Radio-Nachrichtensendung «Heute Morgen» über die Energiewende beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail und Ihrem Brief vom 5. Mai 2017 beanstandeten Sie die Sendung „Heute Morgen“ von Radio SRF vom 2. Mai 2017 und dort einen Beitrag über die Energiewende und die Volksabstimmung vom 21. Mai 2017.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Im Namen und im Auftrag der SVP Schweiz sowie des überparteilichen Komitees gegen das Energiegesetz beanstande ich hi e rmit die eingangs erwähnte Sendung wegen Verletzung von Art . 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006 (RTVG) .

Rechtsbegehren

Es sei festzustellen, dass die Radiosendung von SRF ‚HeuteMorgen‘ vom 2. Mai 2017 (Ausgabe 06.00 Uhr; Zeitspanne der Sequenz: 8 . 12 - 1 0 . 39 ) <Am 21. Mai stimmen wir über die Energiezukunft der Schweiz ab: von der ursprünglichen Idee der Energiewende ist nicht mehr viel übrig> Art. 4 Abs. 2 RTVG verletzt hat.

Sach v e rhal t

  1. Radio SRF ha t am 2 . Mai 2017 im Sendegefäss ‚ HeuteMorgen ‘ folgenden Beitrag unter dem Titel < Am 21. Mai stimmen wir übe r die Energie z u k unft der Schwei z ab: von de r ursprünglichen Idee der Ene r g i ew en de ist nicht mehr vi el übrig > ausgestrahlt :
  2. Wortlaut der Sendung:

< Am 21 . Mai - in zweieinhalb Wochen also - st i mmen w i r über unsere künftige Energiepolitik ab ; Gibt ' s e inen Stopp für den Bau von neuen AKWs und mehr Geld für alternative Energien . D i e Streitfrage ist: Was kostet uns diese Energiewende? Viel zu viel sagen die Gegner; sie sprechen von bis zu 200 Milliarden Franken. Im Gegenteil sagen die Befürworter: Sie rechnen damit, dass sich mit der Energiewende längerfristig gar Geld sparen lässt. Nina Herren hat SRG Inlandkorrespondentin Sara Nowotny gefragt: Ist es tatsächlich so schwierig, die Kosten der Energiewende abzuschätzen? (Nowotny): <Ja und zwar deshalb , weil so viel passieren kann in den nächsten Jahrzehnten. Zum einen können Bevölkerung und Wirtschaft stärker oder eben weniger stark wachsen als gedacht und dann - schwupps - ändert sich der Stromverbrauch und der Strompreis ziemlich stark. Also da weiss man gar nicht, was auf einen zukommt. Oder es können neue Energien auftauchen, z.B . Strom aus der Erde, die sog . Geothermie, dann ändert sich auch alles wieder oder bestehende Technologien können brauchbarer oder billiger werden, so geschehen ist das schon beim Schiefergas und bei der Solarenergie .> (Herren:) < Und was sagt das Departement von Energieministerin Doris Leuthard zu dieser Kostenfrage?> (Nowotny:) < Die Fachleute dort sagen , dass die Energiewende ganz direkt etwa 40 Franken pro Jahr und Haushalt kosten wird. Aber da muss man aufpassen, das ist nämlich wohl noch nicht alles an Kosten, denn der Bund will auch Gebäude besser isolieren und er muss das Stromnetz ausbauen oder das Stromnetz muss in Zukunft ausgebaut werden. Das alles kostet auch noch. Der Bund geht davon aus, dass es insgesamt nicht mehr als etwa 100 Franken pro Jahr und Haushalt sein werden>. (Herren:) <Also da gibt es viele unterschiedliche Zahlen. Über 3'000 Franken sagt die SVP, 40-100 Fran ken pro Haushalt sagt der Bund. Wer hat denn nun Recht bei der Frage, wie viel die Energiewende kostet?> (Nowotny:) <Ja ich kann leider nur sagen, wer sicher nicht recht hat, alles andere wäre Hand gelenk mal Pi. Und nicht recht hat die SVP mit ihren 3200 Franken, denn dort eingerechnet ist etwas, was das Parlament bereits versenkt hat. Das ist diese Lenkungsabgabe , diese berühmt-berüchtigte auf Strom und Heizöl. Die ist schon vom Tisch im Parlament und deshalb stimmt die Kostenrechnung so nicht. Allerdings ist damit auch völlig offen, wie denn die zweite Etappe dieser Energiewende aussehen könnte, denn dafür war eben diese Lenkungsabgabe vorgese hen.>

