sei Bruder Klaus zu einer idealen Projektionsfläche geworden, so Barandun. Das habe Bänz Friedli aufgegriffen.

Der Churer Bischof Vitus Huonder habe sich öffentlich despektierlich über Homosexuelle geäussert und habe «mehr Hass als Nächstenliebe gepredigt», meint Barandun. Da die Aussagen öffentlich gemacht worden seien, sei es legitim, dem Bischof satirisch zu entgegnen.

«Ein Christ hat Anspruch darauf, dass Gott und Jesus und die Bibel nicht lächerlich gemacht werden (...). Aber die jeweiligen Kirchen und ihre Diener sind durchaus auch für Satire offen», Ombudsmann Roger Blum

Obwohl es sich um eine Satire handle, sieht auch Ombudsmann Roger Blum den frühneuzeitlichen Mystiker und diejenigen, die ihn durch ihren Glauben verehren, nicht lächerlich gemacht. Von Flüe sei lediglich in unsere Zeit «übersetzt» worden.

Breiter Spielraum der Satire

Der monierte Beitrag bewegt sich gemäss Barandun innerhalb der Regeln der Satire. Diese spitze zu, übertreibe und entwickle einen Gedanken weiter bis an sein absurdes Ende. Ausserdem sei die Satire klar erkennbar. Roger Blum weist auf den weiten Spielraum der Satire hin sowie auf dessen Grenzen. Im Bereich der Religion etwa, dürfe deren Kernbereich nicht verspottet werden: «Ein Christ hat Anspruch darauf, dass Gott und Jesus und die Bibel nicht lächerlich gemacht werden. Ein Muslim hat Anspruch darauf, dass Gott und der Koran nicht in den Schmutz gezogen werden. Ein Jude hat Anspruch darauf, dass Gott und der Talmud nicht verspottet werden. Aber die jeweiligen Kirchen und ihre Diener sind durchaus auch für Satire offen.» Deshalb kann Ombudsmann Roger Blum alle drei Beanstandungen nicht unterstützen.

Schlussberichte der Ombudsstelle : 4850 , 5001 und 5030

Zur Radio-Satiresendung «Zytlupe» vom 4. März 2017

Text: SRG.D/dl

Bild: Bänz Friedli: SRF

Tags

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Kommentar

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht

Weitere Neuigkeiten