«10vor10»-Beitrag über russische Einflussnahme im französischen Wahlkampf beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 6. Mai 2017 beanstandeten Sie den Beitrag „Der lange Arm Russlands“ in der Sendung „10 vor 10“ von Fernsehen SRF vom 4. Mai 2017.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„In den Abendnachrichten wurde im Zusammenhang mit den Wahlen über die Wahlmanipulationen, respektive der Beeinflussungen auf ebendiese Wahlen durch Präsident Putin berichtet. Eine ausgewogene Berichterstattung zu diesen Wahlen – damit sich der Zuhörer, Zuschauer – eine eigene Meinung bilden kann, verlangt meiner Ansicht nach auch das Aufzeigen des Netzwerkes des Präsidentenanwärters Macron und den Einfluss, den der ehemalige Präsident Obama auf die Wahlen nimmt. So frage ich mich, ob diese Abendnachrichten dem Sachgerechtigkeitsgebot und dem Transparenzgebot entsprochen haben.

Ich schreibe diese Zeilen auch in Sorge um den Frieden in Europa, der durch tendenzielle und einseitige Meldungen zusätzlich gefährdet wird. Ich bin nicht regelmässige Zuhörerin der Abendnachrichten des TV, so ist es möglich, dass in einer früheren Abendsendung die Wahlbeeinflussung, die ich oben angesprochen habe, dargestellt wurde. Je neutraler und objektiver sich die Schweiz verhält, desto grösser ist die Möglichkeit, dass die Schweiz bei notwendigen Verhandlungen ihre guten Dienste anbieten kann, um die Konfliktherde, von denen es mehr als genug gibt, zu entschärfen.

So bitte ich Sie freundlich, dass Sie – insoweit Sie dazu die Möglichkeit haben – meinen Wunsch, den sicher auch andere Zuschauer haben, weiterleiten und auch dafür Sorge tragen, dass zukünftige Sendungen ausgewogen sind. Gerne erwarte ich Ihre Antwort.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Herr Christian Dütschler, Redaktionsleiter der Sendung „10 vor 10“, äußerte sich wie folgt:

„X beanstandet den Beitrag ‚Der lange Arm Russlands‘ den 10vor10 in der Sendung vom 4. Mai 2017 ausgestrahlt hat.

Anlass für den beanstandeten Beitrag war der Schlussspurt im französischen Wahlkampf. Der Beitrag zeigte auf, dass gemäss Experten von russischen Hackern versucht werde, in Frankreich die öffentliche Meinung und so letztlich das Wahlergebnis zu beeinflussen. Eine renommierte Spezialistin für Cyber-Angriffe der ETH Zürich erklärte ausführlich die Mittel und die Ziele der Beeinflussung. Abschliessend zeigte ein sachkundiger und erfahrener Vertreter der EU im Beitrag auf, wie sich diese gegen solche Cyber-Angriffe schützen will.

Die Beanstanderin ist nun der Meinung, wir hätten auch <das Netzwerk des Präsidentenanwärters Macron> und <den Einfluss, den der ehemalige Präsident Obama auf die Wahlen nimmt> thematisieren müssen. Gerne nehmen wir zu diesen Vorwürfen Stellung.

In einem kurzen Fernsehbeitrag ist es nie möglich, die ganze Breite eines Themas zu behandeln. Wir sind deshalb gezwungen, uns auf einzelne Aspekte zu konzentrieren. Für welchen Aspekt wir uns schliesslich entscheiden, liegt in unserer vom Gesetz garantierten Freiheit (Programmautonomie). Im Beitrag ging es nicht darum, aufzuzeigen, wer im französischen Wahlkampf auf welche Weise Einfluss auf das Wahlergebnis zu erzielen sucht. Es ging spezifisch um den Einfluss, den die russischen Hacker zu nehmen versuchten.

Das haben wir auch schon in der Moderation deutlich gemacht. Wörtlich hiess es dort:

<Emanuel Macron und Marine Le Pen sind heute ein letztes Mal aufgetreten, um Werbung in eigener Sache zu machen. Der sozialliberale Macron gibt sich volksnah und besucht eine Glasfabrik in der südlichen Stadt Albi. Gleichzeitig kämpft seine Konkurrentin Le Pen im Norden Frankreichs in Ennemain um die letzten Stimmen. Wer das Rennen in diesem französischen Wahlkampf definitiv macht, zeigt sich in der Stichwahl vom Sonntag. In diesem Wahlkampf sollen auch fremde Mächte ihre Finger im Spiel haben: nämlich russische Hacker. Wie die russische Propaganda versucht die öffentliche Meinung zu manipulieren.>

Zu erwähnen ist, dass wir im Verlauf des französischen Wahlkampfs in verschiedenen Beiträgen über Emmanuel Macron berichtet haben. Dabei wurden natürlich auch seine Herkunft und sein Netzwerk thematisiert. Als Beispiel sei ein rund fünfzigminütiger Dokumentarfilm genannt, den SRF am Vorabend kurz vor der Wahl, am 5. Mai 2017, ausgestrahlt hat:[2]

Die Beanstanderin hätte gerne auch den Einfluss Obamas auf die Wahlen in Frankreich erwähnt gehabt. Obama hat sich kurz vor den Stichwahlen öffentlich für den Kandidaten Emmanuel Macron ausgesprochen. Auch dieses Faktum gehörte nicht zum Thema unseres Beitrages. Im Beitrag ging es darum, wie von Seiten Russlands auf unethische oder illegale Weise versucht wurde, Einfluss auf den französischen Wahlkampf zu nehmen.

