Fernsehen SRF, «Tatort» («Borowski und das Fest des Nordens») beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 20. Juni 2017, die Sie irrtümlich zuerst an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) schickten, beanstandeten Sie den „Tatort“ im Schweizer Fernsehen SRF vom 18. Juni 2017. Ihre Eingabe gelangte dann von der UBI am 21. Juni 2017 zur Ombudsstelle. Die Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
„Ich beschwere mich in aller Form darüber, wie grausam und brutal der Krimi Tatort war! 4 Opfer wurden regelrecht abgeschlachtet!! Die Szenen wurden unnötig ausführlich und blutrünstig gezeigt. Zudem benahmen sich auch die Ermittler teilweise wie Spinner und verfeindete Kollegen. Es gab überhaupt keine einzige positive Figur in dem Film! Höchstens die Frau des Täters war keine ‚Böse‘.
Drehbuchautoren und Regisseurinnen, die meinen, ein Krimi müsse heute so gedreht werden, sind grausam-pervers. Die Fernsehstationen sollten den Produzenten solcher Filme die Bestellungen kürzen oder streichen. Ich finde, in einer Sendezeit, wo sicher auch 10-18Jährige zuschauen, gehört das nicht hin!! Wo bleib der Anstand, der Respekt? Es ist innert wenigen Jahren eine massive Zunahme der Gewalt in Spielfilmen ab 20 Uhr festzustellen, insbesondere bei der Serie Tatort und bei skandinavischen Filmen.
In einer Zeit, wo sich jeder aufregt über die furchtbaren Terroristen, wo sich Tausende von Lehrern, Sozialarbeitern, Präventivmedizinern, Psychologen, Anwälten und Richter berufsmässig mit Gewalt - die ja notbene von der Gesellschaft nicht gewünscht wird! – herumschlagen bzw. Gewalt eindämmen und bekämpfen wollen, wissen die Fernsehstationen nichts besseres, als solch blöde Filme im Abendprogramm auszustrahlen, und dann noch am Sonntagabend, als Ausklang der Woche! Völlig daneben.
Ich fordere:
- Ein Krimi soll sich auf die Ermittlungen konzentrieren.
- Es soll max. 1 Leiche (kurz) gezeigt werden, wenn ‚nötig‘ kann man die andern Todesfälle durch Dialoge schildern.
- Es soll kein Tötungsdelikt in 1:1-Zeitablauf gezeigt werden in Szenen von mehr als 5 Sek.
- Es sollen keine völlig nackten Leichen im Obduktionssaal in Szenen von mehreren Sek. oder länger gezeigt werden; Das kommt immer häufiger vor, ist aber respektlos gegenüber den Schauspielern und unnötige Effekthascherei.
Ich erwarte eine Stellungnahme der UBI, was sie hierzu denkt! Müssen wir unseren Erwachsenen und Jugendlichen solchen Mist vorsetzen als ‚Unterhaltung‘ im Staatsfernsehen??“
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Frau Lilian Räber, Leiterin Fernsehfilme in der Abteilung Kultur von Radio und Fernsehen SRF, Bereich Fiction, Eigen- und Koproduktionen, schrieb:
„Auf Ihre Bitte um eine redaktionelle Stellungnahme zur Kritik von Herrn X gehen wir hiermit gerne ein.
Die Frage nach der Gewaltdarstellung im Fernsehen und insbesondere im Krimi beschäftigt uns regelmässig. Das Publikum erwartet vom Fernsehen, dass es die Komplexität der Wirklichkeit im Programm wiederspiegelt. Dazu gehört auch das Phänomen der Gewalt, das seit jeher in unserer Gesellschaft existiert. Gerade im Kriminalfilm, wie der Tatort einer ist, steht am Anfang immer tödliche Gewalt. Krimis erzählen von Verbrechen und ihren Folgen und sind per Definition keine leichte Unterhaltung. Deshalb zeigen wir sie in der Regel erst im Hauptabendprogramm ab 20 Uhr. Dieses Programm richtet sich grundsätzlich an ein mündiges Publikum, das sich bei der Festlegung seiner Bedürfnisse und Rezeptionsgewohnheiten nicht gerne bevormunden lässt.
