Fernsehen SRF, «Tagesschau», Berichte über Russland-Kontakte von Trump jun beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom13. Juli 2017 beanstandeten Sie die „Tagesschau“ von Fernsehen SRF vom 12. Juli 2017 und dort den Bericht über die Russland-Kontakte des Sohnes des amerikanischen Präsidenten Donald Trump.[1] Sie verwiesen auch auf die Sendung vom 11. Juli 2017.[2] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„In der Tagesschau vom Mittwochabend 19.30 stellte ich einmal mehr eine weitgehende Wiederholung der Statements vom Vortag, 11.7. zum Thema ‚Mailverkehr‘ (Russlandkontakte) des Sohnes vom amerikanischen Präsidenten Donald Trump fest. Ich habe als ‚uraltes‘ Mitglied der Radio- und Fernsehgenossenschaft Zürich-Schaffhausen (RFZ; 1000376) diese Wiederholungen in Sachen D. Trump und den tendenziösen Einschätzungen des Peter Düggeli, der N.B. mit seinen völlig falschen Analysen und Prognosen zur Wahl des US-Präsidenten meilenweit danebengehauen hat, mittlerweile satt. Man mag über den Präsidenten Trump urteilen wie man will, das ständige Bashing der Tagesschau hat das tolerierbare Mass bei weitem überschritten und ich bitte die zuständige Redaktion endlich damit aufzuhören. Weshalb offenbar einige Journalisten bei der SRG noch immer im Glauben sind, dieses Thema stehe im Zentrum des Informationsbedürfnisses der Schweizer, ist mir ein Rätsel. Oder hat es tatsächlich ideologische Gründe wie weiterherum zu hören ist?

Ich danke für ein Feedback.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die „Tagesschau“ antwortete Herr Franz Lustenberger:

„Mit Mail vom 13. Juli beanstandet Herr Peter Bosshard die Berichterstattung der Tagesschau vom 12. Juli über die Russland-Kontakte des Sohnes des amerikanischen Präsidenten. Er kritisiert insbesondere, dass die Tagesschau bereits am Vortag darüber berichtet hatte. Herr Peter Bosshard kritisiert im Weiteren ‚tendenziöse Einschätzungen‘ von Peter Düggeli, SRF-Korrespondent in Washington.

Russland-Kontakte

Neben der Gesundheitsreform (Umbau und Rückgängigmachung von ‚Obamacare‘) sind die Russland-Kontakte von Personen aus dem Umfeld von Präsident Donald Trump vor und während des Wahlkampfes im Jahre 2016 das dominierende innenpolitische Thema in den USA der ersten Monate der neuen Präsidentschaft. Und das über lange Zeit hinweg. Die Russland-Kontakte haben zu grossen personellen Veränderungen in der Administration Trump geführt; zu Rücktritten und Entlassungen von wichtigen Mitgliedern der neuen Administration. Selbst ein Sonderermittler wurde eingesetzt.

Man kann dies langweilig oder nicht wichtig (‚nicht im Zentrum des Informationsbedürfnisses der Schweizer‘, wie der Beanstander wörtlich schreibt) finden – dies ist jedem Zuschauer und jeder Zuschauerin selber überlassen. Die Tagesschau als wichtigste TV-Informationssendung von SRF kann sich aber nicht nach dem persönlichen Empfinden eines Teils des Publikums richten; die Tagesschau ist der Aktualität und der Relevanz verpflichtet. Dabei gehört die analysierende und vertiefende Berichterstattung über Ereignisse im Ausland zum Kernauftrag der Tagesschau.

Die Turbulenzen im Weissen Haus und ihre Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit der amerikanischen Regierung sind für die ganze Welt von hoher Relevanz. Die Vereinigten Staaten sind seit dem 2. Weltkrieg unbestrittenermassen wirtschaftlich und militärisch die Weltmacht Nummer eins. Ebenso unbestritten ist, dass Russland, respektive bis zu ihrem Zusammenbruch die Sowjetunion, mit seinem Atomwaffenarsenal ebenfalls eine Weltmacht ist. Das Verhältnis dieser beiden Supermächte ist also für das Weltgeschehen von eminenter Bedeutung.

Entsprechend haben praktisch alle nationalen und internationalen Medien kontinuierlich über diese Russland-Kontakte berichtet (siehe Beilagen). Es nicht zu tun oder nur am Rande zu erwähnen, wäre eine Unterlassung. Die Tagesschau steht für eine kontinuierliche und relevante Auslandberichterstattung in der Schweiz.

