Ombudsmann stützt DOK-Film «Inside Bundeshaus»

Im Dokumentarfilm « Inside Bundeshaus » geht es um die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative der SVP. Eine Beanstanderin beklagt, dass dem Vater von Andreas Glarner darin eine Plattform geboten worden sei, um rassistische und diskriminierende Aussagen machen zu können. Eine gegenteilige Eingabe bei der Ombudsstelle moniert, die SVP sei im DOK-Film absichtlich in ein schlechtes Licht gerückt und einseitig dargestellt worden. Ombudsmann Roger Blum kann beide Argumentationen nicht unterstützen.

Im DOK-Film «Inside Bundeshaus» begleitet die Autorin Karin Bauer das Parlament im Jahr 2016 bei der schwierigen Umsetzung der angenommenen Masseneinwanderungsinitiative. Anhand von vier Protagonisten aller Bundesratsparteien – sie sind Mitglieder der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats – erhalten die Zuschauerinnen und Zuschauer einen Blick hinter die Kulissen des Bundeshauses.

«Medien haben die Aufgabe, die Realität abzubilden, die Wirklichkeit in all ihren Schattierungen zu schildern und nichts zu beschönigen», Ombudsmann Roger Blum

Einer der vier ausgewählten Protagonisten ist Nationalrat Andreas Glarner. Der SVP-Nationalrat bestimme als Asylchef der SVP – der wählerstärksten Partei der Schweiz – die Ausrichtung in der Asylpolitik seiner Partei wesentlich mit, erinnert Belinda Sallin, Redaktionsleiterin DOK-Eigenproduktionen von SRF. Darum sei es richtig und legitim gewesen, den Aussagen von Glarners Vater sowie dem Verhalten von Andreas Glarner selbst besondere Aufmerksamkeit zu schenken, ist Sallin überzeugt. Der Film dokumentiere, dass der SVP-Asylchef die Aussagen seines Vaters stillschweigend toleriere und nicht relativiere oder sich davon distanziere. Zudem könnten die Aussagen von Vater Glarner zwar als fremdenfeindlich empfunden werden, sie seien aber nicht rassendiskriminierend im Sinne des Strafgesetzbuches.

Roger Blum stützt Belinda Sallins Argumentation: «Medien haben die Aufgabe, die Realität abzubilden, die Wirklichkeit in all ihren Schattierungen zu schildern und nichts zu beschönigen». Wenn der Film den Kontext der Sozialisierung Andreas Glarners beleuchten wolle, dürfe er die Aussagen von Glarners Vater nicht verschweigen. Die monierte Filmpassage trage nicht zum Rassenhass bei, da sich SRF die Aussagen nicht zu eigen mache und sie auch nicht ausweide. Deshalb kann Blum diese Beanstandung nicht unterstützen.

Keine einseitige Darstellung

Zu den Vorwürfen der einseitigen und negativen Darstellung der SVP im Film nimmt Belinda Sallin ebenfalls Stellung. Andreas Glarner habe im Film immer wieder Gelegenheit erhalten, seine Argumente einzubringen. Dabei seien der Kerninhalt seiner Aussagen und jeweils sein bestes Argument sichtbar geworden. Im Gegensatz zu den Parteien der anderen Protagonisten, habe die SVP das Filmen ihrer Strategiesitzungen abgelehnt. Auch habe Glarner in Interviews Strategie und Anträge nicht näher erläutern wollen.

Ombudsmann Roger Blum kommt in seiner Beurteilung des monierten Films zum Schluss, dass alle vier Protagonisten gleichwertig – sowohl politisch als auch im beruflich-privaten Umfeld – gezeigt worden seien. Er kann keine Benachteiligung von SVP-Nationalrat Andreas Glarner erkennen. Man könne dem Film auch keine Lügen vorwerfen. Glarner selbst habe sich auch immer wieder vage und widersprüchlich geäussert.

Schlussbericht Ombudsstelle 4493

Zum DOK-Film «Inside Bundeshaus» vom 9. Februar 2017

Text: SRG.D/dl

Bild: Screenshot, SRF

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