Die Redaktionen achten aber darauf, dass dieses Programm einem Publikum ab 12 Jahren zugemutet werden kann. Die Tatorte aus Deutschland werden vom Jugendschutzbeauftragten der Sender geprüft und freigegeben. So geschehen auch bei der kritisierten Tatort-Folge ‚Borowski und das Fest des Nordens‘.
SRF produziert den Tatort in Produktionsgemeinschaft mit der ARD und den ORF. Von den 36 Tatortfolgen pro Jahr werden zwei Folgen vom Schweizer Radio und Fernsehen produziert. Die restlichen Folgen werden von den deutschen, respektive österreichischen Redaktionen hergestellt. Wir haben weder auf deren Inhalte noch auf ihre Programmierung einen Einfluss. Trotzdem übernehmen wir für die Ausstrahlung dieser Filme die Verantwortung.
Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) und die Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) schreiben vor, Gewalt nicht zu verharmlosen oder verherrlichen, oder gar mit dem Programm zu Gewalt aufzufordern. Wir sind nicht der Ansicht, dass der Tatort ‚Borowski und das Fest des Nordens‘ diese Grundsätze verletzt.
Der Täter wird als gebrochener, einsamer, verzweifelter Mann gezeigt. Seine Gewalttätigkeit macht aus seinem Leben eine Abwärtsspirale ohne möglichen positiven Ausgang. Am Ende des Filmes stehen zwei zerstörte Familien am Grab des Täters. Seine Gewalttätigkeit hat nicht nur sein Leben und das seine Opfer zerstört, sondern auch diejenigen traumatisiert, die er einst liebte. Diese Aussage scheint uns das Gegenteil einer Verharmlosung von Gewalt. Die Macher zeigen auf welche fatale Weise der Täter die Kontrolle über sich verliert - und wie verzweifelt er über seine eigenen Taten ist, kaum dass er sie begangen hat.
Wir haben Verständnis dafür, dass die dargestellte Gewalt an gewissen Stellen als schwer erträglich wahrgenommen wird. In dieser Hinsicht unterscheiden sich allerdings die Sehgewohnheiten der Zuschauer enorm: Was für den einen eine ‚realistische Darstellung‘ ist, empfindet der andere als unerträglich.
Ebenfalls ein gewisses Verständnis haben wir für die Kritik am Verhalten der Ermittler: Kommissar Borowski legt tatsächlich ein schwer nachvollziehbares Mass an Verständnis für den Täter an den Tag. Diese Haltung bleibt aber nicht unwidersprochen im Raum stehen: Als Gegengewicht dient die Haltung seiner Kollegin Brandt.
Wir gehen davon aus, dass die Autoren damit folgendes ausdrücken wollen: Auch Polizisten haben menschliche Schwächen, auch sie sind manchmal ‚mit den Nerven am Ende‘ oder drohen gar ihren moralischen Kompass zu verlieren.
Man muss also unterscheiden zwischen der Haltung der Ermittler auf der einen und der Haltung der Autoren auf der anderen Seite: Es ist nicht immer klar, wem die Autoren moralisch ‚Recht geben‘. Wahrscheinlich sehen sie beide Sichtweisen (diejenige von Borowki und diejenige von Brandt) als beengt und damit unvollständig an. So gibt es tatsächlich keine rein ‚positive‘ Figur im Ermittlerteam. Letztlich reichen weder der Fleiss und die moralische Intaktheit der Ermittlerin Brandt noch die Intuition und die unorthodoxen Methoden Borowskis für das Fassen des Täters: Nur beide gemeinsam können den Fall lösen. Wir gehen davon aus, dass die Autoren mit dieser Erzählweise also verstören wollten, und das scheint uns in diesem Genre durchaus berechtigt.