[Verantwortlich: Andrea Christen]

Materielles

Folgende Passage ist klar zu beanstanden: <Und nicht Recht hat die SVP mit ihren 3200 Franken, denn dort eingerechnet ist etwas, was das Parlament bereits versenkt hat. Das ist diese Lenkungsabgabe, diese berühmt-berüchtigte auf Strom und Heizöl. Die ist schon vom Tisch im Parlament und deshalb stimmt die Kostenrechnung so nicht.> Die Korrespondentin bezieht sich bei ihrer Aussage offensichtlich auf die Vorlage für einen Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem KELS, da diese Vorlage die erwähnte Erhöhung der Abgaben auf Strom (+3 Rp. pro kWh) und Heizöl (+67 Rp./Liter) sowie Benzin (+26 Rp./Liter) zur Folge hätte. Diese Vorlage ist jedoch erst vom Nationalrat behandelt und im Plenum des Ständerats noch nicht. Die Vorlage ist also im Parlament noch hängig und nicht bereits ‚versenkt‘.[2]

Selbst wenn diese Vorlage nicht mehr hängig wäre, beziehen sich die Berechnungen der SVP vorab auf die früher im Beitrag erwähnten Kosten der Energiewende von 200 Milliarden Franken. Diese Kosten wurden vom Bundesrat selbst (Communiqué des Bundesamtes für Energie zur Verabschiedung der Botschaft zur Energiestrategie vom 4. März 2013) berechnet und angeführt, und zwar auf insgesamt 211 Milliarden Franken.[3] Teilt man diese Kosten durch den relevanten Zeitraum und bricht sie auf einen Haushalt von vier Personen herunter, ergibt sich ebenfalls die Grössenordnung der e r wähnten 3200 Franken pro Jahr, auf jeden Fall deutlich mehr als die im Beitrag erwähnten 40 bis 100 Franken pro Jahr, welche dem Bund zugeschrieben werden . Diese Zahlen sind zudem im Kontext des Beitrags eindeutig falsch (<Die Fachleute dort sagen, dass die Energiewende ganz direkt etwa 40 Franken pro Jahr und Haushalt kosten wird.>). Die Aussagen des Bundes beschrän k en sich nämlich auf das Energiegesetz und nicht auf die ganze ‚Energiewende‘. Dass diese nur 40 Franken pro Jahr kosten soll, behauptet wohl nicht einmal der Bundesrat .

Vor diesem Hintergrund ist die kommentierende Aussage, <ich kann leider nur sagen, wer sicher nicht Recht hat> mit Bezug auf die SVP falsch und in keiner Weise sachgerecht . Dies wiegt umso schwerer , als diese Aussage am Ende des Beitrages steht und somit beim Hörer haften bleibt. Der Hörer muss aufgrund dieser klaren Falschaussage von Radio SRF den Eindruck erhalten, die SVP-Kampagne operiere mit falschen Zahlen. Die Zuhörer werden damit getäuscht und der Beitrag verstösst klar gegen das Sachgerechtigkeitsgebot und die Programmbestimmungen.

Somit ergibt sich vor dem gesamten Hintergrund, dass die beanstandete Sendung die Mindestanforderungen an den Programminhalt gemäss Art . 4 RTVG verletzt. Es handelt sich offensichtlich um keine sachgerechte, sondern um eine offensichtlich parteiische Berichterstattung, welche gerade im Hinblick auf eine Volksabstimmung unhaltbar ist.

Ich ersuche Sie höflich, unserem Rechtsbegehren stattzugeben.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für sie antwortete Frau Elisabeth Pestalozzi, stellvertretende Chefredaktorin von Radio SRF:

„Besten Dank für die Möglichkeit, zur Beanstandung Nr. 5077 der SVP Schweiz vom 5. Mai Stellung nehmen zu können.

Die Beanstandung

Die SVP beanstandet, wir hätten mit unserer Berichterstattung zur Abstimmung über die Energiestrategie 2050 in der Sendung Heute Morgen vom 2. Mai 2017 Artikel 4. Abs. 2 des RTVG verletzt. Dieser besagt:

<Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein.>[4]

SVP-Generalsekretär X kritisiert, dass in der Sendung das Klima- und Energielenkungssystem (KELS), auf welches sich die Berechnungen der SVP stützen, als bereits vom Parlament ‚versenkt‘ bezeichnet werde, obwohl erst der Nationalrat nicht darauf eingetreten sei, der Entscheid im Ständerat hingegen stehe noch aus. (Kritikpunkt 1)

