Fernsehen SRF, Sendung «Rundschau», Beitrag «Tempo Teufel: Null Toleranz für Raser» beanstandet ll

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Mit Ihren e-Mails vom 8./23. Juni 2017 beanstandeten Sie den Beitrag „Tempo Teufel: Null Toleranz für Raser“ in der Sendung „Rundschau“ von Fernsehen SRF vom 7. Juni 2017.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung in mehreren Schritten:

1. Sie wandten sich am 8. Juni 2017 zunächst mit folgendem Schreiben direkt an die „Rundschau“ von Fernsehen SRF:

„Wie ich aus dem Bekanntenkreis erfahren musste, hatten ich und einige meiner Kollegen gestern einen unfreiwilligen Auftritt in Ihrer Sendung ‚Rundschau‘.

Wir wurden dabei direkt mit als ‚Raser‘ bezeichneten Personen in Verbindung gebracht, obwohl wir uns lediglich mit einigen Auto-Freunden auf einem Parkplatz in Wetzikon getroffen haben. Zu keiner Zeit war ersichtlich, dass ein Team von SRF vor Ort ist und Aufnahmen von uns macht. Weder waren Ihre Leute erkenntlich beschriftet, noch wurden wir danach gefragt, oder informiert dass wir gefilmt werden! Trotzdem werden wir mehrfach und gut erkenntlich in Ihrem Beitrag gezeigt. Dabei wurden weder unsere Gesichter noch unsere Fahrzeuge / Kennzeichen zensiert!

Meine Herren, auch für das SRF gilt das Persönlichkeitsrecht! In Ihren völlig zusammenhanglosen Zusammenschnitten von Rasern auf der Autobahn und friedlichen Personen, die sich auf einen Parkplatz versammeln, wurden wir somit jedoch direkt in Verbindung mit dem Raser-Klientel gebracht und sogar als Raser bezeichnet! Genauso gut könnten Sie einen Beitrag über Vergewaltiger bringen und Nahaufnahmen von zufälligen Männern auf der Strasse machen.

Eine solch stümperhafte und noch dazu von Anfang an einseitige Berichterstattung ist in meinen Augen absolut primitiv, unprofessionell und eine Zumutung! Von einem Format wie der Rundschau bzw. vom SRF hätte ich eigentlich mehr erwartet!

Ich bin geschäftlich im Aussendienst tätig und habe keine Lust mich nun bei Kunden erklären zu müssen, nur weil ich ein gut motorisiertes Auto fahre und in Ihrem primitiven Beitrag mit Rasern direkt in Verbindung gebracht werde! Besitzer von sportlichen Autos sind genau so wenig automatisch Raser, wie jeder Mann per se ein Vergewaltiger oder ein Waffensammler ein Mörder ist!

Ich erwarte eine umgehende Stellungnahme, sowie eine öffentliche Richtigstellung und Entschuldigung für diesen katastrophalen Beitrag! Ausserdem werde ich ein weiteres Vorgehen mit meinem Anwalt prüfen.

2. Sie erhielten darauf am 9. Juni 2017 eine Antwort von Herrn Georg Häsler, „Rundschau“, die wie folgt lautete:

„Besten Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne beantworten.

Selbstverständlich können wir verstehen, dass Sie als unbescholtener Autoliebhaber nicht mit kriminellen Rasern in den gleichen Topf geworfen werden wollen. Das war auch nicht die Absicht unseres Autors: Er besuchte das Tuner-Treffen in Wetzikon, um die Faszination für starke Motoren und die Lust am Steuern auffälliger Autos zu ergründen. Gewiss mit einer kritischen Haltung, aber auch mit der Offenheit, die Szene zu Wort kommen zu lassen. So konnten sich die Tuner selbst von Tempoexzessen distanzieren. Ein junger Mann räumt zwar ein, dass Fahren auch Spass machen muss, es aber ‚hinten und vorne‘ nicht stimme, dass Tuner ‚verfluchte Raser‘ seien. Ein anderer Tuner erzählt, er habe sein Auto in Deutschland ausgefahren, <aber in der Schweiz mit den Bussen, da rase ich nicht.>

Der Autor macht in seinem Text deutlich, dass in Wetzikon niemand gerne ‚übers Tempo spricht‘. Er schildert seine Erfahrungen wie folgt: >Alle hier lieben starke, schnelle Autos. Rasen tun sie damit nicht, sagen sie, und wenn, dann nur in Deutschland. Dort wenigstens können sie ihre Tempo-Träume erfüllen.>

