Fernsehen SRF, Sendung «Kassensturz», Beitrag «Ausgebeutete Knechte» beanstandet
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Mit Ihrem Brief vom 17. Mai 2017 beanstandeten Sie den Beitrag „Ausgebeutete Knechte“ der Sendung „Kassensturz“ im Fernsehen SRF vom 16. Mai 2017.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
„Da wird von einem Kamerateam plus Reporter ein Gewerbetreibender mit vollem Namen und voll im Bild genötigt Aussagen zu bestätigen welche von zwei rumänischen Mitarbeitern getätigt wurden. Für mich ist das pure Nötigung. Für sie ist das vielleicht Quotensteigerung. Ohne diesen Fall im Detail zu kennen, möchte ich hier festhalten dass solche Fälle generell vor Arbeitsgericht und nicht zum TV Programm gehören.
Jeder ausländische Kriminelle wird nur mit Initialen genannt und Bild gepixelt. Es dürfte Ihnen sicher klar sein dass Sie mit der Einblendung Hans Ruedi Studer diesen Herrn zum Abschuss freigegeben haben. Gegen solche Machenschaften protestiere ich in aller Form. Ich hoffe dass sie den Verantwortlichen eine scharfe Rüge erteilen werden.
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für den „Kassensturz“ antwortete dessen Redaktionsleiterin, Frau Ursula Gabathuler, wie folgt:
Zur Beanstandung von X gegen den ‚Kassensturz‘-Beitrag vom 16. Mai 2017 zum Thema «Ausgebeutete Knechte» nehmen wir gerne Stellung.
Der Beanstander bemängelt, dass ein Kamerateam einen Bauern mit vollem Namen und voll im Bild genötigt habe, Aussagen zu bestätigen, welche von zwei rumänischen Mitarbeitern getätigt worden sind. Solche Fälle würden vor Arbeitsgericht gehören und nicht ins TV-Programm.
‚Kassensturz‘ berichtet über die Themen Konsum, Geld und Arbeit. Berichte zum Arbeitsrecht oder über schlechte Arbeitsbedingungen sind ein regelmässiger Bestandteil der Sendung.
Bereits vor einem Jahr thematisierte ‚Kassensturz‘ die schlechten Arbeitsbedingungen von Erntehelfern auf Schweizer Bauernhöfen. Damals versprach der Präsident des Schweizer Bauernverbandes, Markus Ritter, Besserung. Ein Jahr später ist die Situation der landwirtschaftlichen Hilfskräfte nach wie vor gleich schlecht.
Dies zeigt das Beispiel der beiden rumänischen Hilfskräfte, die unter anderem unbezahlt Überstunden leisten mussten und noch auf ihren letzten Lohn warteten. Zudem beklagten sie sich, dass der Bauer ihnen abgelaufene Esswaren aufgetischt hätte. Diese Aussagen der beiden Rumänen wurden durch weitere ehemalige Angestellte bestätigt.
Es gehört zur journalistischen Pflicht, auch den Bauern zu den Vorwürfen zu Wort kommen zu lassen. Deshalb suchte der ‚Kassensturz‘-Reporter zusammen mit den beiden Rumänen den Bauern auf. Wie auf den Filmaufnahmen zu sehen ist, bittet der Reporter den Bauern höflich um ein Interview. Der Bauer willigt denn auch ein. Vor dem Interview legte der Reporter in einem ausführlichen Vorgespräch alle Kritikpunkte auf den Tisch, damit sich der Bauer vorbereiten konnte. Vor der Ausstrahlung ein paar Tage später informierte der Reporter den Bauern darüber, welche Interview-Ausschnitte veröffentlicht werden. Der Bauer war damit einverstanden.
Unseres Erachtens bekam der Bauer so Gelegenheit, seine Sicht der Dinge ausführlich darzulegen. Wir erachten dieses Vorgehen als fair. Es ist keine ‚pure Nötigung‘, wie dies der Beanstander nennt.
Zusammenfassend: Über solche arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zu berichten, gehört zu den journalistischen Aufgaben des ‚Kassensturz‘-Teams. Im Beitrag kamen alle Seiten ausführlich zu Wort, so konnte sich der Zuschauer selber ein Bild machen.
Aufgrund unserer Ausführungen bitte ich Sie, Herr Blum, die Beanstandung als unbegründet zurückzuweisen.“
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Es ist legitim, dass der „Kassensturz“ das Thema haarsträubender Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft aufgreift. Und es ist zwingend, dass der angeschuldigte Bauer die Möglichkeit hat, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dass er dabei nicht besonders glänzend dasteht, hat damit zu tun, dass die Vorwürfe der ehemaligen Angestellten aus Rumänien offensichtlich stimmen, zumal auch andere Ehemalige und die frühere Köchin die Tatbestände bestätigen. Da der Bauer ins Interview eingewilligt hat, wird er nicht – wie Sie behaupten – zum Abschuss freigegeben. Natürlich war der Auftakt heikel: Ihn zusammen mit den zwei Rumänen und mit laufender Kamera quasi zu „überfallen“. Aber wie Frau Gabathuler berichtet, fanden dann bei abgeschalteter Kamera Verhandlungen statt, und der Bauer wurde auf das Interview vorbereitet, indem ihm gesagt wurde, welche Punkte zur Debatte stehen. Und natürlich musste der Bauer wissen, dass er ein gewisses Risiko eingeht, wenn er mit vollem Namen zu seiner Anstellungspolitik steht. Aber da er dazu sein Einverständnis erteilt und auch die für die Ausstrahlung ausgewählten Passagen im Vorfeld der Sendung bewilligt hat, ist nichts Zwingendes dagegen einzuwenden. Sollte der Bauer hinterher dennoch zum Schluss kommen, dass er durch die Sendung massiv in seinem Ruf beeinträchtigt worden ist, müsste er an den Zivilrichter gelangen. Ich habe hier nur zu prüfen, ob das Publikum durch die Sendung manipuliert und daran gehindert worden ist, sich frei eine eigene Meinung zu bilden. Und dies ist just wegen des Auftritts des Bauern gerade nicht der Fall. Mindestens so pitoyabel wie die Arbeitgeber-Haltung dieses Bauern finde ich den Auftritt von Martin Hübscher vom Zürcher Bauernverband, der nur deswegen keinen Handlungsbedarf erkennt, weil die Arbeitsverhältnisse bei der Mehrheit der Höfe in Ordnung seien. Alles in allem: Nach meiner Einschätzung hat die Redaktion des „Kassensturz“ nicht gegen das Radio- und Fernsehgesetz verstossen. Der Angeschossene konnte sich nach dem Prinzip „audiatur et altera pars“ äußern, ebenso konnten es die offiziellen Gewerkschafts- und Arbeitgeber-Vertreter. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] http://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/ausgebeutete-knechte-erben-mit-aerger-sneaker-im-test
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