SRF-Berichterstattung für faktengetreu befunden

Verschiedentlich wurden während der letzten Monate Sendungen beanstandet, welche im weiteren Sinne den Konflikt zwischen Israel und Palästina zum Thema hatten.

Ombudsmann Roger Blum betont in den Schlussberichten wiederholt die Wichtigkeit der Differenzierung zwischen Antisemitismus und Kritik an der israelischen Politik. Gleichzeitig zeigt er auf, vor welchem historischen Hintergrund argumentiert werden muss. Dabei vergisst er nicht, dass die Wahrnehmung des Konflikts in Westeuropa und insbesondere in der Schweiz eine andere war und ist, als anderswo.

Von den sieben Beanstandungen, die sich auf insgesamt vier Beiträge in vier Sendungen beziehen, kann Roger Blum jedoch keine einzige unterstützen. Seiner Meinung nach wurden weder israelkritische Meinungen als Tatsachen verkauft, noch wurde die Meinungsbildung des Publikums beeinträchtigt. Vielmehr wurden «Fakten und Ansichten säuberlich getrennt und als solche gekennzeichnet. Das Publikum wurde nicht in die Irre geführt oder angelogen», denn die Arbeit der Produzenten war Aussage Blums teils «journalistisch absolut vorbildlich», weshalb auch keine Verstösse gegen das Radio- und TV-Gesetz oder journalistische Richtlinien auffindbar waren.

Schlussberichte

  • 5085 | Fernsehen SRF, Sendung «Rundschau», Beitrag «Israelische Siedlungen: Palästinenser bauen für die Besatzer» beanstandet I
  • 5095 | Fernsehen SRF, Sendung «Rundschau», Beitrag «Israelische Siedlungen: Palästinenser bauen für die Besatzer» beanstandet II
  • 5092 | Radio und Fernsehen SRF, «Echo der Zeit» und «Rundschau», Interview mit Jochen Hippler und Beitrag «Israelische Siedlungen» beanstandet
  • 5103 | Fernsehen SRF, Sendung «DOK» vom 31. Mai 2017, «Israel und die Ultraorthodoxen» beanstandet I
  • 5107 | Fernsehen SRF, Sendung «DOK» vom 31. Mai 2017, «Israel und die Ultraorthodoxen» beanstandet II
  • 5108 | Fernsehen SRF, Sendung «DOK» vom 31. Mai 2017, «Israel und die Ultraorthodoxen» beanstandet III

Text: SRG.D/lh

Bild: SRF/Maximilian Lederer

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