Diese Träume sind unter den Tunern im Beitrag deutlich zu spüren. Eine junge Frau spricht von einem ‚geilen Gefühl‘, eine andere von einem ‚vollkommenem Glücksgefühl‘. Sie müsse ‚schon aufpassen‘, nicht zu schnell zu fahren. Unser Autor hat auf dem Dreh auch einen Mann kennen gelernt, der seinen Ausweis abgeben musste. Die strenge Schweizer Gesetzgebung scheint bei ihm zu wirken: <Ich habe etwas gelernt, jetzt mache ich es nicht mehr.>

Einen weiteren Kontrapunkt setzt der Walliser Ständerat Beat Rieder (CVP). Er bringt eine weitere, rechtliche Dimension in die Debatte und berichtet aus seiner Praxis als Strafverteidiger. Insgesamt ergibt sich so ein differenziertes Bild der Thematik.

Sie stören sich daran, dass Sie einen ‚unfreiwilligen Auftritt‘ in der ‚Rundschau‘ hatten und ‚direkt mit als ‚Raser‘‘ bezeichneten Personen in Verbindung gebracht würden. Unser Autor und sein Kameramann haben klar ersichtlich und auf öffentlichem Grund gedreht. Zudem wird klar, dass das Treffen auch viele Besucher anlockt, die sich an so einem Ort Fahrzeuge einfach anschauen. Ein direkter Zusammenhang mit Leuten, die sich auf dem Gelände aufhalten und Rasern wird nicht hergestellt. Auch die Fragestellungen hat der Autor stets transparent gemacht. Wir weisen dezidiert zurück, das Persönlichkeitsrecht bzw. das ‚Recht am eigenen Bild‘ verletzt zu haben. Jederzeit hat das Kamerateam akzeptiert, wenn eine Person oder eine Personengruppe explizit nicht gefilmt werden wollte.

Wir sind froh um kritische Äusserungen aus dem Publikum. Auch Ihre Gedanken öffnen uns neue Perspektiven, wie diese umstrittene Thematik wahrgenommen werden kann. Wir hoffen aber, dass Sie auch unsere Argumente nachvollziehen können. Es liegt uns daran, mit unseren Beiträgen die politische Auseinandersetzung in der Schweiz zu bereichern.“

3. Diese Antwort kommentierten wiederum Sie in einer Entgegnung an Herrn Häsler ebenfalls am 9. Juni 2017:

„Man sieht wunderbar wie unvoreingenommen Ihr Autor ist und welches Bild dem Zuseher vermittelt werden soll. So hört man ja auch nicht ständig Schlagworte wie ‚Raser‘, ‚rasen‘ etc. -> Achtung Ironie.
Da sieht man wunderbar wie unser Staatsfernsehen mit abweichenden Meinungen umgeht. Es ist in diesem Fall in etwa dasselbe Trauerspiel, wie Ihr Umgang mit den Vertretern / Befürwortern der No-Billag-Initiative. Die Herren Fabio Regazzi und Beat Rieder dürften wohl die vernünftigsten Personen in diesem Bericht sein und auch bei denen ist schön zu sehen, wie versucht wird sie möglichst schlecht aussehen zu lassen.

(Als Reaktion auf die Stelle, dass das Fernsehteam niemanden gefilmt habe, der es explizit nicht wollte):

An dieser Stelle muss ich Ihnen ganz klar widersprechen! Ihre Leute sind mit einem neutralen Fahrzeug aufgetaucht. Eine Beschriftung konnten weder ich noch meine Kollegen erkennen!
Ebenfalls waren Ihre Mitarbeiter nicht beschriftet, oder konnten zumindest nicht als Vertreter vom SRF erkannt werden und gaben sich uns gegenüber auch nicht zu erkennen! Wir konnten zwar sehen, dass irgendwelche Leute mit Kameras um uns herum schleichen, wussten aber weder dass wir gefilmt werden, noch um wen es sich dabei eigentlich handelt. Wir wollten zu keinem Zeitpunkt gefilmt werden, wurden jedoch nicht danach gefragt!

