SRF-«DOK»-Film «Schütze sich, wer kann – Mit Waffen gegen die Angst» beanstandet (IV)
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Mit Ihrer E-Mail vom 24. März 2017 beanstandeten Sie die DOK-Sendung „Schütze sich, wer kann – Mit Waffen gegen die Angst", die am 23. März 2017 durch Fernsehen SRF ausgestrahlt wurde. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
Sie erhalten den Schlussbericht nicht innerhalb der vorgesehenen 40-Tage-Frist, sondern später. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Der Grund liegt darin, dass mich die Massen-Beanstandung gegen die Sendung „Arena" mit Dr. Daniele Ganser einen ganzen Monat lang beansprucht hat, so dass eine ganze Anzahl andere Beanstandungen warten mussten. Ich bin zusammen mit meinem Stellvertreter Manfred Pfiffner jetzt daran, den Rückstand aufzuholen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Für Sie ändert sich formell nichts: Die Frist von 30 Tagen für eine allfällige Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem Sie den Schlussbericht in Händen halten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
„Soeben wurde ein DOK mit dem Titel ‚Schütze sich, wer kann – Mit Waffen gegen die Angst‘ auf SRF 1 ausgestrahlt.
Heute ist man sich einiges gewohnt, dieser Beitrag übertriff an gezielter Meinungsbeeinflussung durch jedoch einiges. Ein negativer Eindruck bzgl. Schützen entsteht schon durch die Narration des Off-Sprechers und die hinterlegte Musik. Dazu kommen gesucht kuriose Protagonisten. Ein verantwortungsbewusster Durchschnittsbürger wäre wohl langweiliger für den Zuschauer, jedoch realitätsgetreuer. Weiter werden Munition und Munitionsbestandteile gezeigt und bedrohlich inszeniert, die gar nicht von Zivilisten erworben werden dürfen.
Die gezeigte Aussage von Frau Vicky Ford ist vom ersten Satz an falsch. Am Ende wird sogar gesagt, (noch indirekt im Dienst befindliche) Armeewaffen seien in vollautomatischer Konfiguration verkauft worden und an Terroristen gelangt! Eine gefährliche Lüge sondergleichen. Dass diese ungeprüft ausgestrahlt wurde, schockiert mich. Wie kann ich nun noch wissen, dass ich in anderen SRF-Programmen (über deren Inhalt ich weniger Bescheid wüsste) nicht auch derart belogen werde?
Natürlich kommt noch Chantal Galladé zu Worte. Auch dort mit falschen Aussagen: Es gibt Umstände & Voraussetzungen, unter denen der Schusswaffengebrauch zu Hause erlaubt und sinnvoll ist. Ihre Weltvorstellung wird als die richtige inszeniert – unbelegt. Auch die Darstellung der Person am Ende ist total unnötig und klischeehaft sondergleichen. Ich möchte wissen, wie lange gesucht wurde, um diesen Herren zu finden.
Eine Darstellung, welche den durchschnittlichen Legalwaffenbesitzer akkurat darstellt, wäre wünschenswerter gewesen."
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Frau Belinda Sallin, Redaktionsleiterin DOK Eigenproduktionen, schrieb:
„Gerne nehmen wir zur Beanstandung von Herrn X vom 24. März 2017 zum Dokumentarfilm ‚Schütze sich, wer kann. Mit Waffen gegen die Angst‘ in der Sendung ‚DOK‘ Stellung.
In einem ersten Punkt kritisiert Herr X, dass wir im Film ‚gesucht kuriose Protagonisten‘ gezeigt hätten. Dagegen verwehren wir uns in aller Form. Wir haben im Film keine ‚kuriosen Protagonisten‘ dargestellt, sondern Mitglieder verschiedener Schützenvereine. Ausnahmslos alle männlichen Protagonisten des Films sind nämlich in einem Schützenverein Mitglied – dies gilt auch für jenen Mann, den wir in Bild und Ton anonymisiert haben - zwei davon sind als Vereinsobmänner tätig. Bei den Protagonisten des Films handelt es sich also keineswegs um Aussenseiter der Schützen- und der ‚Waffenszene‘. Zu einem grossen Teil entsprechen die Protagonisten dem Bild des korrekten Schützen und Sportlers, der sich sämtlicher Regeln bewusst ist. Sie bewahren ihre Waffen vorschriftsgemäss auf und warten sie korrekt.
Der Film zeigt viele Facetten der ‚Waffenszene Schweiz‘: Wir zeigen Sportschützen, porträtieren Waffensammler und besuchen verunsicherte Menschen, die sich durch den Kauf einer Waffe schützen möchten. Es kommen aber auch Waffengegner zu Wort und ein ‚Waffennarr‘ zeigt sich vor laufender Kamera in Aktion.
