Nichberichterstattung zum Thema Energiepolitik beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail samt Beilage vom 5. Mai 2017 beanstandeten Sie die Nichtberichterstattung der SRF-Sendegefässe „Tagesschau“, „10 vor 10“, „Rundschau“ und „Einstein“ über bestimmte Aspekte der Energiepolitik im Laufe der letzten zwei Jahre, was zur Folge habe, dass das Abstimmverhalten der Bevölkerung beim Entscheid vom 21. Mai 2017 über das Energiegesetz verfälscht werde. Ihre Eingabe erfüllt einen Teil der Anforderungen an eine Beanstandung (Angabe der Postadresse), andere aber nicht (Nennung und Kritik von konkreten Sendungen, Einhaltung der Frist), so dass ich auf die Beanstandung nicht eintreten kann. Ich werde das anschliessend erläutern.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Mir kommt es vor, als ob das SRF ein Auto (es2050) verkaufen will, das keinen Benzintank (Speicher) hat, das keine Räder (Netz) hat, und der Preis (KEV, CO2 Abgabe, Gebäudesanierung) keine Rolle spielt.

Dies ist eine Beanstandung über Informationen, die es auf SRF Nachrichten, Rundschau, 10vor10, Einstein nicht gibt, und dies über 2 Jahre. Da SRF über die folgenden 7 Punkte nicht Informiert, verfälscht dies das Abstimmungsverhalten, somit wäre dann eine Abstimmungsbeschwerde fällig

Darum bitte ich um schnellstmögliche Klärung meiner Beanstandung.

1. Versorgungssicherheit

Der Bundesrat hat vor ein paar Monaten bekannt gegeben, er Informiert nach der Abstimmung über die prekäre Situation der Stromversorgung: alliance énergie - Newsletter 18/2016.[1]

Das Bundesamt veröffentlicht einen Bericht zum beunruhigenden Zustand der Schweize Elektrizitätswirtschaft an – allerdings für die Zeit nach Verabschiedung der Energiestrategie 2050! Über die tatsächlichen Probleme unserer Stromversorgung soll offenbar erst gesprochen werden, wenn die unnütze und horrend teure Energiestrategie unter Dach und Fach ist. Gegen die notwendigen, ebenfalls teuren Korrekturen danach kann dann niemand mehr etwas einwenden, womit unsere Energierechnung in astronomische Höhen steigen wird. Machiavelli hätte am Vorgehen der Behörden seine Freude gehabt.

Mit Import, genau zu Zeiten der Dunkelflaute ist in 5 Jahren Schluss, da unsere Nachbarländer dann Unterdeckung haben.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat dazu eine Studie.[2]

In der Botschaft zur ES2050 vom 4.9.13 steht, dass ab Jahr 2020 Gaskombikraftwerk nötig ist. Seite 73[3]

Bis ins Jahr 2050 wird der Stromverbrauch steigen, Steinmann BFE: +40%, Staiblin Alpiq: +70%, Anthony Patt ETH: mindestens +40%. Der Zubau von Wind/PV reicht da überhaupt nirgends hin, zumal diese EE gewaltige Pumpspeicher brauchen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Nur weiss niemand, wo bauen. Pumpspeicherbedarf laut PSI 2 – 3 TWH bis 2050.[4]

2. KEV

Das mit den 40.- pro 4 Personenhaushalte pro Jahr, Erhöhung stimmt so nicht.

Indirekt bezahlen wir die KEV auch für das Kleingewerbe, mit höheren Produkte preisen, oder tieferen Löhnen der Angestellten. Dann rechnen wir die 480 Millionen durch 2,1 Millionen Haushalte mit 4 Pers. ergibt 228.- und nicht 40.- Erhöhung. Total gibt das KEV 1‘380‘000‘000 also 657.-

Die Lenkungsabgabe ist vom Parlament nicht gestrichen worden, sondern der Entscheid verschoben auf nach der Abstimmung.

3. Gebäudesanierung

Für eine 4-Zi.Wng steigt der Mietzins um 1400.-/Jahr, die Energieersparnis schon abgezogen.[5] Ich habe den Durchschnitt genommen der 10 Projekte. Das heisst, auch für Besitzer grosse Ausgaben zur Sanierung, viele sind am Limit mit ihrer Hypothek und müssen so die Liegenschaft verkaufen.