Ob es den Machern allerdings gelungen ist, dieses Verhalten der Ermittler menschlich nachvollziehbar darzustellen, ist eine andere Frage. Drehbuch und Inszenierungsstil machen es einem tatsächlich teilweise schwer, die Ermittler noch als professionelle Polizisten zu sehen. Aber es ist nicht in unserem Ermessen, Einfluss zu nehmen in solche künstlerische Entscheide der Redaktionen anderer Sender.
Auf den Forderungskatalog von Herrn X möchten wir nicht im Detail eingehen, da ein solcher im redaktionellen Alltag nicht umgesetzt werden kann. Wir möchten aber festhalten, dass wir uns bei den von unserer Redaktion betreuten SRF-Tatorten stets eingehend damit auseinandersetzen, ob die Darstellung eines Mordes oder einer Leiche inhaltlich sinnvoll und/oder dramaturgisch notwendig ist. Die Gratwanderung zwischen dem Erzeugen von Spannung und einer gewissen Realitätsnähe (ohne die ein Tatort-Krimi schlicht nicht funktioniert) auf der einen Seite und dem Respekt gegenüber dem moralischen und ästhetischen Empfinden der Zuschauer auf der anderen Seite, ist leider nicht immer einfach. Dafür sind die Sehgewohnheiten, die Bedürfnisse und die Sensibilitäten der Millionen von Tatort-Zuschauern schlicht zu verschieden. Es ist letztlich nicht möglich, dass jeder Tatort von allen Zuschauern weder als verharmlosend noch als schockierend empfunden wird.
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen möchten wir Sie bitten, die Zuschauerkritik abzuweisen.“
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich verstehe sehr gut, dass Brutalität in Fernsehfilmen Sie extrem stört. Ich habe selber auch wenig Lust darauf. Es gibt drei Möglichkeiten, darauf zu reagieren: 1. Man kämpft dafür, dass die Brutalität aus dem Programm verschwindet, so wie Sie es tun. 2. Man verzichtet darauf, solche Filme anzugucken. 3. Man setzt sich damit auseinander. Denn: Warum gibt es Kriminalromane und Kriminalfilme? Weil es in der realen Welt Kriminalität gibt. Krimis sind immer von der Wirklichkeit inspiriert. Es gäbe nur dann keine Krimis mehr, wenn die Welt frei von Verbrechen wäre. Das ist leider nicht der Fall und wird es womöglich nie sein. Natürlich gibt es auch eine Wechselwirkung: Krimis können potentielle Verbrecher auch zu bestimmten kriminellen Methoden anregen, aber niemand, der nicht über kriminelle Energie verfügt, wird nur dadurch zu einem Verbrecher, weil er Krimis guckt.
Die meisten Kriminalromane und Kriminalfilme gehen von Fällen aus, die es so oder ähnlich gegeben hat oder aufgrund der Kriminalpolizei-Erfahrung geben könnte. Leider ist unsere Gesellschaft nicht frei von Gewalt. Was der von Ihnen beanstandete Film zeigt, ist für die Kriminalkommissare und für die Polizei Alltag. Jene Menschen, die Konflikte nicht mit Argumenten lösen, sondern mit Gewalt, sind in aller Regel sehr heimtückisch und sehr brutal. Es wäre eigenartig, wenn das Fernsehen in Spielfilmen eine heile Welt zeigte, während in der Wirklichkeit Verlogenheit, Hinterhältigkeit, Gewalt, Mord und Totschlag vorkommen. Man kann sich die Wirklichkeit schönen. Diesen Weg wollen Sie gehen. Er ist aber unrealistisch, weil er vorgibt, dass es nicht gibt, was man nicht sieht.
