Fernsehen SRF: «Kassensturz» – Beitrag «Finanzieller Albtraum – Deutscher Schwindler legt reihenweise Schweizer Kunden rein» beanstandet
5102
Mit Ihrer E-Mail vom 5. Juni 2017 haben Sie den SRF «Kassensturz»-Beitrag «Finanzieller Albtraum –
Deutscher Schwindler legt reihenweise Schweizer Kunden rein» [1] vom 30. Mai 2017 beanstandet. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
Am 29.05.2017 wurden Im Kassensturz meine Person als Betrüger und Schwindler dargestellt. Hier wurden Menschen- und Persönlichkeitsrechte mit Füssen getreten. Hiermit möchte ich mich über die ungeheuerlichen Anschuldigungen Ihrer Sendung beschweren. Hier wurde meine Person als Betrüger und Gauner öffentlich an den Pranger gestellt, ohne die Vorwürfe der Personen im Detail genauer zu prüfen. Ist das Ihre Journalistische Gründlichkeit? Es ist eine Ungerechtigkeit wie man in Ihrem Hause mit Menschenrechten umgeht. Der Kassensturz behauptet, dass meine Person Zusammen mit meiner Frau zwei Firmen führen. Hierzu hätte der Kassensturz nach Vorlage des Handelsregisterauszuges sehen müssen, dass meine Person in der Firma X Vertriebs GmbH & Co. KG nicht beteiligt, bzw. gemeldet oder eingetragen ist. Meine Person durfte in dem Unternehmen keine Entscheidungen, Abschlüsse oder Verträge schließen, ohne das mit der Geschäftsführung abzusprechen.
Das betrifft auch das Unternehmen X GmbH in Unteriberg, den dort ist auch die Geschäftsführerin der X Vertriebs GmbH & CO. KG nicht vermerkt und berechtigt Entscheidungen oder Abschlüsse zu tätigen. Gleichzeitig haben meine Frau und Ich die Gütertrennung vereinbart, so dass jeder für seine Leistungen und Entscheidungen selber gerade stehen muss. Das wäre für den Kassensturz so einfach gewesen, wenn man den Handelsregisterauszug angeschaut hätte. Es wurde nichts geprüft sondern nur verurteilt, weil wir deutsch sind. Meine Person hat von den Kunden der S. X GmbH & Co. KG in der Schweiz keine Strafanzeige erhalten, keine Vorladung erhalten oder ein Urteil gesprochen. Deshalb ist es möglich, bevor man solche Aussagen tätigt, diese ordentlich zu hinterfragen. Auch wenn Strafanzeigen eingegangen wären, gibt das niemand das Recht, einen Menschen schon vor dem Verfahren zu verurteilen oder persönlich anzugreifen!!
Aber es gibt seit dem 17.11.2016 ein rechtskräftiges Urteil von der Oberstaatsanwaltschaft in Koblenz in der Sache der Fa. X Vertriebs GmbH & Co. KG (Sandra Meissner), dass Sie von allen Anklagen von den Kunden in Ihrer Sendung im vollen Umfang freigesprochen wurde und das Verfahren komplett eingestellt wurde. Wieso hat man das der Kassensturz nicht recherchiert, oder so auch mitgeteilt? Das Urteil war noch im letzten Jahr.? Das heißt, seit dem 17.11. 2016 war die Anklagen und Vorwürfe vom Kassensturz komplett geklärt und total falsch! (siehe Anlage)!