Es ist uns klar, dass sich Schützinnen und Schützen an bestimmten Protagonisten stören könnten. Nicht alle von ihnen entsprechen dem Bild des hochkorrekten Mitglieds des Schützenvereins. Aber auch diese Protagonisten gehören zur Realität. Über sie Bescheid zu wissen, aber sie auszublenden, im Wissen darum, dass es nicht allen Schützinnen und Schützen gefallen wird, wie sie sich verhalten, würde zum einen unserer Aufgabe widersprechen und zum anderen wäre es unseres Erachtens viel zu einfach und zu bequem. Es ist unsere Aufgabe, genau dort hinzusehen, wo sich die grundlegenden Fragen stellen: Wann ist die Waffe ein Sportgerät, wann ist sie ein Instrument, um sich sicherer zu fühlen und wann wird sie zur Bedrohung für andere?
Herr X kritisiert, dass die Aussage von Frau Vicky Ford falsch sei.
Gerne führen wir die Aussage von Vicky Ford hier nochmals auf: <Es gab ein Problem mit dem europäischen Gesetz – da gehört die Schweiz dazu – mit den vollautomatischen Waffen, die auf Halbautomatik umgerüstet werden konnten. Sie konnten in der EU ohne Waffenschein gekauft und verkauft werden. Wir haben diese Gesetzeslücke geschlossen, weil diese Waffen in die Hände von Terroristen gelangten.> (TC 22.46)
Vicky Ford ist seit 2009 Mitglied des Europäischen Parlaments und unter anderem Präsidentin des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Sie hat während anderthalb Jahren federführend an der Ausarbeitung der neuen EU-Richtlinien mitgearbeitet. Aufgrund ihrer Funktion hat sie eine hohe Glaubwürdigkeit und es ist unseres Erachtens zulässig, wenn sie mit ihrer Aussage versucht, einen komplexen Sachverhalt für das Durchschnittspublikum, also für Nicht-Experten, verständlich darzustellen und ihn soweit wie möglich vereinfacht.
Aber auch wenn die Aussage von Vicky Ford stark vereinfachend ist, hat sie Gültigkeit, selbst wenn man den Sachverhalt differenziert betrachtet. So werden beispielsweise an die Angehörigen der Schweizer Armee vollautomatische Waffen abgegeben, die auf Halbautomatik umgerüstet werden können. Bei den Sturmgewehrtypen 57 oder 90 könnte durch eine einfache Manipulation an der Waffe die Seriefeuersperre aufgehoben werden, statt Einzelschussabgabe ist dann ein Seriefeuer möglich. Es ist also richtig, wenn sich Vicky Ford mit ihrer Aussage auch auf die Schweiz bezieht, da in der Schweiz vollautomatische Waffen im Umlauf sind, die auf Halbautomatik umgerüstet werden können und umgekehrt. Laut den neuen EU-Richtlinien sollen auch halbautomatische zivile Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen und mehr als zehn Patronen fassen, verboten werden. Davon betroffen sind jene halbautomatischen Sturmgewehre, die heute (auch in der Schweiz) mit einem Waffenerwerbsschein gekauft und im ausserdienstlichen Schiesswesen breit eingesetzt werden. Ausnahmebewilligungen für Jäger, Sammler und Sportschützen sind vorgesehen. Sportschützen müssten nachweisen, dass sie regelmässig trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen.
Im Filmkommentar ist festgehalten, dass <für die Schweiz eine Ausnahmeregelung vorgesehen ist. Sie beinhaltet, dass hierzulande Soldaten ihr Sturmgewehr nach geleisteter Dienstpflicht weiterhin nach Hause nehmen dürfen.> (TC 23.15). Auch die Ausnahmebewilligung für Sportschützen wurde im Film erwähnt (s.u. Punkt 2.)
Vicky Ford spricht in der Interviewsequenz ganz allgemein von den Gesetzeslücken im europäischen Gesetz. Im Visier der neuen Regelung steht vor allem der Online-Handel, weil dort die Kontrollen des Verkaufs durch einen (gültigen) Waffenerwerbsschein nicht in jedem Fall gewährleistet sind. So hat der Attentäter im Thalys-Zug zwischen Amsterdam und Paris Teile seiner Waffe im Internet gekauft. Bei den Anschlägen in Paris sollen reaktivierte Gewehre eingesetzt worden sein. Aufgrund solcher Vorfälle will die EU strengere Regeln. In den 28 EU-Mitgliedstaaten sind die Vorschriften für den Waffenerwerb sehr unterschiedlich. Tschechien beispielsweise gilt diesbezüglich als sehr liberal. Waffen dürfen dort in der Hosentasche auf der Strasse getragen werden. In Estland ist der Antrag für eine Schusswaffenerlaubnis einfach und online zu erledigen. Mit den neuen Richtlinien soll der Online-Handel besser kontrolliert werden können und die vielen unterschiedlichen Gesetzgebungen vereinheitlicht werden.