Die SVP macht geltend, dass sich die Kosten für die Energiestrategie unabhängig von der KELS-Vorlage auf 3200 Franken pro Jahr und Haushalt belaufen würden. Als Grundlage werden die Berechnungen des Bundes von 200 Mrd. Franken in der Botschaft zur Energiestrategie vom 4. März 2013 angeführt, welche auch im Beitrag erwähnt würden. (Kritikpunkt 2)

Des Weiteren stört sich die SVP an der Aussage, die ‚Energiewende‘ würde laut Fachleuten des Bundes 40 Franken pro Jahr und Haushalt kosten. Das sei falsch, denn zur Debatte stünde das ‚Energiegesetz‘ und nicht die ganze Wende. (Kritikpunkt 3)

Die Einschätzung der Autorin <Ich kann leider nur sagen, wer sicher nicht recht hat>, erwecke schliesslich den Eindruck, die SVP operiere mit falschen Zahlen. Dadurch würden die ZuhörerInnen getäuscht. (Fazit)

Der beanstandete Beitrag

Die Sendung Heute Morgen vom 2. Mai brachte in ihren verschiedenen Ausgaben um 06:00, 07:00 Uhr* und 08:00 Uhr auf SRF1 und SRF4 News sowie um 6:30 Uhr, 07:30 Uhr und 08:30 Uhr* auf SRF 2 und SRF 4 News ein einordnendes Gespräch zur Energiestrategie 2050, über die am 21. Mai abgestimmt wird. (Der * bezeichnet die längere Version, wie sie in der Beilage transkribiert ist. Die SVP beanstandet die kürzere Version ohne die letzte Frage.)[5]

Das Gespräch stellt die im Abstimmungskampf umstrittene Frage der Kosten ins Zentrum. Die Redaktorin analysiert, weshalb die Kosten der Energiestrategie so schwer abzuschätzen seien und zeigt auf, zu welchen unterschiedlichen Berechnungen Strategiebefürworter und Strategiegegner kommen.

Unsere Stellungnahme zu den einzelnen Kritikpunkten

Kritikpunkt 1 : Es sei falsch, dass das Parlament das Klima- und Energielenkungssystem (KELS) bereits ‚versenkt‘ habe. Erst der Nationalrat habe die Vorlage behandelt, der Ständerat hingegen noch nicht.

Es ist so, wie die SVP ausführt: Erst der Nationalrat hat die Vorlage durch Nicht-Eintreten ‚versenkt‘. Der Ständerat hat die Vorlage noch nicht beraten. Vom ‚Parlament‘ zu sprechen, ist nicht korrekt. Es handelt sich dabei um eine fehlerhafte Verknappung, da die Inlandredaktorin ein Faktum mit ihrer Einschätzung kombiniert, ohne dies zu deklarieren.

Wir bedauern diese Ungenauigkeit.

Gleichzeitig halten wir aber daran fest, dass die Schlussfolgerung in dieser Gesprächssequenz sachlich begründet ist. Denn nachdem sich im Nationalrat alle Fraktionen gegen diese Lenkungsabgabe ausgesprochen haben, gibt es keinerlei Hinweise, dass der Ständerat die Vorlage annehmen könnte. Auch SVP-Stratege Christoph Blocher sagt in seiner wöchentlichen Sendung ‚Teleblocher‘ vom 5. Mai 2017 wörtlich: ‚Aber es (das Lenkungssystem) wird wahrscheinlich versenkt.‘

Kritikpunkt 2 : Die Kosten der Energiestrategie 2050 würden sich unabhängig des Lenkungssystems KELS auf 3200 Franken pro Jahr und Haushalt belaufen. Dies aufgrund von Kostenschätzungen des Bundes. Dass die SVP mit ihren Berechnungen sicher nicht recht habe, sei falsch.

Dazu ist folgendes zu sagen: die Kosten sind der umstrittenste Punkt in der Diskussion über die Abstimmung zum revidierten Energiegesetz. Niemand kann heute sagen, wie hoch sie dereinst ausfallen werden. Wie der Beitrag in der Sendung HeuteMorgen darlegt, werden dabei zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen.

Eine klare Aussage zu machen, wäre ‚Handgelenk mal Pi‘, führt die Autorin weiter aus.

Zu bedenken geben möchten wir zwei Punkte:

Die Grundidee eines Lenkungssystems ist es, die lenkenden Kosten zumindest zum Teil wieder an Bevölkerung und Unternehmen zurückzuerstatten, was deren Ausgaben entsprechend vermindern würde. Dies erwähnt die SVP in ihrer Kostenberechnung nicht.