4. Innovation

Dazu gehört auch die Kernenergie. Es ist das Unwissen, verursacht durch das SRF und die linken Medien. Dass Kernenergie eine saubere, CO2 arme Stromproduktion ist wird verschwiegen. Dank der Kernenergie wurden 1.8 Mio Menschenleben gerettet.[6] Kernenergie hat so viele Vorteile, sogar der Atommüll wird in der IV Gen verwendet und kann somit mit den bestehenden alten Brennstäben die Erde 70 Jahre mit Strom versorgen. Eine gute Zusammenfassung bot Rainer Klute.[7] Ökologisch, Treibhausgase steht Kernenergie sehr gut da, BAFU:

5. Windenergie

Windenergie ist stark Gesundheitsschädlich für den Mensch.

Infraschall. Dazu Ärzte.[8] Und Badisches.de, Wenn grüne Energie krank macht.[9]

6. Verbot von Ölheizungen

Art 45.3, a. Kantone erlassen Vorschrift

Sie erlassen insbesondere Vorschriften über:

a. den maximal zulässigen Anteil nicht erneuerbarer Energien zur Deckung des

Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser; beim erneuerbaren Anteil

kann Abwärme angerechnet werden;

b. die Neuinstallation und über den Ersatz von ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen.

7. Smart Metering

Smart Metering ist angelehnt an Smart Grid. Nur durch Messung wird kein Strom Eingespart. Bei Boiler wird schon lange bei Nachtstrom aufgeheizt, was bisher sinnvoll war, und kein Smart Meter brauchte. Dass Smart Metering Strom einspart ist im falsch. Ziel wäre es, bei Stromüberschuss Geräte laufen zu lassen, die viel Strom brauchen. Funktioniert nur bei Boiler und ev. bei Geschirrspüler. Bei der Waschmaschine geht das nicht. 9 Parteien eine Maschine, oder ich muss Maschine füllen mit gleicher Wäsche.

Das Smart Grid hat bis jetzt keine Stromersparnisse gebracht, und auch nichts zur Glättung des Stromverbrauchs beigetragen, das heisst Speicherbedarf reduzieren. Kann ja gar nicht, weil das grosse Problem ist ja Sommerenergie in den Winter zu speichern. Ich kann ja meine Wäsche nicht nur im Sommer waschen.

Wir haben ja in der Schweiz im Winter eine Unterdeckung von 10%, auch da nützt das Smart Metering nichts. Nur Unkosten durch Kauf und Installation.“

B. Damit komme ich zu meinem eigenen Kommentar. Sie kritisieren in Ihrer Beanstandung, dass Fernsehen SRF durch die Sendungen „Tagesschau“, „10 vor 10“, „Rundschau“ und „Einstein“ über bestimmte Aspekte der Energiepolitik in den letzten zwei Jahren nicht berichtet habe. In Wirklichkeit beanstanden Sie indes nicht die Nichtberichterstattung an und für sich, sondern die fehlende Berichterstattung in Ihrem Sinne. Denn Fernsehen SRF hat in den genannten Sendegefässen in den letzten zwei Jahren durchaus über Energiepolitik berichtet, und zwar häufig. Sie monieren aber dennoch Nichtberichterstattung, und zwar anhand von sieben Themenbereichen. In all diesen Themenbereichen beschäftigen Sie sich aber nicht mit Sendungen von Fernsehen SRF, sondern mit den offiziellen Argumenten der schweizerischen Energiepolitik. Sie sagen erstens, dass der Stromverbrauch steigen werde und dass die Versorgungssicherheit nicht garantiert sei. Sie sagen zweitens, dass der Netzzuschlag nicht um 40 Franken, sondern um 228 Franken jährlich erhöht werden müsse. Sie sagen drittens, dass die Gebäudesanierungen für die Mieter und Hausbesitzer nicht tragbar sein werden. Sie sagen viertens, es werde verschwiegen, dass die Kernenergie eine saubere Energie mit wenig Treibhausgas-Ausstoß sei. Sie sagen fünftens, dass die Windenergie für die Menschen gesundheitsschädigend sei. Sie sagen sechstens etwas ziemlich Diffuses über Ölheizungen. Und Sie sagen siebtens, dass Messgeräte an und für sich keinen Strom einsparen, was eine Binsenwahrheit ist. Damit erläutern Sie, warum Sie das Energiegesetz, über das am 21. Mai 2017 abgestimmt wird, ablehnen. Sie wissen aber selber ganz genau, dass Ihre Ansichten über die Energiepolitik auf einer politischen Position fussen, die umstritten ist. Gegen alle Ihre Ansichten gibt es Gegenansichten. Sie können daher nicht verlangen, dass Fernsehen SRF vor allem ihre Ansichten wiedergibt. Es gibt kein „Recht auf Antenne“. Das Radio- und Fernsehgesetz sagt in Artikel 6 Absatz 3 klipp und klar: „Niemand kann von einem Programmveranstalter die Verbreitung bestimmter Darbietungen und Informationen verlangen.“[10] Erst recht vertrackt wird es für Sie, wenn Sie Nichtberichterstattung einklagen wollen.