Meine Person hatte zu den Geschäftskonten, Zahlungseingängen und Lieferanten der Firma X GmbH & Co. KG keine Vollmacht. Auch hatte meine Person keine Zahlungen von den genannten Kunden persönlich erhalten oder angenommen. Wie soll ich dann Gelder unterschlagen oder veruntreut haben? Auch wurden nur Informationen durch den Kassensturz weitergegeben die nicht den Gesamtzustand der X Vertriebs GmbH zeigen. Das Unternehmen hatte neben den Zahlungsverpflichtungen auch noch extreme Zahlungsforderungen und Auftragsbestände, die von erheblichem Wert waren. Wenn man diese besser Geprüft hätte, wäre aufgefallen, dass die Fa. X Vertriebs GmbH & Co KG keine Unterschlagungen oder Verschleppungen verursacht hat. Das hat leider nur der Oberstaatsanwalt festgestellt in Koblenz. Hierzu ist Ihm auch aufgefallen, dass die Rechtlichen Forderungen an die Lieferanten (die Schadhafte Hölzer und Waren die geliefert wurden) bei Gericht einen positiven Ausgang erreicht hätten. Die wurden dann aber vom Insolvenzanwalt nicht mehr weitergeführt. Das wurde bewusst vom Kassensturz verschwiegen. Ich kann Ihnen Unterlagen vorlegen die das alles beweisen und Unterstreichen.
Der erste Kontakt mit dem Kassensturz in der Person Herr Basler wurde am 11.04.2016 von uns sehr Sachlich beantwortet (siehe Anlage Balser). Herr Balser nahm dann Kontakt mit mir auf und bat um Beantwortung der beigelegten Fragen. Hierzu mussten wir Ihm wieder das Schreiben vom 11.04.2017 in Erinnerung rufen. Es wurde Ihm mehr wie deutlich mitgeteilt, dass meine Person im Unternehmen X Vertriebs GmbH CO. KG nicht eingebunden ist und nichts eigenständig erläutern darf. Dennoch versuchte Ich, einen Kontakt zum Anwalt der Gesellschafterin zu vermitteln. Am 24.04.2017 teilte mir der Anwalt mit, das er in Kürze die Fragen beantworten würde Ich solle aber noch Geduld haben da er in die Osterferien ginge. Hierzu bestätigte mir Herr Balser schriftlich das er auf die Antwort warten würde, um auch gewisse Fehler zu vermeiden. Am 26.04.2017 schrieb man Herrn Balser nochmals, das der Anwalt sich in kürze melden würde. Dann am 04.05.2017 lockte man mich mit einem Falschen Kunden nach Basel, wo man von mir unerlaubte Aufnahmen machte. Auch dort sagte ich klar und deutlich, dass ich zu den Fragen nichts sagen könnte. Am 10.05.2017 schrieb man dann zum Kassensturz das man die Aufnahmen nicht verwenden darf. Trotzdem wurden Sie ohne meine Zustimmung und Einverständnis und ohne Verzerrung gesendet. Das verstößt extrem gegen das persönliche Menschen- und Persönlichkeitsrechte (Meine Person ist nicht Tramp, Putin usw.)!!! Auch hat der Kassensturz in der Zeit des Vermittlungsversuches keinen Kontakt mit dem Anwalt aufgenommen, obwohl Adresse und Kontaktdaten bekannt waren. Die Adresse vom Rechtsanwalt bekam Herrn Basler persönlich von mir mitgeteilt (siehe hierzu Anlage Mails). Meine Person hat keine Straftat, kein Vergehen oder eine Schadensleistung erzeugt, die bei den Wintergartenkunden vorsätzlichen Schaden erzeugt hatte. Durch unsere ehrliche und offene Art wurden alle Kunden über die Situation genauestens informiert. Hieraus ist uns auch aufgefallen das nicht alle Kunden vom Insolvenzanwalt angeschrieben wurden. Zwei haben wir gerade montiert. Auf Wunsch können Sie gerne mal mit Ihnen sprechen. Der Kassensturz hat es nicht einmal für fair gehalten, auch andere Kunden die sich nicht in der Kassensturzsendung gezeigt oder gemeldet haben zu befragen. Das wäre ohne Probleme möglich gewesen, diese anzufordern.
