Sportflash betreffend Frauenfeindlichkeit beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 30. März 2017 haben Sie den Sportflash 27.03.2017 bezüglich Frauenfeindlichkeit beanstandet. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
Anfangs Woche habe ich mich über einen Beitrag im "Sportflash" ärgern müssen, der sich ganz offenkundig negativ über Frauen äussert, völlig kontextbefreit und klar gegen eine "gender-neutrale" Berichterstattung verstossend. Meine Beschwerde via Kontaktformular wurde zwar zügig vom Kundendienst bearbeitet - jedoch scheint keine Einsicht bzw. gemeinsame Sicht über den beanstandeten Beitrag zu bestehen.

Ich richte mich daher in dieser Sache an Sie und erhoffe eine finale Klärung und Richtigstellung seitens SRF.

In Ihrer E-Mail führen sie zudem den Link zum Beitrag sowie die Korrespondenz zwischen Ihnen und dem SRF-Kundendienst auf.

B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Herr Notker Leder­gerber, Stabschef SRF Sport schrieb:

Zur Beanstandung betreffend “negativer Äusserung über Frauen/gender-neutraler Berichterstattung“ im Sportflash vom 27. März nehme ich nach Rücksprache mit Sport-Chefredaktor Peter Staub wie folgt Stellung:

Als SRF das rund 3minütige Format “Sportflash“ vor einigen Monaten eingeführt hat, da haben sich die Verantwortlichen zum Ziel gesetzt, nicht nur tagesaktuelle Fakten aus dem Sport zu vermitteln, sondern mit Kreativität und Mut den anderen Blickwinkel zu suchen, Grenzen zu sprengen. Bestandteil des “Sportflash“ ist ein Hinweis auf unser Abendprogramm, in diesem Fall auf einen Beitrag im “Sportaktuell“ über die Schweizer Autorennfahrerin Simona De Silvestro.

Die Autorin hat sich Klischee-Bilder bedient, der verantwortliche Produzent hat es inhaltlich abgenommen, und wenn wir damit die Gefühle eines Teils unseres Publikums verletzt haben, dann möchten wir uns dafür entschuldigen.

Sport ist Unterhaltung, aber selbstverständlich orientieren wir uns in erster Linie an den Fakten. Der Cliffhanger war nicht als Satire gekennzeichnet, es war aber doch zu erkennen, dass es im Zusammenhang mit der sehr erfolgreichen Schweizer Autorennfahrerin Simona De Silvestro um einen Augenzwinker handelt.

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der beanstandeten Sequenz. Der kurze Clip, in welchem zu sehen ist, wie Fahrzeuge äusserst ungeschickt gelenkt werden und mit den Fahrkünsten von Frauen in Zusammenhang gebracht wird, kann tatsächlich irritieren. Da gebe ich Ihnen durchaus recht. Allerdings wird die Absicht der Autorin wenige Sekunden später deutlich ersichtlich , nämlich die überdurchschnittlichen Fahrkünste der Schweizer Autorennfahrerin S. De Silvestro ins Zentrum zu rücken. Der vom Stabschef SRF Sport angedeutete Augenzwinker ist möglicherweise nicht für alle Zuschauerinnen und Zuschauer auf Anhieb erkennbar, eine schlechte Absicht oder gar eine Verletzung der gender-neutralen Berichterstattung würde ich den Verantwortlichen aber keinesfalls unterstellen. Ich bin sicher, die Sportredaktion wird sich Ihre Kritik zu Herzen nehmen. In diesem Sinne kann ich Ihre Beanstandung unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Manfred Pfiffner, stv. Ombudsmann

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