Fernsehen SRF, Sendung «Mini Beiz, dini Beiz» vom 12.-16. Juni 2017 (Kanton Solothurn) beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 16. Juni 2017 beanstandeten Sie die Sendung „Mini Beiz, dini Beiz“ vom 12.-16. Juni 2017 (Kanton Solothurn) von Fernsehen SRF.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
„Diese Woche habe ich mich ärgern müssen, denn das Mitglied der Mitmachenden, der aus England stammt, hat während der ganzen Woche seinen Mitkonkurrenten jeweils 6 Punkte gegeben. Darum hat er heute, weil alle Anderen nicht so schlecht bewertet haben, gewonnen. Er und sein Restaurant haben das nicht verdient. Am meisten hat mich geärgert, dass er gejubelt hat wie ein Champion. Mit dieser fiesen Einstellung wird jeder Wettbewerb verfälscht. Das ist ja keine Direktsendung und die Fernsehverantwortlichen sind ja auch nicht blöd. Darum sollten die Verantwortlichen zu Gunsten einer fairen Veranstaltung eingreifen, mit dem unfairen Mitbeweber reden und diesem Mann die Möglichkeit geben, seine Bewertungen zu korrigieren, damit er im gleichen Rahmen bewertet, wie alle andern. So gibt es nämlich für ihn nichts zu jubeln und er bekommt nicht den ersten Preis. Die anderen Mitbewerbern haben sich heute sicher, ich sage es Deutsch und deutlich, (nicht englisch, was er zwar besser verstehen würde) verarscht gefühlt. Entschuldigen Sie meine Ausdrucksweise, aber das hätte ich ihm, wenn ich die Möglichkeit der direkten Gegenüberstellung gehabt hätte, direkt ins Gesicht gesagt. Ich hoffe, dass dieser englische Mitbewerber selber gemerkt hat, dass er den ganzen Wettbewerb verfälscht hat. Bitte greift bei solchen Verfehlungen ein, denn genau solche Situationen sind für den Zuschauer so frustrierend, dass man sich sagt, solche Sendungen muss ich in Zukunft nicht sehen. Das wäre doch für euch auch kontraproduktif.“
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die Abteilung Unterhaltung antwortete Frau Karen Ballmer, Senior Producerin:
„Besten Dank für Ihr Schreiben vom 21.6.2017 zur Beanstandung von Herrn X bezüglich der Sendungswoche ‚Mini Beiz, dini Beiz‘ vom 12.6.2017 bis 16.6.2017. Insbesondere wurde die letzte Folge der Sendewoche erwähnt. Herr X beanstandet, dass einer der Stammgäste taktisch bei der Bewertung der Beizen vorgegangen ist und sich somit den Sieg gestohlen hat: <Diese Woche habe ich mich ärgern müssen, denn das Mitglied der Mitmachenden, der aus England stammt, hat während der ganzen Woche seinen Mitkonkurrenten jeweils 6 Punkte gegeben. Darum hat er heute, weil alle Anderen nicht so schlecht bewertet haben, gewonnen.>
Gerne nehmen wir dazu wie folgt Stellung:
Die subjektive Bewertung der Stammgäste mit der individuellen Punktevergabe ist Teil des Konzepts von ‚Mini Beiz, dini Beiz‘. Bei der Beurteilung sind alle Kandidaten angehalten, fair zu bewerten. Das hat die Produktionsfirma ITV, welche ‚Mini Beiz, Dini Beiz‘ im Auftrag von SRF produziert, auch in dieser Runde wiederholt betont. Ein Reglement, welches verbietet, tiefe Punkte zu geben, gibt es nicht. Aber natürlich nimmt jeder Gast eine Beiz mit seinen subjektiven Eindrücken wahr. Schliesslich handelt es sich nicht um professionelle Restauranttester. Ein Gast, der besonders niedrig punktet, hat möglicherweise einen anderen Massstab als die Anderen, ohne es selbst zu merken. Ihm ein allfällig taktisches Vorgehen zu unterstellen, ist eine Mutmassung. Zudem disqualifiziert sich ein Gast selbst, der absichtlich niedrige Punkte gibt, um sich so den Sieg zu erschleichen. Insbesondere wenn er dies in der Öffentlichkeit vor einem grossen Fernsehpublikum macht.
Des weiteren beanstandet Herr X, dass in dieser Runde der Wettbewerb ‚verfälscht‘ wurde, auch weil die Fernsehcrew nicht eingegriffen hat: <Darum sollten die Verantwortlichen zu Gunsten einer fairen Veranstaltung eingreifen, mit dem unfairen Mitbeweber reden und diesem Mann die Möglichkeit geben, seine Bewertungen zu korrigieren, damit er im gleichen Rahmen bewertet, wie alle andern. So gibt es nämlich für ihn nichts zu jubeln und er bekommt nicht den ersten Preis.>
Grundsätzlich nehmen wir als Fernsehmacher keinen Einfluss auf die Punktevergabe der Kandidaten und Kandidatinnen. Bei einer aktiven Beeinflussung der Bewertungen unsererseits, würden wir uns der Manipulation schuldig machen. In diesem konkreten Fall hat ITV den betroffenen Stammgast angehalten, fair zu spielen. Er hat seine Spielweise offenbar als ‚fair‘ verstanden und seine Bewertung entsprechend vorgenommen.