Die Details der geplanten Verschärfung aufzuzählen, hätte den Rahmen des Films gesprengt und gehört nicht zum Schwerpunkt des Films. Zudem fängt in der Schweiz der Gesetzgebungsprozess ja erst an, so heisst es im Filmkommentar: <Mitte März stimmte das EU-Parlament der neuen Richtlinie zu. Sie soll 2020 in Kraft treten. Zwei Jahre später muss die Schweiz gemäss Schengen-Vertrag nachziehen. Sie erhält von Brüssel bei der konkreten Umsetzung viel Freiraum.> (TC 23.58)
Dazu Vicky Ford: <Es gibt Verschärfungen im europäischen Waffengesetz, aber es liegt in der Hand der Schweiz, die Richtlinien für den Waffengebrauch festzulegen. Das ist meine Botschaft: Wir haben der Schweiz die Möglichkeit gegeben, ihren Bürgern die Erlaubnis zu erteilen, wenn sie einen Bedarf nachweisen können. Die Schweizer Regierung bestimmt, nicht das europäische Gesetz.> (TC 23.38)
Als dritten Punkt wirft uns Herr X vor, dass wir Nationalrätin Chantal Galladé ‚zu Worte‘ kommen liessen und dass wir ihre ‚Weltvorstellung‘ als ‚die richtige inszeniert‘ hätten. Es kann keine Rede davon sein, dass wir die ‚Weltvorstellung‘ von Nationalrätin Galladé als die richtige inszeniert hätten. Wir stellen hier ein Streitgespräch dar, eine Diskussion und lassen diese unkommentiert.
In der Filmsequenz mit Büchsenmacher Germaine Spielmann und Nationalrätin Chantal Galladé ging es darum aufzuzeigen, wie weit die Meinungen auseinander gehen und wie gross die Kontroverse ist. Beide stehen in der Gesamtheit der Diskussion an den Polen. Ihre Haltungen könnten kaum unterschiedlicher sein und liess uns erahnen, wie schwierig die politische Diskussion, welche die Schweiz in den nächsten Jahren zu diesem Thema führen muss, werden wird. Die divergierenden Meinungen sind weder richtig noch falsch. Sie zeigen schlicht die unterschiedlichen Haltungen, die man in dieser Fragestellung einnehmen kann.
Zum Schluss moniert Herr X, dass wir am Ende des Films eine Person gezeigt hätten, welche ‚total unnötig und klischeehaft sondergleichen‘ gewesen wäre. Auf diesen Vorwurf sind wir eingangs bereits eingegangen, indem wir erklärt haben, dass wir keine ‚kuriosen Protagonisten‘ im Film gezeigt hätten. Gerne beantworten wir die Frage von Herrn X, ‚wie lange gesucht wurde, um diesen Herren zu finden‘.
Dokfilmautor Hanspeter Bäni hat nicht länger, aber auch nicht weniger lang nach den Protagonisten dieses Films ‚gesucht‘, als es sonst auch für unsere Dokumentarfilme üblich ist. Er hat seine Protagonisten nicht in dunklen Kellern oder schummrigen Hinterzimmern gesucht und auch nicht an den Rändern unserer Gesellschaft. Er hat sie allesamt in den Schützenvereinen angetroffen, gut integriert und von ihren Kolleginnen und Kollegen geschätzt und akzeptiert. Dies gilt auch für den anonymisierten Protagonisten, den er während eines Schiesswettbewerbs, den er zusammen mit anderen Vereinsmitgliedern absolviert hat, kennengelernt hat.
Wir beantragen die Beanstandung von Herrn X in allen Punkten abzuweisen."
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Mein Vater war ein Schütze. Er war Mitglied der renommierten Schützengesellschaft Liestal, die seit 1824 besteht und eine Vorläuferin bereits seit 1537 hatte, also auf eine bald 500jährige Tradition zurückblickt. Mein Vater war dort längere Zeit Schützenmeister. Das Treppenhaus zuhause war vollbehangen mit Kranzabzeichen, die er an den jährlichen Feldschießen, an Bezirkswettschießen, an Jubiläumsschießen, an Kantonalschützenfesten usw. „herausgeschossen" hatte. Er schoss auf 300 Meter und auf 50 Meter, im hohen Alter nur noch auf 50 Meter. Lange Zeit schoss er zusätzlich auch mit der ebenfalls schon seit 1828 bestehenden Schützengesellschaft von Zofingen, wo er herstammte. Mir ist also das Schießwesen sehr vertraut. Solange ich in Liestal wohnte, gehörte ich ebenfalls der traditionsreichen Schützengesellschaft an. Ein Sportschütze bin ich allerdings nicht geworden.