Ebenfalls unerwähnt bleibt in ihrer Argumentation, dass sich die von ihr berechneten Kosten von 3200 Franken pro Jahr und Haushalt auf die gesamte Energiestrategie des Bundes beziehen und nicht nur auf die möglichen Folgen des ersten Pakets, nämlich des revidierten Energiegesetzes, das jetzt zur Abstimmung gelangt. Die Aussage, dass ein Ja der Stimmbevölkerung zur anstehenden Abstimmung vom 21. Mai zu Kosten von 3200 Franken pro Haushalt führen würde, ist also nicht belegt.

Unsere Einschätzung wird im Übrigen auch von anderen Medien geteilt. Zum Beispiel von der NZZ[6], die in ihrer Berichterstattung dem Energiegesetz grundsätzlich kritisch gegenübersteht.

Kritikpunkt 3 : Zur Abstimmung komme nicht die ganze ‚Energiewende‘, wie die Autorin erwähnt, sondern lediglich das ‚Energiegesetz‘. Die Wende mit Kosten von 40 Franken pro Jahr und Haushalt zu beziffern, sei falsch und entspreche auch nicht den Berechnungen des Bundes.

Hier bewegen wir uns im Bereich von sprachlichen Unschärfen: Mit der ‚Energiewende‘ ist der längerfristige Ausstieg aus der Atomenergie gemeint, den die Landesregierung im Nachgang zur Reaktorkatastrophe von Fukushima (2011) beschlossen hat. Das Energiegesetz, das jetzt zur Abstimmung kommt, ist Teil der Energiestrategie, die schliesslich zu eben dieser Wende führen soll.

Es gehört zur Form des Gesprächs, dass Ober- und Unterbegriffe eines Sachverhalts synonymisch verwendet werden. Im vorliegenden Fall besteht jedoch während des ganzen Gesprächs, das explizit im Hinblick auf die kommende Abstimmung gesendet und anmoderiert wird, kein Zweifel, dass es sich um den Inhalt des geänderten Energiegesetzes und um die umstrittene Kostenfrage in Bezug darauf handelt.

FAZIT: Tatsächlich finden sich im Gespräch zum Energiegesetz, wie unter Kritikpunkt 1 und 3 dargelegt, bedauerlicherweise Ungenauigkeiten. Wir haben diese erkannt und intern nachbearbeitet. Auf unserer Homepage findet sich eine öffentlich zugängliche Korrektur.[7]

Eine Täuschung oder eine Fehlinformation der Stimmberechtigten, die für ihr Abstimmungsverhalten relevant werden könnte, liegt hingegen nicht vor. Denn die Grundaussage des Beitrags ist klar: Die Kosten der Energiestrategie 2050 lassen sich zum heutigen Zeitpunkt nicht eindeutig berechnen.

Der Hinweis, dass die von der SVP berechneten Kosten von 3200 Franken pro Jahr zu hoch gegriffen sein dürften, ist sachlich begründet. Eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots im Sinne von Art. 4 Abs. 2 RTVG liegt nicht vor.

Wir beantragen, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Sie stellen ein Rechtsbegehren. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass die Ombudsstelle nichts entscheidet, sondern nur vermittelt, berät und eine Einschätzung abgibt. Ein Rechtsbegehren kann man erst in einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) stellen. Eine solche Beschwerde ist erst möglich, wenn der Schlussbericht der Ombudsstelle vorliegt, und dann innerhalb der Frist von 30 Tagen. Ich kann also auf Ihr Rechtsbegehren formal nicht eintreten.

Auffällig ist, dass in der Debatte über die Energievorlage, die am 21. Mai 2017 zur Abstimmung steht, die Begriffe durcheinandergewirbelt werden, vor allem im Zusammenhang mit den mutmasslichen Kosten. Wir müssen folgende vier Begriffe unterscheiden:

  • Energiepolitik. Unter Energiepolitik versteht man die Ideen, Konzepte, Erlasse und Vollzugsmassnahmen im Bereich der Energieversorgung einer Gemeinde, eines Kantons, eines Landes oder eines ganzen Kontinents, ja der gesamten Welt. An der Formulierung und Gestaltung dieser „Policy“ wirken beispielsweise in der Schweiz die Parteien, die Interessengruppen, die NGOs, die Kantone, die Energieunternehmen, das Parlament und der Bundesrat mit. Federführend ist das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) unter der Leitung von Bundespräsidentin Doris Leuthard und dort das Bundesamt für Energie (BFE).[8]
  • Energiewende. Unter der Energiewende versteht man den Abschied von der Atomenergie als Folge der Kernkraftwerk-Katastrophe in Fukushima (2011) und ihre Ersetzung durch alternative, erneuerbare Energien. Die Energiewende ist ein Fernziel, das beispielsweise Deutschland und die Schweiz anstreben. Sie wird in mehreren Etappen realisiert.
  • Energiestrategie. Unter Energiestrategie versteht man in der Schweiz die Politik des Bundesrates, die dazu dient, die Energiewende zu erreichen. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck 2013 die Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 verabschiedet.[9] Eine erste Folge der Energiestrategie war das Energiegesetz, das am 21. Mai 2017 zur Abstimmung gelangt.
  • Energiegesetz. Das Energiegesetz, über das das Volk jetzt abzustimmen hat, ist der erste Schritt der Energiestrategie. Weitere müssen folgen, sofern die Energiewende erreicht werden soll.

Auffällig ist nun, dass die unterschiedlichen Zahlen, die im Abstimmungskampf genannt werden, sich auf Unterschiedliches beziehen. Die vom Bundesrat genannten 40-100 Franken pro Jahr und Haushalt beziehen sich auf die Effekte des Energiegesetzes. Die von der SVP errechneten 3200 Franken pro Jahr und vierköpfige Familie beziehen sich auf die ganze Energiestrategie. Das macht die Sache nicht einfach.

Entscheidend ist aber, dass die angefochtene Radiosendung zweieinhalb Wochen vor der Volksabstimmung ausgestrahlt wurde. Der Zeitpunkt lag also innerhalb der etwa sechs Wochen vor einem Urnengang, in denen erhöhte journalistische Sorgfaltspflicht gilt. Erhöhte Sorgfaltspflicht heißt: Absolute Sachgerechtigkeit, Berücksichtigung des Vielfaltsgebots, Neutralität.

Grundsätzlich hat die Inlandredaktorin die Problematik der Abstimmungsvorlage korrekt und realistisch zusammengefasst. Es ist tatsächlich noch Vieles offen. Und vielleicht ist die Lenkungsabgabe faktisch schon „versenkt“. Trotzdem waren die Aussagen in zwei Punkten nicht korrekt:

  • Es war im Beitrag stets von der Energiewende die Rede, dabei war das Energiegesetz gemeint. So sei der Bundesrat der Meinung, dass „die Energiewende ganz direkt etwa 40 Franken pro Jahr und Haushalt kosten wird“. Das war falsch, denn die Zahlen beziehen sich auf die Effekte des Energiegesetzes.
  • Erst der Nationalrat hat die Lenkungsabgabe durch Nichteintreten schon „versenkt“, nicht das Parlament. Formal ist noch nichts Definitives beschlossen. Falls der Ständerat zu einem anderen Ergebnis kommt, ist der Nationalrat wieder am Zug. Nur wenn er ein zweites Mal Nichteintreten beschliesst, ist die Vorlage erledigt.[10] Dies schon vorwegzunehmen, war falsch. Korrekt wäre gewesen zu sagen, dass die Vorlage im Parlament chancenlos zu sein scheint.

Wegen der erhöhten Sorgfaltspflicht wiegen diese Fehler schwerer als in einer Periode, in der keine Volksabstimmung unmittelbar bevorsteht. Deshalb kann ich Ihrer Beanstandung in diesen zwei Punkten zustimmen, nicht jedoch in der Aussage, dass der Beitrag insgesamt nicht sachgerecht gewesen sei. Hoch angerechnet werden muss wiederum der Redaktion, dass sie den Fehler sofort online korrigiert hat, jedenfalls den einen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] http://www.srf.ch/sendungen/heutemorgen/merkel-trifft-putin-treffen-hat-hohe-symbolische-bedeutung

[2] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150072

[3] https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-50123.html

[4] Art. 4 Abs. 2 des Radio- und Fernsehgesetzes, https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

[5] Vgl. Beilage Transkript

[6] ‚Wie viel die Energiewende pro Haushalt wirklich kostet‘, von Hansueli Schöchli, NZZ vom 1.4.2017

[7] www.srf.ch/tv/allgemein/korrekturen

[8] https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home/uvek/organisation/bundesaemter/bfe.html

[9] https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2013/7561.pdf

[10] So regelt es das Parlamentsgesetz in Art. 95, https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20010664/index.html

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