Zusammenfassend können wir sagen, dass es sich hier um einen absoluten Einzelfall handelt. In den rund 600 anderen Sendungen ist ein solcher Fall des ‚taktischen Bewertens‘ (obwohl dies nicht nachweisbar ist) nie aufgetreten. Falls dem tatsächlich so wäre, können wir uns vorstellen, dass dieser Stammgast mit einer solchen Aktion viel mehr verloren hat, als es die Siegerprämie von 500 CHF wettmacht.
Wir hoffen Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und stehen für weitere Rückmeldungen zu Verfügung.“
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendungen dieser Solothurner Woche von „Mini Beiz, dini Beiz“. Als Ombudsmann habe ich nicht in erster Linie das Verhalten von mitbeteiligten Personen zu bewerten, sondern die journalistische Arbeit. Worin besteht bei „Mini Beiz, dini Beiz“ die journalistische Arbeit? In der Idee für die Serie, in der Auswahl und Betreuung der beteiligten Personen, in der Aufnahme der relevanten Szenen und in der Selektion der Statements. Es ist aber sicherlich richtig, dass die Redaktion keinerlei Einfluss auf die Notengebung der Teilnehmenden nimmt.
Im konkreten Fall gab der Teilnehmer Michael, der Brite in der Runde , regelmässig die tiefste Bewertung ab. Da die andern vier immer höher benoteten und dies auch bei seiner Lieblings-Beiz, dem „Fat’n Happy“ in Schönenwerd, taten, gewann er logischerweise und wurde Wochensieger. Ich habe aber bei der Visionierung aller fünf Sendungen nicht den Eindruck erhalten, dass er einfach taktisch benotete. Denn er begründete seine Note 6 (bei der möglichen Maximalnote 10) jedes Mal:
- Beim „Ristorante dal Toscano“ in Oensingen fand er die Raumtemperatur zu heiß, die Pommes frites zu kalt, die Früchte nicht zum Tiramisu passend, und er bemängelte, dass nicht gefragt wurde, in welcher Bratintensität er das Fleisch haben wollte;
- Beim „Restaurant Ober-Rüttenen“ in Rüttenen, wo ungarisch gekocht wurde, kritisierte er, dass die Sauce etwas kalt war, dass beim Gemüse die Sauce fehlte und das dieses auch eher kalt war;
- Beim „Steakhouse Rütli“ in Starrkirch beurteilte er das Gemüse nicht günstig, fand, am Dessert sei zu viel Alkohol gewesen, und das ganze Essen sei zu teuer.
- Bei der „Pony-Ranch“ in Seewen lautete sein Befund, dass das Fleisch nicht „medium“ und ein wenig zu salzig war, dass es insgesamt zu viel und im Raum zu laut war und dass der Gesamtpreis zu hoch war.
Seine Kritik übte er allerdings auf hohem Niveau aus, denn insgesamt fand er die kulinarische Leistung aller Restaurants gut. Hier kommt aber wahrscheinlich ein Mentalitätsunterschied zwischen Briten und Schweizern zum Ausdruck: Während der Brite viele Dinge absolut sieht, sieht sie der Schweizer relativ. Der Brite geht aufs Ganze, der Schweizer schließt Kompromisse. Wenn ein Schweizer oder eine Schweizerin mit der gebotenen kulinarischen Leistung grundsätzlich zufrieden ist, aber den einen oder anderen Mangel feststellt, dann zieht er von der Höchstnote 10 ein bisschen etwas ab und landet dann bei 9, 8 oder 7. Wenn ein Brite vor der gleichen Situation steht, dann geht er radikal runter auf 6 oder 5. Während ein Schweizer „es bitzeli“ straft, straft der Brite mit aller Härte. Es ist das Majorzdenken – „the winner takes it all“ -, das dem helvetischen Proporzdenken – man muss alle mitberücksichtigen – gegenübersteht. Da das Ganze aber vor allem ein Spiel ist, ist das Ergebnis zu akzeptieren, wie jedes Resultat eines Spiels.
Für mich liegt der Wert von „Mini Beiz, dini Beiz“ vor allem in der kulinarischen und populärkulturellen „Tour de Suisse“. Man lernt Restaurants und Speiseabfolgen kennen und man erlebt die unterschiedlichen Mentalitäten der Mitspieler und der Wirtinnen und Wirte sowie Köchinnen und Köche. Gerade in dieser Solothurner Woche war schon rein sprachlich interessant, dass in Starrkirch die Nähe zum Kanton Luzern, in Seewen die Nähe zu Basel und in Schönenwerd die Nähe zum Aargau spürbar war. Eine Reise eben auch durch die Vielfalt der Schweiz!
Die Redaktion jedenfalls hat nichts falsch gemacht. Es liegt kein Verstoß gegen das Radio- und Fernsehgesetz vor. Ich kann daher Ihrer Beanstandung nicht beipflichten.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] http://m.srf.ch/sendungen/mini-beiz-dini-beiz/kanton-solothurn-tag-1-ristorante-dal-toscano-oensingen ;
http://www.srf.ch/sendungen/mini-beiz-dini-beiz/kanton-solothurn-tag-3-steakhouse-ruetli-starrkirch
http://m.srf.ch/sendungen/mini-beiz-dini-beiz/kanton-solothurn-tag-4-landgasthof-pony-ranch-seewen;
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