Die Schweiz hat eine lange Tradition mit Waffen, zumal sich die Eidgenossen ihre Unabhängigkeit in kriegerischen Konflikten erkämpften – zuerst mit Stich-, Hieb- und Schlagwaffen, dann mit Schusswaffen. Das Milizsystem meinte immer das Politische und Militärische zugleich. In den Landorten Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug und Appenzell galten männliche Jugendliche ab 14 oder 16 Jahren als „mannbar, wehrbar und ehrbar": Sie mussten Militärdienst leisten und durften an der Landsgemeinde teilnehmen. Im ersten Entwurf für die Bundesverfassung von 1848 stand: „Jeder Schweizer ist Soldat". Aus der allgemeinen Wehrpflicht leitete sich der Brauch ab, dass die Schweizer Männer ihr Gewehr zu Hause aufbewahren und dass sie jährlich eine obligatorische Schiessübung absolvieren müssen. Die Träger dieses teils obligatorischen, teils freiwilligen Schiesswesens sind die Schützenvereine. Ihnen hat Gottfried Keller im „Fähnlein der sieben Aufrechten" ein Denkmal gesetzt.
Der Film von Hanspeter Bäni vermittelt auf der einen Seite genau diese Tradition und zeigt, wie kontrolliert und pflichtbewusst die Schützenvereine, ihre Schützenmeister, ihre Mitglieder und ihre Jungschützen mit den Waffen umgehen. Auf der anderen Seite zeigt der Film, dass die Europäische Union wegen der Gefahren, die vom Waffenbesitz ausgehen, strengere Vorschriften erlassen hat, die 2020 in Kraft treten sollen und die die Schweiz im Rahmen des Schengen-Abkommens bis 2022 nachvollziehen muss. Für die Schützenvereine sind Ausnahmen vorgesehen. Allerdings steigt die Nachfrage nach Schusswaffen auch in der Schweiz. In den Schweizer Haushalten gibt es 2 Millionen Schusswaffen, von denen 1,5 Millionen keine Armeewaffen sind. Und während die Kriminalitätsrate abnimmt, werden Morde und Suizide immer wieder auch mit Schusswaffen begangen. Die Schweiz hat die viertgrößte Waffendichte der Welt. Es ist ein Phänomen, dass sich viele Menschen nicht mehr sicher, ja bedroht fühlen und sich mit Schusswaffen schützen wollen, obwohl die Statistik zeigt, dass die Kriminalität zurückgeht. Das muss ein öffentliches Thema sein.
Schusswaffen findet man, grob gesehen, bei folgenden Gruppen:
1. Bei den bewaffneten Berufsleuten (wie: Polizisten, Sicherheitsdienste, Soldaten);
2. Bei den Jägern;
3. Bei den Sportschützen;
4. Bei den Selbstverteidigern;
5. Bei den Waffensammlern;
6. Bei den Waffenherstellern;
7. Bei den Waffenhändlern;
8. Bei den Illegalen (wie: Berufskillern, Mitgliedern der organisierten Kriminalität, Angehörigen von Terrororganisationen)
Ich hoffe, Sie sind mit mir einig, dass Schusswaffen bei den Kategorien 1-3 gut aufgehoben sind, aber dass es angezeigt ist, den Gruppen 7 und 8 das Handwerk zu legen und auch den Schusswaffenbesitz der Gruppen 4 und 5 einzudämmen und die Gruppe 6 stärker zu kontrollieren. Der Film bot Einblick in ein paar dieser Gruppen, wenn auch nicht in alle. Sie werfen dem Film mehrfache Lüge vor. Das ist ein schwerwiegender Vorwurf, aber sie belegen ihn nicht. Deshalb muss ich davon ausgehen, dass der Vorwurf mehr Ihren Emotionen entspringt als begründeten Fakten.
Der Film illustriert die Problematik der Schusswaffen sehr subtil und sehr differenziert. Er war keineswegs einseitig. Und er zeigte an keiner Stelle die Absicht, das Publikum hinters Licht zu führen und zu manipulieren.
Warum manipuliert der Film meines Erachtens nicht? Weil er die verschiedenen Facetten des Schiesswesens und des Schusswaffengebrauchs aufzeigt. Es trifft nicht zu, dass nur „kuriose Protagonisten" gezeigt werden, um die Schützen zu diskreditieren. In Wirklichkeit treten auch Germain Spielmann, Peter Meier, Rolf Düggelin, Mihailo Kinhela, Lisa Ponti und Jakob Büchler als Repräsentanten der Schützenvereine auf, die somit realistisch abgebildet sind. Umgekehrt ist es legitim, dass auch Nationalrätin Chantal Galladé ihren Standpunkt zum Ausdruck bringen kann.
Mir scheint, dass der Film das Thema sachgerecht abhandelt. Ich schliesse mich daher den Argumenten der Redaktion an und erteile Ihrer Beanstandung eine Absage.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
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