Durch den Rufmord und die üble Nachrede schadet man auch bestehende Kunden, die Anzahlungen geleistet haben, oder in laufenden Beratungen stehen. Durch die die unrechtlichen Verdächtigungen haben die keine Möglichkeit sich hier zu schützen oder korrekt zu verhalten. Ist das die Aufgabe und das Ziel vom Kassensturz, rechtliche Pflichten und Aufgaben mit Füssen zu treten? Sprechen die auch schon eigene Urteile? Darf man seine Meinungen über Menschen so aggressiv vertreten und bewerben, ohne diese so vorher auf Ihre Richtigkeit zu prüfen? Warum wurde meine Person so anprangert und verurteilt ohne die gesamte Situation korrekt zu prüfen? Hierzu kann ich nur mein Unverständnis und meine maßlose Endtäuschung deutlich zum Ausdruck bringen.
In Sachen Handwerkerpfandrecht, hat mein Unternehmen Dienstleistungen für die Fa. X Vertriebs GmbH und Co. KG erbracht, die über 85.000 CHF ausgestellt waren. Es war nach der Insolvenzeröffnung klar, dass wir das Geld nicht mehr bekommen würden. Unsere Rechtschutzversicherung in der Schweiz hat dann die Sache auf Herz und Nieren geprüft. Nach der Gesamtprüfung haben wir In der Sache den Versicherungsschutz erhalten und uns wurde ein Rechtsanwalt zugeteilt. Nun hat jetzt die Rechtschutzversicherung, die das Verfahren mit dem Anwalt Herrn Bösch zusammen geprüft hat auch betrogen? Es ist für mich nicht mehr vertretbar und nachvollziehbar was hier an schlechten Ermittlungen erarbeitet wurden. Das Handwerkerpfandrecht hat meine Person jetzt erst so richtig verstanden und deshalb laufen hier gerade Gespräche zwischen der Rechtschutzversicherung und meinem Anwalt.
Der Anwalt von der Geschäftsführung der X Vertriebs GmbH & Co. KG hat uns Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt, die Ihnen eine klare und korrekte Einsicht gewähren. Alle Personen die im Fernsehen erwähnt wurden, haben wir die gesamten Unterlagen im Original vorliegen. Langfristige Kunden sind empört und enttäuscht was sich hier abgespielt hat.
Die Person Rüfli setzt ganz bewusst Unwahrheiten ins Licht ohne seine Verpflichtungen und Vertraglichen Grundsätzen zu berücksichtigen. Auch diese Unterlagen wurden uns im vollen Umfang zur Verfügung gestellt. Bei Herrn Rüfli gibt es 3 Vertragsänderungen. Der Wintergarten musste 3mal aufgemessen, dreimal geplant und dann komplett neu vereinbart. Der Fundamentbauer von Herrn Rüfli ging dann im Jahr 2016 Konkurs. Hierzu habe Ich im Kassensturz leider nichts vernommen? Die X Vertriebs GmbH beauftrage die X GmbH dann das dritte Mal hinzufahren um den Wintergarten neu auf zumessen. Gemeinsam mit dem Kunden schriftlich vereinbart, dass vor Fertigung des Auftrages noch eine Anzahlung zu leisten war. Hierzu wollte man die Zusatzleistungen mit besichern, den der Kunde war alles andere als Vertrauenserweckend. Herr Rüfli hat trotz zwei geleisteten Unterschriften sich nicht an die Vertragsvereinbarung gehalten. Somit hat Herr Rüfli bis heute keinen Grund das Unternehmen X Vertriebs GmbH und Co. KG rechtlich so im Kassensturz anzuprangern oder meine Person als Betrüger dazustellen. Wichtig ist, dass Herrn Rüfli im vollen Umfang bekannt war, das in der S, X Vertriebs GmbH & Co KG die Frau Sandra Meissner nur die Geschäftsführerin ist. Im Mail vom 17. Juli 2015 hat er das auch schriftlich bestätigt. Wie kommt man dann zu so einer Aussage? Dann in den Mails vom 29.01., 12.02. und dem 22.02.2016 machte er dann den Fundamentbauer für alles verantwortlich.