Das heisst nicht, dass die Tagesschau über jedes neue Detail ausführlich berichten muss. In diesem Punkt stimmt die Tagesschau mit Herrn Peter Bosshard überein. Sie hat deshalb in den letzten Monaten längst nicht über jede Zuckung und Windung der Russland-Untersuchungen berichtet, geschweige denn diese ausführlich analysiert. Aber gerade die Aktualität von Mitte Juli (Veröffentlichung von Mails von Donald Trump Junior, TV-Auftritt von Donald Trump Junior, Reaktionen von Politikern im Kapitol, usw.) haben die Kontinuität in der Berichterstattung notwendig gemacht. Inhaltlich ist dies gerechtfertigt, denn die veröffentlichten E-Mails haben einen klaren Beweis für Kontakte geliefert.

Sendungen vom 11. und 12. Juli

Anlass für den Beitrag und das live-Gespräch am 11. Juli war die Veröffentlichung von E-Mails durch Donald Trump Junior. Aus diesen Mails geht hervor, dass sich Donald Trump Junior mit einer russischen, dem Kreml nahestehenden Anwältin getroffen hat; Hintergrund des Treffens waren mögliche belastende Informationen über Hillary Clinton. Unabhängig von der möglichen Entgegennahme und des möglichen Inhaltes der Informationen ist bereits die Tatsache, dass ein Mitglied der Trump-Familie sich mit einer russischen Anwältin während des Wahlkampfes getroffen hatte, ein neuer, aktueller und relevanter Tatbestand.

Anlass für den Beitrag und das live-Gespräch am 12. Juli war der TV-Auftritt von Donald Trump Junior am Abend des 11. Juli bei Fox News. Eine aktuelle und relevante Fortsetzung der Ereignisse vom Vortag. Aufgrund der Zeitverschiebung sind Abend-Auftritte in den US-TV-Stationen für die Schweiz erst am Folgetag verfügbar.

Es ist journalistisch ein wesentlicher Unterscheid, ob eine Person Informationen veröffentlicht oder ob diese Person in einem Interview hin steht und sich den kritischen Fragen von Journalisten stellt. Zudem hat es aufgrund der Veröffentlichung und des TV-Interviews verschiedenste politische Reaktionen gegeben, von namhaften Politikerinnen und Politikern aus dem Kapitol, also aus dem Repräsentantenhaus und dem Senat. Auch Präsident Donald Trump äusserte sich zu den Kontakten seines Sohnes; er bezeichnete die Berichterstattung als ‚Hexenjagd‘. Zwischen den Sendungen vom 11. und vom 12. Juli hat also eine aktuelle und relevante Entwicklung stattgefunden.

Die Tagesschau hat zudem am 12. Juli einen zusätzlichen Beitrag gemacht, in dem die Chronologie der Russland-Kontakte aufgearbeitet wird – von der Bekanntgabe der Ermittlungen über die grossen Wechsel in der Administration Trump bis hin zu den E-Mails von Donald Trump Junior. Die Tagesschau verfolgt damit das Ziel, Einzelereignisse in Zusammenhänge zu stellen und Hintergründe aufzuzeigen.

Einschätzungen von USA-Korrespondent Peter Düggeli

In der live-Schaltung am 11. Juli legt Peter Düggeli dar, dass dieser Kontakt nicht normal war. Man spreche jetzt von Fakten dank der Offenlegung der E-Mails, und nicht mehr von Vermutungen und Spekulationen. Endgültige Beweise für einen russischen Einfluss auf den Wahlkampf seien das noch nicht; der E-Mail-Kontakt belege aber, wie bereit Menschen aus dem Umfeld von Kandidat Donald Trump gewesen wären, Informationen im Wahlkampf allenfalls zu benutzen. Die Tagesschau kann in dieser vorsichtigen Einschätzung überhaupt kein ‚Trump-Bashing‘, respektive keine ‚tendenziöse Einschätzung‘ erkennen.

Im zweiten live-Gespräch am 12. Juli spricht Peter Düggeli zuerst davon, dass Informationen von ausländischer Seite indirekt auch als Zuwendungen gesehen werden könnten; hier gingen die Meinungen der Juristen aber auseinander. Er formuliert die entscheidende Frage nochmals ‚was hat Präsident Donald Trump davon gewusst und wann‘. Er verweist auf den Sonderermittler, der diesen Fragen nun nachgehe. Auch in diesem live-Gespräch kann die Tagesschau keine ‚tendenziöse Einschätzung‘ oder gar ein generelles ‚Trump-Bashing‘ erkennen.

