Einstein Beitrag – «So isst die Schweiz» beanstandet

5019
Mit Ihrer E-Mail vom 18. März 2017 haben Sie einen Beitrag zum Thema Milch in der Sendung Einstein beanstandet. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
Ich möchte den Beitrag zum Thema „Milch” in der Sendung Einstein vom 16.03.2017 beanstanden.

Der Bericht ist zu einseitig (pro-Milch). Zwar wird die Frage aufgeworfen, ob Milch vielleicht doch ungesund sei, doch nach dem O-Ton der Ernährungswissenschaftlerin (pro-Milch) behauptet der Sprecher, dass Milch unbedenklich sei.

Wirkliche Argumente für diese pro-Milch-These konnte der Beitrag nicht liefern. Auf die Argumente der anti-Milch-Seite wurde gar nicht eingegangen. Der Bericht ist somit einseitig.

B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Herr T. Stecher, Redaktionsleiter «Einstein» schrieb:

Im Folgenden beziehe ich mich auf den Ombudsfall 5019 zu unserer Sendung „So isst die Schweiz“ vom 16. März 2017.

Der Beanstander bringt vor:

Dass unser Bericht zum Image-Problem der Milch einseitig sei, da wir die Milch als gesundheitlich unbedenklich bezeichnen.
Dass wir eine „Pro-Milch“- Ernährungswissenschaftlerin auftreten lassen, ohne auf die „Anti-Milch-Seite“ einzugehen.

Ich möchte dazu wie folgt Stellung nehmen:

«Einstein» bezeichnet im Off-Kommentar die Milch tatsächlich als unbedenklich – dies aber nicht ohne vorher auf die möglichen gesundheitlichen Folgen der Milch für Menschen hingewiesen zu haben, die an einer so genannten „Laktose-Intoleranz“ leiden. Bei diesen (10-15 Prozent der Gesamtbevölkerung) kann der Genuss von Milch tatsächlich zu Bauchkrämpfen und Blähungen führen. Die Sendung erläutert die Vorgänge im Darm in einer ausführlichen Grafik. Zu prüfen wäre also die genaue Bedeutung des Begriffes „unbedenklich“. M.E. sind Blähungen und Bauchkrämpfe „unbedenkliche“ Folgen des Milchkonsums. Da diese temporäre Erscheinungen sind und die Gesundheit nicht nachträglich beeinträchtigen. Ich persönlich bin befreundet mit einer Frau, die keine Laktose verträgt. Ab und an isst sie dennoch ein Stück Sahnetorte, weil sie diese über alles liebt. Die Folgen sitzt sie tapfer aus.

Der Beanstander bezeichnet Frau Barbara Walther als „Pro-Milch-Ernährungswissenschafterin“. Hier liegt er falsch. Frau Walther steht in den Diensten von Agroscope, einer zum Grossteil durch Steuergelder der Eidgenossenschaft finanzierten unabhängigen Forschungsanstalt. Da Frau Walther, wie im Beitrag beschrieben, seit 20 Jahren zum Thema Milch forscht und als glaubwürdige und unabhängige Wissenschaftlerin die Pro-und Kontra-Argumente zum Thema bestens kennt und gegeneinander abzuwägen weiss, haben wir darauf verzichtet, eine Anti-Milch-Stimme einzuholen.

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung.

Im beanstandeten Beitrag wird zuerst ein Rückblick auf die «goldenen Zeiten» der Milch gemacht und dann aufgezeigt, dass der Milchkonsum langsam aber stetig abnimmt. Zudem erhält das Publikum Einblick, wie andere Produkte diese Konsumlücke füllen (laktosefreie Milch, Mandelmilch, Sojamilch usw.). Es wird ausdrücklich aufgezeigt, dass Milch nicht nur «unbedenklich» ist, und zwar in der Sequenz, wo dem Zuschauer die Laktoseintoleranz in einer animierten Grafik präsentiert wird. Ebenso weist die Ernährungswissenschaftlerin B. Walther auf den Fettanteil hin. Sie vergleicht ihn mit dem Konsum von einer bestimmten Menge Schokolade. Frau Walther gilt als renommierte Forscherin bei Agroscope. Das Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung ist dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) angegliedert. Die Forscherin darf daher als «neutrale» Person angesehen werden, die weder pro noch kontra Positionen vertreten muss.

Ihren Vorwurf, der «Einstein»-Bericht sei zu einseitig «pro-Milch», kann ich daher nicht gelten lassen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Manfred Pfiffner, stv. Ombudsmann

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