Welche Gästemischung darf die «Arena» haben?

Die « Selbstbestimmungsinitiative » der SVP und ihre Auswirkungen auf die Europäische Menschenrechtskonvention standen im Zentrum der « Arena » vom 7. April 2017 ( « Die Attacke » ). Fünf Fernsehzuschauer beanstandeten die Sendung als einseitig. Die Experten hätten sich nicht neutral geäussert und seien auf der Seite der Initiativgegner gestanden. Die Befürworter seien so in Unterzahl gewesen und hätten ihre Argumente nicht ausgeglichen einbringen können. Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandungen nicht unterstützen.

Die fünf Beanstandungen werfen zentrale Fragen auf, mit denen sich die «Arena»-Redaktion bei ihrer Arbeit ebenfalls auseinandersetzt: Müssen die Gäste und die Zusatzpositionen ausgewogen mit Pro und Kontra besetzt sein? Müssen Experten neutral sein? Inwieweit muss die «Arena» die Realität abbilden?

Ein Experte habe sich darauf zu beschränken, die Argumente der Pro- und Kontraparteien objektiv zu kommentieren, finden die Beanstander. Experten müssten in der «Arena» nicht neutral auftreten, ist demgegenüber Jonas Projer, Redaktionsleiter und Moderator «Arena», überzeugt. Dieser Ansicht ist auch Ombudsmann Roger Blum. Experten müssten jedoch ihre Meinung wissenschaftlich oder aus der Sache heraus begründen können, so Blum.

«Diskussionssendungen (...) müssen nicht arithmetisch ausgewogen zusammengesetzt sein. Das Vielfaltsgebot ist erfüllt, wenn in umstrittenen Fragen die verschiedenen Positionen zum Ausdruck kommen», Roger Blum, Ombudsmann

Als Zusatzgäste würden gemäss Projer nicht immer Experten auftreten. Häufig würden auf diese Posten auch Verbandsvertreter oder Betroffene eingeladen, die in der Regel nicht «neutral» auftreten. Hauptkriterium für die Auswahl der Zusatzgäste sei, dass sie auf einer anderen Ebene diskutierten als die Hauptrunde.

Ausgewogen ist nicht immer sinnvoll

«Diskussionssendungen, die nicht in der Periode von sechs Wochen vor einer Wahl oder einer Volksabstimmung stattfinden, müssen nicht arithmetisch ausgewogen zusammengesetzt sein. Das Vielfaltsgebot ist erfüllt, wenn in umstrittenen Fragen die verschiedenen Positionen zum Ausdruck kommen (...)», informiert Roger Blum.

Ob die Zusatzposition in der «Arena» ausgewogen nach Pro und Kontra besetzt werden müsse, entscheide die Redaktion von Fall zu Fall, erklärt Projer. In der beanstandeten Sendung seien sich die Organisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern einig gewesen: Beide lehnten die Selbstbestimmungsinitiative ab. Theoretisch wäre es möglich, bei den Verbänden einen Abweichler zu finden, der die Initiative unterstützt, so Projer. Es wäre jedoch nicht sachgerecht, diesen gleich zu gewichten wie die Vertreter der Konsensposition und ihn ins Studio einzuladen. Die «Arena» sei bestrebt, die Gästerunde jeweils fair und sachgerecht zusammenzustellen.

Realität abbilden

Eine Diskussionssendung wie die «Arena» müsse die Realität abbilden, ist Blum überzeugt. Es sei Ausdruck der schweizerischen Realität, dass politische Vorstösse im Volk zwar auf eine gewisse Resonanz stiessen, von der Wirtschaft, den Gewerkschaften, der Wissenschaft etc. jedoch abgelehnt würden.

Insgesamt konnte Ombudsmann Roger Blum keine Benachteiligung der Befürworter der «Selbstbestimmungsinitiative» feststellen. Die «Arena» habe sich innerhalb des Spielraums bewegt, den ihr die Programmautonomie gebe. Blum kann die Beanstandungen nicht unterstützen.

Schlussbericht der Ombudsstelle: 5047/5048/5049/5050/5071

Zur «Arena» vom 7. April 2017

Text: SRG.D/dl

Bild: Moderator Jonas Projer mit den Gästen der Hauptrunde. «Arena» vom 7. April 2017, Screenshot SRF

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