Bis zu diesem Zeitpunkt hat die X Vertriebs GmbH & Co. KG einen Kostenaufwandsbetrag bei Herrn Rüfli in Höhe von über 27.800,00 CHF zu tragen. Fenster waren fertig abholbereit und der Ständer lag halbfertig beim Abbinder, weil er wieder abgeändert werden musste. Der Kunde hatte 20.000,00 CHF angezahlt. Was hat das jetzt mit Betrug zu tun?
Ich erwarte, dass mein guter Ruf wieder so hergestellt wird und der Kassensturz so erläutert wie Sie auch abgelaufen ist. Ich erwarte eine Korrekte und Sachlich richtige Erklärung!! Wir können Ihnen hierzu alle Unterlagen zur Einsicht gewähren. Bitte bringen Sie die Sache wieder auf den richtigen Weg.
B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Frau Ursula Gabathuler, Redaktionsleiterin «Kassensturz/Espresso» schrieb:
Zur Beanstandung von X gegen den «Kassensturz»-Beitrag vom 29. Mai 2017 zum Thema «Deutscher Schwindler legt reihenweise Schweizer Kunden rein» [2] nehmen wir gerne Stellung.
Zum Vorwurf betreffend «Betrüger und Schwindler»:
Das Wort «Betrüger» kommt weder im Online-Text noch im Beitrag vor. Das Wort «Schwindler» kommt einmal, im Titel des Online-Textes, vor. «Schwindler» ist angesichts von Xs Verhalten eine adäquate Bezeichnung: Die erste Beschwerde zu X ist auf der «Kassensturz»-Redaktion im Dezember 2014 eingegangen. Im September 2016 kamen weitere Beschwerden, und «Kassensturz»-Redaktor Peter Basler begann mit der Recherche. Ende Januar 2017 traf er sich mit 15 Geschädigten zum Austausch. Damals wurde klar, dass X in den letzten Jahren dutzende Kunden belogen und massiv geschädigt hat. Sowohl in Deutschland wie in der Schweiz liefen und laufen zahlreiche Strafanzeigen und Gerichtsverfahren. Zudem läuft in Deutschland ein Insolvenzverfahren mit 73 Geschädigten und einer Schadensumme von 1.8 Millionen Euro. «Kassensturz» kann zudem mit einem Dutzend Zeugen belegen, dass X ein chronischer Lügner ist.
Zur Kritik, «Kassensturz» hätte die Vorwürfe nicht gründlich geprüft:
Am 3. März bat «Kassensturz»-Redaktor Peter Basler X erstmals um eine Stellungnahme und hinterliess auf dessen Combox eine Nachricht. Erst am 13. März kam es, nach erneuter Nachfrage, zum ersten Telefongespräch mit X. X stritt alles ab, drohte mit dem Anwalt und RTL (er kenne Günter Jauch). Zudem sei er selber Jurist. X legte am Schluss das Telefon auf, schickt aber ein Mail und verspricht: «...wir werden alles daran setzen das wir Ihnen hierzu alles zustellen, damit Sie eine Korrekte und übersichtliche Darstellung vorliegen haben.» (Original-Orthografie)
Diese versprochene Stellungnahme kam nie. «Kassensturz» hatte 11 Wochen lang (sic!) vergeblich versucht, von X Informationen zu den Vorwürfen zu erhalten. Während dieser Zeit gab es 18 Kontakte via Mail und Telefon. Doch weder X noch dessen ebenfalls angefragtes Anwaltsbüro haben zu den Fragen Stellung genommen. Die Stellungnahme erfolgte drei Wochen nach der Sendung am 19. Juni im Rahmen der Beschwerde an den Ombudsmann (siehe Dokument Kontaktversuche).
Zum Vorwurf betreffend mangelnder Kontaktaufnahme von «Kassensturz»
«Kassensturz»-Redaktor Peter Basler schickte die Fragen bewusst nicht nur an X, sondern auch an die Deutsche X GmbH und somit an Sandra Meissner. Damit spielt es auch keine Rolle, dass X stetig - aber fälschlicherweise - behauptet, er sei die falsche Ansprechperson, weil er bei der Firma seiner Frau nichts zu sagen habe.
