Sendung «Tagesschau» vom 16. April 2017, Beitrag «Bau neuer Atomkraftwerke unwahrscheinlich» beanstandet I

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Mit Ihrer E-Mail vom 16. April 2017 beanstandeten Sie den Beitrag über den Atomausstieg in der „Tagesschau“ des Fernsehens SRF vom gleichen Tag.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Ich beanstande in der Sendung das abschliessende Statement von Fritz Reimann in seinem Betrag zum Thema Atomausstieg. Aus dem Bericht geht meines Erachtens das abschliessende Statement <... die ihn vom Atomausstieg überzeugt hat> nicht klar hervor.

Richtig hätte es als Zusammenfassung des Beitrags lauten müssen, dass Atomkraftwerke auf dem Markt derzeit nicht finanziert werden können und dementsprechend der freie Markt die Art der Energieproduktion regelt. Und es nebenbei damit auch keine weitergehende Regelung respektive einen Eingriff in den freien Markt benötigt. Von einem Ausstieg aus der Atomenergie war im davor aufbereiteten Gespräch meiner Meinung nach nicht die Rede.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die Redaktion der „Tagesschau“ antwortete Herr Franz Lustenberger:

„Mit Mail vom 16. April beanstandet Herr X den Beitrag in der Tagesschau-Hauptausgabe zum Thema Atomkraftwerke vom gleichen Abend. Er kritisiert einzig und allein den Schlusssatz des Beitrages.

In der Energiestrategie 2050 (Totalrevision des Energiegesetzes sowie Änderung und Aufhebung anderer Erlasse) wird unter anderem der schrittweise Ausstieg aus der Atomenergie festgelegt. Artikel 12a des Kernenergiegesetzes lautet neu: <Rahmenbewilligungen für die Erstellung von Kernkraftwerken dürfen nicht erteilt werden.>

Im Beitrag geht es darum, zu zeigen, dass kein Unternehmen oder kein Investor bereit sind, in der Schweiz ein neues Kernkraftwerk zu planen und zu realisieren. Bereits in der Anmoderation zum Beitrag wird klargemacht, dass vor allem finanzielle Risiken für diesen Verzicht und damit den faktischen Atomausstieg die Hauptrolle spielen.

Kurt Rohrbach als Präsident des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VS) und als ehemaliger Chef der Bernischen Kraftwerke BKW ist eine glaubwürdige Person, die heute für Verzicht auf neue Kernkraftwerke eintritt. Im Beitrag wird klar dargelegt, dass die Strompreise heute und in absehbarer Zeit gegen den Bau eines neuen Kernkraftwerkes sprechen. Die Schweiz steht – ob mit oder ohne Energiestrategie – faktisch in einem Ausstiegsprozess aus der Atomenergie. Denn die jetzt noch betriebenen Kernkraftwerke werden in zehn oder zwanzig Jahren vom Netz genommen werden; ein fixes Abschaltdatum hatten Volk und Stände im letzten Jahr abgelehnt. Die notwendigen Investitionen in die Sicherheit (Nachrüstungen aufgrund von behördlichen Entscheiden des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI) werden sich irgendwann für die Betreibergesellschaften nicht mehr rechnen.

Der Schlusssatz des Beitrags widerspiegelt die Tatsache, dass für Kurt Rohrbach nicht Fukushima oder gar politische Überlegungen eine Rolle gespielt haben für die Änderung seiner Haltung, sondern einzig die Wirtschaftlichkeitsrechnung. Derzeit sind neue Kernkraftwerke keine Alternative für die Stromversorgung der nächsten Jahrzehnte. Ob eine ganz andere, neue Technologie in der Kernenergie, dereinst in ferner Zukunft wirtschaftlich, politisch und unter dem Aspekt der Sicherheit und der Entsorgung eine Möglichkeit sein wird, lässt der Beitrag offen.

Der Schlusssatz im Beitrag verweist auf die Wirtschaftlichkeit von neuen Kernkraftwerken in den nächsten Jahren und Jahrzehnten. Das war auch das Thema des Beitrages.

Ob es angesichts der Strompreisentwicklung einer weitergehenden Regelung bedarf, wie sie die Energiestrategie vorsieht, oder nicht, wird im Beitrag auch nicht thematisiert. Der Beitrag behandelt einzig die wirtschaftlichen Aspekte rund um die Zukunft der Schweizer Kernkraftwerke, welche zu einem faktischen Ausstieg führen, da Niemand derzeit in der Schweiz ein neues Kernkraftwerk bauen will.

Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Beitrags. Wenn man von sechs Wochen als „heiße Phase“ vor Wahlen und Abstimmungen ausgeht[2], dann lag der 16. April 2017 im Hinblick auf die Energieabstimmung vom 21. Mai 2017 gerade noch außerhalb dieser Phase. In der „heißen Phase“ gelten erhöhte journalistische Sorgfaltspflichten. Dann sind die Anforderungen an die Vielfalt der Positionen, an die Genauigkeit der Aussagen und an die Neutralität des Senders höher. Vorher aber ist nur entscheidend, dass sich das Publikum aufgrund der präsentierten Fakten frei eine eigene Meinung bilden kann. Das war im angefochtenen Beitrag der Fall, trotz zweier Ungenauigkeiten. Die Ungenauigkeit Nr. 1 war die Aussage von Moderator Florian Inhauser, der von der „Energiestrategie 2050“ sprach, über die am 21. Mai 2017 abgestimmt werde. Das Volk stimmt aber mit dem Energiegesetz nur über eine erste Etappe der Energiestrategie 2050 ab. Die Ungenauigkeit Nr. 2 war die Aussage des Berichterstatters Fritz Reimann am Schluss des Beitrags, dass es die Rechnung sei, die den Energieunternehmer Kurt Rohrbach „vom Atomausstieg überzeugt hat“. Natürlich ist Kurt Rohrbach nicht vom Atomausstieg überzeugt, sondern nur vom – vorübergehenden – Verzicht aus finanziellen Gründen. Beide Ungenauigkeiten sind aber Fehler in Nebenpunkten, die den Gesamteindruck des Publikums nicht verfälschen. Deshalb kann ich Ihnen zwar attestieren, dass sie mit Recht eine der Ungenauigkeiten bemerkt haben, dass dies aber nicht genügt, um den Beitrag zu rügen und Ihre Beanstandung zu unterstützen. Ich teile die Ausführungen von Herrn Lustenberger.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-16-04-2017-1930?id=20255cbe-c461-4a76-be0e-9619aef1dee7

[2] Die „Publizistischen Leitlinien“ von SRF sprechen von drei Wochen, die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) nannte einmal acht Wochen. Dagegen regte sich innerhalb von SRF Widerstand mit dem Argument, dass bei jährlich vier Abstimmungen fast zwei Drittel des Jahres aus heißen Phasen bestehen. Die für alle akzeptable Lösung dürfte sich daher bei sechs Wochen einpendeln.

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