Dass Sie ausserdem in Ihrem Beitrag von Minute 20:18 bis 20:30 über 10 Sekunden lang meine Partnerin in Nahaufnahme ‚verfolgen‘, scheint für Sie wohl auch völlig normal zu sein?!?
Die Frage ob hier nun das Persönlichkeitsrecht verletzt wurde oder nicht, überlasse ich doch lieber meinem Anwalt. Ich bin gespannt, ob er zum selben Entschluss kommt wie Sie. Ich kann Ihnen aber ganz klar sagen, dass ich mir eine solche Diffamierung nicht ohne weiteres bieten lasse!
Dass unserem Staatsfernsehen die Interessen und das Wohl des einzelnen Bürgers auf gut Deutsch am Arsch vorbei gehen, ist mir schon seit Jahren bestens bekannt. Das ist auch der Grund, weshalb ich das SRF seit Jahren meide. Auch die ‚Rundschau‘ hätte ich mir freiwillig niemals angetan, wäre ich nicht auf diese Missstände hingewiesen worden!

Ausserdem warte ich noch immer auf eine öffentliche Richtigstellung und Entschuldigung für diesen katastrophalen Beitrag!“

4. Am 22. Juni 2017 wandten Sie sich sowohl erneut an die „Rundschau“ als auch an die Ombudsstelle und schrieben:

„Ich melde mich an dieser Stelle nochmals bezüglich Ihres Beitrages über Raser in der Rundschau vom 07.06.2017.

Ich hatte diesbezüglich bereits Kontakt mit Ihrem Herrn Häsler. Leider scheint man es an dieser Stelle nicht für notwendig zu halten, E-Mails zu beantworten, oder konkret auf Kritik einzugehen. Das ist ein richtiges Armutszeugnis!

Wie ich in meiner E-Mail vom 09.07.17 an Hr. Häsler bereits schrieb, habe ich mit meinem Anwalt bezüglich einer möglichen Verletzung des Persönlichkeitsrechts in Ihrem Beitrag gesprochen.

Auch mein Anwalt ist ganz klar der Meinung, dass Sie sich mit Ihrem Beitrag – für den ich übrigens bis heute noch keine Entschuldigung oder Richtigstellung gesehen habe – klar der Verletzung des Persönlichkeitsrechts u.a. von mir, einigen meiner Kollegen und primär und ganz deutlich von meiner Freundin schuldig gemacht haben!

Dies wiegt umso schwerer, da dieser Beitrag von Ihnen im Internet veröffentlich wurde und nun jederzeit nochmals aufgerufen werden kann.

Ich bestehe deshalb darauf, dass wir und unsere Fahrzeuge in diesem Beitrag anonymisiert werden, sollte dieser Beitrag auch weiterhin online einsehbar sein! Ich erwarte eine sofortige Stellungnahme und Bearbeitung oder Löschung dieses Beitrags!

PS:

Ich finde es eine Zumutung und äusserst beschämend, dass man sich beim SRF ohne Rücksicht auf Unbeteiligte über geltendes Recht hinwegsetzt, um mit einem primitiven Beitrag wie diesem eine gewünschte Meinung in der Bevölkerung zu verbreiten!

Eine solche Diffamierung von zufälligen und unbeteiligten, unwissenden Einzelpersonen durch das Staatsfernsehen ist ungeheuerlich! Hier werden die Rechte von Bürgern mit Füssen getreten.

Ihr kotzt mich an!“

5. Darauf nahm ich mit Ihnen Kontakt auf, stellte fest, dass bislang offiziell keine Beanstandung von Ihnen bei der Ombudsstelle eingegangen sei, dass Sie eine solche aber jederzeit noch anhängig machen können, und ich schrieb: Bitte teilen Sie Ihrem Anwalt mit, dass die Ombudsstelle und die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) auf der Grundlage des Radio- und Fernsehgesetzes abwägen. Das heißt: Im Fokus steht das Publikum und die Frage, ob es manipuliert worden ist oder ob es sich frei eine eigene Meinung bilden konnte. Soweit es um Ihre Persönlichkeitsrechte und die Ihrer Freundin geht, ist das Zivilgesetzbuch maßgebend, und da müssen Sie an den Zivilrichter gelangen.“

6. Darauf reichten Sie am 23. Juni 2017 die Beanstandung ein und verwiesen auf die Argumente in der vorangegangenen Korrespondenz.

B. Wie üblich, lud ich von der Ombudsstelle aus die zuständige Redaktion zur Stellungnahme ein. Für die „Rundschau“ antwortete deren Redaktionsleiter, Herr Mario Poletti, wie folgt:

„Gerne nehmen wir Stellung zur Beanstandung von Herrn X.