«Kassensturz» schickte zudem die Fragen auch an Xs Anwalt und bat dort zweimal um einen Rückruf, nämlich am 12. und 24. April (siehe Dokument Kontaktversuche).
Zum Vorwurf betreffend unterschiedlicher Firmen
Xs Argumentation, die deutsche X Vertriebs GmbH und die Schweizer X GmbH seien juristisch und geschäftlich zu trennen und deren Handlungen müssten als eigenständig angeschaut werden, widerspricht der Realität. Zwar tritt Xs Frau Sandra Meissner auf dem Papier als alleinige Gesellschafterin der deutschen Firma auf. Die Entscheidungen und Aktivitäten dieser Firma liefen jedoch hauptsächlich über X. Weil die deutsche X GmbH überwiegend Schweizer Kunden hatte, erteilte sie der Schweizer X GmbH Aufträge. Dass hier gar nichts getrennt lief, kritisiert auch der Insolvenzverwalter Dr. Maus: «Als problematisch stellte sich insbesondere die Tatsache heraus, dass die Geschäftsunterlagen überwiegend schlecht sortiert waren. So wurden Geschäftsvorgänge nicht zwischen den verschiedenen Gesellschaften (...) getrennt, so dass auch die Unterlagen entsprechend durchmischt waren.“ (Insolvenzbericht Amtsgericht Bad Kreuznach/10.1.2‘17/ Dr. jur. Wolfgang Maus).
Auch das Obergericht des Kantons Zürich kommt in seinem Entscheid vom 13. April 2017 u.a. zum Schluss, dass «eine genügende Abgrenzung» zwischen der Firma X Deutschland und der X Schweiz «fehle» (Urteil Obergericht des Kantons Zürich vom 13. April 2017/Geschäfts-Nr.: LF170004-O/U).
Zum Vorwurf betreffend fehlender Strafanzeigen und Urteile in der Schweiz
Urteile gegen Xs gab es nicht nur in Deutschland, sondern bereits auch schon in der Schweiz. Zudem laufen in der Schweiz mindestens fünf Strafanzeigen.
Zum Vorwurf betreffend Einstellung des Verfahren gegen Sandra Meissner
Bei der Einstellung des Verfahrens ging es lediglich um die Einstellung betreffend Insolvenzverschleppung. Der Entscheid hat nichts mit den von «Kassensturz» erhobenen Vorwürfen zu tun.
Zum Vorwurf betreffend Bauhandwerkerpfandrecht
X und Sandra Meissner haben mehrfach versucht, Bauhandwerkerpfandrechte geltend zu machen. Dabei ist die Firma von X zum Beispiel als Subunternehmerin der Firma von Sandra Meissner aufgetreten. Auf diese Weise haben die Xs versucht, bei den ohnehin schon geschädigten Kunden noch mehr Geld herauszupressen. Dass dies ein aufgelegter Schwindel ist, zeigt das Urteil des Obergerichts Zürich. Dort wurde festgestellt, dass Xs Schweizer Subunternehmerfirma im Rahmen des Bauhandwerkerpfandrechts Leistungen geltend machen wollte, die sie gar nie erbracht hat.
Zu diversen Vorwürfen
X verweist in seiner Beanstandung auf diverse Punkte wie Veruntreuung, Unterschlagung von Geldern oder Annahme von Kundengeldern. Diese Themen wurden im «Kassensturz» nicht thematisiert und «Kassensturz» kann deshalb dazu keine Stellung nehmen.