Das Spezielle an diesem Film war nicht die Brutalität, die ich nicht als extremer empfand als in anderen Krimis, sondern die Dilemmata der Polizei, die Widersprüche im Verhalten der Kommissare, die Tatsache, dass Borowski selber eine strafbare Handlung beging, die Widersprüchlichkeit des Täters, der brutal zuschlug, wenn ihm etwas nicht passte, aber unter der Dusche weinte und sehr zärtlich zu seinen Kindern sein konnte, und die geradezu feierliche kirchliche Beerdigung dieses zweifachen Mörders, die in extenso gezeigt wurde, während die Trauerfeiern für die Ermordeten im Film keine Rolle spielten. Aber so wollten die Autoren die Geschichte erzählen, das gehört zu ihrer künstlerischen Freiheit. Holger Gertz schrieb in der „Süddeutschen Zeitung“ über diesen „Tatort“: „In dieser Folge wird nichts weichgespült. Die Schläge, die Roman Eggers der Frau verabreicht, sind schwer zu ertragen. Aber wenn man erzählen will, was Gewalt bedeutet, muss man Gewalt zeigen. Ein erschütternder Film.“[1] Der Film wurde im Juni/Juli 2015 in Kiel und in der Umgebung von Hamburg gedreht und zwei Jahre später während der „Kieler Woche“ ausgestrahlt. Es war die 1025. Tatort-Episode und die letzte, in der Sibel Kekilli (Sarah Brandt) mitspielte.
Die zuständige Redaktion von Fernsehen SRF hat gegen keine Bestimmung des Radio- und Fernsehgesetzes verstoßen. Sie hat den Film zu einer Tageszeit gezeigt, zu der Minderjährige nicht mehr vor dem Fernseher sitzen sollten. Sie hat die Gewalt nicht verharmlost oder verherrlicht, im Gegenteil: Vor allem die Kommissarin, aber auch Experten der Ermittlung, haben im Film immer wieder zum Ausdruck gebracht, wie brutal der Mann vorgegangen war.
Als Ombudsmann habe ich die Möglichkeit, den Redaktionen Empfehlungen abzugeben. Ich werde mir aber Ihre Forderungen nicht zu eigen machen, da ich sie absurd finde, weil sie – ich wiederhole mich - die Wirklichkeit schönen und bei ihrer Umsetzung dem Publikum vorenthalten, wie schrecklich Verbrechen sind und wie brutal manche Menschen sein können. Umgekehrt bin ich überzeugt davon, dass sowohl SRF als auch ARD und ORF die Grenzen des Zeigbaren kennen und gewisse Brutalitäten immer nur andeuten werden. Insofern tragen Sie mit Ihrer Beanstandung zur Sensibilisierung bei. Soweit Sie aber zensurartige Forderungen stellen, kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
Noch zwei Anmerkungen:
- Sie erhalten mit diesem Schlussbericht logischerweise keine Stellungnahme der UBI, die Sie angefordert haben, sondern eine des Ombudsmannes, da man an die UBI erst gelangen kann, wenn das Verfahren vor der Ombudsstelle abgeschlossen ist.
- Sie reden irrtümlich von „Staatsfernsehen“ . Die SRG – und damit SRF – ist aber kein Staatsmedium. Staatsmedien sind Lautsprecher der jeweiligen Regierung und politischen Führung. Solche gibt es beispielsweise in China, in Nordkorea, in Kuba, in Syrien, Ägypten, Russland, Ghana, Senegal oder in Thailand. In der Schweiz gibt es keine Staatsmedien. Das erkennt man leicht daran, dass alle Medien, auch die Programme von Radio und Fernsehen SRF, den Bundesrat, das Parlament, die Verwaltung und die Gerichte immer wieder kritisieren.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] http://www.sueddeutsche.de/medien/tatort-kiel-ein-mann-im-kampf-mit-sich-mit-allen-anderen-1.3547373
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