Selbstverständlich können wir verstehen, dass der Beanstander als unbescholtener Autoliebhaber nicht mit kriminellen Rasern in den gleichen Topf geworfen werden will. Das war auch nicht der Fall.

Gestatten Sie uns einleitend einige allgemeine Bemerkungen zum Beitrag. Die Debatte um schnelles und zu schnelles Fahren wird in der Schweiz zur Zeit wieder mit harten Argumenten geführt. Grund genug für die ‚Rundschau‘, das emotionalisierende Thema von verschiedenen Seiten zu beleuchten.

Warum also hat die ‚Rundschau‘ einen Tuner-Treff besucht? Von Polizei und Staatsanwaltschaft bekamen wir den Hinweis, dass in der Tuner-Szene höchstwahrscheinlich auch einige Autofahrer anzutreffen sind, die zuweilen zu stark aufs Pedal drücken. Der Autor hatte demnach die Gratwanderung zu meistern, die Tuner nicht mit den Rasern über einen Kamm zu scheren, gleichzeitig aber auch Personen zu finden, die vor der Kamera über das Fahren mit deutlich übersetzter Geschwindigkeit reden.

Also versuchte der Autor beim Tuner-Treffen in Wetzikon die Faszination für starke Motoren, die Lust am Steuern auffälliger Autos sowie den Drang zum schnellen Fahren zu ergründen. Dabei fragte der Autor mit einer kritischen Haltung, aber auch mit der Offenheit, die Szene zu Wort kommen zu lassen. So konnten sich die Tuner selbst von Tempoexzessen distanzieren. Ein junger Mann räumt zwar ein, dass Fahren auch Spass machen muss, es aber ‚hinten und vorne‘ nicht stimme, dass Tuner ‚verfluchte Raser‘ seien. Ein anderer Tuner erzählt, er habe sein Auto in Deutschland ausgefahren, ‚aber in der Schweiz mit den Bussen, da rase ich nicht.‘

Der Autor macht in seinem Text deutlich, dass in Wetzikon niemand gerne ‚übers Tempo spricht‘. Er schildert seine Erfahrungen wie folgt: <Alle hier lieben starke, schnelle Autos. Rasen tun sie damit nicht, sagen sie, und wenn, dann nur in Deutschland. Dort wenigstens können sie sich ihre Tempo-Träume erfüllen.>

Diese Träume sind unter den Tunern im Beitrag deutlich zu spüren. Eine junge Frau spricht von einem ‚geilen Gefühl‘, eine andere von einem ‚vollkommenen Glücksgefühl‘. Sie müsse ‚schon aufpassen‘, nicht zu schnell zu fahren. Unser Autor hat auf dem Dreh auch einen Mann kennen gelernt, der seinen Ausweis abgeben musste. Die strenge Schweizer Gesetzgebung scheint bei ihm zu wirken: <Ich habe etwas gelernt, jetzt mache ich es nicht mehr.> Die ‚Rundschau‘ hat also beim Besuch des Tuner-Treffs ein durchaus differenziertes Bild über die Szene wiedergegeben.

Anzufügen ist: Auslöser für den Bericht waren Ermittlungen der Polizei, die im letzten Dezember auf einen Schlag 22 Raser im Raum Zürich, Aargau, Zug, Schwyz und St. Gallen verhaftet hatte.[2] Wir haben die Gruppe bei ihren Ermittlungen begleitet, wir haben exklusive Raser-Videos gezeigt, die uns die Staatsanwaltschaft Zürich gegeben hat. Das Thema bleibt bis heute brisant. Die Sonntagszeitung vom 2. Juli 2017 schreibt: <Je teurer und luxuriöser ein Auto ist, desto häufiger sind deren Fahrer schuld an Unfällen.>[3]

Zu den Vorwürfen im Einzelnen:

Das Persönlichkeitsrecht wurde verletzt . Es wurden weder Gesichter noch Kennzeichen zensiert: Der Parkplatz vor dem Burger King ist ein grosser, öffentlicher Parkplatz ohne Zufahrtsschranke, der laut Polizei und Staatsanwalt jeden Samstagabend von Tunern genutzt wird. Auf Facebook gibt es eine Gruppe mit dem Namen ‚Tuning Szene Schweiz‘, auf der viele Tuner vom Parkplatz Wetzikon berichten. Wir haben keine Gesichter gepixelt, weil wir auf öffentlichem Grund gefilmt haben. Es gab Leute auf dem Platz, die uns gebeten haben, sie nicht zu zeigen. Diesem Wunsch haben wir selbstverständlich entsprochen.