Zu scheinbar bestehenden, zu nun nachgereichten und noch nachzureichenden Informationen
13 Wochen nach der Bitte von «Kassensturz» um eine Stellungnahme, reichen nun X und Sandra Meissner Informationen nach, die sich – allerdings nur teilweise - auf die Berichterstattung beziehen. Dabei kritisieren sie diverse Aussagen von Protagonisten der Sendung. Peter Basler hat mit den Protagonisten nochmals Kontakt aufgenommen. Sie stehen alle nach wie vor zu ihren Aussagen. Die neu nachgereichten Informationen seien nicht vollständig und die Auswahl der Dokumente (Mails etc.) sei tendenziös zu Gunsten der Xs ausgewählt.
Dazu passt die neue Behauptung von X, er hätte «alle Bauhandwerkerpfandrechte zurückgezogen». Das ist falsch. So hat er in einem Fall vor Gericht verloren und kann das Bauhandwerkerpfandrecht also gar nicht zurückgezogen haben. In einem anderen Fall wurde es gelöscht, weil sein Anwalt einen Termin verpasst hatte.
Auch, dass «Kassensturz»-Redaktor Basler versprochen habe, auf die Stellungnahme des Anwalts zu warten, stimmt nicht. Basler hatte jeweils klare Fristen gesetzt.
Aufgrund unserer Ausführungen bitte ich Sie, die Beanstandung als unbegründet zurückzuweisen. Bei Bedarf reichen wir die betreffenden Dokumente gerne nach.
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Beitrages.
Die SRF Sendung «Kassensturz» zeigte in ihrem Beitrag «Deutscher Schwindler legt reihenweise Schweizer Kunden rein» vom 30. Mai 2017 wie arglose Kunden ihren Traum von einem Wintergarten teuer bezahlen mussten. «Kassensturz» ging dabei «Undercover». Bei diesem Format schleusen sich Reporter in Firmen und Organisationen ein, um deren Machenschaften zu zeigen. Im Fernsehbeitrag entlarvt der «Kassensturz» dann jeweils die Anbieter samt ihrer Masche. Im vorliegenden Fall beantworteten anschliessend eine Expertin und zwei Experten im Studio und Online-Chat Fragen des Publikums zum Thema «Bauen» und «Bauhandwerker-Pfandrecht».
Zuerst geht es um die Frage, was ist die Aufgabe der Ombudsstelle ist. Sie hat zu untersuchen, ob eine Sendung das Publikum manipulativ in die Irre geführt hat. Das ist dann der Fall, wenn wesentliche Fakten zu einem Thema fehlen oder wenn Fakten umgedeutet werden. Sie ist also die falsche Adresse, wenn es darum geht, Grundrechte von betroffenen Einzelpersonen oder Unternehmen zu schützen. Dafür muss der zivilrechtliche Weg beschritten werden. Es ist daher nicht erheblich, ob die Persönlichkeitsrechte Ihrer Firma und bestimmter Organe oder Personen der Firma verletzt worden sind oder nicht. Entscheidend ist, ob Ihre Firma in den Augen des Publikums in ein schiefes Licht gerät. Die von der Redaktion präsentierten Fakten und Aussagen der Betroffenen bezüglich Ihres Geschäftsgebarens ergeben ein deutliches Bild:
Die Redaktion des «Kassensturz» wurde ab Dezember 2014 von zahlreichen Kundinnen und Kunden über Ihr Geschäftsgebaren aufmerksam gemacht. Mehr als ein Dutzend Geschädigte trafen sich dann im Januar 2017 zum Austausch mit dem «Kassensturz»-Redaktor, der mit der Recherche beschäftigt war. Die zahlreichen Strafanzeigen und Gerichtsverfahren, die gegen Sie – auch in der Schweiz – am Laufen sind sowie die Kritik des Insolvenzverwalters bezüglich der nicht getrennten Geschäftsvorgänge zwischen den verschiedenen Gesellschaften und dem entsprechenden Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich , sprechen in keiner Art und Weise von einem transparenten, ehrlichen und kundenorientierten Geschäftsverhalten. Ganz im Gegenteil!
