Abstimmung zum Energiegesetz beschäftigt auch den Ombudsmann

Ein Fernsehzuschauer beklagt, verschiedene Informationssendungen hätten in den letzten zwei Jahren über bestimmte Aspekte der Energiepolitik nicht berichtet. Dadurch sieht er das Abstimmungsverhalten der Bevölkerung beim Urnengang vom 21. Mai 2017 verfälscht. Ombudsmann Roger Blum konnte auf die Beanstandung nicht eintreten. In einem weiteren Ombudsfall beanstandet die SVP die Radio-Nachrichtensendung « Heute Morgen » vom 2. Mai 2017. Sie beklagt einige falsche Darstellungen im Beitrag zur Energiewende und der betreffenden Volksabstimmung. Die Zuhörerinnen und Zuhörer seien getäuscht worden, der Beitrag sei nicht sachgerecht. Roger Blum bestätigt zwei Fehler seitens SRF, erachtet den Beitrag insgesamt jedoch als sachgerecht.

Die Ansicht des Beanstanders, SRF habe in den Sendegefässen «Tagesschau», «10vor10», «Rundschau» und «Einstein» nicht über gewisse Aspekte der Energiepolitik berichtet, kann Ombudsmann Roger Blum nicht teilen. SRF habe im Gegenteil häufig über Energiepolitik berichtet. Im Übrigen verweist Blum auf die gesetzlich verankerte Programmautonomie. Niemand könne SRF Sendungen aufzwingen.

Nichtberichterstattung könne man nur mit einer Zugangsbeanstandung rügen, erklärt Roger Blum in seiner Stellungnahme weiter. Eine solche Zugangsbeanstandung stehe hingegen nur jenen offen, die einen legitimen Anspruch hätten, an einer Sendung teilzunehmen (z.B. unter bestimmten Bedingungen ein Parteipräsident an einer Wahlsendung). Zudem könne eine Organisation oder eine Person mit einer bestimmten gesellschaftlichen Rolle vorbringen, sie würde über Jahre hinweg durch SRF boykottiert. Diesen Anspruch sieht Blum in diesem Fall nicht gegeben. Er kann somit auf die Beanstandung nicht eintreten.

Erhöhte Sorgfaltspflicht vor Abstimmungen

Elisabeth Pestalozzi, stv. Chefredaktorin von Radio SRF, anerkennt und bedauert eine Ungenauigkeit im beanstandeten Beitrag von «Heute Morgen». Richtigerweise habe erst der Nationalrat die Vorlage über das Klima- und Energielenkungssystem (KELS) «versenkt» und nicht bereits das ganze Parlament. Allerdings gebe es keine Hinweise, dass der Ständerat die Vorlage annehmen könnte. SRF habe den Fehler erkannt und bereits korrigiert (s. Website SRF ). Den Vorwurf der Täuschung und Fehlinformation weist Pestalozzi jedoch zurück: Die Grundaussage des Beitrags sei klar geworden, nämlich dass die Kosten der Energiestrategie 2050 sich zum heutigen Zeitpunkt nicht eindeutig berechnen liessen.

Ombudsmann Roger Blum ist der Ansicht, der monierte Beitrag habe die Problematik der Abstimmungsvorlage korrekt und realistisch zusammengefasst. Nebst der Verkürzung betreffend KELS sieht Blum allerdings noch eine begriffliche Ungenauigkeit. Anstelle von «Energiegesetz» sei im Zusammenhang mit den vom Bund berechneten Kosten immer von «Energiewende» die Rede gewesen.Der monierte Beitrag wurde zweieinhalb Wochen vor der Volksabstimmung ausgestrahlt. In dieser «heissen Phase» vor einer Abstimmung bzw. Wahl gilt eine erhöhte journalistische Sorgfaltspflicht. Deshalb gewichtet der Ombudsmann die genannten Fehler höher als ausserhalb dieser Phase. Er anerkennt jedoch das Bemühen der Redaktion, die Fehler sofort online zu korrigieren. Den Vorwurf der Beanstanderin, der Beitrag sei insgesamt nicht sachgerecht gewesen, kann Roger Blum nicht stützen.

Schlussbericht Ombudsstelle 5056

Schlussbericht Ombudsstelle 5077

Zur Sendung «Heute Morgen» vom 2. Mai 2017

Text: SRG.D/dl

Bild: SRF

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