Bedeutung von Donald Trump

Über das Mass der Berichterstattung zu einem Thema lässt sich immer streiten; da gehen selbst die Meinungen innerhalb der Tagesschau-Redaktion manchmal auseinander. Journalismus ist keine exakte Wissenschaft.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der amerikanische Präsident eine der wichtigsten Figuren der Weltpolitik ist. Seine Entscheidungen – die jüngsten Beispiele Nordkorea, Afghanistan, Abkehr vom Klimaabkommen von Paris – betreffen direkt oder indirekt die ganze Welt; sie haben weitreichende Folgen. Wenn die amerikanische Politik und damit der Präsident der USA derart oft im Fokus der Berichterstattung stehen, hat das nichts mit ‚ideologischen Gründen‘ zu tun. Sondern es wiederspiegelt schlicht die realen Machtverhältnisse auf unserem Planeten.

Wahlbeeinflussung

Die Welt, respektive die Staaten der Welt und ihre Führer, befinden sich einem ständigen Wettstreit um ‚mehr Macht‘, um eigene Interessen durchsetzen zu können. Wahlbeeinflussung in einem anderen Staat hat es in der Geschichte schon immer gegeben. Die heutigen (und zukünftigen) Kommunikationsmöglichkeiten – von Social Media bis zum Hacking – machen dieses ‚Schlachtfeld der Politik‘ zu einem immer wichtigeren. Wer die Kommunikation beherrscht und diese geschickt einsetzen kann, schafft sich im Wettstreit der Nationen einen Vorteil. Es ist auch von daher gesehen wichtig, dass die Tagesschau solche Entwicklungen am konkreten Beispiel immer wieder aufnimmt und thematisiert. Sie beleuchtet damit einen Teil des zwischenstaatlichen Geschehens ausserhalb von offiziellen Besuchen und Konferenzen. Jüngstes Beispiel ist der öffentliche Aufruf des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan an die türkisch-stämmigen Deutschen, bei der Bundestagswahl im September gewisse Parteien nicht zu wählen.

Fazit

Die Tagesschau hat an beiden Tagen (11. und 12. Juli) sachgerecht über die Russland-Kontakte von Donald Trump Junior während des Wahlkampfes berichtet. Sie hat aufgrund der aktuellen Entwicklung (TV-Interview von Donald Trump Junior, politische Reaktionen) an beiden Tagen ausführlich berichtet, mit zwei News-Stories, mit zwei kurzen live-Schaltungen nach Washington und mit einer Chronologie am zweiten Tag. Den Vorwurf der tendenziösen Einschätzung, respektive eines Trump-Bashings weist die Tagesschau zurück.

Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Sie behaupten, die „Tagesschau“ betreibe ein ständiges Trump-Bashing. Was heißt eigentlich „Bashing“? Der Duden übersetzt es als „heftige, herabsetzende Kritik“. Im Wort steckt das englische Verb „to bash“, heftig schlagen. Man verwendet den Begriff, wenn auf jemand eingeschlagen wird, und gemeint ist: ungerechtfertigt.

Und genau das ist der Punkt: Die Medien – und in diesem Fall Fernsehen SRF in der Gestalt der „Tagesschau“ – sind nicht die Urheber, sondern nur die Überbringer unerfreulicher Nachrichten. Die Verursacher der Nachrichten sind Leute rund um Präsident Trump - sein Sohn, sein Schwiegersohn – und jene, die wiederum auf diese Nachrichten reagieren. Und es sind Nachrichten, die unerfreulich sind, weil sie von einem unstatthaften Verhalten berichten. Von Bashing kann daher keine Rede sein, eher davon, dass die „Tagesschau“ ihrer Berichterstattungspflicht nachkommt.

Es stimmt zwar, dass die „Tagesschau“ vom 12. Juli in einer Passage wiederholte, was schon am 11. Juli berichtet worden war. Das war allerdings unvermeidlich, wenn das Publikum in die Lage versetzt werden sollte, das Folgende zu verstehen, ohne die „Tagesschau“ vom Vortag gesehen und quasi auswendig gelernt zu haben. Am 12. Juli wurde aber der Fächer wesentlich erweitert. Und Korrespondent Peter Düggeli analysierte lediglich die Schwere des „Delikts“ und die dadurch entstandene Debatte, ohne sich selber auf die eine oder andere Seite zu schlagen.

Eigentlich sollte man sich über die Berichte freuen, weil sie zeigen, dass in den USA Rechtsstaat und Demokratie immer noch funktionieren: Es gibt einen Sonderermittler. Es gibt Kongressabgeordnete, die deutlich machen, was tolerierbar ist und was nicht. Und es gibt Medien, die nachfragen. Wenn die Medien einfach stumm blieben, wäre das ein Grund für ein Medien-Bashing.

Sie merken, dass ich Ihre Optik nicht teile. Ich stimme im Gegenteil Herrn Lustenberger zu, und ich muss Ihrer Beanstandung eine Absage erteilen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-12-07-2017-1930?id=1671d50d-ee35-49c7-a883-4e2314be9fd9

[2] http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-11-07-2017-1930?id=25eb86ef-cdec-4d33-9c38-758c369e294f

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