Der «Kassensturz» hatte also Grund genug, sich Ihre Firma und Ihre Person genau unter die Lupe zu nehmen. Die Redaktion kann belegen, dass sie sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Kontaktaufnahmen ausgeschöpft hat. So wurden unter anderem die Fragen auch an Sandra Meissner und an Ihren Anwalt geschickt. Ihre Stellungnahme erfolgte erst im Rahmen der Beanstandung an die Ombudsstelle SRG.D.
Ihrem Vorwurf, dass man Sie unter falschem Namen zu einem Kunden gelockt hat und Sie dort gefilmt hatte, muss ich allerdings ein Stück weit stattgeben. Es steht Ihnen als Geschäftsmann nämlich frei, sehr schnell auf eine Kundenanfrage zu reagieren, auf die Anfragen des «Kassensturz» aber nicht. Aufgrund der über Wochen misslungenen Versuche des Redaktors, Sie über verschiedene Kanäle via verschiedener Adressen zu einem Gespräch einzuladen, musste die Redaktion davon ausgehen, dass Sie auch vor laufender Kamera nichts aussagen werden. Dies war dann letztlich auch der Fall. Die im Beitrag ausgestrahlte Szene [3], wo sich der «Kassensturz»-Redaktor als falscher Kunde zu erkennen gab, war meines Erachtens auf Effekthascherei aus – rein inhaltlich gesehen hat sie nämlich für das Publikum keinen neuen Erkenntnisgewinn gebracht: Sie wollten zu den Vorwürfen keine Stellung nehmen, weder schriftlich noch telefonisch und schon gar nicht vor der Kamera. Diese Szene hätte nicht ausgestrahlt werden müssen. Ein Satz, dass Sie auch vor laufender Kamera nicht Stellung beziehen wollten, hätte das gleiche Resultat gebracht. Zwar ist es richtig und wichtig, dass der «Kassensturz» das Publikum vor verlogenen und betrügerischen Geschäftsleuten, Schwindlern und Gesetzesbrechern warnt, aber es gilt auf Seiten der Redaktion immer wieder zu überdenken, ob eine «Undercover-Aktion» einen nennenswerten Mehrwert zur Klärung der Sachlage bringt.
Auf die von Frau Ursula Gabathuler, Redaktionsleiterin «Kassensturz», ausgeführten Erklärungen gehe ich nicht weiter ein. Die Entgegnungen auf Ihre Vorwürfe sind ausführlich und klar dargelegt.
Wie eingangs erwähnt, prüft die Ombudsstelle ab, ob das Publikum manipulativ in die Irre geführt wurde. Ich sehe erstens, welche Anstrengungen die Redaktion des «Kassensturz» unternommen hat, um sich mit Ihnen auseinander setzen zu können und wie Sie darauf (nicht) reagiert haben. Ich sehe zweitens, dass der ausgestrahlte Beitrag in keiner Art Fakten verdreht oder unter den Tisch wischt. Ich sehe drittens, dass dem Publikum Ihre Masche, Kundinnen und Kunden Geld abzuknöpfen, ausführlich und verständlich erklärt wurde. Und ich sehe viertens, dass die «Undercover»-Sequenz unnötig war und keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn für die Zuschauerinnen und Zuschauer brachte. Das Publikum wurde insgesamt aber sachgerecht informiert und manipulativ nicht in die Irre geführt. Es konnte sich zu jedem Zeitpunkt eine eigene Meinung bilden.
Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich Ihre Beanstandung lediglich in einem Punkt, nämlich in Bezug auf die unnötige Ausstrahlung der Szene mit Ihnen, unterstützen kann, in allen anderen Punkten aber nicht.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] https://www.srf.ch/news/schweiz/deutscher-schwindler-legt-reihenweise-schweizer-kunden-rein
[2] https://www.srf.ch/news/schweiz/deutscher-schwindler-legt-reihenweise-schweizer-kunden-rein
[3] https://www.srf.ch/news/schweiz/deutscher-schwindler-legt-reihenweise-schweizer-kunden-rein
(Zeit: 06:55 – 07:50)
Kommentar