Nichtberichterstattung kann man nur mit einer Zugangsbeanstandung rügen. Eine Zugangsbeanstandung ist einerseits für jene gedacht, die einen legitimen Anspruch haben, an einer Sendung teilzunehmen (z.B. ein Parteipräsident an einer Wahlsendung, zu der die anderen Parteipräsidenten eingeladen werden, er aber nicht). Anderseits akzeptiert das Bundesgericht auch Zugangsbeanstandungen in dem Sinne, dass eine Organisation oder eine Person mit einer bestimmten gesellschaftlichen Rolle vorbringt, sie würde durch SRF seit Jahren systematisch boykottiert. Eine Zugangsbeanstandung ist nur möglich, wenn man zuvor beim Sender um Zugang ersucht hat. Das haben Sie offensichtlich nicht getan. Außerdem vertreten Sie weder eine Organisation noch sind Sie eine energiepolitisch unumgängliche Person wie seinerzeit der „Energiepapst“ Michael Kohn. Sie schreiben selber, Sie seien gelernter Heizungstechniker und als Selbständigerwerbender in der Baubranche tätig und als solcher eine unabhängige Person. Sie befassen sich gewissermaßen als Privatmann mit Energiepolitik. Damit gibt es für Sie keine Legitimation für eine Zugangsbeanstandung.

Im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ansichten über Facebook, Twitter oder eine eigene Website, mit einem eigenen Newsletter, mit eigenen Online-Kommentaren zu entsprechenden Publikationen von SRF, anderen Radio- und Fernsehveranstaltern oder Printmedien, mit Leserbriefen oder an öffentlichen Versammlungen einzubringen. Sie können auch Inserate schalten oder Flugblätter verteilen. Aber Sie können Fernsehen SRF nicht Sendungen aufzwingen. Das widerspricht der Programmautonomie. Ich kann daher auf Ihre Beanstandung nicht eintreten.

C. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Gegen meinen Nichteintretensentscheid können Sie in formaler Hinsicht ohne weitere Unterschriften bei der UBI Beschwerde erheben.

[1] https://werniX.files.wordpress.com/2015/01/alliance-c3a9nergie-newsletter-18-2016.pdf

[2] https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/kapazitaetsmarkt/kapazitaetsentwicklung-in-sueddeutschland-bis-2025/

[3] https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2013/7561.pdf

[4] https://www.psi.ch/media/wie-die-schweiz-2050-ihren-strom-beziehen-koennte

[5] https://static.nzz.ch/files/7/5/7/Sanierungen_1.18518757.pdf

[6] http://webpaper.nzz.ch/2013/05/12/wissen/KB5HX/atomstrom-rettet-leben?guest_pass=08aabf6dfe:KB5HX:698060df0a15f4e342507f85df5f98a765a4e775

[7] https://rainerklute.wordpress.com/2014/01/02/warum-kernenergie/

[8] http://www.vernunftkraft.de/de/wp-content/uploads/2014/11/Positionspapier-AEFIS.pdf

[9] https://badisches.de/wenn-gruene-energie-krank-macht/

[10] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

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