Grundsätzlich gilt: Wer sich in der Öffentlichkeit aufhält, muss sich gefallen lassen, als Teil dieser Öffentlichkeit wahrgenommen und von den Medien dargestellt zu werden.

Eine Diffamierung von zufälligen, unbeteiligten und unwissenden Einzelpersonen: Natürlich befinden sich nicht nur Tuner auf dem Platz, aber man darf davon ausgehen, dass die allermeisten Tuner, deren Freunde und Bekannte sind. Der Platz ist an Samstagabenden jeweils sehr voll. Wer nach zwanzig Uhr kommt, findet kaum noch Platz. Die Tuner stehen zusammen, haben sogar Klappsitze dabei, diskutieren über ihre Autos. Herr X schreibt, er verfüge über ein ‚gut motorisiertes Auto‘. Es ist schwer vorzustellen, dass er zufällig am schweizweit bekannten Tuning-Treffpunkt war.

Zu keiner Zeit war ersichtlich, dass das SRF Aufnahmen macht: Wir waren den ganzen Abend über als Kamerateam von SRF erkennbar. Wir hatten eine grosse Kamera und ein Mikrofon dabei, wir haben uns bei allen, die mit uns sprachen, als ‚Schweizer Fernsehen, ‚Rundschau‘‘ vorgestellt. Dass das Schweizer Fernsehen vor Ort ist, hat sich unter den Tunern an jenem Abend schnell herumgesprochen. Schon eine halbe Stunde nach unserer Ankunft kursierte auf Facebook eine Meldung, dass ein Kamerateam vom SRF vor Ort sei (Anhang 1).

Sie verfolgen über zehn Sekunden lang meine Freundin in Nahaufnahme: Herr X schreibt, dass wir seine Partnerin ‚über 10 Sekunden in Nahaufnahme verfolgen‘. Tatsächlich ist in einer Sequenz eine Frau mit ärmellosem schwarzem T-Shirt, von Timecode 7:58 bis 8:03, also fünf Sekunden lang, seitlich in einer Halbtotale zu sehen. Es ist eine Frau, mit der wir nicht gesprochen haben. Entscheidend ist jedoch, dass wir auch für sie als Fernseh-Team klar erkennbar waren. Für uns ist sie eine zufällig aufgetauchte Person, die hinter den Autodächern vorbeigeht

Besitzer von gut motorisierten Autos sind nicht automatisch Raser: Wie bereits einleitend ausgeführt, behaupten wir das auch nicht. Im Gegenteil, wir zeichnen ein differenziertes Bild der Szene.

Es wurde versucht, die Herren Fabio Regazzi und Beat Rieder möglichst schlecht aussehen zu lassen: Auch diesen Vorwurf können wir nicht nachvollziehen. Nationalrat Regazzi erklärt, dass er das Thema rational zu diskutieren versuche – und er plädiert für eine Entemotionalisierung der Debatte. Ständerat Beat Rieder kann in einem ungeschnittenen Live-Gespräch siebeneinhalb Minuten lang – besonnen und überzeugend - begründen, warum die jetzige Gesetzgebung aus seiner Sicht zu wenig Spielraum für den Richter zulässt.

Fazit:

Den Vorwurf des Beanstanders, das Persönlichkeitsrecht bzw. das ‚Recht am eigenen Bild‘ verletzt zu haben, weisen wir dezidiert zurück. Jederzeit hat das Kamerateam akzeptiert, wenn eine Person oder eine Personengruppe explizit nicht gefilmt werden wollte. Auch die Fragestellungen hat der Autor stets transparent gemacht. Die ‚Rundschau‘ hat einen kritischen Bericht rund um das Rasen realisiert, weil jeder Tote einer zuviel ist – und weil es kein Menschenrecht gibt, mit übersetzter Geschwindigkeit über die Strassen zu brettern. Mit differenziertem Bericht und einem vertiefenden Thekengespräch haben wir damit einen wichtigen Beitrag zur aktuell und emotional geführten Debatte geliefert. Es bleibt die Aufgabe eines Politmagazins, auf diese Gefahren hinzuweisen.