Die Beanstanderin weist darauf hin, dass sie ‚in Sorge um den Frieden in Europa‘ sei, <der durch tendenzielle und einseitige Meldungen zusätzlich gefährdet> werde. Diese Sorge ist grundsätzlich nicht unberechtigt. Unser Beitrag war aber weder tendenziös, noch einseitig, sondern griff ein Thema auf, welches Auswirkungen weit über die Wahlen in Frankreich hinaus hatte (z.B. Wahlen in den USA) und wohl haben wird (z.B. Wahlen in Deutschland). Wir haben keine falschen Fakten berichtet und keine für das Verständnis des Themas wichtige Fakten weggelassen. Die Erwähnung des Netzwerkes von Macron und der Aussagen von Obama hätte den inhaltlichen und zeitlichen Rahmen bei weitem gesprengt. Die Informationen waren zudem nicht entscheidend, um die im Beitrag geschilderte Problematik zu verstehen und sich eine eigene Meinung darüber bilden zu können.

Wir sind der Meinung, dass unsere Berichterstattung sachgerecht war und bitten Sie deshalb, die Beanstandung nicht zu unterstützen.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Sie haben Recht: Es gibt Grund zur Sorge um den Frieden in Europa. Versteht man Europa als Kontinent, der vom Atlantik bis zum Ural und vom Nordkap bis an den Kaukasus reicht, der also auch Russland, Weißrussland, die Ukraine, einen Teil Kasachstans, Georgien, Armenien und die Türkei einschließt und folglich weit über die Europäische Union (EU) hinausreicht, dann entdecken wir eine ganze Anzahl von Konflikten, die den Frieden bedrohen:

  • Der Ukraine-Konflikt (Krim, Ost-Ukraine), die Nato-Osterweiterung sowie die Annäherung der Ukraine an die EU entzweit Russland und die EU.
  • Die Konflikte um Südossetien, Abchasien und Transnistrien entzweien Georgien und Russland bzw. Moldawien und Ukraine/Russland.
  • Die Differenzen zwischen der EU einerseits und Polen und Ungarn anderseits entzweien Westeuropa und Osteuropa.
  • Der Brexit entzweit England und Schottland und entfremdet Großbritannien vom Kontinent.
  • Der innertürkische Krieg gegen die Kurden und die türkischen Interessen in Irak und Syrien sind ein weiteres Destabilisierungselement im Nahen Osten.
  • Der islamistische Terror bedroht die europäische Lebensweise und führt zu Differenzen über die richtigen Massnahmen im Bereich der Sicherheit und Überwachung.

Und Sie haben weiter Recht, dass die Schweiz mit gutem Grund in vielen Konflikten neutral bleibt, um ihre „guten Dienste“ anbieten und vermitteln zu können. Im Ukraine-Konflikt und im Georgien-Konflikt haben denn auch Bundesrat Didier Burkhalter und insbesondere die Diplomatin Heidi Tagliavini eine herausragende Rolle im Dienste der Konfliktbewältigung gespielt. Doch wird auch die Schweiz nie neutral bleiben, wenn die Menschenrechte auf dem Spiel stehen. Das entspricht der offiziellen Doktrin der schweizerischen Aussenpolitik.[3]

Erst recht müssen die Schweizer Medien nicht neutral und nicht à tout prix ausgewogen sein, gerade auch das Fernsehen nicht. Und zwar nicht nur, wenn die Menschenrechte tangiert sind, sondern überhaupt. Das Fernsehen SRF ist nicht der Staat und es ist kein Staatsmedium. Das Fernsehen muss sachgerecht und fair sein, und es muss Distanz nach allen Seiten wahren, vor allem zu den Mächtigen. Aber es muss nicht neutral sein. Und es kann im Rahmen der Medienfreiheit, die die Programmautonomie einschließt, selber darüber bestimmen, welche Themen es wie aufgreift. Verlangt ist nur, dass das Publikum nicht manipuliert wird.

Ihr Anliegen ist, dass das Fernsehen die kritische Sonde überall anlegt, auch gegenüber dem Präsidentschaftskandidaten Macron und gegenüber dem amerikanischen Einfluss auf die französischen Wahlen. Wie Herr Dütschler schrieb, hat sich Fernsehen SRF durchaus kritisch mit Emmanuel Macron auseinandergesetzt. Dass sich hingegen der frühere amerikanische Präsident Obama für Macron aussprach, war keine ganze Sendung wert. Viele Politiker und Ex-Politiker dieser Welt mit viel oder weniger Gewicht sprechen sich dauernd für irgendwelche Kandidaten bei irgendwelchen Wahlen aus; das kann nicht jedes Mal Anlass einer Sendung sein.

Ich komme daher zum Schluss, dass ich Ihre Beanstandung gegen die konkrete Sendung nicht unterstützen kann, dass ich aber viel Verständnis habe für Ihre Sorge um den Frieden und für Ihren Wunsch, die kritische Sonde auf allen Seiten anzusetzen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/der-lange-arm-russlands?id=a0b91eb1-30f6-4b6b-b752-a3208fcb1190

[2] https://www.srf.ch/play/tv/dok/video/wer-ist-emmanuel-macron?id=8b3e720b-5fe4-49c1-af7e-f934de73aa23

[3] https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/menschenrechte-menschliche-sicherheit.html

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