Die Konfliktlinien wurden mit Beitrag und Thekengespräch klar herausgearbeitet. Das Publikum konnte sich eine eigene Meinung bilden. Wir erachten unsere Berichterstattung darum als sachgerecht und bitten Sie, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzuweisen.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Sie werfen dem Beitrag im Wesentlichen vier Fehler vor:

  1. Dass Sie sich in Wetzikon harmlos als Besitzer von sportlichen Autos mit Autofreunden getroffen hätten und dabei vom Schweizer Fernsehen SRF in Verbindung mit Rasern gebracht worden seien;
  2. Dass das SRF-Team nicht als solches erkennbar war;
  3. Dass Sie nicht gefragt worden seien, ob Sie gefilmt werden wollen;
  4. Dass Ihre Partnerin sekundenlang in Nahaufnahme verfolgt worden sei.

Grundsätzlich muss ich der Redaktion der „Rundschau“ beipflichten, dass das Thema „Raser“ ein wichtiges und weiterhin politisch umstrittenes Thema ist. Das Thema ist wichtig, weil Raser weiterhin innerorts wie außerorts sich und andere gefährden. Und es ist politisch umstritten, weil die Vorstöße von Nationalrat Fabio Regazzi (CVP, Tessin)[4] und Ständerat Beat Rieder (CVP, Wallis)[5] die Mindeststrafe für Raser erneut zur Diskussion stellen. Darum war es legitim, dass die „Rundschau“ das Thema aufgriff. Und es war auch eine absolut vertretbare Idee, sich in Wetzikon, wo sich jeden Samstagabend die Auto-Tuner treffen, umzuhören, was denn die Faszination von schnellen Autos ist. Im Beitrag wurde der Parkplatz in Wetzikon in drei Sequenzen gezeigt. Dabei äußerten sich sieben Personen, teils mit Namen, teils ohne. Alle bekannten sich zu Autos mit starken Motoren, einige schwärmten vom Rausch des schnellen Fahrens, aber niemand outete sich als Raser in der Schweiz. Einer sagte, er tue es nicht mehr, ein anderer, er fahre nur in Deutschland mit überhöhter Geschwindigkeit. In den übrigen Sequenzen des Films zeigten zweimal die Staatsanwaltschaft Zürich und das Team der Sonderermittler, wie sie Raser überführen – mit Fällen aus Rüti ZH, von der Zürcher Langstrasse und von der Autobahn mit einem Fahrer, der mit 240 Kilometern unterwegs war und sich selber gefilmt hatte -, zweimal das Gespräch mit Brigitte Wittmer, der Mutter der in Schönenwerd von Rasern Getöteten, und einmal das Gespräch mit Nationalrat Fabio Regazzi. Im Anschluss an den Film stellte sich Ständerat Beat Rieder im Studio dem Interview mit Sandro Brotz. Das Publikum konnte sich über die aktuelle Situation in Bezug auf das Thema Raser frei eine eigene Meinung bilden.

Und nun gehe ich auf Ihre Kritikpunkte ein:

  1. Im Beitrag wurde deutlich, dass sich in Wetzikon Woche für Woche Autoliebhaber und Freunde von starken Motoren treffen. Nirgends wurde behauptet, dass die auf dem Parkplatz Versammelten Raser seien. Jene, die sich äußerten, wurden immer auch gefragt, ob sie übersetzte Geschwindigkeiten lieben und auch entsprechend fahren. Niemand wurde grundlos verdächtigt, ein Raser zu sein. Ich kann daher diesen Kritikpunkt nicht nachvollziehen.
  2. Es mag sein, dass das SRF-Team nicht besonders auffiel, und dass Sie das Mikrofon, auf dem SRF steht, nicht bemerkt haben. Das ist aber letztlich nicht erheblich, denn SRF befand sich auf öffentlichem Grund. Es ist jederzeit erlaubt, das Treiben auf einem Markplatz, in einem Bahnhof, in einer Einkaufsmeile zu filmen und dabei Passanten zu zeigen, und genauso ist es erlaubt, das Treiben auf einem öffentlichen Parkplatz festzuhalten. Ich kann daher auch diesen Kritikpunkt nicht nachvollziehen.
  3. Aus dem vorherigen Punkt folgt logisch, dass nicht jedermann gefragt werden muss, ob er oder sie gezeigt werden darf. Wer einen Film über die Londoner „Underground“ dreht und daher die Menschen filmt, die Tag für Tag die „Tube“ benutzen – wie sie durch die Gänge eilen und die Schranken passieren, wie sie die langen Rolltreppen runterfahren, wie sie auf den Bahnsteigen warten, der kann nicht Hunderte um Erlaubnis fragen, ob sie in seinem „Sozialgemälde“ auftreten wollen. Das Gleiche gilt für den Parkplatz in Wetzikon: Fragen musste man jene, die um ein Statement gebeten wurden, nicht aber jene, die irgendwo im Hintergrund sichtbar waren. Ich kann daher auch diesen Kritikpunkt nicht nachvollziehen.
  4. In der zweiten Sequenz über das Tuner-Treffen in Wetzikon wurde eine vorbeigehende Frau sekundenlang gefilmt. Aufgrund Ihrer Beschreibung muss es sich um Ihre Freundin handeln. Der Kameramann hat sie richtiggehend verfolgt. Das war nicht nötig und es war unangemessen, da diese Frau im Beitrag keine Rolle spielte. Die Szene hätte einen Sinn gehabt, wenn die Frau nachträglich interviewt worden wäre, aber so nicht. In diesem Punkt kann ich Ihre Kritik unterstützen. Es war nicht sachgerecht, Ihre Freundin mit der Kamera zu „jagen“.

Sie fordern, der Beitrag solle bearbeitet – Sie und Ihre Fahrzeuge sollten anonymisiert werden – oder gelöscht werden, und die „Rundschau“ solle eine öffentliche Richtigstellung und Entschuldigung ausstrahlen. Für mich ist aber überhaupt nicht ersichtlich, ob und wann überhaupt Sie selber ins Bild gefasst wurden und welches Ihre Fahrzeuge sind. Ich muss vom Publikum ausgehen: Das Gesamtpublikum sah eine komplexe Szene mit Autos und Menschen, die man nicht identifizieren konnte; dafür waren die Einstellungen zu kurz. Für das Publikum wurden nur jene Personen konkret und erhielten ein bestimmtes Profil, die sich vor der Kamera äußerten und teilweise auch mit ihrem Namen zu ihren Aussagen standen. Alle anderen Personen blieben für das Publikum letztlich konturlos und anonym. Somit konnte in den Augen des Publikums auch niemand diskreditiert oder mit falschen Anschuldigungen oder Verdächtigungen konfrontiert sein. Die einzige Person, die quasi namenlos fokussiert wurde, war Ihre Freundin. Da konnte sich das Publikum fragen: Wer ist denn das? Warum wird die gezeigt?

Ich empfehle daher der Redaktion, diese Szene zu löschen und – damit der Kommentar weiterhin gesprochen werden kann – durch ein Standbild zu ersetzen. Alle anderen Forderungen von Ihnen kann ich nicht unterstützen: Es gibt keinen Anlass für eine Richtigstellung – in Beitrag wurde nichts Falsches gesagt – und eine Entschuldigung. Und es gibt keinen Grund, den gesamten Beitrag vom Netz zu nehmen, also zu löschen. Die „Rundschau“ hat ein wichtiges Thema kontrovers und letztlich ausgewogen behandelt und dabei auch jene befragt, die gerne schnelle Autos fahren. Das Publikum konnte sich frei eine eigene Meinung bilden und wurde nirgends manipuliert. Ich kann daher – außer in dem einen Punkt – Ihrer Beanstandung nicht beipflichten.

Und in Bezug auf die Rechtswege möchte ich Ihnen nochmals den Hinweis geben: Soweit Sie als Person Persönlichkeitsrechte verletzt sehen, müssen Sie den zivilrechtlichen Weg beschreiten, also vor Zivilgericht klagen. Der rundfunkrechtliche Weg – über die Ombudsstelle und die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) – dient dem Schutz des Publikums, nicht des Individuums.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] http://www.srf.ch/sendungen/rundschau/kosovo-mafia-null-toleranz-fuer-raser-showdown-der-labour

[2] https://www.nzz.ch/zuerich/kanton-zuerich-polizei-verhaftet-22-raser-ld.132836

[3] http://www.tagesanzeiger.ch/sonntagszeitung/Wenn-sich-die-Pferdestaerken-nicht-mehr-zuegeln-lassen/story/15198615.

[4] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150413

[5] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170413

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